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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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LKW zum Slippen ?
Zukunftsplanung !
Dass das nächste Schiffchen mal eine Sealine 218 oder 220 werden soll, steht eigentlich fest. Ungeklärt ist bis jetzt allerdings die Transportfrage. Bootsanhänger geht angesichts des Gewichts nur mit Geländewagen. Den hab ich nicht und den möchte ich eigentlich auch nicht. Die Alternative wäre ein zum Bootstransporter umgebauter 7,5 Tonner. Dabei soll das Boot möglichst in Fahrtrichtung aufgeladen werden und ohne Kran geslippt werden können. Meine Idee wäre, ein LKW mit Luftfederung (hinten absenkbar) und ein Aufbau wie ein Trailer mit Seilwinde, Kielrollen und einer ausziehbaren Rahmenverlängerung, damit die Hinterachse nicht geflutet werden muss. So weit die graue Theorie. Frage in die Runde: Hat schon mal jemand so was gemacht oder gesehen? Christophs Grüsse vom Niederrhein |
#2
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Und den LKW willst Du dann als PKW zulassen oder nur an Werktagen fahren?
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Gruß Stefan |
#3
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Zitat:
schon mal an eine Art Abrollkipper zum Slippen gedacht?
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#4
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Hallo,
wenn du mit so einem Gedanken spielst, dann würde ich mal nach einem Abschleppwagen schauen. Da kannst du die gesamte Ladefläche hinten raus fahren und abkippen. Einen "normalen" Lkw entsprechend umbauen da kannst du dir als Zweitwagen auch einen SUV in die Garage stellen. Gruß Jürgen
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Gruß Jürgen Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert. Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum. |
#5
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Moin,
gesehen habe ich etwas ähnliches in Kroatien, Abschleppwagen mit absenkbarer Bühne und ausgelegten Holzrollen, ging einwandfrei. |
#6
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Anstatt Abrollkipper würd ich nach solchen Fahrzeugen schauen, kann man auch hängen lassen wenn das Af erneuert wird, oder auf Böcke abstellen.
Einkranen geht dann auch im Handumdrehen
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#7
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auch nicht schlecht aber es muss dann ja immer jemand erst die Gurte rumfriemeln und brauchst wohl eher ne Kaimauer als ne Rampe
Übrigends ist der Aufbau von Abrollkipper und Abschleppwagen mit Schiebeplattform sehr Ähnlich
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#8
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Zitat:
Der im Bild kann auch kippen und Plattform abrollen, nur hat er noch einen Kran mit dran |
#9
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Ich habe mal so einen...
http://www.truckscout24.de/search/ge...1&language=ger ... bei Doesburg slippen gesehen. Der Aufbau war ca. 40cm oberhalb des Bodens abgeschnitten und stattdessen gebogene Traversen mit Kielrollen eingeschweisst. Die Lichtleiste war wie bei einem Trailer hinten angesteckt. Der ist problemlos die Slippe mit einer kleinen Carver Fly rauf und runtergefahren- sah einfach geil aus! DerTGA hat wenigstens 22to gGG- da tut die Steuer aber mächtig weh!!!
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....und immer eine handbreit... Kai --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten |
#10
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Dann würde ich mir auch gleich ein Boot mit Aufnahmepunkt für einen Heißstropp anschaffen. Dann entfällt das Herumtüdeln mit Gurten und Zubehör.
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Gruß Stefan |
#11
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und Du kannst noch einige Euro im Urlaub (als Trinkgeld natürlich) dazu verdienen , in dem Du noch andere Boote in und aus dem Wasser holst.
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Mit freundlichem Gruß Wilfried
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#12
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Die Kranvariante hat aber den Nachteil das du nicht mit einem 7,5 Tonnen Fahrgestell auskommen wirst.
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Gruß Rüdiger
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#13
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Moin moin
Wird ein LKW, so ein 7,5 Tonner, welcher nur für den Bootstransport gedacht und umgebaut ist, nicht Steuerfrei mit Grüner Nr Bewegt??????? |
#14
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nmw nicht, nur die Steuervergünstigung als SonderkFZ ist möglich. Ähnlich wie bei Transportern für Reitpferde
Im Gesetz ist zumindest keine entsprechende Steuerbefreiung zu finden für ein Fahrzeug (selbstfahrend) - nur für Anhänger (oder hab ichs überlesen?) http://www.gesetze-im-internet.de/bu...stg/gesamt.pdf
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#15
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Zitat:
oberhalb in nur eine Öse zusammengeführt werden
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LG. Hans |
#16
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Ein Geländewagen willst Du nicht,aber so einen Trumm von Lkw ??
