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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 15.07.2011, 14:18
swampers swampers ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 15.07.2011
Beiträge: 2
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard Schwarzfahren beim wakeboarden

hallo
ich habe eine frage:
ich fahre seit einiger zeit mit zwei freunden auf der müritz wakeboard.zwei von uns haben einen führerschein.alle von uns können boot fahren weil wir alle auf dem wasser groß geworden sind.was würde passieren wenn ich mit meinem boot(60ps) und dem freund ohne führerschein alleine fahren würde.ich würde auf dem board stehen und er steuert allein das boot ohne führerschein.was für eine strafe würde dann auf ihn zu kommen?
die frage ist rein theoretisch und würde mich somit nur über hilfreiche antworten freuen,dass man das nicht machen sollte weiß ich selbst;) bisher waren wir immer zu dritt
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  #2  
Alt 15.07.2011, 14:22
GrunAIR GrunAIR ist offline
Mod a.D.
 
Registriert seit: 21.02.2007
Beiträge: 5.779
16.519 Danke in 6.285 Beiträgen
Standard

Ach Du warst das...
http://www.boote-forum.de/showpost.p...15&postcount=7
Willkommen im Forum und sei so nett und nutze auch mal die Shifttaste.
Groß- und Kleinschreibung sowie Absätze machen einen Text gleich viel lesbarer.

Gruß Torben
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  #3  
Alt 15.07.2011, 15:07
Benutzerbild von marsvin
marsvin marsvin ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 04.02.2002
Ort: Seevetal+Falshöft/Angeln
Beiträge: 3.528
Boot: Condor 55 "marsvin"
13.418 Danke in 3.383 Beiträgen
Standard

Das ist ganz einfach: Dein Kumpel bezahlt wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (evtl. Straftatsbestand?), du bezahlst, weil du ihn fahren lässt, ist genau so zwei Freunden von mir ergangen,
Siggi
__________________
Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #4  
Alt 15.07.2011, 16:10
jackkkk jackkkk ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 13.09.2008
Ort: Salzburg
Beiträge: 87
40 Danke in 23 Beiträgen
Standard

Jo und die Versicherung zahlt gar nix! Die freut sich über sowas, weil sie leistungsfrei ist, wenn du deinen Freund fahren lässt der keine Berechtigung zum Steuern eines Bootes hat und ev auch sonst niemand an Bord ist der einen Schein hat. Dh im Schadensfall - und sowas kann gerade bei Personenschäden in die Existenz gehen - zahlen die nix.

Zwar müssen sie im Haftpflichtfall (das Wort erklärt es ja schon) zahlen, holen es sich im Regressweg wieder vom Versicherungsnehmer (also die Person die die Versicherung abschloss) und/oder Skipper wieder zurück. Wo wir wiederum bei einem möglichen finanziellen Existenzverlust wären.

Geändert von jackkkk (15.07.2011 um 16:15 Uhr)
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  #5  
Alt 15.07.2011, 16:51
swampers swampers ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 15.07.2011
Beiträge: 2
0 Danke in 0 Beiträgen
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und wie viel würde das kosten(schwarzfahren)?
würde das auch an den pkw führerschein gehen?
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  #6  
Alt 15.07.2011, 17:18
GrunAIR GrunAIR ist offline
Mod a.D.
 
Registriert seit: 21.02.2007
Beiträge: 5.779
16.519 Danke in 6.285 Beiträgen
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  #7  
Alt 15.07.2011, 17:20
Benutzerbild von Stralsunder
Stralsunder Stralsunder ist offline
Captain
 
Registriert seit: 18.08.2010
Ort: Stralsund
Beiträge: 439
1.009 Danke in 475 Beiträgen
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Und die PKW-Fahrerlaubnis betrifft es nicht
__________________
Beste Grüße aus HST vom Andreas
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  #8  
Alt 15.07.2011, 19:04
medo medo ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 24.05.2011
Ort: Wien
Beiträge: 895
Boot: Charter
Rufzeichen oder MMSI: Don't call us, we call you
1.011 Danke in 552 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von swampers Beitrag anzeigen
und wie viel würde das kosten(schwarzfahren)?
würde das auch an den pkw führerschein gehen?
Wie wär's mit entsprechenden Schein machen??? Spart im Zweifelsfall jede Menge Geld und Ärger!!!
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  #9  
Alt 15.07.2011, 19:24
Benutzerbild von Zzindbad
Zzindbad Zzindbad ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 21.04.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 1.000
Boot: HASLA 21 (Norwegisches Kajütboot)
1.789 Danke in 715 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von medo Beitrag anzeigen
Wie wär's mit entsprechenden Schein machen??? Spart im Zweifelsfall jede Menge Geld und Ärger!!!

