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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Sportschifferzeugnis-Inhaber ?
Hallo,
ich hatte mich gestern angemeldet ,- und bin überwältigt von den vielen,vielen Begrüßungen. Nochmals an alle : herzlichen Dank. Meine Frage habe ich schon in einem anderen Forum gestellt, aber die Ausbeute war nicht so toll. Frage: Wer besitzt ein Sportschifferzeugnis ? ; und kann mir mehr darüber sagen. Wie umfangreich ist die Prüfung ? Zugangsvoraussetzungen usw. Gemeint ist das Zeugnis für Fahrzeuge kleiner 25 m. Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (ausgenommen Rhein). Gruß Peter |
#2
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Welches meinst du
SpoboBinnen oder SportSeeSchifferzeugnis? Atze |
#3
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Hallo Peter,
das Sportbootführerschein(un)wesen hierzulande ist unübersichtlich und für den Neuling wirklich verwirrend. Schau Dir den mal in aller Ruhe an: http://www.nautisches-lexikon.de/b_d...ce/fs-info.pdf Das dient etwas zur Entwirrung. Vielleicht kannst Du Deine Frage dann präziser stellen. |
#4
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Zitat:
er schrieb Zitat:
le loup |
#5
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Re: Sportschifferzeugnis-Inhaber ?
Zitat:
was soll ein "Sportschifferzeugnis " sein ? Diese Bezeichnung kenne ich nicht. Auf den Binnenschifffahrtstraßen brauchst Du für Sportboote den in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen "Sportbootführerschein Binnen" (wenn Motorisierung > 5 PS ist). Auf Berliner Gewässern sogar ab > 0 PS Gruß Fun_Sailor |
#6
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Noch etwas genauer:
Nach dem per Gesetz die Gültigkeit für den "Sportbootführerschein BINNEN" auf Schiffe bis 15m Länge begrenzt wurde und keine Gewichtsbeschränkung mehr besteht, sondern allein die Schiffslänge das Maß aller Dinge ist, brauchen alle Schiffsführer für Schiffe über 15m Länge entweder das "Sportschifferzeugnis" (für alle Binnenwasserstraßen, außer dem Rhein), oder das "Sportpatent" für den Rhein. Quelle: http://www.yachtschule-spittler.de/k...erzeugnis.html Gruß Peter |
#7
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Alles Klar!
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#8
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BinSchPatentV
Guckst Du / Ihr mal hier, und zwar in der Anlage 4
http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...gen/index.html genaues steht dann hier: http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...ntV/index.html
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Beste Grüße Uwe
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#9
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Hallo Peter,
auch von mir ein Herzliches Willkommen. Zu Deiner Frage, sprech doch mal Rolf an http://www.boote-forum.de/phpBB2/pro...wprofile&u=643 der bildet aus (auch für Rhein).
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Charly |
#10
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Re: Sportschifferzeugnis-Inhaber ?
Zitat:
das stimmt so nicht. es gibt keine sonderregelung für beliner gewässer. die gab es mal, galt aber nur in einem bestimmten bereich. le loup |
#11
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Vielen Dank für die Links,- habe mir das alles angesehen.
Ich suche einen Kandidaten, der das schon mal gemacht hat. So eine Art Erfahrungsbericht. Die Angaben im Internet (Schulen) sind doch sehr widersprüchlich. Der Eine meint, man muß xxxxKilometer soundso gefahren sein,- der Andere sagt davon nichts Wie und wo wird geprüft ?? Gruß Peter |
#12
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Hallo Namensvetter,
ich kann mich nur der Empfehlung von Charly anschliessen. Er schrieb: Zu Deiner Frage, sprech doch mal Rolf an http://www.boote-forum.de/phpBB2/pro...wprofile&u=643 der bildet aus (auch für Rhein). - Zitat Ende Rolf kennt sich aus und gibt Dir bestimmt die richtigen Antworten. Aber eine Bitte -> lass uns an deinem Wissen dan teilhaben und etwas gaaanz wichtiges: ein herzliches Willkommen im besten Forum aller Pit (Peter)
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Gruss vom linken Niederrhein Pit Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!) |
#13
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Sportschifferzeugnis
Hallo Peter,
es gibt bei dieser Ausbildung keinerlei widersprüchliche Aussagen. Im anderen Forum hatte ich schon wirklich ausreichend geantwortet. Wer einen Bootsführerschein "BINNEN" besitzt braucht keine Pflichtkilometer mehr vor der Prüfung nachweisen. Aus diesem Grund habe ich diese alte Vorschrift, die es nicht mehr gibt, nicht erwähnt. Du willst ja dieses Sportschifferzeugnis ja auch nicht selbst erwerben, sondern erkundigst Dich für Freunde. Am einfachsten in der gesamten Beratung sollten diese Bekannten einfach anrufen. Dann kann man vernünftig nachfragen und beraten. Der Teilnehmer muß sich auf "Deutschen Wasserstrassen" gut auskennen plus die Polizeivorschriften. 5 Tage Kurs ist dafür ausreichend. Anrufen unter 0203 / 873054 Atlas Schiffahrt Mit freundlichen Grüßen Rolf Karmineke PS Meistens mit dem Fahrgastschiff "Rheinfels" im Ruhrgebiet unterwegs... |
#14
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Hallo Rolf,
habe Dich nicht vergessen und alles aufgeschrieben. In meiner Frage geht es auch nicht direkt um das wie sondern, ich suche Zeugnisinhaber um mit denen Erfahrungen auszutauschen. Es muß doch hier jemanden geben der dieses Zeugnis hat Gruß Peter |
#15
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Damit Du nicht glaubst, keiner wollte Dir antworten
Zitat:
Heute heissen die aber auch anstatt "Sportseeschifferzeugnis und Sporthochseeschifferzeugnis" "Sportseeschifferschein und Sporthochseeschifferschein". Zeugnisse gibts nach meiner Information nicht mehr. Ums nicht zu vergessen: Herzlich willkommen im Forum |
#16
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Hi,
Thomas hat recht, Sportseeschifferzeugnis und Sporthochseeschifferzeugnis sind mit Einführung des Sportseeschifferscheins und des Sporthochseeschifferscheins abgeschafft worden. Beide Zeugnisse waren reine Theoriescheine, die, obwohl von Seefahrtsschulen abgenommen, keine wirkliche Bedeutung hatten, die aber i.d.R. als Theorie für SBF See, BR, BK bzw. C anerkannt wurden. In der Übergangsphase wurden sie auch als Theorie für die neuen Scheine anerkannt. man sollte alles lesen... Ich habe den SSS-Zeugnis damals kurz vor Toresschluss gemacht und ihn im darauffolgenden Jahr als Theorie für SBF See und SSS-Schein genutzt.
