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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 14.06.2011, 13:26
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
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Standard Auf Werksgelände geblitzt ... geht das ??

Ich nehm mal diesen Post hier zum Anlass:

http://www.boote-forum.de/showthread...46#post2268546

Darf man auf seinem Privatgelände einen Blitzer installieren, egal ob fest
oder mobil, und dann die Halterdaten von Kennzeichen abfragen...
am Ende noch Strafen verhängen und kassieren ???
__________________
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Akki

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  #2  
Alt 14.06.2011, 13:31
RING18 RING18 ist offline
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Also mein Vermieter hat auf dem Gelände Schilder aufgestellt mit "Hier gilt die StVo" und wenn die Tore offen sind ist es ja kein abgeschlossenes Privatgelände
Theoretisch könnte das Ordnungsamt mit der Zustimmung des Eigners dann blitzen
Selber blitzen glaub ich kaum.
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  #3  
Alt 14.06.2011, 13:32
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AlexH AlexH ist offline
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Also gesehen habe ich sowas schon öfter. Aber Halterdaten abfragen darf man denk ich nicht. Eventuell ein Einfahrtverbot erteilen.
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Gruß, Alex


Endlich wird´s warm...
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  #4  
Alt 14.06.2011, 13:32
kaptainkoch kaptainkoch ist offline
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Darf man auf seinem Privatgelände einen Blitzer installieren, egal ob fest
oder mobil, und dann die Halterdaten von Kennzeichen abfragen...
am Ende noch Strafen verhängen und kassieren ???
Der Staat normal nicht ist ja Privatgrundstück und der Staat darf doch nicht Halterangaben an Privatpersonen (Firmen) herausgeben.

Es sei denn der Privatmann kassiert, aber ob das rechtens ist
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Gruß Carsten
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  #5  
Alt 14.06.2011, 13:34
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boyco69 boyco69 ist offline
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Also wie das mit den Blitzen ist, weiss ich nicht.
Aber bei uns werden auf den Firmenparkplätzen auch ab & zu die Fahrzeuge abgeschleppt.
Abgerechnet wird wohl direkt über die nächste Gehaltsabrechnung.
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Ciao & Gruß

Marcus
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Life is better at the beach
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  #6  
Alt 14.06.2011, 13:38
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Warum nicht?

Seid einigen Jahren ist die ständige Rechtssprecung der Meinung, dass ein großes Betriebsgelände nicht mehr rein privat ist, sondern beschränkt öfffnetlich. Auch wenn eine Schranke am Pförtner steht.

Um das Hausrecht durchszusetzen, darf der Werkschutz auch blitzen oder lasern, was insbesondere in den Chemparks sehr oft gemahct wird.

Die Knolle ist natürlich kein offizieller Strafbefehl oder Bußgeld. Man kann es auch ignorieren; erhält aber dann Einfahrts- oder gleiche Betretungsverbot.

Ich finde das richtig, weil die Unfälle in den diesen Anlagen nicht immer glimpflich ausgehen, zumal dort auch Sonderfahrzeuge, wie Stapler, Mafis, Fahrräder und anderes unterwegs sind.
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Micha


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  #7  
Alt 14.06.2011, 14:40
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Ich halte euch auf dem laufenden was bei rauskommt.

Jedenfalls sind auf dem Höchst Gelände in Ffm wohl insgesammt 6 Blitzer
fest installiert.

Matthias
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  #8  
Alt 14.06.2011, 15:07
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Zitat:
Zitat von kaptainkoch Beitrag anzeigen
Der Staat normal nicht ist ja Privatgrundstück und der Staat darf doch nicht Halterangaben an Privatpersonen (Firmen) herausgeben.

Es sei denn der Privatmann kassiert, aber ob das rechtens ist
Doch. Wenn ein berechtigtes Interesse besteht; Ja.

Es gibt Chemiewerke, die haben Standleitungen zu den Polizeidirektionen für den Informationsaustausch. Da werden auch Halterdaten abgefragt.

Als ich mein Berufsleben begann, habe ich mein (Privat-)Auto ins Rosenbeet gestellt, weil ich so spät dran war. Mittags durfte ich schon zum großen Meister. Der hatte auf seinem Mahagonieschreibtisch eine Knolle und ein Foto (damals noch Papierfoto) meines Autos liegen. Auf dem Begleitschreiben stand handschriftlich: "Auch Mitarbeiter der Rechtsabteilung haben sich an die Parkregeln zu halten!"