Dazu würde ich in jedem Fall raten und zwar so schnell wie möglich. Wenn du häufiger beim Wakeboard dabei bist, ist das sowieso sinnvoll und es würde bei einer Verhandlung eventuell günstig für die auswirken, wenn du bereits zum Kurs angemeldet bist.

Tom
__________________
Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com
Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de
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  #10  
Alt 15.07.2011, 20:29
achim1 achim1 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 30.04.2009
Ort: NRW
Beiträge: 1.495
Boot: Grand Banks 42 classic
994 Danke in 473 Beiträgen
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Das ist angeblich so, aber so weit ich informiert bin ist es im umgekehrten Falle anders. Das bedeutet wenn man den PKW Führerschein abgeben muss ist der Bootsfühererschein auch weg. Sollte dies nicht korrekt sein, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.

Gruß Achim

Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
Und die PKW-Fahrerlaubnis betrifft es nicht
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  #11  
Alt 15.07.2011, 21:02
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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25.416 Danke in 8.956 Beiträgen
Standard

Hängt davon ab, wer es mit(geteilt) bekommt... Wenn der Sachbearbeiter diesen Trööt liest,
ist garantiert auch der PKW Führerschein weg.

Du brauchst doch auf jeden Fall einen Beobachter im Boot, dann sollte es doch zu der angegebenen
Konstellation gar nicht erst kommen. Der Beobachter ist ja nicht nur vorgeschrieben, sondern auch
durchaus sinnvoll.

Im Sommer sollte der Bootsführer sich schon auf das Bootführen konzentrieren können,
ein Schwimmer ist schnell übersehen und noch schneller, wenn der Bootsführer mehr
nach hinten als nach vorne guckt.

Habe ich vor vier Wochen erst auf der Mosel in der Wasserskistrecke gesehen. Genau dort
mussten die 25-jährigen Helden zu zweit eine Flussüberquerung machen. Und Köpfe sind im
Wasser gegen die Sonne schwerer zu erkennen als Treibholz.
__________________
gregor

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  #12  
Alt 15.07.2011, 23:32
Benutzerbild von Raccoonhotel
Raccoonhotel Raccoonhotel ist offline
Admiral
 
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Ort: Friedeburg
Beiträge: 3.369
Boot: Polaris Alpha
Rufzeichen oder MMSI: Scotch me up Beamy!!
9.778 Danke in 4.275 Beiträgen
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Wenn vorher schon gefragt wird, was es nachher an Strafe kostet, dann würde ich als Entscheidungsträger die Strafe wegen Vorsatzes verdoppeln!
__________________

Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!!
Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran.

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  #13  
Alt 15.07.2011, 23:51
Dominic Dominic ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 23.07.2003
Ort: Niederrhein
Beiträge: 768
1.132 Danke in 417 Beiträgen
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Hallo,
das mit der doppelten Strafe ist nicht mal so unwahrscheinlich.
Wer trotz eigener Befähigung jemandem. wissentlich die Führung über ein Fahrzeug überlässt welcher die nötige Befähigung nicht besitzt, kann aufgrund des bei Erlangen der nötigen Befähigung erlangten Wissen, Vorsatz unterstellt werden.
(Richtig schön juristisch, aber genau mit der Begründung kommt wahrscheinlich die Bußgeldstelle jeder Wasser- und Schifffahrtsdirektion vorm Schifffahrtsgericht/Verwaltungsgericht mit dem Bescheid durch)

Hat mich in einem anderen Trööt schon verwundert, dass die WSD in einem Vergleichbaren Fall das Bußgeld für beide (Fahrzeugführer/Patentinhaber) gleich festgesetzt hat.

Und übrigens, würde ich auch nicht uneingeschränkt den Tipp geben, dass der Verlust des "Sportbootführerscheins" keinen Einfluss auf den "KFZ-Schein" hat oder umgekehrt. Das ein höheres Gericht diese Rechtsauffassung mal vertreten hat, heißt nicht, dass dieser auch auf Dauer gefolgt wird.

Bis dann

Dominic
__________________
- Schleusenwärter sind auch Menschen -
www.binnenschifferforum.com

Geändert von Dominic (16.07.2011 um 00:11 Uhr)
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  #14  
Alt 16.07.2011, 11:37
jackkkk jackkkk ist offline
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Ort: Salzburg
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In Österreich ist der Bootsschein "für Seen und Flüsse bis 10 (oder 20) m Bootslänge" definitiv mit dem Pkw Führerschein der Klasse B gebunden. Kein B Schein = keinen Bootsschein, umgekehrt wird es zumindest zu einer Fahrtauglichkeitsüberprüfung mit teurem Idi..entest und Psychologengespräch kommen.

