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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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E-Scooter -- wo bekomme ich Versicherung?
Hallo,
wenn ich mir wieder einen E-Scooter (1000Watt) ohne ABE und Tüv zulege ... Speed ca. 35km/h Wo bekomme ich dafür eine Haftpflichtversicherung? Das Ding wäre nagelneu - hat keinen TÜV, keine ABE ect. Bitte nicht mit Alternativen aufwarten - ich will nur so ein Teil! kein anderes. Kann ich dafür ein Kennzeichen bekommen? Die neuen E-Bikes haben ja auch so ein Kennzeichen. Das ist doch nicht viel anders Hat jemand Ahnung?
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#2
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Escoot mit 35 km/h und nur 1000W
Wenn er nur fährt, oder wenn auch jemanden zieht |
#3
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Zitat:
+ 30kg Scooter Eigengewicht! Hatte schon drei! Kann mir das ein Moderator bitte bitte in die richtige Rubrik verschieben. Bekommst auch ne Freifahrt!
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN
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#4
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Hast du mal ein Bild wie sowas aussieht?
Das ich mal ne Vorstellung bekomme.
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Gruß und immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel Der Herr sagte : sei froh es könnte schlimmer kommen. und ich war froh |
#5
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Hallo Style,
ist das zufällig ein Segway? Hierzu gäbe es auch eine BE... Ansonsten gibt es ohne BE auch keinen Versicherungsschutz! Dann wären ja auch Pocket Bikes usw. auf unseren Straßen unterwegs... |
#6
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Zitat:
Upps ich dachte das wär was spaßiges fürs Wasser
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Gruß und immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel Der Herr sagte : sei froh es könnte schlimmer kommen. und ich war froh |
#7
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Ööööh, ja nee, is klar! Und was ist das nun für´n Teil? |
#8
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Zitat:
Das dürfte sich alles zusammen ausschließen. Sonderfahrzeug mit Einzelabnahme evt. Eine Kennzeichen ist an gewisse Grundvoraussetzungen gebunden. Versichert bekommt man dagegen alles, notfalls bei Lloyd bei freier Risikokalkulation. Man müsste wissen, was du genau gegen welche Risiken versichern willst. Als Straßenfahrzeug fehlen die Voraussetzungen und für den Garten / Privatgelände....?
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gregor |
#9
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wie schon geschrieben, Ohne Zulassung kein Versicherungskennzeichen
Wenn, dann bekommst du die aber bei jedem Versicherungsmakler und in den meiset Bänkern, die sagen dir auch im Vorfeld ob dein Wunsch realierbar ist.
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#10
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Zitat:
ich suche mal ein Bild... habe neulich so ein ähnliches Teil im Forum verkauft, jetzt will ich doch wieder eines. Ich brauche ne Zulassung für den Straßengebrauch im Ausland 2x/Jahr Italien, Spanien oder HR), auf dem CP, oder bsp. im Hafen Ampuria. Nicht in Deutschland!!! Einfach nur um dort zum Bäcker zu fahren, an den Beach ect. Habe halt immer Angst, dass ich jemanden durch "Murphis Gesetz" schweren Schaden an Mensch oder Maschine zuführe ..... dann wäre ich ja Pleite. Oder haftet in so einem Fall die Privathaftpflicht - wohl eher nicht!?!?? Ist das mit Loyd eine Option? Gibt es da einen Link? Das Teil habe ich nun http://cgi.ebay.de/BERGZIEGE-BERGVER...-/400157663705 (PaidLink)
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#11
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Kannst vergessen, das ist genau die Kategorie der Pocket Bikes.
Auch wenn Du den Verwendungsbereich noch so einschränkst, damit wird Dich in Deutschland kein Versicherer decken. Schau lieber nach, ob in dem Land das Du bereisen möchtest eine Versicherungspflicht für sowas besteht oder nicht. Dann frag Deine Privathaftpflicht, ob die für sowas eventuell gerade steht. Das solltest Du dann auch schriftlich einfoprdern. Wenn nicht, kannst Du nichts machen... |
#12
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Na ja... Die Warnung vor den gefährlichen Kopien ist Werbung....
Die private Haftpflicht kaum. Mach dich doch mal schlau, ob und welche Bestimmungen am Einsatzort gelten und spreche dann einfach mal deinen Versicherungsvertreter an. Ggf. kann man so etwas speziell versichern, gerade auch ohne so eine Mopedtafel. Und beim Gespräch, solltest du dies als minimales Risiko, welches du aber dennoch gerne ausschließen möchtest, darstellen...
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gregor |
#13
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Danke ... mach ich
Haarliche Gruesse HEF!
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#14
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Habe ich eben gefunden....
Ist ja ein Kickroller ... Oder? Elektroroller ohne ABE dürfen nicht am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen - wenn man den Motor als Antrieb verwendet. Verwendung dann lediglich als Kickroller - dann könnte er unter Spielzeug in Deutschland fallen (Spielzeugparagraph - jedoch: STVZO wird durch die Polizei interpretiert!). Diese Regelung gilt fast überall in der EG. Ausnahmen: In Österreich z.B. sind auch eScooter ohne ABE den Fahrräder gleichgestellt soweit diese bestimmte Vorgaben (Lichtanlage, Reflektoren, Klingel,usw.)erfüllen. ! Die Schweiz benötigt eine eigene Abnahme! Für elektrische Kickscooter ohne Betriebserlaubnis kann funktionieren: "Dies ist ein Kickroller mit elektrischen Hilfsmotor welchen ich nur jenseits des öffentlichen Straßenverks einsetze". Motor auslassen! (Die Polizei kann vor Ort entscheiden ob es Spielzeug (§16 STVZO) oder ein Kraftfahrzeug darstellt).
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#15
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Wie gesagt, bei freier Risiko-Kalkulation versichern die fast alles, auch Rekordfahrzeuge und Helldriver....
http://www.lloyds.com/What-lloyds-insures
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gregor |
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