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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 19.12.2010, 16:09
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Standard Pyroschein - nein, brauch ich nicht für Sylvester

Hallole,

wie versprochen, hab ich die Suchfunktionen genutz und leider nichts zu meiner speziellen Frage gefunden.
Hab seit gestern den SBF See, Bodensee kommt noch. Spiel dann noch mit dem Gedanken die entsprechenden Funkzeugnisse für Binnen und See zu machen.
Was ich auch noch gerne hätte, wäre der "Pyroschein" und die Sachkunde nach dem Waffengesetz.

So, nun meine Frage. Muß ich einen zusätzlichen Lehrgang besuchen um die Fachkunde über Pyrotechnische Signalmittel nachzuweisen oder können bereits bestehende Fachkundelehrgänge anerkannt werden?

Kurz dazu gesagt, ich hab die Fachkunde nach §20 Sprengstoffgesetz für allg. Sprengarbeiten, Kultursprengungen, Bauwerk und Bauwerksteile, Eissprengen, Unterwassersprengen, sowie Theater- und Bühnenfeuerwerk, Special Effects (SFX) und bin somit berechtigt Pyrotechnik aller Klassen zu erwerben und zu benutzen.

Gibt´s da Erfahrungswerte, bzw. wer stellt den Pyroschein für pyrot. Signalmittel in der Schifffahrt aus? Auch das Landratsamt/Ordnungsamt?
Mir geht´s zwar nicht um die rund 40 Euro und die ca. 2,5h Lehrgang, wenn man´s aber umschreiben/anerkennen lassen kann, wär´s mir auch recht.
Vielleicht hat ja jemand nen Tipp für mich.

Gruß Kuni

Geändert von kuni75 (19.12.2010 um 16:53 Uhr)
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  #2  
Alt 19.12.2010, 16:43
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Hallo Kuni,
ich hab den Sprengstoffschein nach § 27 und der beinhaltet ja die Sachkunde, Kauf und Umgang von Sprengstoff.
Bei meinem Fliegschein wurde das auch anerkannt, weil ich ja da auch ein Rettungssysten eingebaut hab, das mit Sprengstoff ausgeschossen wird.
Ruf aber mal in WN an zu Sicherheit.
Dein Schein nach § 7 ist glaub für Gewerbsmäßige...

Gruß aus Remshalden, Didi
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  #3  
Alt 19.12.2010, 16:54
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Moin Kuni,
guckst Du:
http://www.pa-bremen.de/fragenkataloge.php
http://www.pa-bremen.de/documents/Fr...og_Anlage2.pdf (pdf)

Wenn Du schon Ahnung von dem Kram hast, sollte die "Praxis" bei der
Prüfung kein Thema sein. Allerdings, in die richtige Richtung sollte man
schon schießen können (... ist nicht auf Dich bezogen).

Der Guten Ordnung halber: Es gibt auch gute Lehrgänge zum Thema
Schiffssicherheit, Seenotsignalmittel etc. Schaden tut so was nie, bin
selber Wiederholungstäter bei solchen Kursen.

Gruß Ralph
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  #4  
Alt 19.12.2010, 16:55
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Moin

das kannst Du getrost vergessen. Selbst einem Sportschützen der seit 20 Jahren gelbe und grüne Waffenbesitzkarte und dementsprechende Erfahrung hat, den Waffenschrank gefüllt mit Kleinkaliber über Schrotflinte bis zum grosskalibrigen Gewehr, der seine Munition nach § 27 Sprengstoffgesetz selber laden darf und mit Schwarzpulver schiessen darf, wird die zuständige Waffenbehörde bescheinigen, dass er von pyrotechnischen Signalmitteln oder Signalpistole Kal. 4 ohne speziellen Sachkundenachweis für diese keine Ahnung hat. So zumindest das LKA Berlin.
__________________
Gruss Vestus
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  #5  
Alt 19.12.2010, 16:59
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Sorry, kleiner Fehler meinerseits. Der §7 ist die Erlaubnis dafür, der §20 die Fachkunde. Die Frage ist ja nur, wer so einen Schein ausstellt. Beim Googeln bin ich über einen Schein vom Deutschen Seglerverband gestolpert, die den wohl selber ausfüllen (dürfen) obwohl das meines Wissens eigentlich nur (Sprengstoff)Behörden machen.
Hätt´ja sein können, das jemand schon ähnliche Erfahrungen gesammelt hat, zwecks umschreiben lassen.
Ist also der Gang zur zuständigen Behörde der bessere?

