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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Erfahrungsbericht Trailerzulassung!!!
Also, ich hab ja schon auf der Seite hier gefragt wie man einen Anhänger ohne Papiere am einfachsten, billigsten, und schnellsten zulassen kann. Danke für die Antworten. Hier nun der Bericht. Eines vorneweg, er ist nun zugelassen...
Situation: Anhänger aus dem Jahre 197? ohne Papiere Typenschil und unidentifizierbarer Seriennummer. Maßnahmen: Ich bin zunächst ohne Anhänger zum TÜV und ihm die Situation vor Ort, sozusagen von mann zu mann geschildert, er meinte er könne so ohne Weiteres nichts Genaues sagen, ich solle mal mit dem Anhänger "vorbeikommen". Empfand ich als unbefriedigende Antwort. Andere TÜV-Prüfstelle aufgesucht. Der gab mir bessere Informationen und legte mir die verschiedenen Möglichkeiten dar. 1.: er als toller TÜV-Spezialist werde am Anhänger schon noch irgendwas finden, anhand dessen man ihn identifizieren kann. Falls nicht, 2., Anhänger als Eigenbau und somit als Neufahrzeug zulassen, dabei würden jedoch probleme auftreten wie z.B. das Anbringen von Nebelschlußleuchten sowie Seitenbegrenzungsleuchten. Ich müsste aber zu einer anderen Prüvstelle, da er keine Möglichkeit habe, eine Volluntersuchung durchzuführen... Bei TÜV-Prüfstelle, die Volluntersuchung machen kann, angerufen: Situation erneut von vorn geschildert. Netter man lud mich ein "doch einfach mal kurz" bei ihm "vorbeizukommen dann schau ichs mir mal an!". Klang nicht schlecht. Anhänger angeschnallt hingefahren, TÜV-Mensch misst alles ab, findet keine Identifikationsmöglichkeit, beschließt Anhänger als Neufahrzeug zuzulassen, dazu müsste ich noch ne Nebelschlussleuchte anbringen sowie einen ordentlichen Kennzeichenhalter und ein Fabrikschild anbringen sowie die inzwischen von ihm vergebene Seriennummer einschlagen lassen. Seitenbeleuchtung plörtzlich kein Thema mehr, ich habs auch zu keinem mehr gemacht. Und wiegen sollte ich das Vehikel. "Einfach eine Personenwaage nacheinander unter alle drei Aufliegepunkte legen, zusammenzählen. Fertig." Das "mal kurz vorbeischauen und ankucken" kostete mich 49,85!!! Alle Mängel beseitigt und fehlende Teile angebracht. Wieder hin. Diesmal andere Mensch dort gewesen, schon leicht gereizt weil in einer halben std. Feierabend, ich machte ihm klar, dass er "nur mal kurz" einen Blick draufwerfen sollte "geht ganz schnell". Wieviel wiegt denn das Fahrzeug? Wo ist der Wiegeschein? Ich natürlich kein so'n Wisch gehabt, weil mit Personenwaage gewogen. Nach kurzer Diskussion, glaubte er mir, dass ich nur die Anweisungen seines Kollegen befolgte, Akzeptiert. Ich sollte mich in seiner Halle verstecken, damit die andern Kunden nicht sehn, dass er mich noch dran nimmt. OK. Dann bin ich dran, Mensch braucht 2,5 min. sich das Ding anzuschauen und für gut zu befinden, ohne auch nur ein Licht auf dessen Funktion zu prüfen. Nach 10 € endlich Wisch mit Stempel vom TÜV bekommen mit dem ich bei der Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis