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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Gilt ein Foto als Beweis?
Hallo,
da ich öfters auf dem Kanal unterwegs bin und es manchmal auch passieren könnte, dass ich etwas schneller bzw Vollgas fahre (um z.B einen neuen Propeller zu testen) möchte ich mich hier erkundigen was mir passieren könnte. Dazu möchte ich bemerken, dass ich darauf achte wo ich das mache und niemanden gefährde bzw belästige. Gilt ein Foto von Passanten als Beweis (Boot in Gleitphase) ? Eine mündliche Aussage von mehreren Leuten? Misst die WaSchPo meine Geschwindigkeit, macht sie ein Video oder reicht es was sie gesehen haben? Gruß Chistian Geändert von Bergsteiger82 (15.06.2011 um 20:54 Uhr) |
#2
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Wo bist du denn unterwegs?
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Gruß Jörg ------------------------------------------------ Jeder muss an was Glauben - Ich glaub, ich geh noch einen trinken. |
#3
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ein foto als beweis (überschrift) hat vielen leuten schon seeeeeeehr viel geld gekostet
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"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher" Gruß Ralf
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#4
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Also bei uns stehen die schonmal mit ner Laserpistole an Land und um die Ecke dann das Boot zum kassieren.
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´ Ciao & Gruß Marcus ________ ____ Life is better at the beach
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#5
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Du schreibst "Kanal", ich nehme also an, Du meinst eine Binnenschifffahrtsstraße mit i.d.R. einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 oder 12 km/h.
Ohne es wirklich zu wissen, bin ich mir ziemlich sicher, dass die Wasserschutzpolizei ein Foto in Gleitfahrt als Beweis einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung akzeptieren würde. Frage ist, ob sie Dir - wie im Straßenverkehr (?) - die Höhe nachweisen müssen. "Mindestens 15km/h zu schnell" reicht vielleicht nicht für ein Bußgeld. Besser ist immer Nicht-Erwischen-Lassen bzw. ein anderes Revier zu wählen, aber das wusstest Du vermutlich schon.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#6
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Ein Foto reicht höchstens als Beweis für "Sie waren schneller als erlaubt" und macht max. eine OWI für 15 €. Für Strafen nach dem Bussgeldkatalog muss die exakte Geschwindigkeit nachgewiesen werden, z.B. Hinterherfahren oder Lasern.
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Gruss Vestus
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#7
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Kann denn ein Foto überhaupt als Beweis gelten?
Es kann ja theoretisch irgendwie bearbeitet sein. |
#8
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Ich habe mal ein Motorrad gekauft (über ebay). Vor Ort stellte sich heraus, das der Tacho nicht in km sondern in Meilen anzeigte. D.h. der angegebenen Kilometerstand deutlich überschritten war. Wegen meiner Kosten (mehrere hundert km Fahrt) habe ich mich vor Gericht mit dem Verkäufer gestritten. Ich hatte vor Ort auch ein Photo des Tachos gemacht und bei einer Ortsbesichtigung durch den Gutachter wurden Kennzeichen des Tachos auf dem Bild gefunden (Kratzer, Beschädigungen) die Eindeutig darauf hindeuteten das es sich um den Tacho handeln musste. Das Bild wurde nicht zugelassen.
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#9
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Da könnte eher der Thread hier als Beweis gelten
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#10
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Zitat:
wie immer: es kommt drauf an. Privatanzeigen werden grundsätzlich kritisch gesehen und führen in den seltensten Fällen zu einer weiteren Verfolgung, jedenfalls beim Bootfahren auf einem Kanal o.ä.. Ansonsten: für 15 Ocken würde ich nicht streiten und die Sache sportlich sehen, gibt genug Sachen bei denen man nicht erwischt wurde. Sollte es darüber hinausgehen liegt die Beweispflicht der genauen Geschwindigkeit beim Anzeigenerstatter bzw. den Behörden, und das dürfte anhand eines Fotos schwierig werden.
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Gruss Vestus
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#11
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Über einen Betrag von 15 € würde ich mich keinesfalls streiten, das ist klar!
Ich weiß jedoch nicht wie die Strafen gestaffelt sind. Angenommen ich fahre 90 Kmh und nur 15 Kmh sind erlaubt. Diese Überschreitung wäre beim Autofahren nicht ganz so witzig.. Wo kann man nachlesen welche Strafe einen dann erwartet? Also kann ich eigentlich beruhigt sein, solange mir nicht die WaSchPo nachweisen wie viel ich zu schnell gefahren bin. Die Aussage/Fotos von Passanten würde demnach ja höchstens auf ein kleineres Bußgeld hinauslaufen, da Aussage evtl. fehlerhaft bzw nicht nachweisbar und ein Foto gefälscht sein kann und auch nicht die genaue Geschwindigkeit erfasst. Ich hoffe ich liege jetzt hiermit richtig! |
#12
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genauuuuuuuuuuu
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"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher" Gruß Ralf |
#13
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Wir arbeiten bei den Gerichtsgutachten zu 95% mit digit. Bilddateien
Fotos kann man bearbeiten, Exif Daten lassen sich auch leicht fälschen usw usw. Deine Geschwindigkeit könnte man mmit einer Vergleichsaufnahme der Örtlichkeit mit Rastermarkierungen auf einen gewissen Bereich eingrenzen Macht aber keiner Gruß Reneusi+
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der frühe Vogel fängt den Wurm... und die späte Katze den frühen Vogel...
