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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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welche Funkgeräte, welche Funkscheine gibt es, welche sollte man machen...
Hallo,
hier kommt die Frage eines echten Greenhorns in Punkto Funk... bitte um Hilfe!!! Ich dachte, ich mach im Winter mal schnell einen Funkschein und, damit es sich lohnt, gleich alle, die man so braucht... für den Fall, dass das noch nicht näher bestimmte Kielboot, was ich mir bald kaufen möchte, irgend eine Art von Funksprechgerät an Bord hat, für das man einen Funkschein benötigt. Habe gehört von LRC, SRC und UBI... habe gehört von UKW-Funk und DSC ... Welche Scheine gibt es (noch) und wofür sind die? Welche Schein-Kombinationen empfehlen sich? Schließt der LRC alle anderen Scheine mit ein? Ist Funk nicht gleich Funk? Benutzt man unterschiedliche Geräte für binnen, Küste und küstenfern? Ich merke gerade, es sind doch ein paar Fragen mehr... sorry! Dann hab ich auch noch was von Beschränkung in Zusammenhang mit den Scheinen aufgeschnappt und englischen oder internationalen Scheinen, die aber in Deutschland nicht mehr anerkannt werden sollen... und überhaupt: wie umfangreich ist das Lernprogramm??? Hoffe, mir kann jemand ein wenig Licht in der Sache spenden! |
#2
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Moin und herzlich willkommen im Forum,
ich versuch mal einen Rundumschlag:
Ausländische Funkzeugnisse - da musst du differenzieren: Das Britsche RYA-SRC z.B. ist in Deutschland nicht anerkannt, aber - bevor jetzt der grosse Aufschrei kommt - das wissen auch viele Wasserschützer nicht und akzepieren es vielleicht. Da du eine Zusatzprüfung machen müsstest, kannst du auch gleich ein "richtiges" SRC machen, das haben schon tausende vor dir geschafft. Es ist nicht sooooooo schwierig, wie manche behaupten! Wahrscheinlich wirst dunur das SRC (Ukw-Funkzeugnis) brauchen, - wenn du überhaupt binnen fährst vielleicht das UBI. Mit dem Wissen für das SRC (nicht mit den auswendig gelernten Fragen!) kannst du das UBI fast aus dem Ärmel schütteln (kommt sicher gleich wieder ein lauter Aufschrei!). Das LRC ist erheblich aufwendiger, weil der Stoff umfangreicher ist. Zuerst machst du ohnehin die vollständige SRC Prüfung an einem richtigen Funkgerät. Erst danach machst die praktische Prüfung für das LRC an einer Simulation (TRANSASS GMDSS tutor 5000), die halt einen Funkraum auf einem richtigen Schiff darstellt - mit MW/HF-Geräten, Satellitenkommunikation, GPS,SART,NAVTEX usw. Alle Geräte musst du bedienen können, In der Regel beschränkt sich die Prüfung auf die wichtigsten Funktionen.
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Gruss, Christian Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869 Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben. |
#3
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Moin,
erstmal herzlich willkommen im Forum. Ich lasse mal den Kommentar, doch die Suchfunktion zu benutzen, aus. Christian hat schon das Grobe beschrieben. Und hier findest Du einiges an Einzelheiten: http://www.bootswelt.de/Magazinwissen.htm gruesse Hanse |
#4
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Hallo Omoo,
ich habe vor zwei Jahren SRC, LRC und UBI 'im Paket' gemacht. Brauchen tue ich allerdings nur das SRC, es wird z.B. verlangt wenn man eine Segeljacht chartert und das UBI zum Anmelden beim Schleußen wenn ich mit meinem eigenen Boot auf Binnengewässern unterwegs bin. Das LRC kann man sich meiner Meinung nach sparen wenn man nur in Küstengewässern und Binnen unterwegs ist. Der Lernaufwand von SRC /UBI ist vergleichbar mit SBF See / SBF Binnen. Die Funkgeräte die beim See und Binnenfunk verwendet werden sind unterschiedlich, beim Seefunk sezt man einen Digitalen Selectiv-Call (DSC) ab, beim Binnenfunk gibt es das nicht. Stattdessen wird beim Binnenfunk die ATIS Kennung (Automatisches Sender Identifizierungs System) mit übertragen um zu wissen wer gesprochen hat. Bei beiden Verfahren wird eine MMSI (= eine eindeutige Nummer, die jeder Funkstelle von der BNetzA zugeteilt wird) verwendet. Es gibt jedoch Funkgeräte die umschaltbar sind und beides können. (DSC für See und ATIS für Binnenfunk) Ich habe zum Beispiel das hier: http://www.awn.de/Technik/Navigation...ptune+100.html |
#5
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Zitat:
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#6
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schon, aber ohne Zuteilung kein funken .
