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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Durch diese neue Garantiegesetzgebung bin ich etwas verunsichert. Wenn ich als Privatmann mein Schiff verkaufe inwieweit muß ich Garantie geben. Muß ich es überhaupt oder kann ich immer noch unter auschluß jeglicher Gewährleistung verkaufen. Ich denke hierbei nicht an das Verschweigen von Mängeln sondern an das Risiko Garantie auf mechanische Teile zu geben. Man steckt ja nicht im Motor oder Z,oder Trim pumppe etc. drin. Und wenn was kaputt geht am Boot ist es immer teuer und kann später den erzielten Verkaufspreis doch stark drücken im Falle eines Garantieanspruchs des Verkäufers. :?:
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www.Worldoffshore.de Bourbon and Coke and Big Block Boats BOAT=Blow out another thousand |
#2
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Hallo Andre,
wenn Du als Privatmann Dein Boot oder Auto verkaufst, fällst Du nicht unter die neuen Garantiebestimmungen! Das ist ja auch der Grund, dass die Privatverkäufe von Autos rückläufig sind, seit das neue Gesetz gilt! Thomas |
#3
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Hallo Andrée,
ich meine Thomas hat nur zum Teil recht. Die Gewährleistung gilt auch für Privatleute, aber im Gegensatz zu Geschäftsleuten kann man als Privatmann die Gewährleistung ausschliessen, wenn das im Kaufvertrag vermerkt ist.
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Charly |
#4
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![]() Zitat:
Makler *sollten* aber nach wie vor private Geschäfte vermitteln können. D. h. auch hier gibt es die Möglichkeit Gewährleistung völlig auszuschließen. Es gibt aber noch keinerlei Rechtsprechung in diesem Zusammenhang - sagte mir zumindest mein Anwalt im März. Anders sieht es natürlich aus, wenn ein Fahrzeug in Zahlung genommen wurde und nur pro forma ein Vermittlungsvertrag geschlossen wurde. Hier ist meineserachtens die Grauzone. Wie kann ein echter Vermittlungsvertrag von einem "pro-forma-Vertrag" unterschieden werden? Gruß Uwe
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Gruß Uwe |
#5
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So wie es aussieht hafte ich also nicht da es sich um einen reinen(von Verkäuferseite) privatverkauf handelt. Danke soweit
Andrée
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#6
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![]() Zitat:
Du haftest nur dann nicht, wenn Du die Gewährleistung beim Verkauf ausdrücklich ausschliesst! Ohne Ausschluss der Sachmängelhaftung im Vertrag müsstest Du gegebenenfalls bei Mängeln einstehen; das Recht hat sich für Privat-an-Privat-Verkäufe im Grunde nicht geändert.
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#7
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Hallo Andrée,
stimme Ventum voll zu, und das nicht nur weil wir Nachbarn sind.
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Gruß, Thomas |
#8
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Makler in NL haben dazu eine limitierte Garantie auf die Grundfunktion wesentliche Teile, bspw. Motor, Rigg, Elektrik im Vertrag aufgenemmen - die Dinke, die eine Sachverstaendiger besser untersuchen kann.
Alternative schlagen sie vor, den Vertrag auf der Basis des Gutachtens ohne jede Mehrhaftung abzuschliessen. chris |
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