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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Kroatisches Zollrecht, wer kennt sich aus?
Hallo,
wir beabsichtigen ein Boot in Kroatien zu kaufen. Das Boot ist EU-versteuert liegt jedoch seit 5 Jahren in Kroatien. Seit dieser Zet war das Boot mehrfach (zuletzt 2010) in Slowenien, so dass die zollrechtliche 3-Jahres-Frist gewahrt bleibt (Belege der Marina liegen vor). Bei der in 2010 durchgeführten Hinfahrt nach Slowenien und auch bei der Rückfahrt nach Kroatien wurde das Boot weder ausklariert noch einklariert. Bis 2009 war das Boot in der Marina Punat. Nach einem Eignerwechsel liegt es seither weiter südlich in einer kleinen gewerblichen Trockenmarina. Besondere zu erfüllende Zollformalitäten kennt der Marinabetreiber nicht, d.h. das Boot wurde zumindest seit 2009 nicht mehr beim kroatischen Zoll angemeldet. Nun zu meinen Fragen: Könnte für das Boot in Kroatien bereits eine Eingangsabgabenpflicht (Kroatische Zoll und MWSt.) entstanden sein? Besteht die Gefahr, dass beim Ausklarieren aus Kroatien von den dortigen Behörden Daten abgefragt werden, die den Zöllner hellhörig werden lassen? Welche Angaben muss man beim Ausklarieren machen? Gruß Kero |
#2
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Zitat:
zunächst einmal hast Du Dich strafbar gemacht, indem Du die Landesgrenzen ohne aus- bzw- einklarieren passiert hast. Dass das niemand gemerkt hat ist aber Dein Glück, denn so sind auch keine Daten über Dich bekannt oder gespeichert. Zum ordnungsgemäßen ausklarieren bracuchst Du die üblichen Bootspapiere, sowie die kroatische Vignette und eine Crewliste. Beim einklarieren zurück nach Kroatien wieder das gleiche, dann kommt jedoch die Aufenthaltsgebühr hinzu. Dein Boot kannst Du nach den neuesten kroatischen Zollbestimmungen dann problemlos für 18 Monate in Kroatien lassen, ohne dass das Boot in ein Zolllager muss.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#3
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Hallo Fred,
danke für Deinen Beitrag. Ich glaube nicht, dass ich mich strafbar gemacht habe, denn wir wollen das Boot ja erst kaufen und an den beschriebenen Aktionen waren wir nicht beteiligt. Gibt es eine deutschsprachige Quelle für die 18-Monats-Regelung und seit wann gilt sie? Der ADAC gibt in seinen Länder- und Revierinfos an, dass Boote die länger als 6 Monate in Kroatien verbleiben sollen dort von berechtigten Organisationen unter Zollverschluss genommen werden. Danke Kero Geändert von Kero (05.07.2011 um 23:39 Uhr) |
#4
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Zitat:
Die 6-Monatsfrist gilt nur noch für Wohnwagen und Autos. Ich kann (erst) heute Abend den Flyer des kroatischen Zolls hier einstellen. Dass der ADAC bezüglich Kroatieninformationen nicht immer auf dem neuesten ist hinreichend bekannt.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#5
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Zitat:
Suchst Du das hier? http://www.carina.hr/CURH/Dokumenti/...risti_Njem.pdf |
#6
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Zitat:
Genau ! Da ist es unter "Vorübergehende Einfuhr" aufgeführt.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#7
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Danke für die Beiträge,
habt Ihr schon einmal aus- bzw. einklariert in Kroatien. Welche Daten werden dort erfasst? Gruß Robert |
#8
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Zitat:
Die Antwort auf Deine Frage ergibt sich damit von selbst.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#9
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Hallo zusammen
wie sieht es den aus wenn ich ein Ersatz/zubehör Teil für mein Boot im Wert von 10000,-EUR aus der EU nach HR Einführe? Muss ich Zoll und MwSt zahlen?? Das Boot liegt in einem Zollhafen. Gruss Dirk
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BAVARIA 37 Sport |
#10
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Hallo Dirk,
