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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Auf Werksgelände geblitzt ... geht das ??
Ich nehm mal diesen Post hier zum Anlass:
http://www.boote-forum.de/showthread...46#post2268546 Darf man auf seinem Privatgelände einen Blitzer installieren, egal ob fest oder mobil, und dann die Halterdaten von Kennzeichen abfragen... am Ende noch Strafen verhängen und kassieren ???
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#2
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Also mein Vermieter hat auf dem Gelände Schilder aufgestellt mit "Hier gilt die StVo" und wenn die Tore offen sind ist es ja kein abgeschlossenes Privatgelände
Theoretisch könnte das Ordnungsamt mit der Zustimmung des Eigners dann blitzen Selber blitzen glaub ich kaum.
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#3
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Also gesehen habe ich sowas schon öfter. Aber Halterdaten abfragen darf man denk ich nicht. Eventuell ein Einfahrtverbot erteilen.
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Gruß, Alex Endlich wird´s warm...
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#4
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Zitat:
Es sei denn der Privatmann kassiert, aber ob das rechtens ist
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Gruß Carsten |
#5
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Also wie das mit den Blitzen ist, weiss ich nicht.
Aber bei uns werden auf den Firmenparkplätzen auch ab & zu die Fahrzeuge abgeschleppt. Abgerechnet wird wohl direkt über die nächste Gehaltsabrechnung.
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´ Ciao & Gruß Marcus ________ ____ Life is better at the beach
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#6
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Warum nicht?
Seid einigen Jahren ist die ständige Rechtssprecung der Meinung, dass ein großes Betriebsgelände nicht mehr rein privat ist, sondern beschränkt öfffnetlich. Auch wenn eine Schranke am Pförtner steht. Um das Hausrecht durchszusetzen, darf der Werkschutz auch blitzen oder lasern, was insbesondere in den Chemparks sehr oft gemahct wird. Die Knolle ist natürlich kein offizieller Strafbefehl oder Bußgeld. Man kann es auch ignorieren; erhält aber dann Einfahrts- oder gleiche Betretungsverbot. Ich finde das richtig, weil die Unfälle in den diesen Anlagen nicht immer glimpflich ausgehen, zumal dort auch Sonderfahrzeuge, wie Stapler, Mafis, Fahrräder und anderes unterwegs sind.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#7
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Ich halte euch auf dem laufenden was bei rauskommt.
Jedenfalls sind auf dem Höchst Gelände in Ffm wohl insgesammt 6 Blitzer fest installiert. Matthias |
#8
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Zitat:
Es gibt Chemiewerke, die haben Standleitungen zu den Polizeidirektionen für den Informationsaustausch. Da werden auch Halterdaten abgefragt. Als ich mein Berufsleben begann, habe ich mein (Privat-)Auto ins Rosenbeet gestellt, weil ich so spät dran war. Mittags durfte ich schon zum großen Meister. Der hatte auf seinem Mahagonieschreibtisch eine Knolle und ein Foto (damals noch Papierfoto) meines Autos liegen. Auf dem Begleitschreiben stand handschriftlich: "Auch Mitarbeiter der Rechtsabteilung haben sich an die Parkregeln zu halten!" Da war die Karriere schon zu Ende, bevor sie überhaupt anfing!
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#9
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Als Aussendiener und ehemaliger Dienstwagenberechtigter mit Genehmigung zum befahren des Ford Werksgeländes war die Logik gaanz einfach,
innerhalb des Werkes wurde auch vom Werkschutz geblitzt und Knöllchen verteilt, ebenso auch bei falsch parken abgeschleppt, nicht bezahlen oder mehrmaliges Auffallen würde den Entzug der Fahrgenehmigung innerhalb des Werkes nach sich ziehen und da ich diese zwingend für meinen Job brauchte, wäre mein Job damit gecancelt und ich hätte Erbsen oder ähnliches zählen können. Also was macht man Anständig benehmen gruss dieter |
#10
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Ich möchte lösen...
Geschwindigkeitsmessungen (seitens einer Behörde) werden und dürfen nur in Öffentlich-rechtlichem Verkehrsraum durchgeführt werden. Ein Firmenparkplatz beispielsweise ist tatsächlich öffentlich und nicht öffentlich-rechtlich. Öffentlich-rechtlicher Verkehrsraum (Straßen, Plätze, etc.) besitz eine Widmung, die es im tatsächlich-öffentlichen Verkehrsraum nicht gibt. Was sich dann auf diesen Firmenparkplätzen abspielt, ist eine reine privatrechtliche Angelegenheit. Was die Halterdaten an geht ein Beispiel: jemand parkt mir vor der Tür die Garage zu. Nun möchte ich privatrechtlich gegen den Halter vor gehen. Aus diesem Grund kann/muss mir die Behörde (Polizei, Ordnungsamt) die Personalien des Halters bekannt geben (läuft in jedem Land unter "Schutz privater Rechte" im jeweiligen Polizeigesetz), damit ich meine Ansprüche verwirklichen kann. Oder ich gehe in der Stadt spazieren und mir senkt jemand versehentlich mit einer Zigarette die Jacke an. Wenn der Verursacher mir seine Personalien dann nicht mitteilen möchte, kann man dann die Polizei/Ordnungsamt hinzuziehen, die dann die Personalien feststellen und ggf. untereinander austauschen. Alles was dann danach kommt ist reines Privatrecht. So läuft es dann wohl auch mit den "Halterabfragen" auf den Firmengeländen.
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#11
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Halterabfragen erübrigen sich da ich ja ohne ausführlichen Datenstriptease einschliesslich PKW Kennzeichen,Foto und offenlegung der Unterhosen Grösse erst gar nicht aufs Gelände darf.
Nur was da jetzt passieren wird konnte mir der doch etwas debil erscheinende Werkschutz nicht sagen. Denke mal da kommt ein erhobener Zeigefinger und die Drohung eines Werkverbots im Wiederholungsfalle.
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#12
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ich weiss das in einem Chemiebetrieb in Dormagen ca 1983
mal ein Blitzer während der Werkschutz zur Pause war verschwunden ist. Der war auch noch geliehen von der Dormagener Polizei . Der Aufstand am Tor 1 war imens und alle LKW wurden durchsucht. was allerdings daraus geworden ist und ob die den Blitzer wieder gefunden haben ,keine Ahnung. Also wird das schon lange praktiziert mit dem Blitzen auf Werksgeländen,es hiess damals das das ein Werksverbot zur Folge hat wenn man zu schnell ist und erwischt wird. (Anlagen mit Blausäure sind empfindlich)
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§ 1 jeder macht seins Gruß Andreas |
#13
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Zitat:
Infos für Fremdfirmen im Industriepark Gruß Kalli
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"Der schwarze Schwamm!" |
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