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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Schwarzfahren beim wakeboarden
hallo
ich habe eine frage: ich fahre seit einiger zeit mit zwei freunden auf der müritz wakeboard.zwei von uns haben einen führerschein.alle von uns können boot fahren weil wir alle auf dem wasser groß geworden sind.was würde passieren wenn ich mit meinem boot(60ps) und dem freund ohne führerschein alleine fahren würde.ich würde auf dem board stehen und er steuert allein das boot ohne führerschein.was für eine strafe würde dann auf ihn zu kommen? die frage ist rein theoretisch und würde mich somit nur über hilfreiche antworten freuen,dass man das nicht machen sollte weiß ich selbst;) bisher waren wir immer zu dritt |
#2
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Ach Du warst das...
http://www.boote-forum.de/showpost.p...15&postcount=7 Willkommen im Forum und sei so nett und nutze auch mal die Shifttaste. Groß- und Kleinschreibung sowie Absätze machen einen Text gleich viel lesbarer. Gruß Torben
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#3
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Das ist ganz einfach: Dein Kumpel bezahlt wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (evtl. Straftatsbestand?), du bezahlst, weil du ihn fahren lässt, ist genau so zwei Freunden von mir ergangen,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#4
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Jo und die Versicherung zahlt gar nix! Die freut sich über sowas, weil sie leistungsfrei ist, wenn du deinen Freund fahren lässt der keine Berechtigung zum Steuern eines Bootes hat und ev auch sonst niemand an Bord ist der einen Schein hat. Dh im Schadensfall - und sowas kann gerade bei Personenschäden in die Existenz gehen - zahlen die nix.
Zwar müssen sie im Haftpflichtfall (das Wort erklärt es ja schon) zahlen, holen es sich im Regressweg wieder vom Versicherungsnehmer (also die Person die die Versicherung abschloss) und/oder Skipper wieder zurück. Wo wir wiederum bei einem möglichen finanziellen Existenzverlust wären. Geändert von jackkkk (15.07.2011 um 16:15 Uhr) |
#5
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und wie viel würde das kosten(schwarzfahren)?
würde das auch an den pkw führerschein gehen? |
#6
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Liest Du auch Beiträge? Hast Du den link mal angeklickt?
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#7
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Und die PKW-Fahrerlaubnis betrifft es nicht
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#8
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Wie wär's mit entsprechenden Schein machen??? Spart im Zweifelsfall jede Menge Geld und Ärger!!!
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#9
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Zitat:
Dazu würde ich in jedem Fall raten und zwar so schnell wie möglich. Wenn du häufiger beim Wakeboard dabei bist, ist das sowieso sinnvoll und es würde bei einer Verhandlung eventuell günstig für die auswirken, wenn du bereits zum Kurs angemeldet bist. Tom
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Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de |
#10
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Das ist angeblich so, aber so weit ich informiert bin ist es im umgekehrten Falle anders. Das bedeutet wenn man den PKW Führerschein abgeben muss ist der Bootsfühererschein auch weg. Sollte dies nicht korrekt sein, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.
Gruß Achim |
#11
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Hängt davon ab, wer es mit(geteilt) bekommt... Wenn der Sachbearbeiter diesen Trööt liest,
ist garantiert auch der PKW Führerschein weg. Du brauchst doch auf jeden Fall einen Beobachter im Boot, dann sollte es doch zu der angegebenen Konstellation gar nicht erst kommen. Der Beobachter ist ja nicht nur vorgeschrieben, sondern auch durchaus sinnvoll. Im Sommer sollte der Bootsführer sich schon auf das Bootführen konzentrieren können, ein Schwimmer ist schnell übersehen und noch schneller, wenn der Bootsführer mehr nach hinten als nach vorne guckt. Habe ich vor vier Wochen erst auf der Mosel in der Wasserskistrecke gesehen. Genau dort mussten die 25-jährigen Helden zu zweit eine Flussüberquerung machen. Und Köpfe sind im Wasser gegen die Sonne schwerer zu erkennen als Treibholz.
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gregor |
#12
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Wenn vorher schon gefragt wird, was es nachher an Strafe kostet, dann würde ich als Entscheidungsträger die Strafe wegen Vorsatzes verdoppeln!
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Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!! Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran.