Maut,Lkw Steuer,Durchfahrtsbeschränkungen,erhöhte Wartungskosten sind nur ein paar Dinge die mir auf Schlag einfallen !! Erkläre mir/uns mal den Sinn Deines Vorhabens,zumal die Sealine ja nun wirklich leicht und von den Abmessungen optimal zu trailern ist??? |
#17
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Herzlichsten Dank für eure Beiträge. Da gibt es ja Einiges, was ich gern kommentieren würde. Ich fang mal hier an:
Anschaffungskosten: Geländewagen mit150000 km oder weniger in gutem Zustand sind nur selten unter 5000 EUR zu haben. Dann auch meist mit trinkfreudigen Benzinmotoren, Turbodiesel sind teurer. Schließlich müsste so ein Fahrzeug ja auch im Alltag benutzt werden. Im Gegensatz dazu habe ich bereits mehrfach relativ gut geeignete Mercedes 814 oder MAN 8.136 zum Preis von etwa 2500 EUR gefunden. Da kämen natürlich die Umbaukosten noch drauf. Steuer: Befreiung für Sportzwecke gibts leider nicht. Ob es dagegen eine Steuervergünstigung als SonderKFZ gibt müsste man klären. Aber selbst mit regulärer Steuer ohne Euro1 etc. wäre das mit 500 EUR / Jahr noch vertretbar; mit Saisonkennzeichen also 42 EUR im Monat. Unterhalt: Die Wartungskosten halte ich bei einem 7,5 Tonner für überschaubar, Motor- oder Getriebeschäden mal ausser Acht gelassen. Aber derartige Katastrophen würden so oder so sehr teuer werden. Sonntagsfahrverbot: Das ist bis 7,5 to zGG kein Thema, solange da kein Anhänger dran ist. Durchfahrtsbeschränkungen: Stimmt: Klarer Minuspunkt für den Truck! Feinstaubplakette: Gibt es für ältere LKW meist nicht - noch ein klarer Minuspunkt. Ausnahme: Fahrzeug ist 30 Jahre oder älter mit H – Kennzeichen. Dann ist er auch in der Steuer wieder günstiger. Maut: Wird erst ab 12 to zGG fällig. Und so schwer soll er eh nicht werden, denn über 7,5 to muss ja auch noch der Fahrtschreiber bedient werden. Kranaufbau / Abschleppwagen: Da passt es beim 7,5 Tonner mit der Nutzlast nicht mehr. Das Leergewicht bei einem Fahrgestell vom Typ Mercedes 814 beträgt etwa 3700 kg. Dazu käme der Aufbau – sagen wir mal 400 kg. Die Sealine 218 / 220 dürfte um 2500 kg wiegen, da verbleiben 900 kg für Urlaubsgepäck und Sonstiges. Das sollte passen, wenn der Aufbau zum Bootstransport nicht zu aufwendig wird. Diese einfache, aber sehr effektive Konstruktion, die SCHNIPSY seinerzeit an seinen Trailer gebaut hat, könnte ich mir sehr gut an so einem LKW vorstellen: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=85394 Ruthmann – Niederflur: Keine schlechte Idee, über sowas hab bislang noch gar nicht nachgedacht. Allerdings befürchte ich beim Mercedes 608 (zGG dürfte etwa 6000 kg betragen), dass auch da die Nutzlast nicht ausreichen wird. Ebenso dürfte der kurze Radstand problematisch sein, da die Sealine ja in Fahrtrichtung aufgeladen werden soll. Ich denke, das wird ein ziemlich hecklastiges Gefährt, wegen des Motors und des Z-Antriebs im Heck des Bootes. Fazit: Im Moment sammle ich halt nur Infos und Ideen. Entschieden wird erst, wenn das Schiff mal da sein sollte (wohl erst in zwei oder drei Jahren). Nach wie vor schließe ich auch einen Geländewagen keineswegs aus. Ich bin halt nur kein Fan davon. Ausserdem würde mir beim Kauf eines Solchen meine bessere Hälfte den Verkauf meines innigst geliebten Mercedes 300 CE anordnen. Da kann man ja schon mal grübeln, oder? Grüsse vom Niederrhein sendet Christoph
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#18
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Muessen die Lkw nicht jedes Jahr zum tue?
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Gruss Olli der sich jetzt schon auf das Sommertreffen 2024 freut |
#19
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Wie wäre es denn mit einen Sprinter OHNE Kasten hinten. Die Dinger gibt es auch mit Rahmen und dann kannst du da raufschrauben was du willst.
Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#20
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über 3,5 Tonnen stimmt das, wäre also auch hier der Fall
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#21
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JA müssen sie . Und Fahrtenschreiber ist auch Pflicht über 3,5t .
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#22
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TÜV: Stimmt. Ab 3,5 to jedes Jahr. Nochn Minuspunkt für den LKW.
Sprinter: Technisch machbar. Den gibt es aber meines Wissens maximal bis 5 to zGG. und dann wird wieder die zu geringe Nutzlast das Problem. Nachsatz zu meinem Punkt Anschaffungskosten: Den mit LKW eingesparten gut erhaltenen 3 to Alutrailer veranschlage ich mal mit mindestens 2500 EU. Wieder Grüsse |
#23
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Aber doch nicht für Privatfahrten.
Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#24
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Tacho: Da bin ich nun nicht ganz auf dem Laufenden. Wichtig ist aber die Unterscheidung Fahrtenschreiber und EG-Kontrollgerät. Und immer: Geht über 7,5 to gar nicht mehr ohne und muss dann auch ordnungsgemäß bedient werden.
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#25
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Über 7,5 Tonnen gibt es keine Privatfahrten mehr, da ist alles aufzeichnungspflichtig
Kann zwar nicht verfolgt werden, wenns privat war aber wenn man nebenbei beruflich fährt fällts unter die Lenkzeiten Anders bei einem SonderKFZ wie großen WoMos da gibts immernoch ausnahmen zumindest in D richtig, jede falsche oder fehlende Scheibe kostet schnell 250,-€ und wenn nur der Name nicht ausgeschrieben wurde
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
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