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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen
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#1
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Hallo,
ich habe mal eine grundsätzliche Frage. Vielleicht kann ja jemand aus eigenem Wissen eine Antwort geben. Es soll von einem Schweizer ein Boot in D gekauft werden und anschließend in die Schweiz ausgeführt werden. Wenn dieser Mann in D ein Gebrauchtboot kauft und der Verkäufer auf der Rechnung/ Kaufvertrag Mehrwertsteuer berechnet - wie geht es dann weiter? Bekommt der Schweizer die Mwst bei Ausfuhr am Grenzzollamt erstattet? Eine Firma kann ja bei Ausfuhr das Boot ohne die Mwst einzuziehen verkaufen - oder muß die Mwst erst gezahlt werden? Für ein paar Tips wär ich dankbar. Gruß HansH |
#2
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Bin mir zwar gerade nicht sicher meine jedoch gehört zu haben das die Boote dann EU-Versteuert sind und somit in jedes Land überführt werden dürfen ohne zusätzliche Kosten
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#3
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Wenn Du gewerbetreibender bist und Rechnung/Kaufvertrag mit Mwst. ausstellst dann mußt Du das Boot auf der Rechnung netto verkaufen in die Schweiz sowie EUR1 dokument vom Zoll in Deutschland abfertigen lassen für die Ausfuhr. Sonst bleibt das Boot am Zoll hängen. Eine Ausfuhr bzw. Einfuhr in die Schweiz ohne diese Dokumente ist nicht möglich.
Privat weiß ich nicht am besten Zoll anrufen.
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#4
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#5
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Dom Dom,
tolle Antwort, Du hast gehört, daß einer gesagt.... Kannst wirklich Deine Zeit anders nutzen. Aber zum Fall, wenn gebraucht von Privat an Privat nach CH fällt keine Steuer an, wieso auch, da das Boot ja in D versteuert wurde. Nachträglich die Steuer sich wiederholen geht beim Privatverkauf nicht. Macht dies ein Händler, sieht es anders aus, dann müssen aber Exportpapiere erstellt werden. Ahoi Dietrich ![]()
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#6
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War so nun einmal am besten zu umschreiben. Wir wollten ein Boot in den Niederlanden kaufen. Ein Händler in Deutschland hatte mir diese Antwort darauf gegeben. Fürs nächste mal weiß ichs.
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#7
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Nun ja,
nach meinen Informationen muß mein Bekannter ein in D gekauftes Boot mit 8% Mwst auf den Wert versteuern. Letztendlich gehts darum, wie man das Boot nun in D am besten Mehrwertsteuerfrei einkauft. Soweit mir bekannt, muß man kein Bootshändler sein. Wenn sich ein Gewerbetreibender z.B., ein Boot auf Firmenkosten kauft und die Mehrwertsteuer abrechnet, muß er beim Verkauf auch Mwst berechnen und gegen die Vorsteuer abrechnen... Gruß Hans |
#8
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Wichtig ist zuerst, ob eine Original Rechnung mit der damalig ausgewiesenen Mwst. vorliegt.
Wem dem so ist, kann ein Gewerbetreibender, der dieses Boot in die CH exportiert.die Mwst ausweisen und das Boot netto berechnen. Damit er die deutsche Mwst vom Finanzamt zurück erhält, muss das Boot aus der EU ausgeführt ( Zolldokument über eine Zollagentur an der D/CH Grenze erstellen lassen ) werden. Dem Verkäufer müssen dann die ORIGINAL Zolldokumente übermittelt werden. In der Regel behält der Verkäufer die MWST ein und zahlt diese erst aus, wenn alle Dokumente vorliegen. In jedem Fall muß das Boot in der Schweiz verzollt werden. Ein Privatkunde kann das Boot nur Brutto verkaufen, auch wenn er über die Original Rechnung verfügt. |
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