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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Fahren bei dunkelheit ja, oder nein ?!?!
Hallo,
jatzt mal ne frage, die so schon lange im Raum steht, und keiner weis scheinbar die Antwort so recht!!! Darf ich bei dunkelheit auf einem Binnengewässer OHNE Radar fahren, oder nicht?!? Erst mal die Frage - die diskussion wird wohl noch kommen. Gruß Daniel |
#2
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Klar,
warum nicht? Ich denke aber, es besteht auf einigen Gewässern Funkpflicht. Willy |
#3
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fahren im dunkeln
ja klar, mach ich öfter , ist romantisch !
auch ohne Radar
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Gruß Ernst http://www.boote-forum.de/phpBB2/download.php?id=12668 no risk....not fun |
#4
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Du kannst soviel und so oft fahren wann du möchtest. Nur bei Umsichtigen Wetter ist ein Radar für die weiterfahrt Pflicht.
Mal abgesehen von der Beleuchtung die du Abends haben musst. ( hier auf dem Rhein aufjedenfall ) Aber das Thema gab es schon einmal . Suche doch mal danach .
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Gruß Ralf |
#5
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Moin,
in meinem Lehrbuch, Unsichtiges Wetter = Regen, Nebel, Schneefall, Dunkelheit... Willy |
#6
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Hier darfst du auch bei Nacht fahren .
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Gruß Ralf |
#7
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Hallo Motorwilly,
Zitat:
In der Binnenschiffahrtsstraßenordnung ist unter Begriffsbestimmungen unter Punkt 23 folgendes zu finden: "unsichtiges Wetter": ein Zustand, bei dem die Sicht durch Nebel, Schneefall, heftige Regengüsse oder andere ähnliche Ursachen eingeschränkt ist. Grüße Kanalskipper |
#8
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Sorry, muß mal kurz folgendes hier einwerfen:
Dunkelheit = Wetter??? Wetter ist Sturm, Regen, Schnee, Wind... ...aber Dunkelheit??? Gruß Achim |
#9
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Zitat:
bist du ganz sicher, dass diese aussage immer und überall gilt? le loup |
#10
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Sacht mal Männers,
Gibt es eigendlich für irgend eine Sache oder Frage eine eindeutige Antwort? Oder müssen es immer zig Möglichkeiten sein? Irgend wann krieg ich hier noch mal einen anner Klattsche.
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Gruß Karsten |
#11
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Zitat:
Ein Sportboot darf (jedenfalls in Deutschland) immer ohne Radar fahren, also z.B. auch auf dem Rhein. Das gilt sowohl für Binnen wie für See. Ob man das aber z.B. bei unsichtigem Wetter tun sollte ? BTW: "Dunkelheit" hat mit "unsichtigem Wetter (="verminderte Sicht")" nichts zu tun. Das Problem ist aber oft, daß die "Unsichtigkeit" bei Dunkelheit oft nicht zu erkennen ist, z.B. bei Nebelbänken und fehlendem Mondlicht.
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#12
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Zitat:
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Gruß Ralf |
#13
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Hallo Leute,
ich kann ventum nur zustimmen. Genaueres regelt wieder die Binnenschiffahtrstraßenordnung unter §6.30: "Fahrzeuge und Verbände, die kein Radar benutzen können, müssen bei unsichtigem Wetter unverzüglich einen Liegeplatz aufsuchen. Ausgenommen davon sind Radarfahrer." Also alles Klar: Bei Dunkelheit darf man (aber wenn es stockfinster ist, sollte man besser nicht), bei unsichtigem Wetter darf man ohne Radar nicht. Ausnahmen gibt es nur auf der Lahn: "Bei Nacht dürfen nur Fahrzeuge fahren, die das Fahrwasser und die Ufer durch Scheinwerfer ausreichend beleuchten können" Grüße Kanalskipper |
#14
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Jepp, und für alle, die es interessiert, hier der vollständige Gesetzestext aus der Binnenschiffahrtsstrassenordnung:
