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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailer mit 100 Schild und Zulassungssiegel
Hallo Forum,
ich bin etwas verunsichert, wer kann helfen. Ich habe einen Trailer Bj. 2001, 1-Achser, 1300kg, Knott Achse, Knott Auflaufbremse. Der Trailer hatte eine 100 Plakette mit Zulassungssiegel, keine hydraulischen Stossdämpfer und keine Schlingerkupplung. Die Zulassungsstelle hat mir beim Ummelden mitgeteilt, dass die 100 Plakette gültig bleibt. Im Schein ist vermerkt: *ZIFF.T: TECHNISCH GEEIGNET FÜR HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT 100 KM/H*ZIFF:J/4: NUR ZULÄSSIG BEI VERWENDUNG IM SINNE D.PARAGR. 18(2)ZIFF. 6 STVO*. Welche Geschwindigkeit darf ich auf der Autobahn fahren? Was muß ich als Halter beachten? Ich habe nur Fahrzeugbrief,Schein und letzten TÜV Bericht, ansonsten keine weiteren Unterlagen. Sollten noch Angaben fehlen (Fahzeuggewicht Zuggesamtgewicht usw.) dann reiche ich diese nach. Gruß MiButcher |
#2
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Hallo Mibutcher (ziemlich merkwürdiger Vorname!),
nach meinem Kenntnisstand ist eine Voraussetzung für die 100km/h-Zulassung das Vorhandensein von hydraulischen Stoßdämpfern. Eine Antischlingerkupplung ist nicht Voraussetzung! Auf deutschen Autobahnen darfst Du 100km/h fahren!
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Grüße Thomas |
#3
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Zitat:
es gibt auch den Umrechnungsfaktor x 0,3 für Anhänger "ohne" Stoßdämpfer.... Hab hier unter anderem ein kleines 400 Kg-Hänger-chen... Das Teil hat nix außer ner Blechkiste, 2 Räder und ne Zugdeichsel dran aber hat die 100-ter-Zulassung bekommen mit dem Eintrag, das nur Zugfahrzeuge min mindestens 1334 KG Leergewicht die auch nutzen dürfen. Trifft natürlich auf den Trailer des Trööderöffners nicht zu....
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Gruß - Georg |
#4
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Zitat:
Steht die Begrenzung genau so bei dir im FzSchein ? Gruß Sven (MiButcher) |
#5
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Ohne Stossdämpfer gilt der Faktor 0,3, die Leermasse des Zugfahrzeugs muss also 3,33fach dem zGG. des Anhängers entsprechen ....
Die genauen Gewichte stehen nur im Abnahmebericht der 100er Zulassung. Stossdämpfer anschrauben und schon ist es 1,0 oder mehr mit Schlingerkupplung.
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#6
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Als mich die Dame auf der Zulassungsstelle gefragt hat, ob ich eine 100er Zulassung haben will, hab ich ja gesagt und fahre seitdem 100 km/h. Ob ich das darf weiß ich nicht, interessiert mich aber auch nicht wirklich. Für mich ist das Schild entscheident. Vielleicht ergibt sich ja irgendwann ein Gespräch auf dem Standstreifen
Es grüßt der Thilo
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Facebook/ Thilo Neubauer |
#7
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Zitat:
Grundsätzlich muß der Anhänger für die 100kmh zugelassen sein. (Scheint bei dir ja der Fall zu sein). Damit du nun die 100kmh auch wirklich fahren darfst gibt es immer gewisse Dinge einzuhalten. So muß z.B. das Leergewicht des Zugfahrzeuges in einem bestimmten Verhältnis zum zGG des Anhängers stehen. Das Verhältnis ist wiederum von der Bauart des Anhängers abhängig (gebremst/ ungebremst oder Anti-Schlingerkupplung ja/nein usw.) In meinem Fall ist der Faktor 1,1 anzuwenden, d.h. Anhänger zGG 2,0 to --> Zugfahrzeug muß mind 1819kg Leergewicht haben. Verwende ich nun ein Zugfahrzeug mit kleinerem Leergewicht, so darf ich max. 80 fahren. (Trotz 100er Plakette am Heck des Anhängers). Tipp: den freundlichen Sachverständigen beim TÜV / Dekra fragen. Die wissen ganz genau was erlaubt ist. Es bleibt letztlich immer in der Verantwortung des Fahrzeugführers. Was die freundliche Dame in der Zulassungsstelle sagt, ist im Ernstfall unrelevant.