Gruß Kuni
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  #6  
Alt 19.12.2010, 17:10
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin

das kannst Du getrost vergessen. Selbst einem Sportschützen der seit 20 Jahren gelbe und grüne Waffenbesitzkarte und dementsprechende Erfahrung hat, den Waffenschrank gefüllt mit Kleinkaliber über Schrotflinte bis zum grosskalibrigen Gewehr, der seine Munition nach § 27 Sprengstoffgesetz selber laden darf und mit Schwarzpulver schiessen darf, wird die zuständige Waffenbehörde bescheinigen, dass er von pyrotechnischen Signalmitteln oder Signalpistole Kal. 4 ohne speziellen Sachkundenachweis für diese keine Ahnung hat. So zumindest das LKA Berlin.
Hallole,

moment, das ich die Fachkunde nach dem Waffengesetz machen muß für die SigPi steht außer Frage. Das ist klar. Mir ging´s nur darum, wenn ich schon die Fachkunde für sämtl. pyrotechnischen Artikel aller Klassen habe, sowohl theoretisch als auch praktisch, ob ich dann trotzdem noch einen Lehrgang für Signalmittel machen muß oder es anerkannt wird. Da meine bisherige Ausbildung um einiges höherwertig anzusehen ist, was diese Mittel betrifft.


Zitat:
Zitat von RalphB Beitrag anzeigen
Moin Kuni,
guckst Du:
http://www.pa-bremen.de/fragenkataloge.php
http://www.pa-bremen.de/documents/Fr...og_Anlage2.pdf (pdf)

Wenn Du schon Ahnung von dem Kram hast, sollte die "Praxis" bei der
Prüfung kein Thema sein. Allerdings, in die richtige Richtung sollte man
schon schießen können (... ist nicht auf Dich bezogen).

Der Guten Ordnung halber: Es gibt auch gute Lehrgänge zum Thema
Schiffssicherheit, Seenotsignalmittel etc. Schaden tut so was nie, bin
selber Wiederholungstäter bei solchen Kursen.

Gruß Ralph

Wegen dem Kurs mach ich mir keine Gedanken, nur werd ich mich da wahrscheinlich langweilen, werd die Prüfung machen, das Geld abdrücken und gut ist, das möchte ich mir aber gerne sparen, vorallem die Zeit, wenn´s da ne Möglichkeit geben sollte.
Danke für die Links, werd´s mal überfliegen.

Grüßle Kuni

P.S. Hab´s überflogen...super Link, danke Ralph
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  #7  
Alt 19.12.2010, 17:29
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Versuche Dein Glück, aber wenn es Gebühren zu kassieren gibt steht D ganz vorn. In A ist z.B. eine SiPi ein Rettungsmittel, frei zu erwerben ab 18 Jahren.
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Gruss Vestus
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  #8  
Alt 19.12.2010, 17:38
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....werd ich wohl müssen. Ruf die Woche mal bei mir im Rathaus an, wenn ich noch jemand erwische, der sich damit auskennt. Da seh ich nämlich das Problem, die werden sich auch erst mal schlau machen müssen. Von daher wäre jede Verweis auf einen ähnlichen Fall hilfreich...wenn alle Stricke reißen, mach ich halt den Kurs.
Werden Kurse nach Waffengesetz für die SigPi mittlerweile wieder ausgebildet. Hab im Internet auch nur Hinweise mit Datum 2008 und älter gefunden.
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  #9  
Alt 19.12.2010, 17:59
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Moin,

Kurse gibt es m.W. nach z.Zt. nicht, aber Prüfungen werden bei der Waffenbehörde in Hamburg und beim SV Schleswig-Holstein angeboten.
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Gruss Vestus
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  #10  
Alt 19.12.2010, 18:08
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...bisschen weit Ich schau mich mal bei mir um, so wie ich das aber seh, hat sich noch nichts geändert und es wird nicht ausgebildet....sehr verwirrend das ganze, sehr viele verschiedene Ansichten im großen weiten Web.
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  #11  
Alt 19.12.2010, 18:31
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Zitat:
Zitat von kuni75 Beitrag anzeigen
....werd ich wohl müssen. Ruf die Woche mal bei mir im Rathaus an, wenn ich noch jemand erwische, der sich damit auskennt.
Im Schorndorfer Rathaus haben die allenfalls eine Ahnung von Kreisverkehren !!!!
Wenn Du eine zuverlässige Auskunft willst rufe dort an, wo Dir das Fliegerdidi bereits empfohlen hat : beim LA in WN !
__________________
Gruß Fred
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  #12  
Alt 19.12.2010, 18:36
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Im Schorndorfer Rathaus haben die allenfalls eine Ahnung von Kreisverkehren !!!!


Werd ich dann wohl machen, danke.

Grüßle
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  #13  
Alt 19.12.2010, 19:42
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Moin,

wenn Du die Sachkunde für Sportschützen nachweisen kannst und Eigner eines seegehenden Schiffes/Bootes bist ist die SigPi auf grüne WBK kein Problem, habe ich vor zwei Jahren gemacht.

