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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 17.02.2011, 19:55
Benutzerbild von happyd09
happyd09 happyd09 ist offline
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Standard Bootsführerschein Binnen/See auf der Ems

Moin aus Ostfriesland
Ursprünglich komme ich aus dem Binnenland und entsprechend ist der Schein. Nun liegt das Boot in Ostfriesland nahe Emden, also ein Katzensprung über die Ems in die Niederlande. Ohne Seeschein habe ich aber über etliche Kanäle und Schleusen einige Tage nötig, um in die Niederlande zu kommen, die Ems ist von Papenburg abwärts eine See-
schifffahrtsstraße. Bei Nachfrage bei amtlicher Stelle erfuhr ich, das die
Wasserschutzpolizei bei fehlendem Seeschein auch keinen Spaß versteht.
Hinter vorgehaltener Hand bekam ich folgenden Tipp:
Einen 5 PS Motor zusätzlich, Hafen Emden Hauptmotor aus, 5 PS Motor an bis zum Grenzverlauf, 5 PS Motor aus, Hauptmotor an und rüber nach Delfzeijl. Der Grenzverlauf ist dazu noch umstritten. Für die deutsche Seite
ist die Grenze Mitte Emsfahrwasser, für die Niederländer ist die Grenze an der Hafenausfahrt Emden, entsprechend sind auch die Wasserkarten
unterschiedlich.
Ist das mit dem 5 PS Motor nun eine ernstgemeinte Lösung oder ein
Paragraphenwitz. Bei deutschen Verordnungen muß man ja mit allem rechnen. Wer kennt sich aus, wer kann helfen
Grüsse Heinz
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  #2  
Alt 17.02.2011, 20:02
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So wie ich das im Gedächtnis habe, erfordert im Seebereich nach deutschem Recht bereits das Dabeihaben eines führerscheinpflichtigen Motors den Schein.

Gruß

Dominic
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  #3  
Alt 17.02.2011, 20:40
Benutzerbild von Triton05
Triton05 Triton05 ist offline
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... den größeren Motor mit mehr PS hast Du dann auch am Spiegel montiert, oder wie stellst Du Dir das vor?
__________________
Gruß Hans-H.
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  #4  
Alt 17.02.2011, 20:44
Benutzerbild von xtw
xtw xtw ist offline
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Die Frage habe ich schonmal umgekehrt gestellt (ich bin Emder und habe See- aber keinen Binnenschein), aber die Antworten waren ... gemischt !

Auf Anruf teilte mir die lokale WaPo mit, dass es legal wäre, aber ich habe es nach wie vor nicht schriftlich.

Nach meinem Rechtsverständnis geht es um den Motor, der antreibt, nicht um den kalten "Ersatz", vielleicht dadurch unterstrichen, dass man kurzzeitig beim "großen" die Schraube demontiert oder die Elektronik abzieht...
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !

Geändert von xtw (17.02.2011 um 20:57 Uhr) Grund: schriftlich
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  #5  
Alt 17.02.2011, 20:52
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Thorsten, das passt denn doch optimal;
Du fährst mit Heinz zusammen Boot. Einer von Euch denn ja auf jedem Fall immer das Sagen... .
__________________
Gruß Hans-H.
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  #6  
Alt 17.02.2011, 20:54
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Dein Rechtsverständnis in Ehren, es zählt der betriebsbereite Motor, wobei kleine Manipulationen nicht zählen. Wann er nicht mehr zählt, wäre im Notfall mit der WSP auszuhandeln, aber die sind ja auch nicht blöd. Letztendlich wäre es fahren ohne Führerschein, und ob im Notfall die Versicherung zahlt?
__________________
Gruß
Ewald
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  #7  
Alt 17.02.2011, 20:56
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happyd09 happyd09 ist offline
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Danke Dominic, danke auch Volker,
bin nun mal ein eingefleischter Binnenfahrer und habe drüben im niederländischen
Friesland über 30 Jahre gechartert, ein fantastisches Revier. Für die ca. 1ooo Meter
über die Ems werde ich wohl den Seeschein benötigen, aber die grauen Hirnzellen!
Im letzten Jahr habe ich rüber getrailert nach Lauwersmeer, sehr zu empfehlen.
Die Niederländer sind halt ein Wasservolk, alles perfekt und locker.
Grüsse Heinz
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  #8  
Alt 17.02.2011, 21:05
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Also so wie ich das sehe ist das reine Auslegungssache.

Wäre vielleicht ein gutes Thema für Hr. Gutenberg um seine Doktorarbeit zu wiederholen.

