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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Heute morgen in der Wolfsburger Allgemeinen (waz-online.de) gefunden.
![]() Abgesehen davon, dass das Boot nicht ausreichend gesichert sein konnte, frage ich mich nur, wie man auch noch ohne gültigen Führerschein unterwegs sein kann. ![]() Im Alter von 50 Jahren müsste er eigentlich den alten Führerschein Klasse 3 besitzen, der ja diese Gespanne mit abdeckt?!
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Viele Grüße Uwe ![]() --------------------------------------------------------- Du hast nur dies eine Leben. Wenn's vorbei ist, ist's vorbei. (Die Ärzte)
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#2
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Wenn ihm z.B. die Fahrerlaubniss für 4 Wochen entzogen wurde...
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so long, der Thomas... ![]() ![]() |
#3
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![]() Zitat:
Vielleicht hat er den Lappen erst nach 99 gemacht ![]()
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![]() Sebastian |
#4
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Hallo,
da kann ich (leider) nur sagen: Selber schuld, wenn man sein Boot nicht richtig sichert. Das mit dem Führerschein ist Pech, möchte mal behaupten, dass noch mehrere rumfahren, die gar nicht wissen, dass sie das nicht dürfen. Da möchte ich ihm jetzt keinen Vorwurf machen. Gruß Axel |
#5
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Aber dann müsste er doch so schlau sein, gleich BE mitzumachen...
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Viele Grüße Uwe ![]() --------------------------------------------------------- Du hast nur dies eine Leben. Wenn's vorbei ist, ist's vorbei. (Die Ärzte) |
#6
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Schön blöd und selbst Schuld. Das einzige was mir da leid tut ist das Boot.
Gruß Achim |
#7
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Sehe ich auch so.
Ein durchschnittlich handelnder Mensch, der logisch denkt, weiß, was er mit seinem Lappen fahren darf und was nicht. Eigentlich dürfte das Boot auch nicht vom Trailer rutschen; es sei denn, die Langauflagen sind runter gekurbelt und das Boot ist nicht mit Gurten fixiert. Dann braucht nur das Windenseil reißen und es ruckelt sich nach hinten weg.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#8
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![]() Zitat:
Gruß Axel |
#9
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Mit BE! Mit B darf das ganze Gespann nur max. 3,5 Tonnen Gewicht haben.
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Suche Jongert 25 (IMS-Racer) |
#10
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Kopfschüttel über soviel Dummheit!
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Eine Reise von tausend Meilen beginnt auch nur mit einem einzigen Schritt. ------------------- VG Stefan |
#11
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Da hätte ich doch gleich mal eine Frage zum BE-Führerschein: dürfen Hänger und KFZ zusammen max. 3,5t haben oder auch darüber?
Danke! |
#12
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Eigene Dummheit,
Ladungssicherung ist Pflicht bei der Ladung. Das mit dem Führerschein kann schon passieren. Ab 50 muss man auch mit dem alten Klasse 3 zum Medi.-Dienst sonst darf man nur noch bis 3,5 t. fahren. Das sagt einem nur niemand.
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#13
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![]() Zitat:
Gibts dafür irgendwo eine Quelle? Andreas
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#14
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ist das so also??? ich hab gelernt das nur der Klasse 2 mit 50 ablüft und verlängert werden muss.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#15
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Dann darf man Anhänger bis zu 3,5 Tonnen ziehen. Gewicht des Zugfahrzeugs ist dann egal.
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Suche Jongert 25 (IMS-Racer) |
#16
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und ides hab ich gerade gefunden:
Besitzstandsregelung für Besitzer des alten 3er Führerscheins Für Besitzer des alten 3-er Führerscheins gibt es eine Besitzstandsregelung, so dass diese nach wie vor die oben genannten Kfz bzw. Anhänger fahren dürfen.Besitzstandsregelung für Führerscheinbesitzer der Klasse 3: Übertragen auf die neuen FE-Klassen bedeutet dies im einzelnen:
Wenn auf Antrag auch die, wie oben geschildert, eingeschränkte Klasse C/ CE erteilt worden ist, dann ist nach neuem Recht ab dem 50. Lebensjahr eine ärztliche Untersuchung mit augenärztlichem Gutachten erforderlich. Diese muss ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre wiederholt werden. Gemäß dem Besitzstand nach altem Recht gilt für alte 3-er Führerscheine folgendes:
Wenn also der Bootseigner aus dem Bericht einen Klasse 3 Führerschein hatte durft er auch den Hänger anhängen. Außer er hatte eine Zugmaschiene dran die mehr als 7,5t eigengewicht hatte wovon ich nicht ausgehe.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#17
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![]() Zitat:
![]() Führerscheinklassen 3er FS, B und BE sind ohne Befristung der Besitzdauer. Anders wenn C erforderlich wäre.