bekommen solte. Für die endgültige Zulassung zum Landratsamt: Frau dort konnte überhaupt nicht verstehen, was ich wollte. "Ist es ein Neufahrzeug? Sind Sie der Hersteller? Wo ist der Herkunftsnachweis für die Achse?" Nach langer Diskussion, diesmal ich schon gereizt weil unverständnis gegenüber TÜV und Zulassungsstelle aufkam, und Telefonaten mit dem TÜV ihrerseits konnte Sie sich nach wieteren Diskussionen mit Ihren KollegeInnen und leisem vor sich hin Fluchen dazudurchringen mir nach Entrichtung weiterer 44.10 den Wisch endlich zu geben. Fazit: Schnell, billig und einfach geht das nicht. Geduld Geld und viel viel Verständnis und nochmal Geduld, für die an so einem Prozess beteiligten Personen sind unabdingbar. Danke für die Tips im Vorfeld. |
#2
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Glückwunsch,
bist sicherlich erleichtert! Das muß aber nicht immer so klappen, kann auch schief laufen! Gerät man an den richtigen TÜV-Onkel ist alles klar, landet man aber bei einem der nicht so gut drauf ist......macht dann meist keinen Spaß mehr! Habe vor 4 Wochen meinen 20 Jahre alten Trailer auch zum TÜV, ne DEKRA, bringen müßen, weil ich ihn wegen fehlendem TÜV-Schein nicht ummelden konnte. Ich hatte da so meine Bedenken, kannte natürlich die Schwachstellen. Habe vorher aber noch schön geputz und gestrichen, sogar Zinkspray benutzt..........der DEKRA-Mann war echt nett, alles i.O. bis auf die fehlenden Vorlegekeil. Gesehen hat er nicht das bei einer Bremstrommel ein Stück ausgebrochen ist, das Gummilager eines Drehstabes ziemlich zerwürgt ist, die Bremse wurde nicht geprüft.....ist doch alles nur "Geldschneiderei". Trotzdem werde ich meine Trailer bei der nächsten "Langeweile" mal so richtig überholen, neue Reifen hat er ja schon...
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Gruß Dirk SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE |
#3
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..ich kann dich vielleicht beruhigen...
ich habe einen 15 Jahr alten Alu Trailer von STeinbacher in Italien gekauft, dieser war nie angemeldet und nur als Winter-Hallenhänger genutzt worden und keine Papiere vorhanden, daher musste der Hänger auch eine Vollabnahme für neue Papiere erhalten. Obwohl ich alle Details und eine Kopie eines Hängers der gleichen Serie mit allen wichtigen Daten vorlegen konnte, der Tüv mann nur alles abtippen und eintragen musste.. hatte ich die gleiche Kosten... Der Knüller kam dann bei der Zulassungsstelle... da der Hänger noch nie angemeldet war... haben die Damen sich an der Erstzulassung hochgezogen.... es sei doch ein vor 15 Jahren gebauter Hänger und da kann man nicht heute erst eine Erstzulassung eintragen... .bla bla bal.... was tun, wie handeln.... vorgestetzte wurden zugezogen.... bla bla bla ... und schwere diskussionen.... nachdem ich ganz vorsichtig anfragte, ob nicht den juni 1989 ( im Juni war ich dort) als Tag der Erstzulassung eintragen könne.... wurde meine Lösung regelrecht bejubelt und man konnte die Zulassung abschließen....