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#14
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Ein Foto allein ist kein Beweis. Nur durch die lückenlose Dokumentation seiner Entstehung wird es einer.
Gruß Kurt |
#15
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Hier gab es schon mal einen Threat zu. Die Strafen sind echt heftig.
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=58336
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Gruß Jörg ------------------------------------------------ Jeder muss an was Glauben - Ich glaub, ich geh noch einen trinken. |
#16
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Ob ein (!!!) digitales Foto als Beweis gilt, sei dahingestellt. Ich fotografiere mit der DSLR stets im RAW-Modus. Ich denke, dass Spezialisten sehen, ob jene manipuliert wurden. Wenn man mehrere macht und die Dateien glaubwürdig sind, ist damit sicherlich etwas anzufangen. Ansonsten nimmt man den guten alten Film oder filmt digital, was mittlerweile wohl jede einigermaßen aktuelle Kompakte kann.
Tom
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Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de |
#17
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25 km/h erlaubt und 90 km/h gefahren macht eine Geldbuße von 900 Ocken siehe Seite 96 (PDF-Seite 98).
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#18
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Das ist aber auch alles relativ.
Von mir gefälschte Bilder würde sicher ein Blinder erkennen. Du scheinst wesentlich mehr vom Fotografieren zu verstehen, also werden Deine Fälschungen glaubwürdiger sein. Mit Profiequipment gefälschte Bilder werden sicher auch Profis nur schwer entlarven können. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#19
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Klar ist das relativ. Mit dem entsprechenden Aufwand kann man viel machen. Aber eine RAW-Datei so zu manipulieren, dass Kamera und Objektivhersteller sagen, das Bild ist echt, ist richtig schwer. Finde mal ein Programm, dass ein Bild im proprietären RAW-Modus wie im Original abspeichert. Der Photoshop kann das nicht.
Sollte man für etwas 'Großes' bewußt fälschen wollen, würde ich die analoge Technik nehmen. Die Spezialisten, die sich damit richtig auskennen, sterben aus. Tom
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#20
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Hallo,
ein von privater Hand vorgelegtes Foto dürfte als Beweis zumindest nicht ohne weitere Aussagen gelten. Kommen aber dann mehere Zeugen hinzu, sieht das schon ganz anders aus. Die Polizei benötigt garkein Foto. Eine geeichte Messung, ein Protokoll und die Aussage eines Polizeibeamten reichen aus. Hier werden viele Dinge durcheinander gebracht. Zivilrecht und öffentliches Recht sind zwei verschiedene Dinge. Moppedkauf ist Zivilrecht - zu schnelles Fahren auf öffentlichen Verkehrswegen ist öffentliches Recht. Da gibt es keine Gleichheit der Parteien. Gruß HansH |
#21
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Foto als Beweis von Privatleuten kenne ich nur beim Falschparken.
Nicht aber bei Geschwindigkeitsverstößen. Wie will ein Privatmann das auch messen?
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!! |
#22
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Hallo,
so eine Anzeige muß sich ja nicht immer auf die genaue Geschwindigkeit beziehen. Kann doch auch ganz anders laufen: Anzeige und Foto werden von privater Seite vorgelegt. Foto zeigt ein identifizierbares Boot in Gleitfahrt auf einer 10 km/h Strecke. Anzeigenerstatter sagt, bei ihm sei irgendwas durch Wellenschlag zu Schaden gekommen - wegen des betreffenden Bootes. Das Bild unterstreicht damit eine Zeugenaussage und wird seine Wirkung kaum verfehlen. Aber all das ist doch reine Spekulation. Wenn ich mit zu hoher Geschwindigkeit vor den Kadi muß, wird mir die Ausrede " es war eine Überprüfungs- oder Einstellfahrt nach Reparatur " absolut nichts helfen. Die Ausrede würde ja jeder präsentieren können. Wenn ich aber tatsächlich so eine Fahrt machen möchte und der Grund plausibel ist, sollte ich diese Testfahrt vorher anmelden und um Genehmigung bitten. Ein Anruf bei der Wapo wird zeigen, ob es möglich ist. Gruß HansH |
#23
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Für Polizei, Staatsanwalt und Richter kommt es immer nur auf die Glaubwürdigkeit des Anzeigeerstatters an. Deshalb reicht schon eine mündliche Aussage aus. Ist der Zeuge des Vorfalls sachkundig wird es noch schwieriger mit Ausreden. Allerdings muss sich niemand selbst ans Messer liefern. Der "Halter" des Fahrzeugs darf die Aussage verweigern wenn Familienangehörige (man darf sich ungestraft auch öfters verloben) gefahren haben. Ein Foto könnte da helfen den Täter zu finden, deshalb wird ein Foto zusätzlich gemacht.
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Andreas |
#24
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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