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Gruß Wolfgang Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.
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#8
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Zitat:
in meinem FZ-Schein steht unter Zeile 22 wörtlich: BEI ZUGFZ. M. ABV U. MINDEST-LEERGEWICHT VON 1334 KG. GEEEIGNET FÜR 100KM/H AUF KRAFTFAHRSTRA?EN UND BAB. SOFERN DIE SONSTIGEN VORAUSSETZUNGEN DER 9. AUSNAH.VO ZUR STVO VOM 22.10.05 ERFÜLLT SIND** Im Klartext heißt das dann,, das Du immer noch die 100 nur nutzen darfst, wenn die übrigen Vorschriften eingehalten sind. In Deinem Fall wegen fehlender Dämpfer gilt nach dem Umrechnungsfaktor dann, das du die 100 nur nutzen dürftest, wenn Dein Zugwagen eine Leergewicht von 4.333 KG hätte. (Gesamtgewicht Trailer ./, 0,3 = 4.333,33) Dazu dürfen dann noch die Reifen nicht älter als 6 Jahre sein.... Es obliegt also immer dem Fahrer, sich über die Zulässigkeit der 100 Km/H schlau zu machen.
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Gruß - Georg
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#9
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Das heißt der Eintrag der 100km/h im Schein (ohne weitere Auflagen) und die 100km/h Plakette sind wertlos??
Ich darf keine 100km/h fahren? Woher kommt dann die Plakette und der Eintrag? Behördenwillkür? Gruß Sven |
#10
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Nö, Behördenwillkür würde ich das nicht nennen, die wissen doch nicht, was für ein Zugfahrzeug du hast. Gbeck hat doch erklärt, unter welchen Umständen du mit dem Trailer 100 fahren darfst.
Die erforderliche Leermasse kriegst du mit einem ordentlichen Womo schon hin ...
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#11
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Wahrscheinlich ist die 100er Zulassung noch aus Urzeiten. Da waren die Zulassungen noch Gespann gebunden. Nur ein bestimmtes Fahrzeug durfte mit diesem Trailer die 100 Km/h fahren.
Diese Regelung wurde 2005 geändert durch das Gewichtsverhältnis Zugmaschine/Trailer und weiteren Auflagen. LG aus HH Rü
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Lieben Gruß aus HH Rü Ein Boot ohne Wasser ist langweilig Ohne Sprit aber auch |
#12
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Zitat:
Werden solche Eintragungen beim Ummelden gelöscht ? Gruß Sven |
#13
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mach es dir doch nicht so kompliziert....
Die Eintragungen bleiben so wie sie jetzt schon sind und bescheinigen nur, das der Trailer an sich für die 100 KmH ausgelegt ist. Wenn Du nun ein Zugfahrzeug vom mehr als diese 4,irgendwas hast (was eher unwahrscheinlich ist), dann darfst Du so wie´s ist auch die 100 fahren.... wenn der Zugwagen weniger wiegt, dann "kannst" Du Stoßdämpfer nachrüsten, falls nötig Reifen jünger als 6 Jahre Alter verbauen und dann darfst damit auch die 100 nutzen..... Hier kannst das noch mal nachlesen mit den Voraussetzungen..... http://www.ra-melchior.de/anhenger.html
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Gruß - Georg
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#14
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Also mein Trailer hatte auch die 100er Zulassung (hat sie immer noch)
1600 kg gesamt Masse. Es sind keine Stoßdämpfer verbaut! Ich war beim Tüv ~nein geht nicht. Da habe ich den Hersteller der Achsen angeschrieben und die Daten der Achsen durch gegeben. 2Tage später hatte ich die Papiere für die Zulassungsstelle im Briefkasten. Ohne Stoßdämpfer und ohne das ich extra zum Tüv musste.