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#4
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Ich kenne das Drama der Zulassungsstellen auch!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Nix gegen Beamte, aber manche verstehen meiner Meinung nach nichts von dem was sie eigentlich zu machen haben. Aber so isses halt-es gibt auch andere....aber meistens sind die dann nicht da!! Zum Thema Tüv, ich habe in Ostdeutschland eine Vollabnahme für einen Trailer Bj 71 mit Reifen gleichen Baujahres bekommen, der Prüfer hat den trailer nur grob auf der Strasse angesehen und die sache war erledigt. Hier in Bayern bin ich mit meinem anderen Trailer zur Dekra zwecks HU ,,an dem Trailer ist wirklich alles in Ordnung (ist nur 7 Jahre alt), da wurde ich nach 15 minuten Suchen und überprüfen auf ein angerostetes Bremsseil aufmerksam gemacht, ich habe zwar Tüv aber im Bericht steht das drin! Komisch oder? |
#5
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Neuzulassung
Hai,
bei mir war es ähnlich wie bei Dieter. Mein Trailer Bj.97 war noch nie zugelassen. Hatte aber eine aktuelle gültige Neuabnahme vom Tüv. Was ich jedoch nicht hatte war eine ABE. Dass die wichtig ist wusste ich zu dem Zeitpunkt noch nicht . Ich also im Morgengrauen hin zur Zulassungssstelle. Erst werde ich von der Tante, welche die Schilder herstellt, genervt. "Haben Sie auch ihre Versicherungskarte dabei? " Ich daraufhin: " Brauch ich nich! " Sie: "So geht das aber nicht. Da bekommen Sie keine Zulassung !! " Ich: "Doch! Der Hänger braucht keine Versicherung. " Darauf der Angstellte hinterm Tresen, der das Gespräch mitgehört hatte: "Wenns ein Sportanhänger ist braucht der keine Versicherung! " Ich grinse, die Tante die alles besser weis zieht mit rotem Kopf ab . Zwei Stunden später der Typ hinterm Tresen: "Wo ist denn die ABE?" Ich: "Hab ich nicht und gibts auch keine!" . Der Typ geht erst mal ins Nebenzimmer eine rauchen . Ich höre noch wie er murmelt: "Immer hab ich die sch... Fälle! " Wie hat der TÜV eigentlich dann die Vollabnahme gemacht, frag ich mich . "Da muss ich ne Anfrage beim KBA machen ob das Fahrzeug schon mal zugelassen war!" Warum weis ich bis heute nicht. "Kostet 15€ und dauert ne Woche! " Ich:"OK" . Und denke, wie krieg ich jetzt das Boot ans Wasser? Ach ja, rote Nummer vom Kumpel fällt mir ein . Eine Woche später dann die Zulassung samt Schild von der allwissenden Tante. Hat dann aber meine ehemalige Verlobte besorgt. Ich hatte keinen Bock auf das Theater mehr . Was ein Drama.
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Beste Grüße Uwe
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#6
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Trailerzulassung scheint nicht zum Schulungsprogramm von Verwaltungsangestellten im öffentlichen Dienst zu gehören ...
Vorteil: Wenn Dein Trailer diesen Monat Erstzulassung hatte, musst Du je nach Gewichtsklasse erst in 3 Jahren wieder zur HU! Habe das Spiel auch gespielt: http://www.boote-forum.de/phpBB2/viewtopic.php?t=9873 Bei fehlender ABE stellt der Hersteller i.d.R. Ersatz aus, wenn auch nicht zwingend ehrenamtlich.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#7
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Re: Neuzulassung
Zitat:
dann kam der vorgesetzte, nannte eine Telefonnummer, und die "nette" Dame hat dort angerufen und die Daten abgefragt.... es wurde ihr gleich bestätigt dass diese Fahrgestellnummer noch nicht zugelassen war und ich bekam meine Zulassung .... ohne 15 EUr.... da hab ich ja Glück gehabt....
