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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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25 km/h Anhänger versichern?
Hallo zusammen,
kann mir vielleicht ein in Versicherungsfragen versierter Bootskollege die Frage zu nachfolgender Konstellation beantworten. >>Ein zulassungsfreier 25 km/h Anhänger, zul. Gesamtgewicht 6to, wird von einem versicherten Traktor im öffentlichen Verkehr gezogen.<< Nach meinem dafürhalten ist der Anhänger über den Traktor haftpflichtversichert. Stimmt das, oder soll bzw. muß der Anhänger über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügen. Danke für Euer Bemühen. Gruß Frank |
#3
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#4
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Hi Frank,
ich könnte mir vorstellen, dass da einige juristische Fallen versteckt sind! Der Traktor dürfte aus der Landwirtschaft stammen und darf somit nur landwirtschschaftlich genutzte Hänger ziehen. Somit würde die Betriebshaftpflicht des Bauern eine eventuelle Zahlung verweigern und die Polizei eine samt Punkten fordern! |
#6
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wieso das? Kläre uns bitte auf.
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gregor
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#7
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Zitat:
http://www.kfz-info.net/info-gruenes-kennzeichen/ |
#8
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Hi,
Zitat:
Ich könnte mir daher vorstellen, dass Bußgelder und eventuell Punkte fällig werden, weil zweckentfremdetes Zugfahrzeug mit nicht zugelassenem Hänger unterwegs ist. |
#9
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Zitat:
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#10
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Mein Gott, dann zieht er halt den Hänger ohne Boot, jedenfalls scheint es sich um keinen Odelwagen zu handeln sonst würde sich die Frage garnicht stellen!
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#11
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Danke für die Diskussion.
Aber um auf meine Frage zurückzukommen...der Traktor ist mit einer normalen Kfz-Haftpflicht versichert und von einem grünen Kennzeichen war auch keine Rede und natürlich befindet sich ein Boot auf dem Anhänger. Reicht die Traktor Haftpflicht aus, oder was spricht für eine gesonderte Anhänger Haftpflicht? Gruß Frank |
#12
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In dem Link von Post #3 kannst das nachlesen
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#13
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[QUOTE=bachbleamle;2256449]In dem Link von Post #3 kannst das nachlesen[/QUOTE
Was nachlesen? Dort steht unter §1 die Ausnahme: >Anhänger, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen< Mein Anhänger verfügt über eine Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge. Mir hilft der Link mE nicht weiter, oder täusche ich mich da? Gruß Frank |
#14
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Hallo Frank, in dem Link von #3 gehts um die Versicherungen, da hast du recht, im Link von #7 gehts um die steuerliche seite und um die grüne Nummer. Diese grüne Nummer ist nicht nur für die Landwirtschaft aber das ist in dem Link alles erklärt.
Du kannst mit Deinem normal zugelassenen und normal versicherten Traktor (schwarze Nummer) alles ziehen, auch einen zulassungsfreien Anhänger, wenn Du die Versicherungsfrage geklärt hast. |
#15
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Zitat:
Deinen Ausführungen kann ich nicht folgen. Die Nummer mit der grünen Nummer steht hier überhaupt nicht zur Diskussion. Weiterhin ist es unzweifelhaft, das ich den Anhänger ziehen darf. Mir geht es einzig und alleine um die Frage, ob es sinnvoll (aus finanzieller Sicht) ist, denn Anhänger zusätzlich zu versichern. Das Ende deiner Ausführung "wenn Du die Versicherungsfrage geklärt hast", ist eigentlich mit anderen Worten meine ursprüngliche Frage. Nichts für ungut, aber ich hoffe es findet sich noch ein Kollege, der mir etwas weiter als Du helfen kannst. Gruß Frank |
#16
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Also, eigentlich müsste ja mal ein echter Versicherungsfachmann hier was schreiben ... So weit ich weiß, ist der angehängte Anhänger immer in der Haftpflicht des zugfahrzeugs versichert. Erst wenn er abgehängt ist, irgendwo abgestellt beispielsweise, und sich dort selbstständig macht, dann tritt eine Anhängerversicherung ein.