das kommt auf die Art des Ersatzteils an. Es muss der "Stabilität und Sicherheit" des Bootes dienen, dann muss man keinen Zoll und Steuer zahlen. Also ein neuer Rumpfmotor ist steuerfrei, eine TV-Satantenne nicht... Ist wohl ein richtiger Papieraufwand mit Spedition und Zollpapieren... Am besten mal die Marina und den Werftbetrieb fragen die das Teil einbaut, die wissen normalerweise wie das geht. Grüße Christian |
#11
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Danke für die Antwort Christian
es ist eine Gangway ich glaube nicht das dass zur Sicherheit zählt oder?? Gruss Dirk
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BAVARIA 37 Sport |
#12
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Sorry Dirk,
des wird nix... Aber du kannst Dir die dt. Mehrwertsteuer durch Export nach HR wiederholen, bzw. Dein Händler macht das für dich... dann musst halt die 23% in HR bezahlen.. sorry Oder gleich in HR kaufen, dann haste auch den Transport nicht... kommt auf den Preisunterschied an Grüße Christian |
#13
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Zitat:
Das kroatische Zoll- und Steuerrecht kenne ich nicht. |
#14
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Zitat:
Beim nächsten einklarieren hat sie mich dann nur "Liebevoll" angeschaut, dafür gabs dann einen Cafe. Heute würde ich das nicht mehr machen wollen.
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„Gerade, weil wir alle in einem Boot sitzen, sollten wir heilfroh darüber sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen.“ Ernst Ferstl Geändert von GPS (08.07.2011 um 17:08 Uhr) |
#15
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Hallo Cha Cha,
in Art. 185 Zollkodex ist die zollrechtliche Behandlung sog. Rückwaren geregelt. Dass lediglich der Ausführer in den Genuss der zollfreien (Wieder-)Einfuhr kommt ist hieraus nicht zu entnehmen. Hier kommt es lediglich auf die Ware an, nicht auf die Eigentumsverhältnisse. Solltest Du noch eine andere Quelle haben die Deine Behauptung stützt wäre es nett, Du würdest sie mir mitteilen. Gruß Kero |
#16
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Zitat:
Mehr dazu steht hier: http://www.bluewater.de/yacht-zoll.htm Du hast außerhalb der EU eine Ware gekauft, und willst diese nun in die EU einführen. Dabei wird die Einfuhrumsatzsteuerpflicht bei dem von einem Europäer gekauften Boot nicht anders behandelt als bei jeder anderen Ware auch. Die Zahlung der MwSt durch den früheren Eigner ist dabei völlig unerheblich, denn diese ist keine mit dem Boot verbundene Eigenschaft. Geändert von cha cha (09.07.2011 um 00:27 Uhr) |
#17
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Zitat:
…keinesfalls verwechsle ich Zoll und EUSt. Den Aspekt der Verzollung hast Du in Deinem Beitrag vom 08.07.11, 15:01Uhr, selbst eingebracht indem Du schreibst, dass bei einer Rückkehr in die EU das Boot zu "verzollen" und versteuern sei. Deshalb habe ich darauf geantwortet. Zitat:
Du irrst,
In der Praxis heißt das, mit dem Boot wird man zuerst nach Slowenien oder Italien reisen, worüber sich die dortigen Länder freuen, denn die Versteuerung findet grds. dort statt wo die Ware in die EU eingeführt wird. D.h. Deutschland sieht von der dann zu entrichtenden MWSt (die übrigens in Italien und Slowenien höher ist als in D) keinen Cent. Und ein evtl. zu entrichtender Zoll geht zum größten Teil eh nach Brüssel. Zitat:
Auch hier habe ich eine andere Meinung, wenn eine Ware nicht innerhalb der 3-Jahres-Frist in die EU (wieder-)eingeführt wird fällt Zoll an. Vollkommen gleich, ob für diese Ware bei einer früheren Einfuhr bereits Zoll bezahlt wurde. (s. Art. 185(1) ZK) Also auch die Steuerart Zoll kann für ein und dieselbe Ware mehrfach entstehen. Zum Stichwort "Schutzzweck für die EU-Wirtschaft" sei der Vollständigkeit halber erwähnt, dass für die Bavaria noch nie Zoll bezahlt worden ist, denn es ist ja ein EU-Produkt. Zitat:
Das Thema Nämlichkeit ist in meinem Fall nun überhaupt kein Problem. Mir liegen alle erforderlichen Unterlagen vor um die Nämlichkeit über die Baunummer des Bootes und des Motors nachzuweisen. Zitat:
Nicht nur, dass diese Quelle schon stark in die Jahre gekommen ist, verschiedene hier getroffene Aussagen sind aus heutiger Sicht einfach falsch.