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!! |
#15
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Zitat:
Dann hast du Glück gehabt, dass die Tante auf der Zulassungsstelle keine Ahnung hatte und die Papiere des Achsenherstellers akzeptiert hat. Denn der TÜV hatte Recht, ohne Stoßdämpfer gibt es keine 100kmh Zulassung. Außerdem wird die 100kmh Zulassung nicht auf die Achsen erteilt, sondern auf das gesamte Fahrzeug (also den Trailer als Ganzes). Die meisten Trailer Hersteller kaufen die Teile irgendwo zu, stellen also nicht selber her. Deshalb muß ein Prüfer des TÜV / Dekra das Fahrzeug komplett prüfen und die 100kmh Tauglichkeit bescheinigen. Alles andere macht keinen Sinn. Ich würde daher deinen Fall als Sonderfall sehen, der für andere Halter nicht anwendbar ist.
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Gruß Wolfgang Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann. |
#16
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Zitat:
Auch das Straßenverkehrsamt wird diese Zulassung im Schein eintragen. Nur nutzen wird dir das nichts, weil nicht die Voraussetzungen gegeben sind, die 100-Zulassung auch zu nutzen... Nach der Umrechnungsformel zähl in deinem Fall "ohne Stoßdämpfer" der Faktor 0,3 und damit müsste für die Nutzung der 100 KmH dein Zugwagen 5.333 Kg. wiegen. Damit würdest Du allerdings nen LKW fahren müssen, der dann eh wieder nur 80 fahren darf. Mag sein, das es bei Reisebussen wieder anders ist, das sie das Eigengewicht aufweisen und zudem auch 100 KmH selber fahren dürfen. Also nicht verwechsel bitte - das eine ist die Zulassung des Anhängers selber. Hierfür muss der Hersteller bestätigen, das alle Komponenten die 100 KmH auch aushalten. Diese Bestätigung wird im KFZ-Schein eingetragen und hat absolut nichts damit zu tun, das man die 100 auch nutzen kann. Für die Nutzung müssen weitere Dinge hinzu kommen und hierfür ist allein der Fahren des Zugwagens verantwortlich. Lies es dir hier http://www.tuev-nord.de/de/100kmh-Zulassung_2618.htm noch mal durch - steht wunderbar beschrieben. Unter technische Ausrüstung des Anhängers findest du auch die Umrechnungsfaktoren und in einer Kontrolle wird nach den Gewichtsangaben von Zugwagen und Anhänger nach diesen Faktoren bestimmt, ob nun 80 oder 100 KmH gelten. Mein Bootstrailer z.B. hat auch die Zulassung für 100 und ich haben auch die gestempelte Plakette am Leuchtenträger. Der Trailer hat neue Reifen, Stoßdämpfer und auch noch eine Alko-ASK-Einrichtung. Nur darf ich damit "offiziell" nicht 100 KmH fahren, weil ich eben über den Umrechnungsfaktor dann ein Zugwagen mit Eigengewicht von knapp 3 Tonnen haben müsste.....
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Gruß - Georg
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#17
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Nachdem ich alle Links gelesen habe, bin ich zu folgendem Schluß gekommen:
- Für die Einhaltung und das Verstehen der gesetzlichen Vorschriften ist nur und ausschließlich der Halter verantwortlich (nicht der TÜV und nicht die Zulassungsstelle). - Stoßdämpfer sind bestellt (Knott Set), Laschen sind an der Achse vorhanden und der Abstand zu den vorhandenen Bohrungen im Achs- ?? blech passen. - Reifen sind 10 Jahre alt und sollten sowieso erneuert werden. - Zugfahrzeug hat leer 1750kg x 1,1 = 1925kg dürfte ich ziehen oder umgekehrt Trailer zul. Gesamtgewicht 1300 / 1,1 = 1181kg minimales Leergewicht des Zugfahrzeuges. ABS ist vorhanden. - Anti-Schlingerkupplung kommt später. Vielen Dank an alle. Gruß Sven
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#18
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Zitat:
ist alles nen bissl verwirrend gemacht, aber wir sind halt in Old Germany....
