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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 08.10.2004, 11:46
Benutzerbild von Peter 50
Peter 50 Peter 50 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 07.10.2004
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Standard Sportschifferzeugnis-Inhaber ?

Hallo,
ich hatte mich gestern angemeldet ,- und bin überwältigt von den vielen,vielen Begrüßungen.
Nochmals an alle : herzlichen Dank.

Meine Frage habe ich schon in einem anderen Forum gestellt, aber die Ausbeute war nicht so toll.
Frage: Wer besitzt ein Sportschifferzeugnis ? ; und kann mir mehr darüber sagen.
Wie umfangreich ist die Prüfung ? Zugangsvoraussetzungen usw.

Gemeint ist das Zeugnis für Fahrzeuge kleiner 25 m.
Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (ausgenommen Rhein).

Gruß
Peter
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  #2  
Alt 08.10.2004, 11:50
Atze Atze ist offline
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Welches meinst du
SpoboBinnen oder SportSeeSchifferzeugnis?

Atze
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  #3  
Alt 08.10.2004, 12:18
jfalkenstein jfalkenstein ist offline
Commander
 
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Hallo Peter,

das Sportbootführerschein(un)wesen hierzulande ist unübersichtlich und für den Neuling wirklich verwirrend. Schau Dir den mal in aller Ruhe an: http://www.nautisches-lexikon.de/b_d...ce/fs-info.pdf Das dient etwas zur Entwirrung. Vielleicht kannst Du Deine Frage dann präziser stellen.
__________________
Gruß und ade
Jürgen

http://www.seekreuzer.net/mb/sommerwind/sommerwind.jpg
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  #4  
Alt 08.10.2004, 12:28
Benutzerbild von le loup
le loup le loup ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Atze
Welches meinst du
SpoboBinnen oder SportSeeSchifferzeugnis?

Atze
moin
er schrieb
Zitat:
Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (ausgenommen Rhein).
frage beantwortet?

le loup
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  #5  
Alt 08.10.2004, 12:41
Benutzerbild von Fun_Sailor
Fun_Sailor Fun_Sailor ist offline
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Standard Re: Sportschifferzeugnis-Inhaber ?

Zitat:
Zitat von Peter 50
Hallo,
Meine Frage habe ich schon in einem anderen Forum gestellt, aber die Ausbeute war nicht so toll.
Frage: Wer besitzt ein Sportschifferzeugnis ? ; und kann mir mehr darüber sagen.
Wie umfangreich ist die Prüfung ? Zugangsvoraussetzungen usw.

Gemeint ist das Zeugnis für Fahrzeuge kleiner 25 m.
Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (ausgenommen Rhein).
Gruß
Peter
Hallo Peter,

was soll ein "Sportschifferzeugnis " sein ? Diese Bezeichnung kenne ich nicht. Auf den Binnenschifffahrtstraßen brauchst Du für Sportboote den in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen "Sportbootführerschein Binnen" (wenn Motorisierung > 5 PS ist). Auf Berliner Gewässern sogar ab > 0 PS

Gruß Fun_Sailor
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  #6  
Alt 08.10.2004, 12:44
Benutzerbild von Peter 50
Peter 50 Peter 50 ist offline
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Noch etwas genauer:
Nach dem per Gesetz die Gültigkeit für den "Sportbootführerschein BINNEN" auf Schiffe bis 15m Länge begrenzt wurde und keine Gewichtsbeschränkung mehr besteht, sondern allein die Schiffslänge das Maß aller Dinge ist, brauchen alle Schiffsführer für Schiffe über 15m Länge entweder das "Sportschifferzeugnis" (für alle Binnenwasserstraßen, außer dem Rhein), oder das "Sportpatent" für den Rhein.
Quelle: http://www.yachtschule-spittler.de/k...erzeugnis.html

Gruß
Peter
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  #7  
Alt 08.10.2004, 12:48
Atze Atze ist offline
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Alles Klar!
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  #8  
Alt 08.10.2004, 12:51
Benutzerbild von BARTMAN
BARTMAN BARTMAN ist offline
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Boot: keins mehr, letztes Boot: Grand S520S Yamaha F100DETL
47 Danke in 25 Beiträgen
Standard BinSchPatentV

Guckst Du / Ihr mal hier, und zwar in der Anlage 4
http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...gen/index.html

genaues steht dann hier:
http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...ntV/index.html
__________________
Beste Grüße Uwe





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  #9  
Alt 08.10.2004, 12:52
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Beiträge: 3.571
1.833 Danke in 727 Beiträgen
Standard

Hallo Peter,
auch von mir ein Herzliches Willkommen.