Zitat:
Also nochmal: ich beabsichtige zu kaufen aber noch ist das Geschäft nicht gelaufen. Dass ich das Boot in die EU einführen will habe ich nirgends geschrieben. Den Rest habe ich weiter oben schon kommentiert. Klarstellung: Es mag sein, dass ich mich täusche aber aus den mir zur Verfügung stehenden Rechtsgrundlagen ergibt sich keine Regelung darüber, dass allein ein Eignerwechsel die Rückwareneigenschaft ausschließt. Und das war ja Deine ürsprüngliche Kernaussage. Obgleich ich, wie ausreichend geschildert, anderer Meinung bin als Du (bzw. der Verfasser der bluewater-Seite) möchte ich mich ausdrücklich für Deinen Beitrag bedanken, zeigt er doch, dass Du Dich in dieser Angelegenheit engagierst. Und es macht auch Spass sich mit jemandem auszutauschen, der sich offensichtlich mit der Materie beschäftigt hat dennoch erlaube ich mir den Rat auszusprechen aktuellere Quellen heranzuziehen, z.B. www.Zoll.de Ebenso finde ich es nett und hilfreich darauf hingewiesen zu werden mit welchen Schwierigkeiten bei einer Wiedereinfuhr zu rechnen ist. Zum Schluss möchte ich nochmals auf meine Ausgangsfrage zurückkommen. Dort hatte ich nicht die Frage nach der Steuerentstehung bei der Einfuhr in die EU aufgeworfen sondern ich wollte wissen, ob eine kroatische Einfuhrsteuer bereits entstanden sein könnte. Gruß Kero |
#18
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Zitat:
Bzgl. einer Rückführung in die EU hast Du tatsächlich nichts geschrieben. Aber Du solltest als EU-Winstzbürger dann auch tatsächlich nicht mit dem Boot in die EU fahren, auch nicht mal für eine Tagesreise nach Italien. Du brauchst die Warnung ja nicht zu beachten. Aber beschwer' Dich dann nicht, falls das dann doch mal teuer für Dich wird. |
#19
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Wobei es da entscheidend auf das Alter des Bootes ankommt !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#20
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Nein! Da spielt das Alter des Boots keine Rolle.
Auch das ist so ein verbreiteter Irrtum, der davon ausgeht, dass für ältere Boote keine Einfuhrumsatzsteuer anfallen würde. Das ist falsch, die müssen genau so versteuert werden wie alle anderen. Ältere Boote sind lediglich davon befreit, den Nachweis der erfolgten Mehrwertsteuerzahlung mit sich zu führen oder überhaupt einen haben zu müssen. Dafür muss man aber eigentlich nachweisen, dass sich das Boot an einem bestimmten Stichtag (der ist von Land zu land unterschiedlich!) innerhalb der EU befunden hat, und dass es seither seinen Liegeplatz innerhalb der EU hatte. Ich kenne allerdings niemanden, der diesen Nachweis so führen musste (auch ich brauchte den nicht, als ich mal von französischen Zöllnern kontrolliert wurde), so dass der Schmuggel älterer Boote in die EU eigentlich ziemlich simpel wäre. |
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