|
Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
Liegeplatz kaufen durch "Aktien"?
Hallo,
ich plane gerade, mein Boot aus St. Laurent du Var nach Beaulieau sur mer zu verlegen, der Hafen ist gepflegter und die Lage ist wesentlich schöner. Allerdings hat der Yachthafen in Beaulieu bei den Dauerliegeplätzen zur Miete eine unglaubliche Wartezeit, so daß man auf Jahre keinen Platz bekommen wird. Die einzige Möglichkeit ist daher der "Kauf " eines Liegeplatzes. Das habe ich nun auch vor. In Beaulieu sieht das Ganze so aus, daß man eine gewisse Zahl von Anteilen "actions" erwerben muß, in meinem Falle 10 Stück, die einem dann das Recht auf einen Liegeplatz verschaffen. Dazu kommen natürlich dann trotzdem die jährlichen Kosten für Unterhalt, Strom und Wasser. Die Konzession des Yachthafenbetreibers läuft noch bis einschl. 2018, danach geht der Hafen vermutlich wieder an die Verwaltung von Nizza zurück, jedenfalls sind diese Anteile dann wertlos. Ich frage mich zur Zeit, welche Risiken darin bestehen, solche Aktien zu erwerben ? In welcher Art und in welchem Umfang hafte ich mit meinem Privatvermögen, falls im Hafen durch Unwetter Schäden entstehen oder andere Unfälle passieren? Ist diese Verfahrensweise in Frankreich üblich? Kann man das machen oder würdet Ihr mir dringend abraten? Hat jemand von Euch Erfahrungen diesbezüglich, einen Liegeplatz durch den Erwerb von Anteilen / "Aktien " zu erwerben? Ich wäre dankbar für jeden Hinweis.... Vielen Dank im voraus! Grüße an alle, Dirk |
#2
|
||||
|
||||
Zitat:
Dann blieben zwei Möglichkeiten: 1.Es läuft wie bei einer ETW und es wird irgendwo etwas im Grundbuch (heißt es dann Wasserbuch? ) eingetragen. Dann gibt es auch gesetzliche Grundlagen dafür und evtl. ein zivilrechtlicher Vertrag der Eigentümergemeinschaft. 2. Es sind Anteile an einem Verein oder einer Interessengemeinschaft. Hier gelten dann i.d.R. nur zivilrechtliche Betsimmungen, oder die gesetzl. Bestimmung für die Societe, also Vereinsrecht oder Handelsrecht. Ich gehe von Nr. 2 aus. Das spricht auch für eine begrenzte Nutzung. Dann wäre es auch interessant zu wissen, ob man einen bestimmten Liegeplatz kauft oder Anteile an einem Verein/Gesellschaft, die einem einen bestimmten Liegeplatz bereit stellt. Was passiert, wenn die Societe pleite macht? Ich würde das von einem deutsch sprechenden Anwalt prüfen lassen. In Paris sitzen viele Kanzleien, die das machen können oder eine Beratung durchführen können (auch in deutsch). Das kostet gutes Geld, ist aber bestimmt gut angelegt. Stell dir nur mal vor, dass du 2018 deinen Platz räumen musst und die Stadt Nizza den Ursprungszustand für 1 Mio. EUR wieder hergestellt haben will. Oder es müssen neue Umweltauflagen erfüllt werden?
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#3
|
|||
|
|||
Als Jurist kann ich dir nur empfehlen: Ungleicher Aufwand für einen Liegeplatz und zuviel "Unbekannte" - Hände weg. LGF |
#4
|
|||
|
|||
...wir haben bald 2018... was ist daraus geworden?
__________________
Gruss Peter __________________________________________________ ____ Just because you're paranoid don't mean they're not after you!!! |
#5
|
||||
|
||||
Der Dirk war zuletzt im August 2013 online
....denke mal da wirst du nichts mehr von lesen Gruss Frank
__________________
Große Geister sagen in wenigen Worten viel, kleine in vielen nichts.
|
|
|