Zu Deiner Frage, sprech doch mal Rolf an http://www.boote-forum.de/phpBB2/pro...wprofile&u=643

der bildet aus (auch für Rhein).
__________________
Charly
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  #10  
Alt 08.10.2004, 12:59
Benutzerbild von le loup
le loup le loup ist offline
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Ort: berlin
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Standard Re: Sportschifferzeugnis-Inhaber ?

Zitat:
Zitat von Fun_Sailor
.......
brauchst Du für Sportboote den in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen "Sportbootführerschein Binnen" (wenn Motorisierung > 5 PS ist). Auf Berliner Gewässern sogar ab > 0 PS

Gruß Fun_Sailor
moin
das stimmt so nicht.
es gibt keine sonderregelung für beliner gewässer.

die gab es mal, galt aber nur in einem bestimmten bereich.

le loup
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  #11  
Alt 08.10.2004, 13:15
Benutzerbild von Peter 50
Peter 50 Peter 50 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 07.10.2004
Ort: Dollardregion
Beiträge: 111
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Vielen Dank für die Links,- habe mir das alles angesehen.
Ich suche einen Kandidaten, der das schon mal gemacht hat.
So eine Art Erfahrungsbericht.
Die Angaben im Internet (Schulen) sind doch sehr widersprüchlich.
Der Eine meint, man muß xxxxKilometer soundso gefahren sein,-
der Andere sagt davon nichts
Wie und wo wird geprüft ??

Gruß
Peter
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  #12  
Alt 08.10.2004, 13:25
Benutzerbild von Pit
Pit Pit ist offline
Fleet Captain
 
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Boot: MoBo (verkauft) / Kajak
330 Danke in 192 Beiträgen
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Hallo Namensvetter,

ich kann mich nur der Empfehlung von Charly anschliessen.

Er schrieb:
Zu Deiner Frage, sprech doch mal Rolf an http://www.boote-forum.de/phpBB2/pro...wprofile&u=643

der bildet aus (auch für Rhein). - Zitat Ende

Rolf kennt sich aus und gibt Dir bestimmt die richtigen Antworten.
Aber eine Bitte -> lass uns an deinem Wissen dan teilhaben

und etwas gaaanz wichtiges:

ein herzliches Willkommen im besten Forum aller


Pit (Peter)
__________________
Gruss vom linken Niederrhein

Pit

Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)
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  #13  
Alt 08.10.2004, 14:17
atlas atlas ist offline
Commander
 
Registriert seit: 06.12.2002
Ort: Duisburg
Beiträge: 276
Boot: Fritz Behrens
277 Danke in 125 Beiträgen
Standard Sportschifferzeugnis

Hallo Peter,
es gibt bei dieser Ausbildung keinerlei widersprüchliche Aussagen.
Im anderen Forum hatte ich schon wirklich ausreichend geantwortet.
Wer einen Bootsführerschein "BINNEN" besitzt braucht keine
Pflichtkilometer mehr vor der Prüfung nachweisen. Aus diesem Grund habe ich diese alte Vorschrift, die es nicht mehr gibt, nicht erwähnt.
Du willst ja dieses Sportschifferzeugnis ja auch nicht selbst erwerben, sondern erkundigst Dich für Freunde.
Am einfachsten in der gesamten Beratung sollten diese Bekannten
einfach anrufen. Dann kann man vernünftig nachfragen und beraten.
Der Teilnehmer muß sich auf "Deutschen Wasserstrassen" gut
auskennen plus die Polizeivorschriften.
5 Tage Kurs ist dafür ausreichend.
Anrufen unter 0203 / 873054 Atlas Schiffahrt
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Karmineke
PS Meistens mit dem Fahrgastschiff "Rheinfels" im Ruhrgebiet
unterwegs...
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  #14  
Alt 08.10.2004, 14:34
Benutzerbild von Peter 50
Peter 50 Peter 50 ist offline
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Ort: Dollardregion
Beiträge: 111
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Hallo Rolf,
habe Dich nicht vergessen und alles aufgeschrieben.
In meiner Frage geht es auch nicht direkt um das wie sondern, ich
suche Zeugnisinhaber um mit denen Erfahrungen auszutauschen.
Es muß doch hier jemanden geben der dieses Zeugnis hat

