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#1
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Mit 2 PS auf dem Lago Maggiore ohne weiteres möglich ??
Hallo Leute,
bin zum ersten Mal hier. Finde dieses Forum wirklich klasse und habe auch schon viel darin gestöbert. Kann mir jemand Auskunft drüber geben, ob man für ein kleines Schlauchboot mit 2 PS Außenborder auf dem Lago Maggiore (italienische Seite) auch der Kennzeichnungspflicht unterliegt oder was ich alles dafür brauche? Soweit ich weiß, (Auskunft ADAC) gelten für deutsche Staatsbürger in Italien diesbezüglich die gleichen Vorschriften wie im Heimatland. Nun ist es ja so, dass laut dem Bundesinnenministerium für Verkehr ein Boot mit einer Antriebsleistung bis 2,21 kw in Deutschland nicht der Kennzeichnungsplicht unterliegt.: http://www.dmyv.de/fileadmin/downloa...zeuge-2006.pdf Heißt das, dass ich auch ohne weiteres mit einem 2 PS Schlauchboot auf dem Lago fahren kann ohne Angst haben zu müssen, einen Schtrafzettel zu bekommen? Hintergrund ist der: Ich habe ein Yamaha 330S Schlauchboot mit dem ich ein wenig herumschippern will, und möchte es zu diesem Zweck mit einer „2 PS Paddelhilfe“ ausrüsten. Mir ist der ganze Hikhak mit Führerschein machen, Zulassung, Registrierung, Sicherheitsausrüstung, Versicherung usw. einfach viel zu mühsam und lohnt sich für meine Zwecke auch nicht. Und deshalb würde ich gerne wissen ob ich für ein 2 PS Schlauchboot auf dem Lago auch irgendetwas brauche.? Wäre es ein Elektro-Motor mit identischer Leistung wäre es doch auch kein Problem, oder ? Bin wirklich für jeden Tipp dankbar. Gruss Hozi Geändert von Hozi (11.07.2011 um 13:10 Uhr) |
#2
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1. willkomen im Forum
Also ich kenne die rechtliche Situation am Lago nicht. Aber: Alle Boote Binnen in Deutschland sind Kennzeichnungspflichtig egal wieviel PS du dran hast. Wenn ich richtig weiß muss auf einer Bundeswasserstrasse sogar ein Kanu ein Kennzeichen führen. Führerscheinfrei sind boote bis 5 PS. Dies Fürerscheinfreiheit entbindet aber nicht von der Kennzeichnungspflicht. Am besten du gehst zu einem WSA zahlst die 18€ für ne Zulassung und dann dürft gut sein auch für den Lago. Ich denke aber um die Sicherheitsausrüstung am Lago wirst du nicht rumkommen. Benutze mal die SUFU PS.: Ich hätte noch nen 4 PS motor im Keller liegen den ich verkaufen will.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#3
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Hallo Volker,
erstmal Danke für die schnelle Antwort. Ich habe mich mit diesem "3PS Thema" (Boote bis 2,21kw Antriebsleistung) wirklich sehr zeitintensiev beschäftigt, bin in die Weiten des www abgetaucht, habe bei Ämtern, Behörden und auch beim ADAC nachgefragt und habe nicht wirklich ein brauchbares Ergebnis bekommen. Ich denke, dass es bei einer Kontrolle auf die Laune des Beamten ankommt ob man rechtliche Schritte fürchten muss oder nicht. Sehr wahrscheinlich werde ich mir für nächstes Jahr nen 5PS Aussenborder mit nem IBS vom ADAC holen und was sonst noch nötig ist um auf dem Lago zu fahren, so das ich auf der sicheren Seite bin. Besten Dank noch für dein Angebot, komme gern darauf zurück. Gruss David |
#4
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Zitat:
Jetzt gibt es eine Leistungsgrenze die bei 3 PS oder ähnlich liegt. |
#5
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...Für welche Fahrzeuge gilt die Kennzeichnungspflicht nach der Verordnung?
Kleinfahrzeuge die nur mit Muskelkraft angetrieben werden können*) Segelboote ohne Motor mit einer Länge bis 5,50 m *) Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kw Antriebsleistung *)... Habe ich hier gefunden: http://www.wsa-hmue.wsv.de/service/p...ennzeichen.pdf
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Gruß, Micha. "Kennen Sie Schnipp-Schnapp?" (Loriot)
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#6
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Hallo Micha,
Danke für deinen Beitrag. Das von dir Gesendete Merkblatt ist meiner Meinung nach etwas ungünstig formuliert. Zitat Merkblatt: Für welche Fahrzeuge gilt die Kennzeichnungspflicht nach der Verordnung? Kleinfahrzeuge die nur mit Muskelkraft angetrieben werden können*) Segelboote ohne Motor mit einer Länge bis 5,50 m *) Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kw Antriebsleistung *) Fahrzeuge, die nach anderen Vorschriften nicht als Kleinfahrzeuge gelten (z.B. Fahrgastschiffe für mehr als 12 Personen, Fähren) Fahrzeuge der Behörden und der Wasserrettung mit dienstlicher Kennzeichnung. weiter Unten heißt es dann: *) Solche Fahrzeuge können freiwillig ein Kennzeichen führen, andernfalls müssen sie außen mit ihrem Namen und innen mit Namen und Anschrift des Eigentümers versehen sein. Verstehe ich so, die aufgelisteten Fahrzeuge mit Sternchen und Klammer am Ende *) können freiwillig ein Kennzeichen führenund sind somit nicht Kennzeichnungspflichtig. Etwas verständlicher erklärt ist es in diesem Merkblatt, http://www.dmyv.de/fileadmin/downloads/Kennzeichnung-Kleinfahrzeuge-2006.pdf wo es heißt: Für welche Fahrzeuge gilt die Kennzeichnungspflicht? Unabhängig vom Verwendungszweck für alle Wasserfahrzeuge mit weniger als 20 m Länge, ausgenommen - „Kleinstfahrzeuge" (nur mit Muskelkraft betriebene Fahrzeuge, Beiboote), - Segelboote ohne Motor mit einer Länge bis zu 5,50 m, - Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW Antriebsleistung, - Fahrzeuge, die nach anderen Vorschriften nicht als Kleinfahrzeuge gelten (z.B. Fahrgastschiffe für mehr als 12 Personen, Fähren), - Fahrzeuge der Behörden und der Wasserrettung mit „dienstlicher" Kennzeichnung. Na ja, wie gesagt, da es ja auch heißt, dass für deutsche Staatsbürger in Italien die gleichen Bestimmungen gelten wie in ihrem Heimatland, würde dies so gesehen heißen, dass ich für Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW Antriebsleistung keine Kennzeichnung für den Lago Maggiore brauche. Oder wie???? Am besten wäre es, wenn man die Sache mit den zuständigen Behörden vor Ort klären würde, aber ich habe keine Ahnung an wen ich mich da wenden muss. Gruss David |
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