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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 11.01.2011, 22:04
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Standard Muster Klageschrift aus Dienstleistungsvertrag

Ich versuche gegen einen Kunden aus einem Dienstleistungsvertrag (Hausmeistertätigkeit) eine Forderung in Höhe von 1.500 € durchzusetzen. Er verweigert die Zahlung, weil er die Leistungen nicht nachvollziehen könne Ein Mahnbescheid habe ich bereits veranlasst, ich gehe aber davon aus, dass er diesen pro forma ablehnt. Da ich aber wegen der "geringen Höhe" der Forderung selbst mein finanzielles Risiko in Grenzen halten möchte (falls die Klage scheitern sollte ), möchte ich selbst ohne Anwalt vor Gericht Klage erheben. Ich suche eine passende Musterschrift für die Kageerhebung vor Gericht. Habe im INet noch nichts passendes gefunden. Hat jemand ein Muster für ein solches Verfahren bzw. schon mal selbst durchgeführt und könnte mir eine Vorlage übermitteln ? Oder einen Tipp für passende Literatur mit Musteranträgen ?
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Gruß Jürgen

Ist heute eigentlich Mittwoch oder Donnerstag ??
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  #2  
Alt 12.01.2011, 21:37
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Mach ich auch öfter ohne Anwalt. Hat den Vorteil, dass man bei einem Vergleich in der regel auch was übrig behält und nicht von den kosten aufgezerrt wird.

Auch kann ich meine Forderung besser begründen als ein Anwalt, der den Vorgang nicht kennt. Soll nichts gegen Anwälte sein, hab für unsere Firma auch einen guten Anwalt. Aber kleine Forderungen mach ich halt selber.

Bin aber erst Montag wieder im Büro. Sollte sich das bis dahin nicht erledigt haben, mail ich dir meine Vorlage zu.

Achim
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  #3  
Alt 13.01.2011, 12:23
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Vielleicht hilft Dir das weiter

Gruß Lutz
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  #4  
Alt 13.01.2011, 17:42
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Hatte auch mal so einen Kunden.
Sind die Leistungen an seinem Haus ausgeführt worden?
Meiner hat sofort gezahlt nachdem ich mit Grundbucheintragung gekommen bin. Das funktioniert ab ca.750 Eur. Rechnungssumme.
mfg.
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  #5  
Alt 13.01.2011, 18:45
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Zitat:
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Hatte auch mal so einen Kunden.
Sind die Leistungen an seinem Haus ausgeführt worden?
Meiner hat sofort gezahlt nachdem ich mit Grundbucheintragung gekommen bin. Das funktioniert ab ca.750 Eur. Rechnungssumme.
mfg.
Dafür brauchst du aber einen Titel, und um den zu bekommen musst du Klagen, falls der Schuldner gegen den Mahnbescheid widerspruch einlegt.

Achim
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  #6  
Alt 14.01.2011, 08:28
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So schwer ist eine Klageschrift doch nun auch wieder nicht.
Wer Du bist (Kläger), welches Gericht zuständig ist und gegen wen Du klagst (Beklagter) ist Dir bekannt.
Klage wegen Zahlung der vertraglichen vereinbarten Vergütung (Deiner Leistung). Verurteilung auf Zahlung (1500 €) nebst Zinsen.
Begründung: Vertrag vom xx.
Beweis: Jetzt musst Du belegen können, dass Du Deine Leistungen vertragsgerecht erbracht hast.
In die Form der Vorlage aus #3 gebracht sollte es als Klageschrift OK sein.

Gruß Lutz
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  #7  
Alt 15.01.2011, 15:19
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Vielen Dank für die Tipps und Ermutigung, da durchaus selbst zur Tat zur schreiten. Ich sehe nämlich auch die Gefahr, dass ein Anwalt letzlich sich bei der Summe kein Hax ausreissen wird, und auch die Details gar nicht kennt oder fair gesagt auch gar nicht kennen kann. Ich wollte nur im Ansatz schon nicht gleich die Klageschrift wegen Formfehler versauen, damit sie gleich abgeschmettert wird und ich auf den Kosten sitzen bleib. Das solche Verfahren in der Regel auf einen Vergleich hinauslaufen ist mir schon klar, jeden Pipifax kann ich nicht beweisen und der Gegenanwalt will seinem Mandaten ja auch ein Erfolgserlebnis vorweisen können. Und der Richter mag sich letzlich da ja auch raushalten. Der Grundgedanke war ja auch wie in #2 das nach einem Vergleich zumindest noch was übrig bleibt. Das Klageschriftmuster aus #3 halte ich für gut. Dass ich da die Namen ändern muss, ist mir schon klar
Beim Vergleich ?? Muss man da dann festlegen... jeder trägt die eigenen Verfahrenskosten ... oder kommt das automatisch vom Gericht ??
Noch bin ja nicht soweit Vom Mahngericht läuft jetzt erstmal die Frist. Vielleicht zahlt er ja
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Gruß Jürgen

Ist heute eigentlich Mittwoch oder Donnerstag ??
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  #8  
Alt 16.01.2011, 19:11
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In der Regel sind die Gerichtskosten entsprechend der Vergleichsquote und die eigenen Anwaltskosten zu tragen.
Ist aber letztendlich Gegenstand des Vergleichs, muss also dort einvernehmlich geregelt werden.

Gruß Lutz
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