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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 04.04.2011, 09:18
Benutzerbild von glumpo
glumpo glumpo ist offline
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Standard Trailer Tüv 100 km/h

Hallo zusammen,
ich muss mit meinem Trailer zum Tüv.
Der Trailer hat 100 km/h Zulassung, die Reifen sind jetzt 7 Jahre alt.
Müssen die Reifen erneuert werden? Oder liegt das im Ermessen jedes EInzelnen ob er die 100 km/h nutzt ( wenn alle Vorraussetzungen passen), und somit auch alte Reifen kein Problem sind.
Oder, würde es ausreichen wenn ich die 100 km/h Plakette für den Tüv Termin abschraube
Ich fahre eh nur 80 km/h.
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  #2  
Alt 04.04.2011, 09:30
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100km/h: = Reifen: max. 6 Jahre……….
--------
Habe das gleiche Problem.. Reifen mit viel höherer Tragfähigkeit, Händler sagt: 10 Jahre auch kein Problem.
Die 100km/h: gelten eh nur auf Autobahn (bzw. xxx ähnliche Straßen)
Ich kann das daher auch praktisch nicht nutzen. (also zu 99% eh nur 80; im Ausland gilts eh nicht..)
Wollte deshalb vorm nä. TÜV: mal dort anfragen..,
ruf mal bei denen an..
__________________
Grüße von Herbert
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  #3  
Alt 04.04.2011, 09:45
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
ich muss mit meinem Trailer zum Tüv.
Der Trailer hat 100 km/h Zulassung, die Reifen sind jetzt 7 Jahre alt.
Müssen die Reifen erneuert werden? Oder liegt das im Ermessen jedes EInzelnen ob er die 100 km/h nutzt ( wenn alle Vorraussetzungen passen), und somit auch alte Reifen kein Problem sind.
Oder, würde es ausreichen wenn ich die 100 km/h Plakette für den Tüv Termin abschraube
Ich fahre eh nur 80 km/h.
wer´s glaubt wird selig....

aber im Ernst, würde davon ausgehen, das der Tüv den Stempel vom 100-Schild abkratzen und das war´s.....
__________________
Gruß - Georg
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  #4  
Alt 04.04.2011, 09:56
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Hallo Glumpo,

die ganzen Zusammenhänge für "Anhänger und 100 Km/h" findest du hier, sind dir aber wahrscheinlich geläufig.
http://www.gesetze-im-internet.de/st...317100998.html

Wenn auch nur ein Reifen am Trailer älter als 6 Jahre ist (siehe §3), darft du die Regelung nicht mehr in Anspruch nehmen (siehe §6). Sonst passiert erstmal gar nichts.

Es gibt zwar KEIN gesetzlich festgelegtes Höchstalter für Reifen, aber...
...standen immer 2 Räder in der prallen Sonne ohne Schutz? Dann fahr' ich damit keinen Meter mehr.
...stand der Trailer in einer dunkler Halle und wurde jedes Jahr ein paar hundert Kilometer bewegt (Reifen durchgewalkt)? Alles bestens.

Irgendwo dazwischen wird die Wahrheit auch in deinem speziellen Fall liegen. Beurteilen kannst du das am allerbesten selbst. Mache Hersteller sprechen übrigens davon, dass nach 6...7 Jahren die Haftfähigkeit der Reifen deutlich nachläßt.

Die Rennleitung wird bei alten bzw. sehr alten Reifen natürlich besonders auf Beschädigungen, Risse, poröse Stellen achten um dann daraus eine Verkehrsgefährdung abzuleiten, nicht jedoch aus den reinen Alter der Reifen.

Gruß
Jochen
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  #5  
Alt 04.04.2011, 11:11
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glumpo glumpo ist offline
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Mir wiederstrebt sich etwas auszutauschen dass noch neuzustand hat, und innerhalb 6 Jahren 1 Monat Sonne sah.
Ich dachte das ganze sei so gehandhabt: Ich entscheide ob ich 100 fahren will, wenn ja muss ich dafür Sorge tragen alle Auflagen zu erfüllen.
Da ich ab dem 6. Lebensjahr der Reifen nur 80 fahre sollte es ja den Tüv auch net interessieren wie alt die neuwertigen Reifen sind

Egal, ich ruf mal an und frag mnach
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  #6  
Alt 04.04.2011, 11:17
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Es gibt ja weitere Bedingungen für die 100km/h, bspw. ABS im Zugfahrzeug. Wenn Du mit einem Zugfahrzeug ohne ABS zum TÜV fährst, knibbeln die ja die 100km/h-Plakette auch nicht ab.