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#13
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Hallo,
das mit der doppelten Strafe ist nicht mal so unwahrscheinlich. Wer trotz eigener Befähigung jemandem. wissentlich die Führung über ein Fahrzeug überlässt welcher die nötige Befähigung nicht besitzt, kann aufgrund des bei Erlangen der nötigen Befähigung erlangten Wissen, Vorsatz unterstellt werden. (Richtig schön juristisch, aber genau mit der Begründung kommt wahrscheinlich die Bußgeldstelle jeder Wasser- und Schifffahrtsdirektion vorm Schifffahrtsgericht/Verwaltungsgericht mit dem Bescheid durch) Hat mich in einem anderen Trööt schon verwundert, dass die WSD in einem Vergleichbaren Fall das Bußgeld für beide (Fahrzeugführer/Patentinhaber) gleich festgesetzt hat. Und übrigens, würde ich auch nicht uneingeschränkt den Tipp geben, dass der Verlust des "Sportbootführerscheins" keinen Einfluss auf den "KFZ-Schein" hat oder umgekehrt. Das ein höheres Gericht diese Rechtsauffassung mal vertreten hat, heißt nicht, dass dieser auch auf Dauer gefolgt wird. Bis dann Dominic Geändert von Dominic (16.07.2011 um 00:11 Uhr) |
#14
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In Österreich ist der Bootsschein "für Seen und Flüsse bis 10 (oder 20) m Bootslänge" definitiv mit dem Pkw Führerschein der Klasse B gebunden. Kein B Schein = keinen Bootsschein, umgekehrt wird es zumindest zu einer Fahrtauglichkeitsüberprüfung mit teurem Idi..entest und Psychologengespräch kommen.
Nochmals weise ich darauf hin, dass die Behördenstrafe bezahlbar sein wird, der unausweichliche Versicherungsverlust in die tausende Euro bis zur Existenzvernichtung gehen kann! |
#15
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Schon toll, wenn hier eine Ordnungswidrigkeit mal so lilatutsch besprochen wird. Ich finde das nicht lustig ......
Binnenschiffahrtsaufgabengesetz §7 in Verbindung mit §2 mit Zitat zur Höhe der Geldbuße: Zitat:
Natürlich wird es jetzt nicht jede Nase mit 25.000€ treffen (wirtschaflichliche Leistungsfähigkeit und der ganze blabla blubb, aber theoretisch ist das drin) Have Fun ! |
#16
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Zitat:
sorry, wenn ich mich aufrege, aber mir geht bei Fragen "was passiert, wenn ich Gesetz x übertrete" immer das Thema im Kopf herum, dass die Strafen wohl doch noch zu niedrig sind ........ |
#17
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Es beste ist den Schein zu machen. Das kann man an einem Wochenende durchziehen inklu. Theoretischer und Praktischer Prüfung. Und da die jeweilige Person ja schon fahren kann, dürfte das ja kein Problem sein. ;)
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#18
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Dann hat er immer noch keinen Beobachter.
W§enn sie zu dritt sind, ist ja jetzt schon immer einer mit Schein auf dem Boot. Zu zweit taugt das nichts. Mal abgesehen davon, dass er sich dann gar nicht auf das Fahren konzentrieren kann, was macht er denn bei einem Sturz / Verletzung des Wakeboardfahrers? Alleine eine echt doofe Situation.
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gregor
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#19
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Das ist aber dann eine Fragestellung, die über die Frage nach Übertreten von Gesetz noch einen natürlichen Sittenverstand verlangt. Ich finde, Du überlädst das Thema
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#20
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Ja gut, nur für mich ist ein Beobachter selbstverständlich. Aber stimmt schon ;)
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#21
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Zitat:
Die Kopplung von Pkw- und Bootsführerschein ist eine Urban Legend. Billiger als ein Bußgeldbescheid ist der Führerscheinkurs auf jeden Fall. |
#22
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Zitat:
Ich muß wohl meinen Lektor erschlagen .... ich meinte jetzt den Richter nicht in diesem Sinne, sonderen als "den verantwortlichen Menschen, der dann über den Bescheid zu entscheiden hat". Dass der Typ von der WSD kommt bestimmt §7 (6). Wundert mich schon, dass das eigentliche Thema weniger interessiert, als irgendwelche belanglosen Nomenklationen ..... sorry ... "bleib da Lektor, ich brauch Dich noch *wups* .... |
#23
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...bei mir war die Grundvorraussetzung bei der Prüfung zugelassen zu werden...die Vorlage des PKW Führerscheins!
Je nach Vergehen als Sportbootführer kann der PKW Schein mit einbehalten werden! so habbischs jelernt! gruss peter
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Die Schiffahrtsstrassenordnung behindert meinen Fahrstil. |
#24
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Zitat:
Die Vorlage eine Führerscheins für den Straßenverkehr erspart lediglich die Vorlage eines (kostenpflichtigen) Führungszeugnisses. Zitat:
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#25
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Hi Swampers,
Zuerst würde ich dich gerne mit Namen ansprechen. Darf ich dein Alter erfahren? Bitte nicht missverstehen,aber sprechen wir hier über jugendlichen Leichtsinn...? Gruss Andreas |
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