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Gruß aus Berlin Achim |
#17
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Zitat:
Ihr sprecht beide von den Sportseescheinen. Peter sucht aber jemand, der das Binnenzeugnis für Boote größer 15 Meter hat - das ist was anderes, siehe Bartmans Links. Ich kann damit leider auch nicht dienen, der fehlt mir noch in meiner Sammlung...
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Immer eine Handbreit Sonne zwischen den Wolken wünscht Friedhold http://www.rubin-xiv.de - die Homepage der "Rubin XIV" |
#18
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Jetzt erklärt mich bitte nicht für blöde, aber als ich damals meinen Sportboot Binnenschein gemacht habe, gab es noch die Regelung bis 20m länge. Gilt das jetzt für mich nicht mehr , oder fällt das wieder unter Bestandsschutz ??
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Gruß Ralf |
#19
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Hi, Friedhold,
hast recht, ich habe wohl nicht genau genug gelesen. Sorry...
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Gruß aus Berlin Achim |
#20
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Zitat:
bist Du sicher ? Schau noch einmal nach, falls im Führereschein 20m steht ist das OK. Ich kenne nur die Einschränkung <15 Kubikmeter oder <15 Meter. Gruß Peter |
#21
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Hallo Aerodeck
Damals galt anstatt der heutigen 15 Meter Grenze die 15 Tonnen Grenze ! Ich glaube Du hast Recht, die Längenbeschränkung ging dabei bis 20 Meter, allerdings war es schon nicht einfach zwischen 15 und 20 Metern das Boot auf unter 15 Tonne zu "lügen". Da wurden die Boote noch amtlich vermessen und eine beliebte Tonnenzahl war die, 14,9 t! Es gab wohl damals schon verschieden Mittel und Wege (Berechnungsformeln ) um die Verdrängung zu berechnen. Also, heute kannst Du mit dem normalen Binneschein ein Boot bis 15 Metern fahren (ohne Bugsprit und Ruder, jedoch Badeplattform inklusive) ohne Tonnen Beschränkung ! Somit brauchst Du auf den Binneschifffahrtsstraßen bei Booten über 15 Metern das Binnenschifffahrtspatent. Boote bis 25 Metern und max. 60 Tonnen. Um auf dem Rhein fahren zu können, brauchst Du dann das Rheinsportschifferpatent. Das ist wirklich nicht ohne. Du must das Patent für die Streckenabschnitte machen, die Du nachher befahren willst, d.h. Du must die Strecken eine bestimmte Anzahl (Rolf hilf mir mal ) zu Berg und zu Tal fahren. Hoffe zur allgemeinen Aufklärung etwas beigesteuert zu haben ! |
#22
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@ le loup
seit wann gibt es die Berliner Ausnahmeregelung nicht mehr ??? Ich dachte die gilt immer noch! Gruß Jörg |
#23
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d.h. Du must die Strecken eine bestimmte Anzahl (Rolf hilf mir mal ) zu Berg und zu Tal fahren.
Jeweils 4 x zu Berg u. 4 x zu Tal. Kostet pro Abschnitt ca. 2.300 Euro!!! Der Rhein ist meines Wissens in 5 Abschnitte unterteilt. Willst du also den ganzen Rhein befahren, musst du 11.500 Euro zahlen. Das Schwierige an der Prüfung soll wohl die Streckenkunde sein, musst jede Untiefe, Strommast, Kribbe usw. genau kennen. Habe hier mal, hoffentlich richtig Rolf, etwas vorgegriffen... Gruss Hank |
#24
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Ich weiss das eigentlich noch ganz genau. Denn wir hatten vor ein paar Jahren noch einen alten Schlepper. Dieser war 14,5m lang und wog 45to. Aus diesem Grund hatte ich den Fahrlehrer gefragt, und er sagte mir damals das ich bis 20m aufjedenfall fahren dürfte. Aber ich werde die Tage mal meine alten Unterlagen raussuchen.
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Gruß Ralf |
#25
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Hallo
Es gelten aktuell nur noch die Längenbegrenzungen SpoBoFü Binnen <15m früher <15to <15m auf dem Rhein <20m Sportpatent 15 - 25 m ohne to begrenzung früher <60 to gab Umschreibefrist , wenn Nachweis des Bestandschutzes, aber abgelaufen
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
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