Gruß
Peter
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  #15  
Alt 08.10.2004, 15:19
Benutzerbild von ToDi
ToDi ToDi ist offline
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9.334 Danke in 3.121 Beiträgen
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Damit Du nicht glaubst, keiner wollte Dir antworten


Zitat:
Zitat von Peter 50
Es muß doch hier jemanden geben der dieses Zeugnis hat
Ja, mich, ich hab die Zeugnisse aber vor 10 Jahren gemacht und das hilft Dir nicht wirklich, weil sich so viel geändert hat.

Heute heissen die aber auch anstatt "Sportseeschifferzeugnis und Sporthochseeschifferzeugnis" "Sportseeschifferschein und Sporthochseeschifferschein".
Zeugnisse gibts nach meiner Information nicht mehr.

Ums nicht zu vergessen: Herzlich willkommen im Forum
__________________
Gruß Thomas
hier gehts zum Archiv und zur Linkliste
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  #16  
Alt 08.10.2004, 16:05
haegar haegar ist offline
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Hi,
Thomas hat recht, Sportseeschifferzeugnis und Sporthochseeschifferzeugnis sind mit Einführung des Sportseeschifferscheins und des Sporthochseeschifferscheins abgeschafft worden. Beide Zeugnisse waren reine Theoriescheine, die, obwohl von Seefahrtsschulen abgenommen, keine wirkliche Bedeutung hatten, die aber i.d.R. als Theorie für SBF See, BR, BK bzw. C anerkannt wurden. In der Übergangsphase wurden sie auch als Theorie für die neuen Scheine anerkannt.

man sollte alles lesen...

Ich habe den SSS-Zeugnis damals kurz vor Toresschluss gemacht und ihn im darauffolgenden Jahr als Theorie für SBF See und SSS-Schein genutzt.
__________________
Gruß aus Berlin
Achim
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  #17  
Alt 08.10.2004, 18:00
Benutzerbild von Kielschwein
Kielschwein Kielschwein ist offline
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Zitat:
Zitat von haegar
Thomas hat recht...
Hat er nicht (oder wie man's nimmt)...

Ihr sprecht beide von den Sportseescheinen. Peter sucht aber jemand, der das Binnenzeugnis für Boote größer 15 Meter hat - das ist was anderes, siehe Bartmans Links.

Ich kann damit leider auch nicht dienen, der fehlt mir noch in meiner Sammlung...
__________________
Immer eine Handbreit Sonne zwischen den Wolken
wünscht
Friedhold

http://www.rubin-xiv.de - die Homepage der "Rubin XIV"
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  #18  
Alt 08.10.2004, 19:47
Aerodeck Aerodeck ist offline
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Jetzt erklärt mich bitte nicht für blöde, aber als ich damals meinen Sportboot Binnenschein gemacht habe, gab es noch die Regelung bis 20m länge. Gilt das jetzt für mich nicht mehr , oder fällt das wieder unter Bestandsschutz ??
__________________
Gruß Ralf
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  #19  
Alt 08.10.2004, 20:26
haegar haegar ist offline
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Hi, Friedhold,
hast recht, ich habe wohl nicht genau genug gelesen.
Sorry...
__________________
Gruß aus Berlin
Achim
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  #20  
Alt 08.10.2004, 21:18
Benutzerbild von Peter 50
Peter 50 Peter 50 ist offline
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Zitat:
Zitat von Aerodeck
Jetzt erklärt mich bitte nicht für blöde, aber als ich damals meinen Sportboot Binnenschein gemacht habe, gab es noch die Regelung bis 20m länge. Gilt das jetzt für mich nicht mehr , oder fällt das wieder unter Bestandsschutz ??
Hallo,-
bist Du sicher ?
Schau noch einmal nach, falls im Führereschein 20m steht ist das OK.
Ich kenne nur die Einschränkung <15 Kubikmeter oder <15 Meter.