Aber mal Spaß bei Seite. Ich würde, wenn die finanziellen Mittel vorhanden sind, den Schein einfach nachholen. Ist doch eine ideale Beschäftigung für die restlichen Tage bis zum Saisonstart.
__________________
Gruß
MIMO
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  #9  
Alt 18.02.2011, 08:39
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Einfachste Lösung: Einen Monat hinsetzen, den SBF See machen (pünktlich zur Saison ) und dann musst du dir über sowas keinen Kopf mehr machen!!!!
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  #10  
Alt 18.02.2011, 11:05
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Zitat:
Zitat von Dominic2 Beitrag anzeigen
So wie ich das im Gedächtnis habe, erfordert im Seebereich nach deutschem Recht bereits das Dabeihaben eines führerscheinpflichtigen Motors den Schein.
Genau so habe ich das auch gelernt, mach den Seeschein und Du hast Ruhe (ist auch billiger als ein 5 PS Motor )
__________________
Gruß Nils


"Dunkel die andere Seite ist..." - "Halt die Klappe, Yoda, und iss deinen Toast!"
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  #11  
Alt 18.02.2011, 11:13
Wepi Wepi ist offline
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Einfachste Lösung, statt Hinz und Kunz um ihre unmaßgebliche Meinung zu fragen: Beim zuständigen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung anfragen und einmal grundsätzlich klären lassen, ob es auf den (die) mitgeführten Motoren ankommt, oder auf den jeweils betriebenen Motor. Das wahrscheinlich zuständige Referat WS25 befindet sich nicht in Berlin, sondern in Bonn (Postf. 200100, 53170 Bonn. Tel.: 022899-300-4656, Herr Volker Held). Man bekommt dort in der Regel sehr kompetente und prompte schriftliche Auskünfte.
Gruß
Wepi
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  #12  
Alt 18.02.2011, 11:44
Benutzerbild von Jeb
Jeb Jeb ist offline
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Zitat PA Bremen: Er wird als Pflichtführerschein benötigt, wenn man ein mit mehr als 3,68 KW (5 PS) motorisiertes Sportboot auf Seeschifffahrtsstraßen führen will

Zitat DMYV:
Erforderlich zum Führen von Sportbooten mit einer Länge von weniger als 15 m, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind.
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  #13  
Alt 18.02.2011, 12:41
dracobayer dracobayer ist offline
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Der SBF See macht meines Erachtens schon Sinnund du wärst auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Habe meinen Seeschein bei Rolf Dreyer online gemacht - http://www.bootsfuehrerschein.de Ist wirklich super gemacht und kostet für einen Monat ca. 40 EUR. Damit bist Du für die Theorie perfekt gerüstet. Und wenn Du bereits Inhaber eines Binnenscheins bist, wird Dir denke ich die praktische Prüfung erlassen. Bin mir aber nicht ganz sicher, ob das auch gilt, wenn der Binnenschein schon lange her ist. Ich habe beide Scheine innerhalb von 2 Monaten gemacht und benötigte nur einmal eine praktische Prüfung.
Gruß, Christian

Geändert von dracobayer (18.02.2011 um 12:43 Uhr) Grund: Gruß vergessen
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  #14  
Alt 18.02.2011, 13:22
Bernd66 Bernd66 ist offline
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Hallo,

mit den Prüfungen ist das leider andersrum, wenn du See hast wird dir bei Binnen die Prüfung erlassen, und das auch nur dann, wenn sie nicht älter als (bin mir nicht ganz sicher) 12 Monate ist. Hab da leider auch Pech, ich will jetzt auch noch den Seeschein machen.
Ist schon ein gewisser Lernaufwand, auch wieder viele Fragen, die man nur durch stures Auswendiglernen beantworten kann. Zum Beispiel zwei sinngemäß ahnliche Fragen, mit völlig unterschiedlichen Antworten. Da muß man leider durch.
Irgendwann hat mal einer hier im Forum berichtet, das sogar ein Motor mit demontierter Schraube, der lose im Boot liegt, zählt, das bezog sich aber noch auf die Scheinpflicht auch für Motoren < 5PS in Berlin.

Bernd
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  #15  
Alt 18.02.2011, 15:42
Wepi Wepi ist offline
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Zitat:
Zitat von Jeb Beitrag anzeigen
Zitat PA Bremen: Er wird als Pflichtführerschein benötigt, wenn man ein mit mehr als 3,68 KW (5 PS) motorisiertes Sportboot auf Seeschifffahrtsstraßen führen will

