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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 13.07.2011, 23:02
Benutzerbild von xxeenn
xxeenn xxeenn ist offline
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Standard Frage an Job-Finanz-Freaks

Moin!
Meine Freundin und ich stecken gerade in einer Zwickmühle.

Ich arbeite derzeit als Ferienarbeiter bei Mercedes Benz.
Laut derem schlauen Zettel arbeite ich maximal 8 Wochen und bleibe somit Abgabefrei.

Ich frage mich allerdings nun, was passiert wenn ich nicht mehr Schüler bin!
Offiziell bin ich dies bis 31.07.11.
Danach möchte ich studieren, doch bleibt eine Aufnahme noch offen.

Was passiert in der Überbrückungszeit?
Bis dahin werde ich schon annähernd 6 Wochen gearbeitet haben,
geplant sind danach noch weitere 3.
(Die letzte Woche laut Benz mit Abgaben..)


Meine Freundin arbeitet bei Becks und die erzählen ihr sie wäre seit dem Abitur (also schon vergangen) nicht mehr Schüler und daher voll abgabepflichtig!! Bekommt aber angeblich am Ende des Jahres alles wieder, wenn sie ihre Imatrikulationsbescheinung vorlegt.


So, was nun?
Wie lange dürfen wir nun arbeiten?
Und was ist mit der Überbrückungszeit zwischen Abi und Studium?


LG
Jan
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  #2  
Alt 14.07.2011, 06:33
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Hilfe ich soll Steuern zahlen, wie lange darf ich arbeiten?

Die Frage kommt mir irgendwie vor...

Warum zierst du dich? Arbeiten darfst du, soviel du willst und das erste Mal Abgaben zahlen
zu müssen ist das wirklich so schlimm? Steuern sind echt eklig, aber deswegen nicht
mehr weiterarbeiten zu wollen, ist echt arm.

Gewöhne dich besser mal dran, du stehst dich doch ohnehin noch besser, als alle anderen
"Werktätigen" und das bei (hoffentlich ) günstigerer Ausgabensituation.
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gregor

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  #3  
Alt 14.07.2011, 07:01
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Zitat:
Zitat von xxeenn Beitrag anzeigen
Moin!
Meine Freundin und ich stecken gerade in einer Zwickmühle.

Ich arbeite derzeit als Ferienarbeiter bei Mercedes Benz.
Laut derem schlauen Zettel arbeite ich maximal 8 Wochen und bleibe somit Abgabefrei.

...
Das würde ich umgehend mit der Personalabteilung besprechen. Die kennen sich aus und werden keine illegalen Dinge machen.

Falls Du bei Jobaufnahme falsche Angaben zu Deiner Schülerzeit gemacht haben soltest ....?

Zu Deiner Freundin: In der Zeit zwischen Abi und Studium ist man weder Schüler, noch Student. Da ist man normaler Arbeitnehmer mit entsprechenden Abgaben (bei mir war es damals so; Ausnahme Minijobs und dergl.).

Eine Zwickmühle kann ich allerdings nicht wirklich erkennen.
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Gruß
Stefan
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  #4  
Alt 14.07.2011, 07:38
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Egal wie viel Steuern du zahlen mußt (müsstest) - am Ende des Jahres machst du einen Lohnsteuerjahresausgleich und dann ist es so oder so korrekt.

Du mußt erst dann Steuern zahlen wenn du im Jahr auf irgendwas um die 10.000 Euro Einkommen kommst. Wenn du jetzt in deinem Ferienjob so viel verdienst, dass dein Arbeitgeber Steuern für dich abführt, dann wird am Ende des Jahres dein gesamtes Einkommen zusammengerechnet und wenn du unter dieser Bemessungsgrenze liegst (was bei 8 Wochen arbeiten garantiert so sein wird), dann bekommst du die gezahlten Steuern zurück.

Berechnen kannst du das hier: https://www.abgabenrechner.de/bl2011/?

Also was soll`s, zahl die paar Euro Steuern und hol` sie dir Ende des Jahres wieder zurück
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  #5  
Alt 14.07.2011, 07:45
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Arbeiten kannst Du soviel Du willst.
Monatlich 750€ sind meines Wissens steuerfrei. Alles, was darüber verdient wird, muss natürlich versteuert werden, ebenso werden auch Kranken und Rentenversicherung fällig.
Dem Finanzamt ist es dabei völlig egal, ob Du Schüler, Student, Arbeiter oder sonstwas bist, abgerechnet wird am Schluss, nämlich mit der Einkommensteuererklärung.
Und: ohne Abgaben funktioniert unser Staat (auch Deine Ausbildung) nicht!
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  #6  
Alt 14.07.2011, 08:17
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Ihr müßt unterscheiden zwischen geringfügig Beschäftigten und "normalen" AN.

Der normale AN bekommt seinen Lohn und muß, wie der AG auch, die entsprechenden Sozialabgaben leisten. Kennt ihr von Brutto/Netto Lohn.

Geringfügig Beschäftigte mit einem Gehalt bis 400 € zahlen üblicherweise keine Abgaben, da diese Jobs pauschalversteuert werden über den AG. Es gibt aber auch die Variante, daß geringfügig Beschäftigte diese Abgaben vorerst selber tragen und sie dann über den Lohnsteuerjahresausgleich zurückbekommen.
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #7  
Alt 14.07.2011, 09:38
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Alles klar danke,
Das reicht mir schon.

Nebenbei muss ich mal klarstellen, dass wir durchaus bereit sind Steuern zu zahlen!
Die Frage war allgemein gestellt, wie das in unserem Fall ausschaut!
Keines Wegs dahingehend wie wir das Versteuern umgehen können

Ist nur unser erstes "echtes" Beschäftigungsverhältnis und keiner macht klare Aussagen..


Danke für eure Antworten!!
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  #8  
Alt 14.07.2011, 10:20
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Nach meinem derzeitigen Wissensstand sind Einkünfte bis 8001,- €/a abgabenfrei. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche.
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Grüße Jens

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  #9  
Alt 14.07.2011, 10:25
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laut https://www.abgabenrechner.de/bl2011/? sind es bei Steuerklasse 1 10.700 Euro
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  #10  
Alt 14.07.2011, 12:37
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Moin Heinz!
Das wirds sein.

Bedeutet also, bis 10700Euro Gesamtlohn in einem Jahr gibts keine Abzüge,
und wenn was abgezogen wird, gibts das über den Lohnsteuerausgleich wieder..


Danke!!


LG
Jan
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  #11  
Alt 14.07.2011, 12:53
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so isses - meine Tochter hatte im letzten Jahr im August mit ihrem Anerkennungsjahr angefangen. Sie hat dann 5 Monate Gehalt bekommen und insgesamt rund 350 Euro Steuern bezahlt. Beim Jahresausgleich hat sie das Geld komplett zurückbekommen weil sie in der Gesamtsumme unter dieser Grenze lag.
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