M.E. (Achtung: subjektive Einzelmeinung!) wird die 100km/h-Plakette erteilt, wenn die technischen Voraussetzungen (Stoßdämpfer etc.) erfüllt sind. Nutzen darfst Du die 100km/h-Freigabe jedoch nur, wenn zusätzlich die weiteren Faktoren - Gewichtsverhältnis zur Zugmaschine, ABS, ggfs. Schlingerdämpfer / Anhänger-ESP und eben Reifen erfüllt sind.

Wobei mir die DEKRA ohne aktuelle Reifen die 100km/h-Zulassung nicht erteilen wollte (meine Argumentation dazu war, dass sie sie mir ja auch nicht automatisch nach 6 Jahren entziehen, die Erfüllung der Reifen-Bedingung also sowieso in der Verantwortung des Fahrers liegt).

Nachfragen ist wahrscheinlich das einzig verlässliche.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #7  
Alt 04.04.2011, 11:20
JohnB JohnB ist offline
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Die Antwort würde mich interessieren.

Ich sehe es aber wie Du, daß die Erfüllung der Auflagen in der Verantwortung des Fahrers liegen. Ein schlagendes Beispiel ist die Leermasse des gerade verwendeten Zugwagens.

Sicherlich wird alles ohne Probleme laufen, wenn Du die 100er Tafel abschraubst. Wenn Du eh' nur 80 fahren willst, brauchst Du sie ja ohnehin nicht.
__________________
Beste Grüße

John
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  #8  
Alt 04.04.2011, 11:43
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glumpo glumpo ist offline
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Habe eben mit den Herren vom Tüv telefoniert,
es liegt in der Verantwortung des FAhrers,
wenn die Reifen das Alter überschritten haben darf er keine 100 km/h mehr fahren.
Auswirkungen für die Hu hat es nicht wenn man mit alten Reifen vorfährt, sie dürfen die üblichen Spuren von Rissigkeit, Verschleiss usw. nicht vorweisen.
Das max. was passieren kann ist ein Eintrag in die Mängelliste, der sich allerdings nicht auf das " zuteilen der Plakette " auswirkt.
Aber auch der EIntrag sei nicht vorgeschrieben, das läge am Ermessen des Prüfers.

Also, man kann mit älteren Reifen vorfahren, bekommt auch HU, muss sich dann auch im klaren sein das man nur noch 80 fahren darf trotz 100 er Zulassung.
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  #9  
Alt 04.04.2011, 12:14
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Mirsad909 Mirsad909 ist offline
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Habe eben mit den Herren vom Tüv telefoniert,
es liegt in der Verantwortung des FAhrers,
wenn die Reifen das Alter überschritten haben darf er keine 100 km/h mehr fahren.
Auswirkungen für die Hu hat es nicht wenn man mit alten Reifen vorfährt, sie dürfen die üblichen Spuren von Rissigkeit, Verschleiss usw. nicht vorweisen.
Das max. was passieren kann ist ein Eintrag in die Mängelliste, der sich allerdings nicht auf das " zuteilen der Plakette " auswirkt.
Aber auch der EIntrag sei nicht vorgeschrieben, das läge am Ermessen des Prüfers.

Also, man kann mit älteren Reifen vorfahren, bekommt auch HU, muss sich dann auch im klaren sein das man nur noch 80 fahren darf trotz 100 er Zulassung.
Hat sich dann eh erledigt, denn du fährst bestimmt net 100, du kanns es dir jetzt aussuchen wie ich das meine
__________________
Gruß Mirsad
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  #10  
Alt 04.04.2011, 12:15
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glumpo glumpo ist offline
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Zitat:
Zitat von Mirsad909 Beitrag anzeigen
Hat sich dann eh erledigt, denn du fährst bestimmt net 100, du kanns es dir jetzt aussuchen wie ich das meine

Ich fahre einfach keine 100 km/h mehr
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  #11  
Alt 04.04.2011, 12:30
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Ich fahre einfach keine 100 km/h mehr
genau etweder 80km/h oder dann direkt 120
__________________
Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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  #12  
Alt 04.04.2011, 12:31
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
wer´s glaubt wird selig....

aber im Ernst, würde davon ausgehen, das der Tüv den Stempel vom 100-Schild abkratzen und das war´s.....
Das wohl eher nicht. Es gibt auch zulassungspflichtige 100km/h Anhänger wie z.B. WoWa. Um die 100km/h zu erhalten bedarf es einer gesonderten Prüfung, Zul.bescheinigung I + II müssen geändert werden, das 100 Schild wird gestempelt.