§ 6.30 Allgemeine Regeln für die Fahrt bei unsichtigem Wetter Bei unsichtigem Wetter müssen alle Fahrzeuge Radar benutzen. Bei unsichtigem Wetter müssen alle Fahrzeuge in Fahrt ihre Geschwindigkeit der verminderten Sicht, dem übrigen Verkehr und den örtlichen Umständen entsprechend anpassen. Sie müssen ihre Sprechfunkanlage auf Kanal 10 oder dem von der zuständigen Behörde zugewiesenen anderen Kanal auf Empfang geschaltet haben und den anderen Fahrzeugen die für die Sicherheit notwendigen Nachrichten geben. Beim Anhalten bei unsichtigem Wetter ist das Fahrwasser so weit wie möglich frei zu machen. Fahrzeuge und Verbände, die kein Radar benutzen können, müssen bei unsichtigem Wetter unverzüglich einen Liegeplatz aufsuchen. Während der Fahrt zu dieser Stelle müssen sie folgendes beachten: Sie müssen so weit wie möglich am Rand des Fahrwassers fahren. Jedes einzeln fahrende Fahrzeug sowie jedes Fahrzeug, auf dem sich der Führer eines Verbandes befindet, müssen als Nebelzeichen "einen langen Ton" geben; dieses Schallzeichen ist in Abständen von längstens einer Minute zu wiederholen. Auf diesem Fahrzeug ist ein Ausguck auf dem Vorschiff aufzustellen, bei Verbänden jedoch nur auf dem ersten Fahrzeug. Der Ausguck muss sich entweder in Sicht- oder in Hörweite des Schiffs- oder Verbandsführers befinden oder durch eine Sprechverbindung mit ihm verbunden sein. Sobald ein Fahrzeug über Sprechfunk von einem anderen Fahrzeug angerufen wird, muss es über Sprechfunk antworten, indem es seine Fahrzeugart, seinen Namen seine Fahrtrichtung und seinen Standort mitteilt und angibt, dass es keine Radarfahrt durchführt und einen Liegeplatz sucht. Es muss dann mit dem entgegenkommenden Fahrzeug die Vorbeifahrt absprechen. Kleinfahrzeuge dürfen abweichend von Satz 2 lediglich ansagen, nach welcher Seite sie ausweichen. Sobald ein Fahrzeug den langen Ton eines anderen Fahrzeugs hört, mit dem kein Sprechfunkkontakt zustande kommt, muss es aa. wenn es sich in der Nähe eines Ufers befindet an diesem Ufer bleiben und dort, falls erforderlich bis zur Beendigung der Vorbeifahrt anhalten; bb. wenn es gerade von einem Ufer zum anderen wechselt, das Fahrwasser so weit und so schnell wie möglich freimachen.
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#15
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so viele antworten, und doch keine!
Hi,
also, vieln dank für die vielen Antworten! Aber ich habe in der Fahrschule gelernt, wie auch hier schon geschrieben: Bei unsichtigem Wetter..........bla,bla,bla. Aber ist denn die Dunkelheit nicht auch unsichtig, also keine sicht vorhanden?!?! Viele Leute sind wie ich der meinung: Bei dämmerung (nach sonnenuntergang) licht an! - Bei Dunkelheit -> ab in den Hafen!!! Oder?!!??! Daniel |
#16
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Dunkelheit ist nicht unsichtig.
Positionslichter sieht man Nachts weiter als am Tag. Ed |
#17
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Zitat:
Du kannst sogar anhand der Positionslichter schon aus Kilometern vorraussehen, ob dir einer entgegen kommt oder vor dir her fährt !! Das versuch mal am Tag... Nur Nachts hast du super viele Spiegelungen auf dem Wasser. Axel
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#18
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Zitat:
Spiegelungen? Bei Wellen? Wo fährst du denn? Nur bei Flaute und absolut glattem Wasser? |
#19
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Das mit den Spiegelungen bezieht sich auf den Rhein bei gibbeligem Wasser
und im Bereich von Städten, die schön ihre Lichterketten an die Promenaden und Brücken hängen... Axel
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#20
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Zitat:
welche Lichter führt ein treibender Container, ein Baumstamm, Fahrwassertonnen oder sonstige Dinge, die man am Tage gut erkennen kann, bei Dunkelheit aber nicht? Gruß Willy |
#21
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Zitat:
Ed |
#22
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Zitat:
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Gruß RAlf ( der mit dem grossen ´A´) |
#23
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Zitat:
Michael
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There are 10 kinds of people in the world.Those who understand binary and those who don't! |
#24
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Zitat:
Willy z.Zt. boshaft... |
#25
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also wir fahren immer zum feuerwerk Düsseldorfer kirmes.
dort findet man viele sportboote, und einige polizeiboote! ich musste sogar mal zur alkohol-kontrolle! es gab aber nie ärger wegen fahren bei dunkelheit! es wurde nichtmal was gegen die beleuchtung ohne bsh-kennzeichnung gesagt! vieleicht sollte man keine schlafenden hunde wecken gruß dirk |
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