cu Stefan |
#7
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Moin,
so (oder so ähnlich) sieht dein Arbeitsplatz bei der LRC Prüfung aus!
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Gruss, Christian Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869 Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben. |
#8
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Gruss, Christian Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869 Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben. |
#9
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#10
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#11
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Aha, auch für "nichtgewerbliche" Sportbootfahrer, seit wann? oder hatte ich vor zwei Jahren nur Glück, dass ich nichts bezahlen musste (ich kann mich zumindest nicht erinnern was bezahlt zu haben)?
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#12
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Eigentlich schon immer, aber du bist nicht der Einzige der keine Rechnung bekommen hat. Habe im Sommer die MMSI für ein Sportboot bekommen - bis heute keine Rechnung. Vier Wochen später ein "WerkstattRufzeichen" für die Firma beantragt - Rechnung über € 130,- dabei. Anderen ist es ähnlich ergangen, hat aber nichts mit privat/gewerblich zu tun.
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Gruss, Christian Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869 Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben. |
#13
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Zitat:
hast Du da inzwischen genauere Informationen? Letzter Stand ist m.W. die äusserst schwammige Pressemitteilung des BMVBS vom 26.07.2007, die besagt: Skipper sollten keine Prüfung nach den Regeln des RYA ablegen, das BSH prüft die Prüfunginhalte, danach wird festgelegt, ob und in welchem Umfang sich der RYA-Inhaber einer Nachprüfung unterziehen muss. Ich glaube auch nicht dass unsere Wasserschützer hinterm Mond leben. Diese werden sich der Problematik schon bewusst sein, nur wer den ersten Stein wirft...... Wie dem auch sei, bis zum 1. April (April, April!) 2011 ist ja nicht mehr lange hin. Bis dahin soll ja auch die Liste vorliegen, welche ausländischen Funkzeugnisse nicht anerkannt sind. Ich würde mich aber auch nicht wundern wenn zeitgleich eine Pressemitteilung des Secretary of State erscheint, die besagt das die vom DMYV und DSV ausgegeben UBI und SRC aufgrund fehlerhafter Prüfungsinhalte in UK nicht erkannt werden.
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Gruss Vestus |
#14
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Zitat:
etwas weiter unten auf dieser Seite steht des Rätsels Lösung: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=116448 Wer das nicht ganz lesen will : http://www.boote-forum.de/showpost.p...5&postcount=10 gruesse Hanse
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#15
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Zitat:
Sollte mich wundern, die deutschen entsprechen den RR!
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Gruss, Christian Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869 Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben. |
#16
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Ergänzungsprüfung LRC
Hallo,
kann mir jemand sagen wenn man SRC und UBI hat ob für den LRC dann, wie bei UBI auch, eine Ergänzungsprüfung gemacht werden kann oder muss wieder das volle Programm durchfahren werden? Danke für die Info |
#17
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Zitat:
Umgekehrt: Gehst du ohne SRC zur LRC Prüfung , dann machst du erst die komplette SRC-Prüfung, danach gehts dann zum LRC - Die Prüfungsgebühren bleiben die gleichen! Das UBI spielt dabei überhaupt keine Rolle. Zur Einschätzung: Die praktische SRC Prüfung dauert erfahrungsgemäß eine Viertelstunde pro Teilnehmer, beim LRC kann es schon mal ne Stunde werden.