Gruß
Peter
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  #21  
Alt 08.10.2004, 21:23
Benutzerbild von Careen
Careen Careen ist offline
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Hallo Aerodeck

Damals galt anstatt der heutigen 15 Meter Grenze die 15 Tonnen Grenze !
Ich glaube Du hast Recht, die Längenbeschränkung ging dabei bis 20 Meter, allerdings
war es schon nicht einfach zwischen 15 und 20 Metern das Boot auf unter 15 Tonne zu "lügen".
Da wurden die Boote noch amtlich vermessen und eine beliebte Tonnenzahl war die,
14,9 t!
Es gab wohl damals schon verschieden Mittel und Wege (Berechnungsformeln )
um die Verdrängung zu berechnen.

Also, heute kannst Du mit dem normalen Binneschein ein Boot bis 15 Metern fahren (ohne Bugsprit
und Ruder, jedoch Badeplattform inklusive) ohne Tonnen Beschränkung !
Somit brauchst Du auf den Binneschifffahrtsstraßen bei Booten über 15 Metern das Binnenschifffahrtspatent.
Boote bis 25 Metern und max. 60 Tonnen.
Um auf dem Rhein fahren zu können, brauchst Du dann das Rheinsportschifferpatent.
Das ist wirklich nicht ohne. Du must das Patent für die Streckenabschnitte machen, die Du nachher befahren willst,
d.h. Du must die Strecken eine bestimmte Anzahl (Rolf hilf mir mal ) zu Berg und zu Tal fahren.

Hoffe zur allgemeinen Aufklärung etwas beigesteuert zu haben !
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  #22  
Alt 08.10.2004, 21:39
Godewind-Skipper Godewind-Skipper ist offline
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@ le loup

seit wann gibt es die Berliner Ausnahmeregelung nicht mehr ???
Ich dachte die gilt immer noch!

Gruß Jörg
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  #23  
Alt 08.10.2004, 21:42
Benutzerbild von Hank
Hank Hank ist offline
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d.h. Du must die Strecken eine bestimmte Anzahl (Rolf hilf mir mal ) zu Berg und zu Tal fahren.

Jeweils 4 x zu Berg u. 4 x zu Tal. Kostet pro Abschnitt ca. 2.300 Euro!!!
Der Rhein ist meines Wissens in 5 Abschnitte unterteilt. Willst du also den ganzen Rhein befahren, musst du 11.500 Euro zahlen.
Das Schwierige an der Prüfung soll wohl die Streckenkunde sein, musst jede Untiefe, Strommast, Kribbe usw. genau kennen.
Habe hier mal, hoffentlich richtig Rolf, etwas vorgegriffen...

Gruss
Hank
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  #24  
Alt 09.10.2004, 09:44
Aerodeck Aerodeck ist offline
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Ich weiss das eigentlich noch ganz genau. Denn wir hatten vor ein paar Jahren noch einen alten Schlepper. Dieser war 14,5m lang und wog 45to. Aus diesem Grund hatte ich den Fahrlehrer gefragt, und er sagte mir damals das ich bis 20m aufjedenfall fahren dürfte. Aber ich werde die Tage mal meine alten Unterlagen raussuchen.
__________________
Gruß Ralf
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  #25  
Alt 09.10.2004, 09:54
Benutzerbild von (B)Eule
(B)Eule (B)Eule ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 30.10.2003
Ort: duisburg
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604 Danke in 353 Beiträgen
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Hallo
Es gelten aktuell nur noch die Längenbegrenzungen
SpoBoFü Binnen <15m früher <15to <15m auf dem Rhein <20m
Sportpatent 15 - 25 m ohne to begrenzung früher <60 to
gab Umschreibefrist , wenn Nachweis des Bestandschutzes, aber abgelaufen
__________________
Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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