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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo!
Ich habe da mal eine Frage an die Hobbyjuristen und solche, die sich mit dem Thema schon beschäftigt haben. In unserem Segelverein gibt es eine Reihe Vereinsboote. Segel- und Motorboote (letztere hauptsächlich als Sicherungsboote für die Segelboote, ist schließlich ein Segelverein). Es werden auch längere Törns mit Vereinsbooten gemacht. Kann mir jemand kurz und klar sagen, ob es für das Vereinsboot, dass von Vereinsmitgliedern genutzt wird, weiterführende juristische Pflichten gibt als bei dem "normalen" Privatboot? Ich denke hier genaz speziell in Richtung Bootszeugnis, SeeBG, Ausrüstung, Führerscheine? Wann wird es gewerblich? Wenn Nichtvereinsmitglieder mitgenommen werden, die einen Beitrag zur Bordkasse zahlen womöglich? Als zukünftiger Skipper für solche Törns macht man sich Gedanken. Beim Bemühen der Suche habe ich diesen speziellen Fall nicht gefunden. Nicht hier und nicht beim allwissenden Mr. G. Weiss jemand was genaues bzw. hat den Fall schonmal durch? Danke! Tim
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--------------------------------- Fördeschlosser - Der Fährmann - QSD 4.2 Schlauchboot --------------------------------- |
#2
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Hallo Tim,
ich weiß ja nicht von welchem Seglerverein Du sprichst. Aber die Antwort ist einfach. Beim DHH (Deutscher Hochsee Verband Hansa) in Glücksburg http://www.dhh.de/ haben in allen Filialen sämtliche Schulboote, auch die seegehenden Yachten, die nötigen Zulassungen, Bootsdokumenten, überkomplette Sicherheits- und Navigationsausrüstungen und sind voll versichert (Haft- und Kasko Versicherungen). Sämtliche Stamm-Skipper und auch solche, die gelegentlich Schiffe in den Kameradschaften skippern, haben eine Skipper Haftversicherung. Es dürfen auf diesen Schiffen nur Mitglieder fahren. Bei Touren gehört es zur Selbstverständlichkeit das freiwillige Beiträge in die Bordskasse gezahlt werden und daraus verschd. Kosten bestritten werden. Der DHH ist bekannt und eine Qualitäts Segelschule Binnen wie Butten, und das seit 1929! Übrigens ist er auch für sämtliche Motorbootsführerschein und Skippertraining neben sämtlichen Segelscheinen unbedingt zu empfehlen, da man dort Wassersport-Seemannschaft auch richtig lernen kann im Kreise anderer Wassersportler und solche die es werden wollen.
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Gruß Dieter Boating is not just a pastime, its a way of life!
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#3
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Guter Tip Dieter, die Frage ist damit leider nicht beantwortet. Die Gewerblickeit beginnt dort wo das ganze öffentlich ist, also nicht der Eignergemeinschaft (Verein) angehörige Personen gegen ein vereinbartes Entgelt mitgenommen werden. Für die Spritkasse die Sammeldose vereinsfremden Gästen vor die Nase zu stellen ist da sicher schon als Grenzfall zu werten.
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When we remember that we are all mad, the mysteries disappear and life stands explained... (Mark Twain)
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#4
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Moin,
ob es sich um eine private oder gewerblich Fahrt handelt, könnte z. B. von der Wasserschutzpolizei und dem Fiskus unterschiedlich bewertet werden ("Im Sinne dieser Verordnung ..." ![]() Als Schiffsführer u. a. vorher nochmal die Skipperhaftpflicht prüfen (privat/gewerblich). Spätestens hier würde ich als Skipper null Risiko eingehen wollen. Gruß Ralph _______ PS: Stelle Dir hier (zum Warmlaufen ![]() ![]() Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich http://bundesrecht.juris.de/seespbootv/index.html (siehe z. B. §2 Abs 1 Nr 6, §14, §15) Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen und die Besetzung von Traditionsschiffen http://www.gesetze-im-internet.de/sp...chv/index.html Verordnung über die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen http://www.gesetze-im-internet.de/sp...n2000/__2.html Kostenverordnung für Amtshandlungen der See-Berufsgenossenschaft http://www.gesetze-im-internet.de/se...002/index.html
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#5
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Moin,
solange die Boote nur von Vereinsmitgliedern ohne weiteren Entgelte.genutzt werden ist alles dem privatem Bereich zuzuordnen. Mitnahme von Nichtvereinsmitgliedern: Eine gewerbsmässige Nutzung tritt erst ein, wenn die Mitnahme zur Gewinnerzielung erfolgt. Ein reiner Sprit- und Kostenbeitrag ist hier unschädlich, sofern dieser die tatsächlichen Aufwendungen nicht überschreitet. Nichtsdestotrotz ist eine Skipperhaftpflicht Gebot der ersten Stunde, und eine Freistellungserklärung für die Nichthaftung von Schäden bei fahrlässigem Verschulden sollte man sich von den Nichtmitgliedern vor Fahrtantritt unterschreiben lassen.
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Gruss Vestus
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#6
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Hallo zusammen, vielen Dank erstmal.
Die Skipperhaftpflicht ist schonmal eine sehr guter Hinweis. Ansonsten halte ich fuer mich fest: Mit Vereinsmitgliedern auf Vereinsboot fahren ist wie privat mit Freunden. Keine zusätzlichen Anforderungen an Ausruestung oder Bootsabnahme. Habe ich das richtig verstanden? Vereinsfremde kann man mitnehmen, sofern keine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden ist und nur die tatsächlichen Kosten umgelegt werden. DHH kenne ich natürlich, ist ja grad man ne halbe Stunde weg von mir. Dass dort zu Ausbildungstoerns genutzte Yachten entsprechend ausgerüstet und abgenommen sein muessen ist klar. Die wuerde ich aber auch ohne nachzudenken als gewerblich kennzeichnen. Wie es im angeschlossenen Verein gehandhabt wird, kann ich nicht beurteilen, da ich zu dem keinen Kontakt hatte. Vielen Dank nochmal an alle! Tim
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