Da kann nicht der TÜV hingehen und einfach mal irgendeinen Stempel abkratzen und gut.

Im Beiblatt zu Zulassung steht ganz klar, Fahrer ist verantwortlich, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass unterschiedliche Prüfer unterschiedlich entscheiden.
  • Der eine weist auf die "abgelaufenen" Reifen und die 100er Problematik hin.
  • Dem anderen fällt es gar nicht auf.
  • Der Dritte verweigert die Plakette.
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gregor

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  #13  
Alt 04.04.2011, 12:46
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
[..]
Da kann nicht der TÜV hingehen und einfach mal irgendeinen Stempel abkratzen und gut.[..]
.... zumal es Landkreise gibt, bei denen keine Plakette verwendet wird. In München ist sie im Aufkleber aufgedruckt.
__________________
Beste Grüße

John
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  #14  
Alt 04.04.2011, 12:52
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
...

Wobei mir die DEKRA ohne aktuelle Reifen die 100km/h-Zulassung nicht erteilen wollte (meine Argumentation dazu war, dass sie sie mir ja auch nicht automatisch nach 6 Jahren entziehen, die Erfüllung der Reifen-Bedingung also sowieso in der Verantwortung des Fahrers liegt).

Nachfragen ist wahrscheinlich das einzig verlässliche.
Dies sogar mit Recht. Zum Zeitpunkt der Prüfung waren nicht allet Vorraussetzungen zur erteilung der 100KM/h Bescheinigung gegeben. Die Reifen entsprachen nicht der Voraussetzung <6 Jahre.

Dasselbe wäre passiert wenn keine Stossdämpfer vorhanden wären. Diese sind auch nicht zwingend für eine "normalen Betrieb" vorgeschrieben. Selbst bei einer 100 Zulassung kann der Tüv die Plakette nicht verwehren wenn keine Stossdämpfer eingebaut sind.
Ausnahme wäre vieleicht wenn die Prüfung bei Temp 100 vorgenommen würde, dann wäre der Anhänger nicht Verkehrssicher.
__________________
Gruß
Wolfgang
----------------------------------
Schaun wir mal, dann seh ich schon
Tipfehler sind damit zu erklären das mein Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte ...
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  #15  
Alt 04.04.2011, 17:15
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
(...) Zul.bescheinigung I + II müssen geändert werden (...)
Noch 'mal drüber nachdenken

empfiehlt

Matthias.
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  #16  
Alt 04.04.2011, 19:16
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Noch 'mal drüber nachdenken

empfiehlt

Matthias.
Nöö, ich habe das beim WoWa hinter mir. Daher schrieb ich:

Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
... Es gibt auch zulassungspflichtige 100km/h Anhänger wie z.B. WoWa. ...
Der WoWa musste beim TÜV vorgeführt werden, ein Ingenieur kontrollierte Schlingerdämpfer (Art/Typ/Zulassung), Stoßdämpfer, Reifen mind. für 120 km/h zugelassen. Reifen jünger als 6 Jahre, dann musste ich mit dem Gutachten zur Zulassungsstelle fahren. Dort wurde der Brief eingezogen und ich habe eine (geänderte) Zul.bescheinigung I und II sowie das Dienstsiegel auf dem Aufkleber erhalten.

Witzig war die Antwort auf die Frage: "Gibt es einen Platz, wo der Aufkleber hin soll / muss?" - "Am besten links auf den Kotflügel vom Anhänger." (Genial, er hatte gerade alles aus dem Brief abgetippt und wusste, dass es sich um einen WoWa handelt. )

Außerdem gibt es sogar Leute, die sogar Ihren Anhänger richtig zulassen, mit Versicherung, schwarzer Nummer etc., dann kann man mit dem Ding nämlich sogar andere Sachen als Sportgeräte transportieren ohne schlechtes Gewissen bzgl. Steuerhinterziehung. Und auch da bekommt man dann Zu.besch. I+II.