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Gruß - Georg |
#19
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Zitat:
- Stoßdämpfer! - Reifenherstelljahr nicht älter als 6 Jahre, - TÜV Bescheinigung 100 kmh zur ABE! Eintrag in der ABE (KFZ-Brief) reicht nicht - als Halter bzw. Trailerfahrer muß Du überall die Geschwindigkeitsbegrenzungen beachten, ins besondere im Ausland, wo die deutsche Freigabe nicht maßgeblich ist. - und Du mußt für 100 kmh mit Trailer auch das dazu freigegeben Zugfahrzeug haben! - ev. je nach Jahr der Ausstellung Deines alten Führerscheines reicht dieser nicht wenn das Zuggesamtgewicht 3.500 kg überschreitet.
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Gruß Dieter Boating is not just a pastime, its a way of life! |
#20
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Vorsicht mit Antischlingerkupplung, die man nur bei großem Windfang wie WOWAs benötigt. Sie zertstören sehr schnell die Anhänger-Kugelkupplung weil nicht geschmiert werden darf.
Je größer das Reifenmaß ist, desto ruhiger läuft der Trailer auch bei hohem Tempo. Mein STÖGER Alu 1 T Trailer hat 195/65x15 Bereifung.
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Gruß Dieter Boating is not just a pastime, its a way of life! |
#21
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Ihr habt schon recht.
Aber was Juckt es mich .... Ich habe die Erlaubnis bekommen, ist eingetragen und somit rechtsgültig. Zugfahrzeug hat 3500 GG ABS und die Reifen am Trailer nicht älter wie 3 Jahre. War damit schon beim Tüv und auch in Kontrollen gewesen. Alles ohne Beanstandung da es so in den Papieren drin steht. So ist das nun mal in D. wenn es erstmal in den Papieren eingetragen ist ist es drin. War bei dem ersten Trailer genau so. Freigabe vom Hersteller bekommen zur Zulassungsstelle gefahren wurde eingetragen und das 100er Schild samt Siegel ausgehändigt. Aber ist eh Wurst, Trailer und Boot haben den Besitzer gewechselt.
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!! |
#22
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Ich bin letztens angehalten worden.
100er Schild und Siegel waren am Trailer. War beim Kauf bereits dran. Schein oder sonstiges hatte ich nicht dazu. Fazit: Ich musste die Schilder direkt vor Ort entfernen oder 80,- Euro und 1 Punkt kassieren. Hab mich dann fürs entfernen entschieden. Ronald |
#23
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Ich würde mir nie was aufkleben was nicht in den Papieren steht!
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#24
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Zitat:
Du hast keinen Fahrzeugschein für deinen Trailer? Oder ist in deinem Schein keine 100km/h Eintragung? Mit oder ohne Stoßdämpfer ? Reifen nicht älter als 6 Jahre ? Bitte nicht einfach antworten, bitte alle Fakten auf den Tisch. Gruß Sven |
#25
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. aber Glück haben bei einer Kontrolle heißt nicht gleichzeitig, das es so richtig ist. Was Du hier schreibst ist schlich und ergreifend Unsinn und du hast scheinbar nicht wirklich nachgelesen, wie in in welcher Reihenfolge die Bestimmungen anzuwenden und einzuhalten sind. Sorry, aber du solltest Dir das für den nächsten Trailer noch mal in aller Ruhe zur Gemüte führen und nicht so ein Viertelwissen als Richtig verbreiten. So etwas kann für glaubende Leser event. teuer werden und spannend wird das dann im möglichen Schadensfall, denn die Versicherer kennen sehr genau die gesetzlichen Regelungen.
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Gruß - Georg |
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