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#8
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Zulassung
Zitat:
@Dieter Das Telefonieren kam dem gar nicht in den Sinn. Musste gleich zwei Seiten Formulare ausfüllen Du hast wohl wirklich Glück gehabt . Gruß Uwe
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Beste Grüße Uwe
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#9
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Das Spielchen kenn ich auch, nachdem mir mein Händler vorab schon die Papiere (incl. Betriebserlaubnis) für den neuen Trailer zugeschickt hatte bin ich gleich am nächsten Tag zur Zulassungsstelle um meinen zulassungsfreien Sportgeräteanhänger zuzulassen (wen fällt so etwas Idiotisches überhaupt ein )
Ich war eigentlich guter Dinge, da ich einen Trailer, der am 17.03.04 in Bielefeld von einem amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen worden ist schon am 26.03.04 zulassen wollte, aber weit gefehlt, der ganze Vorgang ist von Amts wegen zum erliegen gekommen da im Feld Baujahr 2004 eingetragen war. Stimmte ja auch, aber laut der Dame kapieren die dummen Sachverständigen nicht das da laut Zulassungsstelle der Tag der ersten Zulassung reingehört (auf meine Frage warum da dann nicht "Tag der ersten Zulassung" steht bekam ich keine Antwort). Durch diesen Eintrag war lt. der Dame allerdings nicht mehr zweifelsfrei klar das der Trailer noch nie zugelassen war, ich müsste dafür eine Bestätigung des Händlers/Herstellers vorlegen. Also schnell mal den Händler angerufen, der aber leider gerade unterwegs war, aber trotzdem voll Explodiert ist (da kamen dann solche Fragen ob die in bayrischen Ämtern alle b..d sind) und mich an den Hersteller Ohlmeier weiter verwiesen hat. Dem H. Ohlmeier war das ganze nicht neu, nach Schilderung meiner Probleme hat er nur nach der Fahrgestellnummer und der Fax-Nr. der Zulassungsstelle gefragt und 5 min. später war das mit seiner Bestätigung, das der Trailer wirklich neu ist erledigt (das ist in Bayern schon mal drin, da hat er schon ein Formular). Die Aktion hat mir 3 Stunden meiner Arbeitszeit gekostet, da ja nur Vormittags geöffnet ist und da hat ja schließlich jeder Zeit Da wird alles über die EU geregelt und wir sprechen über Globalisierung, aber es ist nicht mal möglich in Deutschland eine einheitliche Vorgehensweise für Zulassungsstellen festzulegen (wieso braucht eigentlich ein Angestellter einer Zulassungsstelle einen Ermessenspielraum, eigentlich sollte er für den Steuerzahler einfach nur nach klaren Regeln seine Arbeit erledigen) MfG Christian |
#10
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Bielefeld
Hai Christian,
Du hast mein Mitgefühl . Aber mal ganz im Ernst . Bielefeld, Bielefeld....... da war doch was Guckst Du hier: http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...elefeld#166657 Sorry aber das ist voll der Hammer Nimms mir nicht übel Gruß Uwe
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Beste Grüße Uwe
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#11
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Hi Bartman,
ist mein Trailer etwa ein getarnter UFO-Transporter Wahrscheinlich hat die Zulassungsstelle gemerkt das da was oberfaul ist MfG Christian |
#12
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Zitat:
@ Mods&Admins nicht ins Flachwasser verschieben ich machs nie wieder Gruss Uwe
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Beste Grüße Uwe
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#13
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Re: Erfahrungsbericht Trailerzulassung!!!
Zitat:
Ich habe nach meiner Odyssee, einen Trailer ohne Papiere zulassen zu wollen, verzweifelt aufgegeben. Gegen die Dummheit der Bürokratie, sowohl beim TÜV wie auch bei der Zulassungsstelle war leider kein Kraut gewachsen. Gruß Bernd
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte |
#14
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"E´n Schipp mokt man ut Holt, ut Plastik mokt man Klodeckels!" für Palm und PocketPC: http://navtool.bootstechnik.de |
#15
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Wie ist das eigentlich mit einer Überführungsfahrt:
Wenn der Trailer über 10 Jahre nicht angemeldet war (also eine neue Volluntersuchung fällig wäre). Kann ich den Trailer samt Boot dann mit einem Kurzzeitkennzeichen für eine Überführungsfahrt nutzen? Einen "einigermaßen" straßensicheren Zustand setze ich jetzt mal voraus. Wenn dies möglich ist, welche Papiere benötige ich, um überhaupt ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen? Gruß, Christian |
#16
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Moin,
- Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein. - Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA, GTÜ), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten (z.B. beim Kauf eines stillgelegten Fahrzeuges außerhalb von Stadt oder Kreis) verwendet werden. - Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist der Fahrzeughalter verantwortlich. - Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt. - Die Gültigkeitsdauer ist auf dem roten Fahrzeugschein vermerkt. Der Fahrzeugschein ist, wenn nicht vom Straßenverkehrsamt geschehen, vor Antritt der Fahrt in deutlicher Schrift auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Fahrzeugschein ist bei allen Fahrten mitzuführen. - Die Kurzzeitkennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Etwa vorhandene andere Kennzeichen sind abzudecken. - Die zugeteilten Kurzzeitkennzeichen und der ausgegebene Kfz.-Schein müssen nicht zurückgegeben werden. Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt: - Versicherungsbestätigung gem. § 29 a StVZO (für Kurzzeitkennzeichen) stellt sich jetzt die Frage, wie es bei einem Trailer aussieht. Prinzipell kannst Du das Kurzzeitkennzeichen auch an einem versicherungspflichtigen Fahrzeug anbringen und dann ohne Versicherungsschutz herumfahren. Den Fahrzeugschein füllst Du selber aus. Ich würde mir eine Versicherungsbestätigung besorgen. Kostet auch nicht die Welt und Du bist dann auf jeden Fall auf der sicheren Seite. - Ausweis des Antragstellers bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, oder - Pass mit Meldebestätigung (bei Ausländern) - Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten Bei einer späteren regulären Zulassung des Fahrzeuges benötigen Sie eine weitere Versicherungsbestätigung gem. § 29 a StVZO. Die Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen ist steuerfrei. Die Gebühren bei den Kfz-Zulassungsstelle betragen z.Z.10,50 € . Die Kosten für die Schilder trägt der Antragsteller. Jörg |
#17
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Halloo...
Für eine Überführungsfahrt kannst Du ein Kurzzeitkennzeichen benutzen. Allerdings, normal nicht mit Boot! wenn Du da an die falschen Ordnungshüter kommst, gibts ärger für das Kurzzeitkennzeichen benötigst Du keine Papiere in herkömmlichen Sinn, eine Deckungskarte von einer (Deiner) Versicherung, und einen Personalausweiß. Aber Achtung!: so ganz billig, ist das ganze auch nicht mehr... Die Versicherungsmenschen, falls Du einen gut kennst, können dabei sehr helfen das es nicht sooooo teuer wird. Gruß vom achim |
#18
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Wenn es so ist, wie Achim schreibt, dann stellen sich 2 Fragen für mich:
1. Wie soll ich das Boot vom Trailer bekommen, wenn ich ihn nicht auf der Straße benutzen kann? Es hat ja nicht jeder im Garten einen Kran stehen. 2. Warum benötige ich für einen Trailer eine Deckungskarte der Versicherung, obwohl ein Trailer für Sportgeräte eigentlich nicht versicherungspflichtig ist? Gruß, Christian |
#19
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zu 2. Da hat Achim imho nicht ganz recht . Der Trailer braucht keine Versicherung und daher braucht er keine Deckungskarte. duck und wech
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Beste Grüße Uwe
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#20
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Zitat:
Ich würde argumentieren, dass Du zwecks Vollabnahme zum TÜV unterwegs bist und dieser für Bremsentest etc. selbstverständlich einen beladenen Trailer erwartet (so Aussagen wurden hier im Forum schon zitiert). Ich denke auch, dass die Ordnungshüter einen Trailer mit Boot inhaltlich von einem "beladenen Anhänger" differenzieren. Ich hatte das gleiche Problem - habe ein Boot auf Trailer gekauft, dieser >2 Jahre TÜV abgelaufen, aber zugelassen, ABE verschlampt. Bin allerdings auch nicht kontrolliert worden.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#21
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#22
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Alternativ: Trailer abmelden, Kurzzeitkennzeichen holen (darf wiederum nicht für zugelassene Trailer, auch nicht solche ohne HU, erstellt werden). Wenn Du hier im Forum suchst, wirst Du mindestens 10 verschiedene Wege der "Wiederbelebung" eines Trailers und mindest 20 potenzielle Stolpersteine, an denen es scheitern kann, finden. Ein offenes höfliches Wort im Vorfeld mit einem DEKRA-Mitarbeiter (bei uns in Do deutlich netter, kompetenter und länger da als der TÜV) wirkt manchmal Wunder. Und selbst mit Straßenverkehrsamt-Angestellten kann man verhandeln, wenn man Sachkenntnis und Verständnis für die Gesetzeslage mitbringt - auch die haben Ermessensspielraum!