http://www.strassenverkehrsamt.de/up...anhaengers.pdf

Ich brauche im Kfz-Bereich deine Empfehlungen nicht. Daher meine Empfehlung:
Vielleicht noch ´mal richtig lesen?
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gregor

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  #17  
Alt 04.04.2011, 19:37
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Standard 100 km

Moin
Musste letztes Jahr auch meine Reifen wechseln,tüv hat meinen Wohnwagen nicht durchgelassen,wird beim Trailer dasselbe sein
Gruss Peter
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  #18  
Alt 04.04.2011, 20:18
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Nöö, ich habe das beim WoWa hinter mir. (...) Zul.bescheinigung I und II (...)

Ich brauche im Kfz-Bereich deine Empfehlungen nicht. Daher meine Empfehlung:
Vielleicht noch ´mal richtig lesen?
Mir ist neu, dass man für einen Bootstrailer (und um einen solchen geht es hier) eine Zulassungsbescheinigung Teil II bekommt. Aber man lernt ja nie aus.

Grüße

Matthias.
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  #19  
Alt 04.04.2011, 20:38
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Zitat:
Zitat von pit55 Beitrag anzeigen
Moin
Musste letztes Jahr auch meine Reifen wechseln,tüv hat meinen Wohnwagen nicht durchgelassen,wird beim Trailer dasselbe sein
Gruss Peter

Ich gebs auf
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  #20  
Alt 04.04.2011, 20:55
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Mir ist neu, dass man für einen Bootstrailer (und um einen solchen geht es hier) eine Zulassungsbescheinigung Teil II bekommt. Aber man lernt ja nie aus.
Da halte ich es wirklich genauso...


Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Ich gebs auf
Man liest nur, was man lesen will....
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gregor

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  #21  
Alt 10.05.2011, 15:08
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Also ich habe das Pozedere jetzt mit einem ungebremsten HEKU Trailer BJ.1985 gerade hinter mir.

Falls es jemanden interessiert:

TÜV Mann hat bei mir einen Hausbesuch gemacht. (einfach anrufen und Fragen)

Mein Trailer, HEKU 550 kg Gesamtmasse. Trailer ohne Bremse mit Grünem Kennzeichen!

Zugfahrzeug Audi A4 Avant Multitronic 2.0 Diesel.
Gesamtmasse laut Papieren 1630kg Leergewicht.

TÜV Mann stellte mir nun neue Papiere mit 490 kg Gesamtgewicht aus, welches ich nicht überschreiten darf. Dazu habe ich ein Schreiben das ich
nun 100Km/h auf BAB fahren darf wenn das Zugfahrzeug mindestens 1630 kg wiegt. (100 Schild am Trailer nicht vergessen!)

Hat inkl. neuem TÜV 98,50 gekostet. Jetzt darf ich offiziell 100 mit meinem Audi und Boot fahren.

Perfekt!
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  #22  
Alt 10.05.2011, 22:20
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Zitat:
Zitat von KDAN Beitrag anzeigen
Also ich habe das Pozedere jetzt mit einem ungebremsten HEKU Trailer BJ.1985 gerade hinter mir.

Falls es jemanden interessiert:

TÜV Mann hat bei mir einen Hausbesuch gemacht. (einfach anrufen und Fragen)

Mein Trailer, HEKU 550 kg Gesamtmasse. Trailer ohne Bremse mit Grünem Kennzeichen!

Zugfahrzeug Audi A4 Avant Multitronic 2.0 Diesel.
Gesamtmasse laut Papieren 1630kg Leergewicht.

TÜV Mann stellte mir nun neue Papiere mit 490 kg Gesamtgewicht aus, welches ich nicht überschreiten darf. Dazu habe ich ein Schreiben das ich
nun 100Km/h auf BAB fahren darf wenn das Zugfahrzeug mindestens 1630 kg wiegt. (100 Schild am Trailer nicht vergessen!)

Hat inkl. neuem TÜV 98,50 gekostet. Jetzt darf ich offiziell 100 mit meinem Audi und Boot fahren.

Perfekt!
Ja so geht das !!!!

Nur wenn deine Reifen älter als 6 Jahre sind darfst du nur 80 fahren!!!
Und das muss der Fahrer vor der Fahrt kontrollieren.
Und es kommt auch keiner und kratzt die Plakette Runter!!
__________________
Gruß Carsten


Boote sind zum fahren da
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