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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Wildunfall - haftet der Jagdpächter?
Mal eine Frage an die Versicherungsexperten.
Ein Bekannter hatte einen Unfall mit einem Reh, der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen, dass Reh beging "Rehflucht" Nun ist dieser gute allerdings nicht Teilkasko versichert, haftet in einem solchen Fall der Jagdpächter mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung? Wilfried
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Wilfried Ich mag keine Knoten
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#2
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Nein, warum sollte der Pächter auch dafür haften?
Wenn dieser in der Pflicht sein würde, währen Wildschäden gewiss nicht in der KFZ-Kasko mit abgesichert. Aber sollte dein Bekannter beim ADAC Mitglied sein, dann kommt der zumindest für die Selbstbeteiligung auf. Ob allerdings auch die 150€ gezahlt werden wenn keine Versicherung den Rest übernimmt weis ich leider nicht. Dann gäbe es kaum noch Jäger die durch die Wälder streifen weil eine solche Versicherung gewiss nicht günstig währe oder aber nur noch umzäunte Gelände am Straßenrand zu sehen währen zwecks Gefahrenminimierung. umgekehrt wird im Streitfall schon eher ein Schuh drauß wenn der Jäger dir nachweisen kann das du zu schnell warst und sein Reh getötet hast und Schadensersatz deinerseits fordert wegen Sachbeschädigung. Als PKW-Fahrer ist man halt selbst der dumme, egal was auch passiert. |
#3
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nein keine Angst für das Reh muß auch keiner zahlen. Leider !!!
Der Jäger hat sogarfür die ordnungsgemäße Beseitiung des Rehs zu sorgen. Ein Wildunfall gehört zu den allgemeinen Gefahren des Straßenverkehrs (wie Steinschlag). Mann kann sich nur durch die Teil- oder Vollkasko dagegen versicher. Dies aber auch nur bei Haarwild. --- Wenn dir also ein Bussard ins Auto kracht, dann bekommst du zwar die Scheibe von der TK oder VK, aber die Kosten für die blutversauten Sitze, Armarturenbrett usw. hast du selbst am Bein, da ein Vogel und kein Haarwild. Wenn das Tier das dir ins Auto läuft kein Wild ist, dann zahlt der Halter des Tieres für den entstandenen Schaden. Wild hat keinen Halter/Besitzer, es lebt frei und wird erst durch den Jäger nach dem Schuß in Besitz genommen. Gruß Robert (rate mal, ob ich Jäger bin ) |
#4
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Absolut richtig, Robert.
Aber wie immer gibt es keine Regel ohne Ausnahmen. Kein "Haarwild" im Sinne des Gesetzes sind z.B. Kühe, Pferde und Ziegen (weil nicht "wild") und auch keine Fasane oder andere Vögel (weil keine Haare). Ein Zusammenstoß mit solchen Tieren kann am Auto aber ebenfalls einen gewaltigen Schaden anrichten. Dann hilft die Teilkaskoversicherung aber nur, wenn sie statt der traditionellen Wildschadenklausel eine kundenfreundliche "Tierschadenklausel" enthält. In meinem eigenen KFZ-Vertrag ist extra erweiterter Versicherungsschutz für Zusammenstöße "mit Tieren jeder Art" aufgeführt. Solche Bedingungen sind aber eher selten anzutreffen. Ist auch nur als Tipp gemeint, falls mal jemand einen Schaden mit Tieren hat und gar nicht weiß, dass er eventuell doch dagegen versichert ist. Und falls jetzt jemand Werbebeitrag rufen sollte, ich mache gar keine KFZ Versicherungen. Gruß Norman |
#5
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... gibt`s also immer noch leute die ohne TK rumfahren..... na ja... wie heißt der satz oft... billig kann teuer werden...
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#6
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selbst bei nem über10J-Auto lohnt sichs spätestens nach dem ersten Glasbruch oder auch nur Steinschlag im sichtfeld
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#7
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Ich danke allen für die Antworten.
Es ist so, wie ich es mir auch gedacht habe, hoffe es wird meinen Bekannten jetzt überzeugen, dass er Pech hatte. Wilfried
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Wilfried Ich mag keine Knoten
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#8
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Stell Dir vor jeder Hausbesitzer könnte in die Verantwortung genommen werden wenn Dir eine Taube auf Deine neue Metalliglackierung kackt. Das käme mir wirklich seltsam vor wenn ein Grundstückbesitzer für ortsansässige Wildtiere die Verantwortung übernehmen müsste.
Grüße BadWolfi |
#9
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noch 'mal kurz zum Jäger und "seinem" Reh: Wild gehört grundsätzlich niemandem, auch nicht dem Jagdpächter. Der darf allerdings, gedeckt durch das Jagdrecht, dem Wild nachstellen, es fangen, töten, und sich (aber erst dann!!!) aneignen.
Also das Reh, welches Du mit dem Auto "erlegst", gehört dem Jagdpächter erst dann, wenn er es sich "aneignet", d.h., es entsorgt. Und niemand anders darf es sich "aneignen", das wäre dann Wilderei. mit jgdlichen Grüßen Matthias. |
#10
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Hat dein Bekannter den Jäger informiert, damit dieser das verletzte Reh nachsucht?? Denn es wird wahrscheinlich sonst irgendwo im Wald verenden.
Außerdem kommt er gleich über den Jäger somit an einen Rehbraten (sollte das Reh noch verwendbar sein). Mir lief mal ein "Suizid-Hase" (sprang vom angrenzenden Acker direkt vor meinem Auto auf) rein. Windleitblech unter dem Kühler und noch anderes im Eimer. Der Hase brach sich das Genick, ansonsten unversehrt. Habe ihn dann gleich mitgenommen (bevor hier jemand das Stichwort Wilderei benützt, die Sache passierte im Revier meines Opas-somit alles im grünen Bereich). War absolut küchentauglich.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#11
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Ja, der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen.
Es ist mir miitlerweile auch gelungen, meinem Bekannten davon zu überzeugen, dass er nichts bekommt, war ganz schön schwierig. Wilfried
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Wilfried Ich mag keine Knoten
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