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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 19.04.2011, 07:45
Benutzerbild von JOS
JOS JOS ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.06.2006
Ort: Zuhause
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Boot: Jeanneau
880 Danke in 492 Beiträgen
Standard Urteil Bootsliegeplatz

Heute morgen stand ein Artikel in der Zeitung, bei dem
ich denke daß der Inhalt für manchen hier interressant
sein dürfte. Hab den Link angehängt.

Gruß Jürgen


http://vghmannheim.de/servlet/PB/men...l?ROOT=1153033
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  #2  
Alt 19.04.2011, 07:56
Benutzerbild von bayliner2655_KN
bayliner2655_KN bayliner2655_KN ist offline
Captain
 
Registriert seit: 03.05.2010
Ort: Schwarzwald/Bodensee
Beiträge: 572
Boot: Bayliner 2655
592 Danke in 317 Beiträgen
Standard

Ach Gott, Deutsche Bürokratie. Die Leute wohnen seit 1988 da, dann zieht 2004 irgend so ein NEIDER zu und fängt einen Anwaltskrieg an, wahrscheinlich weil er auch gerne so ein Boot hätte. Wenn das mein Nachbar wäre, würde der bald freiwillig wieder weg ziehen....also UNMÖGLICH...und so ein Ar... bekommt noch recht
__________________
Man fährt kein Boot um anzukommen.
Wer ein Boot fährt, ist schon angekommen!
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  #3  
Alt 19.04.2011, 07:57
Benutzerbild von RalphB
RalphB RalphB ist offline
Vice Admiral
 
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Ort: Hannover
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Boot: kein Tretboot, sonst alles
17.646 Danke in 3.152 Beiträgen
Standard

Zitat:
Privater Bootslagerplatz im Wohngebiet grundsätzlich unzulässig
...
Prost Nachbar

Gruß Ralph
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  #4  
Alt 19.04.2011, 08:00
Benutzerbild von mimo
mimo mimo ist offline
Commander
 
Registriert seit: 02.02.2010
Ort: Oberhausen
Beiträge: 354
Boot: De Wit Kruiser 1050 GSAK
427 Danke in 239 Beiträgen
Standard

Das ist wieder typisch deutsch

Solange er den Mast nicht stellt und das Segel spannt kann ich keine Störung für einen Nachbarn erkennen. Dazu dient der Stellplatz ja nur als Winterlager und da hält man sich doch eh nicht so häufig im Garten auf.

Na da kauf ich mir doch lieber ein Wohnschiff, da kann ich wenigstens vor solchen Nachbarn fliehen
__________________
Gruß
MIMO
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  #5  
Alt 19.04.2011, 08:02
Benutzerbild von rs-andy
rs-andy rs-andy ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 10.04.2010
Ort: Raum Schweinfurt
Beiträge: 968
Boot: Tullio Abbate Soleil 17 mit Johnson GT 737 (40PS)
Rufzeichen oder MMSI: Ey Andy
1.486 Danke in 672 Beiträgen
Standard

Armes Deutschland!
__________________
Gruß Andy

- Mission Craft Racoon 430 mit Yamaha 40 PS 6h4 -
Schlauchbootfahren is´ wie wenn de fliechst
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  #6  
Alt 19.04.2011, 08:12
Christian83 Christian83 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 21.09.2010
Ort: Saalburg
Beiträge: 155
Boot: Bayliner 2655 ciera SB, Holz-Pirat (in Restauration)
53 Danke in 38 Beiträgen
Standard

Na dass nenn ich mal bürgernahen Bürokratismus!

Aber eigentlich hört sich das an, als ob es nicht um das Abstellen des Bootes an sich, sondern um die befestigte Fläche an sich geht. Also warum nicht einfach auf die Wiese stellen und gut?

Grüße Christian
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  #7  
Alt 19.04.2011, 08:13
Fall.Scheffler Fall.Scheffler ist offline
Commander
 
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: Rheinbach
Beiträge: 377
Boot: QuickSilver 540
295 Danke in 166 Beiträgen
Standard

Oh man das ist natürlich bitter.