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Gruss, Christian Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869 Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben.
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#18
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Also benötigen tut mann unterm strich nur:
Binnen = UBI See = SRC Nur diese und nicht mehr sind vorgeschrieben. (Dies sind die die aktuell geprüft werden. Älter wie das Bescränkt gültige Funkzeugniss werden natürlich bedingt annerkannt.)
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#19
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Zitat:
Soweit wie ich von einer Prüferin erfahren habe darf die praktische nicht länger als 20min dauern. Sie sagte mir es soll Prüflinge gegeben haben die nach 22min durchgefallen sind. Haben das dann reklamiert und die Prüfung musste wegen einem Formfehler anerkannt werden. |
#20
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Zitat:
Der PA Bremen schreibt dazu: Die Beantwortung des Fragebogens SRC soll maximal 60 Minuten, die Beantwortung des Fragebogens LRC soll maximal 30 Minuten (je 80% richtig), die Übersetzung der Texte max. je 15 Minuten, die praktische Prüfung im LRC-Teil max. 30 Minuten betragen.
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Gruss, Christian Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869 Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben. |
#21
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oha oha
achso Hallo erstmal ich hab da mal eine frage zu diesem thema ich habe 2002 ein beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker 1 gemacht ist das heute noch gültig und wenn wie finde es toll das sich so viele mit diesem thema echt gut auskennen
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Grins und Gruß Ide oder Rainer = der mit dem Rostpott aus NL auf B25 im neuen Hafen von De Mars |
#22
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Binnen ist es Gültig
im see-bereich nur mit alten funkgeräten ohne DSC-Kontroller mit DSC-Kontroller ist nur das SRC gültig.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#23
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Zitat:
Hallo Billy hmmmm nur bei der prüfung mußten wir auch mit DSC kontrollern arbeiten selbst bei der prüfung und damals hieß es das wäre international gültig habe mich aber schon bei der prüfung gewundert bzw nach dem ich bestanden hatte das davon nix auf dem schein steht shit eben aber besten dank
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Grins und Gruß Ide oder Rainer = der mit dem Rostpott aus NL auf B25 im neuen Hafen von De Mars |
#24
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Zeugnis
Hallo,
soweit ich mich erinnere, hast Du Dein "beschränkt gültiges" zu einer Zeit erworben, als es noch gar keine SRCs LRCs etc gab. Man wollte es den Leuten, die nicht weltweit unterwegs sind, die keine Telegramme verschicken wollen, etc. leichter machen, das für sie benötigte Funkzeugnis zu erwerben. Wenn DSC mit zum Prüfungsumfang gehörte, wirst Du sicherlich auch weiterhin DSC Anlagen bedienen können. Und 2002 war schon 4 Jahre nach der GMDSS Einführung! Das BSH oder die Bundesnetzagentur können da sicherlich die wirklich relevante Auskunft geben. Ich habe es mit meinem alten Seefunkzeugnis ein wenig leichter, ich weiß das ich nur Geräte ohne DSC nutzen kann - und habe dieses auch noch problemlos angemeldet bekommen (nach dem ich vorher ganz schlicht bei der zuständigen Dienststelle nachgefragt habe) Gruss Ulrich
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Früher gab es eiserne Matrosen auf hölzernen Schiffen, heute gibt es ..... auf eisernen Schiffen. Gruss Ulrich |
#25
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Zitat:
ist weiterhin gültig, braucht auch nicht umgeschrieben zu werden. Das BZ 1 ist international gültig, beinhaltet DSC und den Binnenfunk. Mit dem BZ 1 hast Du die gleichen Berechtigungen, wie mit dem SRC und UBI. Jörg Geändert von Jörg L. (29.01.2011 um 13:23 Uhr) |
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