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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Garantie auf Artikel aus Gewinn?
Hallo liebe Gemeinde,
hier gibts doch ne Menge schlaue Köpfchen. Mein Mann hat bei einem Radio-Gewinnspiel ein Speaker-System von Bose gewonnen, welches wir uns bei Doof-Geiz-YX-Markt abholen konnten. Eine Rechnung haben wir dazu bekommen, aber die weist 0,00 Euro auf, da es ja ein Gewinn war . Ich möchte die Quäkers aber gern bei ebay versilbern. Nun meine Frage, wenn mit den Dingern was ist, kaputt oder so...gibts dann einen Garantieanspruch? Eigentlich schon, oder? Iss ja wie ein Geschenk...sozusagen...oder so ähnlich. Beleg ist Beleg! Katleen
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Wer müßig geht und flüssig spricht, für den ist geregelte Arbeit nicht! Geändert von waldrandhexe (31.12.2010 um 18:24 Uhr) |
#2
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Bin zwar kein Fachmann aber,
wenn deine Tante dir was schenkt und du hast einen Beleg darüber von Kaufhaus XY, hast du auch Garantieanspruch. Das hat nichts mit der Summe zu tun. Garantie wird auf den Artikel gewährt unabhängig von der Kaufsumme. So sehe ich das.
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!!
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#3
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Zitat:
Der Beleg sagt ja das Kaufdatum aus ab dem Die Gewährleistung beginnt was das Teil gekostet hat spielt hier keine Rolle bezahlt wurde es ja eben nur nicht vom Empfänger Michael
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#4
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Zitat:
Es handelt sich um einen Gewinn und keinen Kauf, somit kann es auch keine Gewährleistung geben, denn diese setzt voraus, dass es einen Kaufvertrag gibt. Der Verkäufer sichert damit zu, dass die gekaufte Ware zum Zeitpunkt der Übergabe beim Kauf mangelfrei ist. Die freiwillige Garantie, in diesem Fall von Bose, bleibt hiervon unberührt. Deshalb hat der Gewinner auch den Gewinnbeleg erhalten. Dieser dient gegenüber Bose als Garantienachweis in Verbindung mit der Bose Garantiekarte. Bose hat zudem die Geräte mit Seriennummern gespeichert und kann somit das Lieferdatum an den Markt feststellen.
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Gruß vom Oberrhein.
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#5
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Zitat:
Die Gewährleistung ist eh von Bose ausgestellt der Händler ist letztenendes hier nur mittelsmann Michael |
#6
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Zitat:
Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers und Gewährleistung ist ein gesetzlich verbrieftes Recht resultierend aus einem Kaufvertrag. Also hat Bose mit Gewährleistung gar nix am Hut und was du zum Thema Händler schreibst.... Wenn man jetzt noch das Schlagwort Beweislastumkehr (Gewährleistung / nach 6 Monaten) und die daraus resultierenden Folgen für den "Käufer" reinwerfen würde, würde man dich bestimmt vollends verwirren...
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gregor |
#7
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Dann laß ich ich dich mal in dem Glauben
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#8
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Äääähm ...kann ich nun das Ding mit Garanie/Gewährleistung des Herstellers verkaufen oder nicht?
Dass Blöd-Geiz-XY die Garantie nicht gibt ist klar. Die schicken, wenn sie kulant sind, im Garantiefall eh zum Hersteller. Katleen
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Wer müßig geht und flüssig spricht, für den ist geregelte Arbeit nicht! |
#9
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Zitat:
Der Kaufbeleg ist mit 100% Rabatt auf 98,00€ ausgewiesen, also unterm Strich 0,00€ Katleen
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#10
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Fragst du am besten gregor der weiß ja scheinbar alles habe ja nur 2 Modellbaugeschäfte und somit nach seiner Ansicht ja keine Ahnung.
Was aber deine Frage betrifft meine Antwort hast du hierzu Erhalten denn im einem Geschäft bekommst du immer eine Rechnung und keinen Gewinnbeleg welche summe auf dieser Rechnung steht ist in diesem Fall völlig uniteressant weil diese Rechnung als Quittung und somit als Garantieschein gilt. Michael
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#11
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Zitat:
Garantie betrifft das Vertragsverhältnis Herteller- Händler -Kunde Also bei Bose hast du Garantie aber keine Gewährleistung. @Waldrandhexe Wenn du das Teil in der Bucht verkaufen möchtest legst du einfach deinen "Kaufbeleg" als Garantienachweis bei. Genau genommen würdest du als Verkäufer aber die Gewährleistung übernehmen müssen, es sei denn du schliesst diese aus. Alles ganz easy.
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Gruß vom Oberrhein.
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