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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Rechtliche Frage...kennt sich jemand aus?
Moin
Mein Vater hat sich ein Boot gekauft!ich habe letztes Jahr im Juni ein probefahrt gemacht und mit einem Kompressionstest festgestellt das der Motor erhabliche Mängel hat!das damals erstellte diagramm habe ich noch!das Boot wurde zu einer Werkstatt gebracht,in den Niederlanden weil das Boot auch in den Niederlanden zu verkauf stand,der hat diese Mängel bestätigt!darauf hin haben sich Käufer und verkäufer sich drauf geeinigt die Mängel zu beseitigen und die Rechnung zu teilen was für uns Ok war weil wir ja dann dachten wir bekommen ein guten general überholten Motor!wir haben letzte woche eine probefahrt gemacht und alles lief wunderbar bis auf das der Motor mit wenig gas unruhig lief...na ja,wir sollten mit einem 1:25 gemisch fahren anstatt einem normalen 1:50 gemisch!haben wir ekakt gemischt und dachten dann das es von dem fetten gemisch kommen könnte bzw. muss er ja noch eingefahren werden,der Motor.heute waren wir ein zweites mal unterwegs und der Motor lief schon wesentlich besser!viel langsam gefahren zum Warm werden und auch mal ein bißchen Gas gegeben!kein Vollgas!!!bei halbgas ging er aus!!dann wollte er nur mühsam wieder anspringen,wir mussten ihn anbekommen weil wir zu weit vom land und Anleger weg waren,aber dann lief der Motor wir vorher.Zuhause haben wir nochmal die Kompression getestet!und dann der Schock....... ES SIND DIE SELBEN WERTE WIE VORHER!!!!! die Kompression hatte sich kein Stück verändert!wir haben einen kaufvertrag und die rechnung von der werkstatt wo alles aufgelistet ist was getan wurde! es ist ein Evinrude Außenborder mit 8 zylinder und 300 Ps! Wie können wir nun vorgehen?was meint ihr?mein ater ist rechtsschutz versichert... DANKE schonmal für eure mühe. es grüßt Mossi. |
#2
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Bei bestehender Rechtsschutzvesicherung ab zum Anwalt oder willst Du trotz bestehendem Rechtsschutz eine Lawine an Gelesenem, Vermutungen, Glauben und Irrglauben?
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#3
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Es geht ja ersichtlich nicht um Peanuts.
Deshalb laß' Dich anwaltlich beraten, auch wenn die Versicherung nicht einstehen sollte. Wenn Du im Recht bist, hast Du sogar einen Erstattungsanspruch für die Anwaltskosten.
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Beste Grüße John
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