Da war die Karriere schon zu Ende, bevor sie überhaupt anfing!
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  #9  
Alt 14.06.2011, 15:40
diri diri ist offline
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Als Aussendiener und ehemaliger Dienstwagenberechtigter mit Genehmigung zum befahren des Ford Werksgeländes war die Logik gaanz einfach,
innerhalb des Werkes wurde auch vom Werkschutz geblitzt und Knöllchen verteilt, ebenso auch bei falsch parken abgeschleppt,
nicht bezahlen oder mehrmaliges Auffallen würde den Entzug der Fahrgenehmigung innerhalb des Werkes nach sich ziehen und da ich diese zwingend für meinen Job brauchte, wäre mein Job damit gecancelt und ich hätte Erbsen oder ähnliches zählen können.
Also was macht man Anständig benehmen

gruss dieter
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  #10  
Alt 14.06.2011, 16:00
lifeofmyown lifeofmyown ist offline
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Ich möchte lösen...
Geschwindigkeitsmessungen (seitens einer Behörde) werden und dürfen nur in Öffentlich-rechtlichem Verkehrsraum durchgeführt werden.
Ein Firmenparkplatz beispielsweise ist tatsächlich öffentlich und nicht öffentlich-rechtlich.
Öffentlich-rechtlicher Verkehrsraum (Straßen, Plätze, etc.) besitz eine Widmung, die es im tatsächlich-öffentlichen Verkehrsraum nicht gibt.

Was sich dann auf diesen Firmenparkplätzen abspielt, ist eine reine privatrechtliche Angelegenheit.

Was die Halterdaten an geht ein Beispiel: jemand parkt mir vor der Tür die Garage zu. Nun möchte ich privatrechtlich gegen den Halter vor gehen. Aus diesem Grund kann/muss mir die Behörde (Polizei, Ordnungsamt) die Personalien des Halters bekannt geben (läuft in jedem Land unter "Schutz privater Rechte" im jeweiligen Polizeigesetz), damit ich meine Ansprüche verwirklichen kann. Oder ich gehe in der Stadt spazieren und mir senkt jemand versehentlich mit einer Zigarette die Jacke an. Wenn der Verursacher mir seine Personalien dann nicht mitteilen möchte, kann man dann die Polizei/Ordnungsamt hinzuziehen, die dann die Personalien feststellen und ggf. untereinander austauschen.

Alles was dann danach kommt ist reines Privatrecht. So läuft es dann wohl auch mit den "Halterabfragen" auf den Firmengeländen.
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  #11  
Alt 14.06.2011, 18:44
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Max1950 Max1950 ist offline
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Halterabfragen erübrigen sich da ich ja ohne ausführlichen Datenstriptease einschliesslich PKW Kennzeichen,Foto und offenlegung der Unterhosen Grösse erst gar nicht aufs Gelände darf.
Nur was da jetzt passieren wird konnte mir der doch etwas debil erscheinende Werkschutz nicht sagen.
Denke mal da kommt ein erhobener Zeigefinger und die Drohung eines Werkverbots im Wiederholungsfalle.
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  #12  
Alt 14.06.2011, 23:07
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ich weiss das in einem Chemiebetrieb in Dormagen ca 1983
mal ein Blitzer während der Werkschutz zur Pause war verschwunden ist.
Der war auch noch geliehen von der Dormagener Polizei .
Der Aufstand am Tor 1 war imens und alle LKW wurden durchsucht.
was allerdings daraus geworden ist und ob die den Blitzer wieder gefunden haben ,keine Ahnung.
Also wird das schon lange praktiziert mit dem Blitzen auf Werksgeländen,es hiess damals das das ein Werksverbot zur Folge hat wenn man zu schnell ist und erwischt wird. (Anlagen mit Blausäure sind empfindlich)
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§ 1 jeder macht seins
Gruß Andreas
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  #13  
Alt 15.06.2011, 13:04
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Zitat:
Zitat von Max1950 Beitrag anzeigen
Ich halte euch auf dem laufenden was bei rauskommt.

Jedenfalls sind auf dem Höchst Gelände in Ffm wohl insgesammt 6 Blitzer
fest installiert.

Matthias
Ja, das sind Blitz-Säulen und davon sind einige im Industriepark Höchst fest installiert. Du mußt wissen das es auch schon viele Unfälle durch Raser gegeben hat. Im Industriepark solltest du dich mit erhöhter Aufmerksamkeit bewegen. Kommt es zu einem Unfall mit größeren Schäden, ist die Feuerwehr in weniger als 3 Minuten vor Ort inkl. Störfallmanagement. Da kommt einiges an Blaulicht zusammmen, und es wird teuer. Fahre früher los oder komme zu spät - aber nicht heizen.

Infos für Fremdfirmen im Industriepark

Gruß
Kalli
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"Der schwarze Schwamm!"
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