Zitat DMYV: Erforderlich zum Führen von Sportbooten mit einer Länge von weniger als 15 m, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind.
Diese Angaben beantworten leider die Frage von Heinz nicht. Das war ihm ja bekannt. Es geht darum, ob er bei zwei unterschiedlichen Motoren an Bord, davon einer nicht führerscheinpflichtig, in einem Revier, für das er keinen Führerschein besitzt, mit dem nicht führerscheinpflichtigen kleineren Motor problemlos fahren darf.
Ganz davon abgesehen sind die Auskünfte von Wassersportverbänden, Segelschulen, Bootszeitschriften u.ä., wie man z.B. bei der Ausrüstung mit Pos.-Leuchten immer wieder feststellen kann, mit äußerster Vorsicht zu betrachten. Sie sind nicht amtlich und manchmal völlig falsch oder veraltet.
Gruß
Wepi
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  #16  
Alt 19.02.2011, 16:43
Benutzerbild von happyd09
happyd09 happyd09 ist offline
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Danke an alle Kommentatoren!
Um die Ems zu überqueren werde ich wohl doch den SBF-See machen müssen, zu unklar sind die Angaben, sogar die amtlichen. Die SBF-Binnen Prüfung in der Seefahrtschule Leer habe ich noch sehr stressig in Erinnerung, aber es wird schon
klappen.Eine größere Brieftasche muß her für all die Scheine: SBF-Binnen, SBF-See
Segelscheine, Segellehrerlizenz, Trailer-und Bootspapiere, Kfz-papiere und dazu diverse Vereinsausweise, alles für die deutsche Ordnungsliebe.
Grüsse und eine Gute Saison, Heinz
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  #17  
Alt 21.02.2011, 10:20
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Jeb Jeb ist offline
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Zitat:
Zitat von Wepi Beitrag anzeigen
Diese Angaben beantworten leider die Frage von Heinz nicht. Das war ihm ja bekannt. Es geht darum, ob er bei zwei unterschiedlichen Motoren an Bord, davon einer nicht führerscheinpflichtig, in einem Revier, für das er keinen Führerschein besitzt, mit dem nicht führerscheinpflichtigen kleineren Motor problemlos fahren darf.
Ganz davon abgesehen sind die Auskünfte von Wassersportverbänden, Segelschulen, Bootszeitschriften u.ä., wie man z.B. bei der Ausrüstung mit Pos.-Leuchten immer wieder feststellen kann, mit äußerster Vorsicht zu betrachten. Sie sind nicht amtlich und manchmal völlig falsch oder veraltet.
Gruß
Wepi
Sie beantworten sehr wohl seine Frage. Bitte genau lesen.
Das ichmich an andere Stelle um eine verbindliche Auskunft kümmern würde, ist eine andere Sache.
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  #18  
Alt 21.02.2011, 18:23
Wepi Wepi ist offline
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Zitat:
Zitat von Jeb Beitrag anzeigen
Sie beantworten sehr wohl seine Frage. Bitte genau lesen.
...
Das tun sie leider auch bei genauem Lesen nicht. Denn die Antwort vom PA Bremen erklärt nicht exakt, was mit "motorisiert" gemeint ist. Jeder eventuell an Bord vorhandene Motor, auch wenn er derzeit nicht in Betrieb ist, oder nur der in Betrieb befindliche Motor.
Und die Angaben des DMYV geben auch nicht mehr her. Außerdem sind gerade deren Auskünfte ähnlich wie die des ADAC leider häufig oberflächlich, falsch oder mißverständlich formuliert und führen daher häufig zu falschen Interpretationen. Eine wirklich klare und rechtsverbindliche Auskunft, auf die es in diesem Fall ankommt, kann nur das zuständige Ministerium erteilen.
Da ich nur einen Binnenführerschein besitze und u.U einmal umgekehrt in eine ähnliche Situation wie Heinz geraten könnte, werde ich mich einmal um eine entsprechende Anfrage kümmern. Mein Boot ist zwar nicht wirklich seetüchtig. Daher auch der Verzicht auf den Führerschein See. Zu spät wurde mir klar, dass dies damals ein Fehler war, weil eben auch auf einigen Wasserstraßen binnen die Seeschifffahrtsstraßenordnung gilt.
Gruß
Wepi
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  #19  
Alt 21.02.2011, 19:45
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happyd09 happyd09 ist offline
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Moin und Grüsse nach Korschenbroich, habe 15 Jahre in Kaarst meine Brötchen verdient mit gutem Kontakt zum Autolackierer Baumeister in Korschenbroich.
Ich seh das auch so wie Wepi, das Boot ist "motorisiert" oder "ausgerüstet" mit
beiden Motoren, auch wenn ich den Hauptmotor abschalte bleibt das so. Also
ohne Seeschein läuft da wahrscheinlich nichts, werde mich reinknien.
Grüsse Heinz
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  #20  
Alt 21.02.2011, 21:46
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Hallo Heinz,

wenn es sich nur um 1000 m handelt frag doch einen aus dem Forum mit SBF See ob er Dir das Boot das kurze Stück fährt.
__________________
Gruß Uwe
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