Muss ich jetzt meine Nachbarn bestechen, weil ich mein Boot unterm Carport habe?
__________________
Viele Grüße

Falk
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  #8  
Alt 19.04.2011, 08:26
baggergert-oh baggergert-oh ist offline
Captain
 
Registriert seit: 02.11.2007
Ort: 23623 Ahrensbök
Beiträge: 625
Boot: Motorboot
927 Danke in 508 Beiträgen
Standard

Versucht doch Sohn oder Enkel zum Segelsport zu ziehen, schon wird der Kläger einen Bauantrag für SEINEN Bootshafen stellen.Neid ist doch eine schlimme Eiterbeule
MvG Gert
__________________
Was i mog is mei Boot und der Unimog
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  #9  
Alt 19.04.2011, 08:45
Benutzerbild von Klampe 01
Klampe 01 Klampe 01 ist offline
Commander
 
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Ort: Beverungen
Beiträge: 356
Boot: Glastron v142, Rio Marine 580 open
269 Danke in 137 Beiträgen
Standard

Da stand doch was von, ausgenommen PkW und deren Anhänger.
Soll er doch ein Altes Schrottauto kaufen und davor hängen..
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  #10  
Alt 19.04.2011, 09:20
weman weman ist offline
Commander
 
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Ort: Niederbayern
Beiträge: 250
Boot: Grabner Mustang GT
205 Danke in 105 Beiträgen
Standard

Dann ist es doch wieder gut, dass ich für meinen Carport 8m x 6m (Einfahrthöhe 3,6m) einen Bauantrag brauchte und mich keiner fragte, was ich drunter stelle. Somit ist der Bau genehmigt und dem Nachbar kann es am Ar... vorbeigehen, was darunter steht.

Werde aber demnächst erweitern, weil das Wohnmobil davor noch etwas mehr Platz braucht.

Ist nicht auch ein Trailer ein PKW-Anhänger?

Gruß

Jürgen
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  #11  
Alt 19.04.2011, 09:29
JohnB JohnB ist offline
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Boot: Hellwig Milos
7.875 Danke in 3.930 Beiträgen
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Das dürfte ein Sonderfall gewesen sein, der da entscheiden wurde:

  1. Im Gebiet gab es keinen Bebauungsplan. Der Lagerplatz war nicht als Stellplatz ausgewiesen und der Prozeß brach erst los, als die Gemeinde nachträglich eine Baugenehmigung für den Bootslagerplatz erteilen wollte.
  2. Das Boot lag offensichtlich nicht auf einem Trailer, denn "das Abstellen von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern" wäre zulässig gewesen.
In den allermeisten Fällen, sollte die Sachlage anders sein; da wird es einen Bebbauungsplan geben und das Boot liegt auf einem Anhänger für ein Kfz.
__________________
Beste Grüße

John
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  #12  
Alt 19.04.2011, 09:45
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
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23.963 Danke in 9.316 Beiträgen
Standard

Dier Nachbar hätte an mir keine Freude mehr, es gibt so viele kleine Dinge, die man legal anwenden kann, um einen solchen Vogel zu ärgern.

Ich habe mich von so einem Typen mal vertreiben lassen und mir geschworen, das nächste Mal geht der Andere.

Willy
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  #13  
Alt 19.04.2011, 10:12
Benutzerbild von kaceka
kaceka kaceka ist offline
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1.637 Danke in 614 Beiträgen
Standard

Wenn ich so überlege:

Nordwest-Seite vom Nachbarn ist meine Südseite.
Wenn ich mir vorstelle ich hätte jeden Winter für ein halbes Jahr eine 4 m hohe und 10 m lange knatternde blaue Plastikwand vor meinem Wohnzimmerfenster und meine Blumen vertragen den Schleifstaub der Antifouling nicht ...

Jetzt hast du einen Giligan als Nachbarn, möglicherweise ist der auch noch Stadtrat ...
__________________
Gruß
Wolfgang
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  #14  
Alt 19.04.2011, 10:42
Benutzerbild von Mar-Thar
Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: Huhu!
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Standard

Moin,

auch wenn ich ganz sicher kein Freund übertriebener Klagerei bin (hab in meinem ganzen Leben noch keine Rechtsschutzversicherung gehabt), aber in diesem Fall würde ich wohl tatsächlich bis vor den BVGh gehen und die Sache ausfechten. (Oder mir behelfsweise einen ausgemusterten Möbeltransport-Anhänger zulegen, in 80cm hohen beleuchteten Lettern "RIESEN*RSCHLOCH !" an die entsprechende Seitenwand kleben und den dann dort parken.)