Jetzt musst du dir die Frage stellen, ob er dort, wo er andere schädigen könnte, abgehängt wird oder ob er ständig angehängt ist. Also: fährst du ihn unter den Kran und fährst dann das Gespann zurück auf dein Grundstück - keine extra Versicherung nötig. Hängst du aber neben dem Kran ab und lässt den Hänger dort stehen - Versicherung nicht dumm ...
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#17
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Zitat:
genau so sehe ich das auch. In meinem Fall geht es aber nur um die Fahrt zum und vom kranen (ca 24km hin und zurück, sonst auf eigenem Grundstück) und da dachte ich ein wirklicher Kenner der Materie hätte evtl. Fallstricke aufzeigen können, die unsereins so nicht sieht. Wenn nun kein Fachmann hierzu noch was einzuwenden hat, denke ich das Zitat bringt es für mich und evtl. weitere Betroffene auf den Punkt. Gruß Frank |
#18
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Zitat:
Wir haben einen 30-Tonnen-Hänger für den Transport innerbetrieblich und manchmal muss auch was zu einem Zulieferer gebracht werden mit diesem Hänger und dann nehme ich am Verkehr auf öffentlichen Strassen teil. wir haben uns nach einer grünen Nummer geguckt und die besagt, dass ich den Hänger mit einem angegebenen Zugfahrzeug versicherungsfrei, weil mit dem Zugfahrzeug versichert, im öffentlichen Strassenverkehr benutzen darf. Anders herum hätte ich den Hänger separat versichern müssen, dürfte ihn aber dann mit allem im öffentlichen Verkehr ziehen. |
#19
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Fast richtig. Die grüne Nummer bei LKW-Anhängern ist nicht versicherungs-, sondern steuerfrei, wenn für das ziehende Fahrzeug ein Anhängerzuschlag gezahlt wird.
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#20
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Moin,
die STVZO wurde ja mal wieder geändert. Vielleicht hilft Dir das weiter! "§ 50 Übergangsbestimmungen (1) Fahrzeuge, die nach § 18 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der bis zum 28. Februar 2007 geltenden Fassung der Zulassungspflicht oder dem Zulassungsverfahren nicht unterworfen waren und die vor dem 1. März 2007 erstmals in Verkehr kamen, bleiben weiterhin zulassungsfrei." Sollte der Hänger älter sein, bzw. im schönsten beamtendeutsch erstmals vor dem 01.03.07 in Verkehr gebracht worden sein, gilt m.E. die alte Regelung: 25 Km/h Schild, Lichtleiste und gut ist. Im Zweifelsfall genügt ein Anruf bei der Zulassungsstelle.
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Gruss Vestus
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#21
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Zitat:
Ob Deine Firma die Anforderungen an eine Grüne Nummer erfüllt weiß ich nicht, interessiert mich auch nicht. Anforderungen währen zB. Sportgeräteanhänger, landwirtschaftlicher Anhänger usw. Du wirfst Dinge in die Diskussion die zusammenhanglos bzw nicht treffend sind. Weder wollte ich was zum Zulassungsverfahren (meiner ist zulassungsfrei) noch zum zum steuerlichen Verfahren (Grüne Nummer) wissen. Nicht einmal das Versicherungsrecht stand zur Debatte, einzig und alleine die Frage: zusätzlich versichern ja nein. PS: Grunsätzlich ist mir egal ob einer meint sich zu einem Thema äussern zu müssen oder nicht. Wenn es aber um eine eindeutige Frage geht und ich glaube auch andere Kollegen sind an einer Beantwortung interessiert, finde ich diesen vielleicht etwas anmaßenden Tonfall meinerseits gerechtfertigt. Trotzdem nichts für ungut. Gruß Frank |
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