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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen.

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  #1  
Alt 20.03.2011, 21:54
altonno altonno ist offline
Lieutenant
 
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Standard Selbstbaufloß und Zulassung/Erlaubnis

Hallo Jungs,

wir möchten für den nächsten Vatertagsausflug ein Floß bauen und damit aufs Wasser. Wir möchten uns nicht unbedinegt im Wasser fortbewegen, sondern das Ding irgendwo ins Wasser schmeissen, ankern und den Tag geniesen.

Welche Vorschriften / Richtlinien gibt es für selbstbaufloße? Braucht man eine Zulassung/Genehmigung um so ein schwimmendes Gerät ins Wasser zu lassen. Wir würden auch nicht im Bereich, wo Schiffsverkehr betrieben wird ankern...

Ich hoff ihr habt Tipps für mich...
Gruß
AL
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Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #2  
Alt 20.03.2011, 22:55
else else ist offline
Admiral
 
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Standard

Wozu bedankt man sich für diesen Beitrag?

Meines Wissens gibt das für Flösse keine Vorschriften.
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  #3  
Alt 20.03.2011, 23:03
jumo jumo ist offline
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Ich wollte in meinem Thread die gleiche Frage stellen. altonno kam mir zuvor, ich bin höflich und bedanke mich dafür ;)
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  #4  
Alt 20.03.2011, 23:03
Sealine Hippe Sealine Hippe ist offline
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Zitat:
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Meines Wissens gibt das für Flösse keine Vorschriften.
Na ja, mitten im Fahrwasser wäre schon unglücklich.
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  #5  
Alt 20.03.2011, 23:35
jumo jumo ist offline
Cadet
 
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Zitat:
Zitat von else Beitrag anzeigen
Meines Wissens gibt das für Flösse keine Vorschriften.
Gilt das auch für ein Floß, wenn ein Außenborder (5PS) dranhängt?
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  #6  
Alt 21.03.2011, 09:55
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Hängt vom Revier ab, es gibt einige Flüsse auf denen Flöße bzw. jede Fahrt genehmigungspflichtig sind:

http://www.wsa-fr.wsv.de/schifffahrt...ossfahrten.pdf

In anderen Revieren ist es gänzlich untersagt und wieder in anderen ist es völlig problemlos, je nach Personenzahl und Maßen:

http://www.wsa-hmue.wsv.de/service/p...assung2008.pdf

Aber auch hier im findet man unter Floß, Schwimmkörper etc. die Problematik gut erläutert.
__________________
gregor

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  #7  
Alt 22.03.2011, 09:20
Benutzerbild von Joshua Slocum
Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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Hallo AL,
da ich nicht weiß, wo du dein Floss zu Wasser lassen willst, empfehle ich für das in Frage kommende Gewässer die einschlägigen Vorschriften der betreffenden Bezirksregierung zu studieren. Als Beispiel möge hier die Ruhr Schiffahrtsstrassenordnung (kurz RuhrSchVO) her halten, die von der Bezirksregierung Düsseldorf erlassen wurde.
http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de...ruhr_schvo.pdf
Besonders zu beachten wäre da der §17, in dem es verboten ist, Flösse in die Ruhr einzusetzen. Wie bereits geschrieben, die RuhrSchVO soll hier nur als Beispiel gelten. Wenn es auf dem von dir ausgegucktem Gewässer erlaubt ist, Tassen hoch und jede Menge Spass.
Gruß Robin
__________________
Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden.




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  #8  
Alt 23.03.2011, 19:37
Jonix Jonix ist offline
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Hm - ich würde mal sagen das Du das für das Revier zuständige Wasserschiffahrtsamt befrägst.
Um Größenangaben und eine Registrierung als Wassersportfahrzeug mit Nummer wirst Du wohl schwer herumkommen.
Ist aber nicht teuer
__________________
http://tenderbau.twoday.net/
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