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#18
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Mir tut er Leid.
Ich hatte auch mal einen Trailer mit Rollenlängsauflagen, da konnte man das Boot mit einer Hand runter schieben. Nach Ende der Saison brachte ich das Ding zum Waschplatz -natürlich ohne Gurte um es besser Abseifen zu können. Fertig gewaschen, ging es in die 2km entfernte Halle. Dort angekommen, merkte ich das die Winde sich geöffnet und das Boot fluffige 30cm gewandert war.... Shit happens! ![]() Zum Thema Gesamtlast. Boot mit Trailer vermutlich 2,0t. Zugfahrzeug vielleicht 1,6t-1,8t. Man kann vermuten das die Überladung deutlich kleiner als 10% war! Wenn man keine selbst erstellte Wiegekarte hat und sein Gewicht per Daumen errechnet, liegt sehr schnell weit über 10 %. Ich hatte eine 20%ige Überraschung. Das soweit zum regelmäßigen Thema hier im BF: "Duldung der Polizei von Überladung." Die Geschichte kann jeder passenden zur Saison, als Mahnmal mitnehmen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#19
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Mir altem Sack ist es auch schon passiert, daß ich die Gurte schlicht vergessen hatte.
![]() ![]() ![]() Das Boot (Sportboot ca. 400 kg) lag auf den Längsauflagen und hing an der Seilwinde. Von der Mosel bis nach Köln habe ich das nicht gemerkt, es war zum Glück zu keiner kritischen Fahrsituation wie heftige Bremsung o.ä. gekommen, so daß ich zu Hause die Gurte aus dem Kofferraum nehmen konnte ![]() Da soll keiner sagen, sowas könnte nicht passieren! ![]()
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]()
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#20
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Hallo,
kann euch nur das sagen was man mir hier in Düsseldorf auf der Führerscheinstelle gesagt hat. Hatte mich vor zwei Jahren kundig gemacht weil ich noch Klasse CE machen muss. Gruß Buddy |
#21
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![]() Zitat:
![]() Zitat:
Die Dreier -Klasse ist ja streng genommen vom Umfang "aufgebessert" worden im Gegensatz zu den neuen Lappentypen.
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Gruß Kai |
#22
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Achso hier mal ein Klassenüberblick http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/c1e.php
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Gruß Kai |
#23
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Da habe ich heute ja mal wieder einiges dazu gelernt.
16 Führerscheinklassen. ![]() Noch viel komplizierter ging es wohl auch nicht, mit den neuen Führerscheinklassen. ![]() Ich fasse für mich mal kurz zusammen: - Wenn man bis Alter 50 den alten Klasse III nicht getauscht hat, darf man nur noch Anhänger ziehen, deren zulässiges Gesamtgewicht kleiner ist, als das Leergewicht des Zugfahrzeugs. - Ab einem Alter von 50 Jahren muss man alle 5 Jahre zur augenärztlichen Untersuchung. Die üblichen Kombinationen wie z.B.: Touareg oder X5 mit 3,5-Tonnen-Trailer sind für Leute ab 50 Jahren demnach also nur noch nach Umtausch des alten Führerscheins und regelmäßiger (alle 5 Jahre) medizinischer Kontolle der Sehfähigkeit erlaubt. Stimmt das so? Gruß Norman ![]() |
#24
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![]() Zitat:
zumindest auf diesem Gebiet abgeschafft. ![]() Zitat:
![]() Nach dem darf ich auch noch mit 101 Jahren einen 7,49-Tonner fahren. ![]()
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Beste Grüße John |
#25
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![]() Zitat:
da der X5 keine 3,5 t leeergewicht hat darfst du daran auch keine 3,5 t Hänger mehr hängen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() Geändert von billi (13.05.2011 um 09:55 Uhr)
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