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
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Ich weiß nicht wieweit dies vergleichbar ist aber der TÜV-Nord macht folgende Angabe bei einer im Ausland abgelaufenen HU-Untersuchung:
"Kann die Hauptuntersuchung im Ausland gemacht werden? Eine Hauptuntersuchung kann nur auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Sollte Ihre HU-Plakette während eines längeren Auslandsaufenthalts abgelaufen sein, dürfen Sie mit der abgelaufenen Prüfplakette nach dem Grenzübertritt noch bis zur nächstgelegenen TÜV-STATION fahren." |
#24
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#25
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Ich hab´da auch noch einen…:
Ich hatte mir vor Jahren ein Boot mit Trailer gekauft, dessen Besitzer leider verstorben war. Die Trailerpapiere waren in der Folge nicht mehr auffindbar. Da ich das Boot aber so schnell wie möglich nach Holland bringen wollte war guter Rat teuer.
Naiv wie ich war, dachte ich, ein Anruf bei Straßenverkehrsamt meiner Stadt würde Klärung bringen. Ja, … sagte man mir dort, …das sei kein Problem, ein Duplikat vom Fahrzeugschein und eine normale TÜV Abnahme würden reichen. Das Dublikat kommt nach drei Tagen per Nachnahme vom Trailerhersteller, der Gott sei Dank, noch existiert. Der TÜV macht, obwohl die eingestanzte Fahrzeugnummer überstrichen und nicht zu finden ist, keine Probleme. So laufe ich freudig beim Straßenverkehrsamt auf... Nein, sooooo einfach wäre das nicht. Sie bräuchten jetzt noch eine Bestätigung vom Straßenverkehrsamt das der Trailer in Krefeld nicht angemeldet ist. Ich also zum Straßenverkehrsamt in der Stadt in der ich das Boot gekauft hatte. Die Beamten dort bestätigen mir alles, wenn auch kopfschüttelnd, schließlich sei so etwas nicht üblich, ein Anruf hätte es auch getan. Wieder beim Straßenverkehrsamt meiner Heimatstadt: „So, so also nicht angemeldet… “ Wenig später rücken Sie dann mit der Erkenntnis raus, dass sie jetzt noch eine ein Unbedenklichkeitsanfrage vom BKA bräuchten… und dann müsste der Trailer ja auch noch neu vermessen werden, da er so lange nicht angemeldet gewesen wäre… Das Antragsformular ans BKA kann gefaxt werden. Der Bescheid kommt per Einschreiben und kostet natürlich entsprechend! Nun ja, jetzt ist es amtlich: Mein Hänger ist nicht kriminell! Den Hänger neu zu Vermessen sehe ich allerdings nicht ein. Stahl verformt sich nun mal nicht, auch wenn er einige Jahre gestanden hat. Aber das scheinen Beamte nicht zu wissen. Also rufe ich beim Chef des Straßenverkehrsamts an, um die Sache mit Ihm auszudiskutieren. „Nein, Vorschrift ist Vorschrift.“ beteuert der „Das sei keine Beamtenwillkür, seine Mitarbeiter seien überaus kompetent.“ Da ich dies jedoch anzweifle und um weitere Verzögerungen durch unkompetente Sachbearbeiter zu vermeiden darauf bestehe, die Anmeldung direkt durch ihn durchführen zu lassen und ansonsten mit einer Dienstaufsichtbeschwerde drohe, knicken sämtliche Vorschriften plötzlich ein. „Nein, in der nächsten Woche habe er Urlaub, aber wenn ich dem Sachbearbeiter sagen würde „Er habe gesagt, das ginge so in Ordnung …“, dann ginge das auch in Ordnung.“ Und tatsächlich, zu meinem großen Erstaunen, war, nach sechs Wochen Rennerei, alles plötzlich alles kein Problem mehr. Viele Grüße, Dionysos |
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