Leider streiten sich alle was seegehend heißt. Ich konnte mit Nachweis der CE B aber alle Argumente entkräften (das Boot ist nur 6m lang).


cu

Stefan
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  #14  
Alt 19.12.2010, 19:53
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Ebenfalls Moin,

habe das Procedre durch: Bedürfnis anerkannt, da seegehendes Schiff, aber meine "nachgewiesene" Sachkunde bezieht sich nur auf Sportwaffen, nix SigPi. Reite mal einen Amtsschimmel.
__________________
Gruss Vestus
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  #15  
Alt 19.12.2010, 20:48
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Ebenfalls Moin,

habe das Procedre durch: Bedürfnis anerkannt, da seegehendes Schiff, aber meine "nachgewiesene" Sachkunde bezieht sich nur auf Sportwaffen, nix SigPi. Reite mal einen Amtsschimmel.
Mhh, da ist der Sachbearbeiter wohl etwas komisch. Bei mir gab es trotz den trotzigen Bayern keine Probleme.

Die Sachkunde bezieht sich meines wissens nicht nur auf Sport, sondern auf alle Kurz/Lang-waffen. Ich schaue morgen noch mal in meinen Papieren nach.

Du darfst ja jetzt auch Jagdwaffen kaufen.

cu

Stefan
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  #16  
Alt 20.12.2010, 12:05
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Zitat:
Zitat von Hufi Beitrag anzeigen
Mhh, da ist der Sachbearbeiter wohl etwas komisch. Bei mir gab es trotz den trotzigen Bayern keine Probleme.

Die Sachkunde bezieht sich meines wissens nicht nur auf Sport, sondern auf alle Kurz/Lang-waffen. Ich schaue morgen noch mal in meinen Papieren nach.

Du darfst ja jetzt auch Jagdwaffen kaufen.

cu

Stefan

So,

nochmal nachgeschaut. Im Prüfungszeugnis wird mir bescheinigt, das ich weis wie ich mit Kurz- und Langwaffen umzugehen habe und auch etwas treffe. Da ist nicht explizit nur die Sportwaffe(n) erwähnt.

Das sieht die Polizei in HH genauso http://www.hamburg.de/contentblob/20...gnalwaffen.pdf

Also nochmal den Antrag stellen und den Flyer anheften.

cu

Stefan
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  #17  
Alt 21.12.2010, 21:01
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Moin,

bei mir steht nur Sportwaffen drin, und eine SiPi ist lt. WaffG keine Sportwaffe, sondern anscheinend viel komplizierter und gefährlicher als z.B. eine .45 ACP , so dass eine extra Sachkundeprüfung erforderlich ist.

Hier wird noch ein LKW-Fahrer zur Mofa-Prüfung geschickt!
__________________
Gruss Vestus
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  #18  
Alt 21.12.2010, 21:08
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Aus eigner Erfahrung:

Sportschütze in einem Großkaliber-Verband und seit Jahren Sachkunde gem. WaffG (allein hier
mußte ich drei mal eine Sachkundeprüfung für drei verschiedene Verbände machen,
weil gegenseitig keine Anerkennung erfolgte) und genau so lange als Wiederlader und
Schwarzpulverschütze Inhaber des Spengstoffscheines nach § 27 SprengG zum Erwerb
von Schwarzpulver und NC-Pulver. Außerdem Ausbildung und Prüfung zum Schießleiter.
Hierfür könnte ich sogar eine Signalpistole oder Signalmittel zur Signalgebung auf Bundeswehr-
schießständen erwerben.

Also eigentlich sachkundig genug.

Das Problem: Für den Erwerb von Signalmittel und -pistole und die Aufbewahung der Mittel
an Bord muß man einen entsprechenden Stempel im SBF-See haben, den man nur von der
zuständigen Prüfungskommision des DMYV bzw. DSV bekommt. Das geht jedoch nicht ohne
Nachweis der Kenntnisse in einer entsprechenden Prüfung. Also mit der SBF-See-Prüfung
auch die Prüfung für Sachkunde Pyro beantragt und abgelegt. War ohne Probeme, weil die
Fragen für einen Sachkundigen relativ leicht sind, aber kostet noch einmal 25,00 Euronen
Prüfungsgebühr extra.

Bei der Waffenbehörde war dann der Antrag und das Ausstellen der grünen WBK in 10
Minuten erledigt, weil alle anderen Prüfungen auf Zuverlässigkeit etc. nicht extra noch
einmal erfolgen mußten.

Es sind nicht immer die Behörden, die einem das Leben schwer machen, sondern jeder
Verein etc. kocht ein eigenes Süppchen. Daran liegt es viel öfter.
__________________
cul8er
Barney Liber Friso (und am liebsten immer ) Smalltalker!

Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is.
Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann.

Geändert von Luger08 (21.12.2010 um 21:15 Uhr)
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  #19  
Alt 22.12.2010, 09:49
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Das mit dem Stempel in den Sportbootführerschein ist schon länger out. Inzwischen gibt es einen eigenen kleinen Schein dafür.

Grundsätzlich werden für den Bereich Sportbootfahrer 2 Nachweise unterschieden. 1. Fachkundenachweis FKN (Sprengstoffgesetzt) und 2. Sachkundenachweis (SKN) Waffengesetz

Der SKN wird derzeit über die Prüfungsausschüsse von DSV oder DMYV nicht geprüft. Je nach Region/Bundesland gibt es aber Möglichkeiten an den Sachkundenachweis nach Waffenrecht zu kommen (außerhalb von DSV/DMYV-PA's).
Den FKN kann man in zwei geringfügig verschiedenen Versionen (1.DSV / 2.DMYV) ablegen. Für die Teilnahme an dieser Prüfung (FKN) ist der Besuch eines Kurse keine Voraussetzung. Man muss lediglich einen Sportbootführeschein haben oder gerade machen.
http://www.dsv.org/index.php?id=410
http://pa-bremen.de/pyro.php

Der Fragenkomplex Signalwaffe/seegehendes Schiff/WBK/... ist darüber hinaus wieder eine Frage der örtlichen Ordnungsbehörden. Da gibt es dann von Gemeinde zu Gemeinde durchaus sehr unterschiedliche Auffassungen über das Bedürfnis für eine Signalpistole.
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #20  
Alt 22.12.2010, 10:09
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Da gibt es dann von Gemeinde zu Gemeinde durchaus sehr unterschiedliche Auffassungen über das Bedürfnis für eine Signalpistole.
Das ist egal, die Gemeinden haben da nichts zu entscheiden. Waffenrecht ist Sache der unteren Ordnungsbehörde. Diese ist den Landkreisen und kreisfreien Städten zugeordnet.
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  #21  
Alt 22.12.2010, 11:05
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Das ist egal, die Gemeinden haben da nichts zu entscheiden. Waffenrecht ist Sache der unteren Ordnungsbehörde. Diese ist den Landkreisen und kreisfreien Städten zugeordnet.
Ich korrigiere: Da gibt es dann von Landkreis zu Landkreis, von kreisfreier Stadt zu kreisfreier Stadt und Landkreis zu kreisfreier Stadt durchaus sehr unterschiedliche Auffassungen über das Bedürfnis für eine Signalpistole.
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #22  
Alt 27.12.2010, 20:20
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Hallole,

ich will ja keinen Waffenschein und auch keine SigPi, der Pyroschein würde mir für´s erste reichen.....hab mal den PA Stuttgart angehauen....leider keine Auskunft bis dato...mmhhhh.
Weis jemand von euch wer in Stuttgart nen Kurs für den Pyroschein gibt, Googel hat nicht wirklich weitergeholfen, kein Mensch bietet so einen Kurs an. Scheint wohl ein ungeliebtes Kind der Schiffahrt zu sein.

Gruß Kuni
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  #23  
Alt 29.12.2010, 19:19
Juerg Juerg ist offline
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Ich habe zwar den Fachkundenachweis (DMYV) nach dem Sprengstoffrecht "für Führer von Wassersportfahrzeugen", 2008 gemacht. Ein Befugnis "zum Führen" einer Signalpistole ist hierin nicht enthalten. Die Prüfung bezog sich dann auch nicht auf diese. Zum damaligen Zeitpunkt bestand auch keine Möglichkeit - auf diese wohl in früheren Zeiten - mögliche Einbeziehung der SigPi. in den Fachkundenachweis. Bedienen kann ich sie trotzdem. Vielleicht gibt es mal eine Ergänzungsprüfung. Mit Waffenschein hat das Ganze natürlich nichts zu tun
Gruß und einen guten Rutsch!
Juerg
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  #24  
Alt 29.12.2010, 19:27
Dicker Dicker ist offline
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Zitat:
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Hallole,

ich will ja keinen Waffenschein und auch keine SigPi, der Pyroschein würde mir für´s erste reichen.....hab mal den PA Stuttgart angehauen....leider keine Auskunft bis dato...mmhhhh.
Weis jemand von euch wer in Stuttgart nen Kurs für den Pyroschein gibt, Googel hat nicht wirklich weitergeholfen, kein Mensch bietet so einen Kurs an. Scheint wohl ein ungeliebtes Kind der Schiffahrt zu sein.

Gruß Kuni

Hallo Kuni probiers mal bei Frankonia da kann man dir auf jeden Fall Auskunft geben
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Gruß Claus
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