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #15  
Alt 07.09.2011, 14:08
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alaska alaska ist offline
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Standard Keine Boote im Garten

Der VGH Bad-Württbg. hat entschieden dass Bootsbesitzer ihre Segeljacht nicht in einem Wohngebiet lagern dürfen.
Im vorliegenden Fall hatte ein Hausbesitzer auf seinem Grundstück ohne
Baugenehmigung einen Platz errichtet um sein 9m-Segelboot dort im
Winter abzustellen. Ein Nachbar fühlte sich belästigt.... (AZ.:5S194/10)

Quelle
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Gruß vom Oberrhein.
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  #16  
Alt 07.09.2011, 14:14
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Standard

da können ja auf so manchen Trailerkapitänm richtige Probleme zukommen
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #17  
Alt 07.09.2011, 14:16
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
da können ja auf so manchen Trailerkapitänm richtige Probleme zukommen
...in Bad-Württbg. vielleicht.
Ich denke nicht, dass dies übertragbar ist.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #18  
Alt 07.09.2011, 14:17
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.067
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.035 Danke in 20.637 Beiträgen
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meinte ich je eigentlcih auch.

des isch mol wieder en scheeene schwobestreich !!!
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Gruß Volker
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http://www.msv-germersheim.de

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  #19  
Alt 07.09.2011, 14:17
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AlexH AlexH ist offline
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Boot: Ski Nautique 2001 5,8l V8
1.072 Danke in 642 Beiträgen
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Geht´s noch... Also zum Glück hab ich kein Segelboot...
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Gruß, Alex


Endlich wird´s warm...
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  #20  
Alt 07.09.2011, 14:19
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burgberger burgberger ist offline
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146 Danke in 87 Beiträgen
Standard Das gilt dort

bestimmt nicht nur für Segler.
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MfG Jörg
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  #21  
Alt 07.09.2011, 14:21
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist gerade online
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44.786 Danke in 16.507 Beiträgen
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Ich hab das mal zusammengefügt.
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  #22  
Alt 07.09.2011, 14:55
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Flybridge Flybridge ist offline
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Boot: Merry Fisher 645
25.211 Danke in 9.030 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Das dürfte ein Sonderfall gewesen sein, der da entscheiden wurde:

  1. Im Gebiet gab es keinen Bebauungsplan. Der Lagerplatz war nicht als Stellplatz ausgewiesen und der Prozeß brach erst los, als die Gemeinde nachträglich eine Baugenehmigung für den Bootslagerplatz erteilen wollte.
  2. Das Boot lag offensichtlich nicht auf einem Trailer, denn "das Abstellen von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern" wäre zulässig gewesen.
In den allermeisten Fällen, sollte die Sachlage anders sein; da wird es einen Bebbauungsplan geben und das Boot liegt auf einem Anhänger für ein Kfz.
Das sehe ich auch so. Es geht wohl nicht um das Boot (also letztendlich wohl schon ), sondern darum, dass jemand in einem Gebiet ohne B-Plan einen LAGERplatz genehmigt bekommen hat. An Lagerplätze werden andere Kriterien angelegt, als an einem Stellplatz für einen Anhänger. Zum Wohnen gehört eben nicht das Lagern von irgendwas, sondern max. das Abstellen eines Fahrzeuges/Trailers.
Wehret den Anfängen. Heute ein Boot, morgen das Schrottauto und übermorgen der ausgemusterte Silotank aus der Firma. Insofern macht das Urteil Sinn und ihr werdet mir zustimmen.

Ich weiß jetzt nicht, warum man nicht hingeht und einen Stellplatz genehmigt. Dann wäre man frei in der Wahl des abgestellten Fahrzeuges. Anscheinend stand das Boot auf einem Bock?

Diese Anregung immer unter dem Hinweis, dass derexakte Inhalt des Urteils, sowie der Streitgegenstand, nicht bekannt sind.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #23  
Alt 07.09.2011, 15:00
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eysmann eysmann ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: noch einen Aperol Spritz
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Häh??????
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Liebe Grüße
eysmann Christian

Als gesunder Mensch hast du tausend Wünsche!
Als kranker nur einen!

Drum lass uns immer gesund bleiben!!
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  #24  
Alt 07.09.2011, 15:12
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Giligan Giligan ist offline
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Er hat doch Recht!

Willy
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Alt 07.09.2011, 17:25
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tommy05 tommy05 ist offline
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Das ist mal wieder nur in DEUTSCHLAND möglich
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