Nochmals weise ich darauf hin, dass die Behördenstrafe bezahlbar sein wird, der unausweichliche Versicherungsverlust in die tausende Euro bis zur Existenzvernichtung gehen kann!
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  #15  
Alt 16.07.2011, 16:00
Franklin99 Franklin99 ist offline
Lieutenant
 
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Schon toll, wenn hier eine Ordnungswidrigkeit mal so lilatutsch besprochen wird. Ich finde das nicht lustig ......

Binnenschiffahrtsaufgabengesetz §7 in Verbindung mit §2

mit Zitat zur Höhe der Geldbuße:
Zitat:
(4) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1, Absatz 2 Nr. 2 und 3 und Absatz 3 kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 2 Nr. 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden. Bei Zuwiderhandlungen gegen die von den Rheinuferstaaten oder den Moseluferstaaten gleich lautend erlassenen schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die auf Grund solcher Vorschriften ergangenen vollziehbaren Anordnungen gilt für die Höhe der Geldbuße der Rahmen des Artikels 32 der Revidierten Rheinschifffahrtsakte.
siehe bei: http://www.gesetze-im-internet.de/bi...203170956.html

Natürlich wird es jetzt nicht jede Nase mit 25.000€ treffen (wirtschaflichliche Leistungsfähigkeit und der ganze blabla blubb, aber theoretisch ist das drin)

Have Fun !
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  #16  
Alt 16.07.2011, 16:17
Franklin99 Franklin99 ist offline
Lieutenant
 
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Zitat:
Zitat von Raccoonhotel Beitrag anzeigen
Wenn vorher schon gefragt wird, was es nachher an Strafe kostet, dann würde ich als Entscheidungsträger die Strafe wegen Vorsatzes verdoppeln!
"etwas" Spielraum ist ja bei den 25k max schon gegeben. Ich wünsche dem Threadersteller von Herzen einen lieben Richter! War das jetzt Ironie?

sorry, wenn ich mich aufrege, aber mir geht bei Fragen "was passiert, wenn ich Gesetz x übertrete" immer das Thema im Kopf herum, dass die Strafen wohl doch noch zu niedrig sind ........
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  #17  
Alt 16.07.2011, 17:29
Panache Panache ist offline
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Es beste ist den Schein zu machen. Das kann man an einem Wochenende durchziehen inklu. Theoretischer und Praktischer Prüfung. Und da die jeweilige Person ja schon fahren kann, dürfte das ja kein Problem sein. ;)
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  #18  
Alt 16.07.2011, 17:37
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Dann hat er immer noch keinen Beobachter.

W§enn sie zu dritt sind, ist ja jetzt schon immer einer mit Schein auf dem Boot.

Zu zweit taugt das nichts. Mal abgesehen davon, dass er sich dann gar nicht auf
das Fahren konzentrieren kann, was macht er denn bei einem Sturz / Verletzung
des Wakeboardfahrers? Alleine eine echt doofe Situation.
__________________
gregor

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  #19  
Alt 16.07.2011, 17:41
Franklin99 Franklin99 ist offline
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Das ist aber dann eine Fragestellung, die über die Frage nach Übertreten von Gesetz noch einen natürlichen Sittenverstand verlangt. Ich finde, Du überlädst das Thema

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  #20  
Alt 16.07.2011, 18:50
Panache Panache ist offline
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Boot: Panache Laguna
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Ja gut, nur für mich ist ein Beobachter selbstverständlich. Aber stimmt schon ;)
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  #21  
Alt 16.07.2011, 18:52
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Franklin99 Beitrag anzeigen
"etwas" Spielraum ist ja bei den 25k max schon gegeben. Ich wünsche dem Threadersteller von Herzen einen lieben Richter! War das jetzt Ironie?
Das interessiert erstmal keinen Richter, wird alles von der WSD als zuständiger Ordnungsbehörde erledigt.

Die Kopplung von Pkw- und Bootsführerschein ist eine Urban Legend.

Billiger als ein Bußgeldbescheid ist der Führerscheinkurs auf jeden Fall.
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  #22  
Alt 16.07.2011, 19:04
Franklin99 Franklin99 ist offline
Lieutenant
 
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Das interessiert erstmal keinen Richter, wird alles von der WSD als zuständiger Ordnungsbehörde erledigt.

Die Kopplung von Pkw- und Bootsführerschein ist eine Urban Legend.

Billiger als ein Bußgeldbescheid ist der Führerscheinkurs auf jeden Fall.

Ich muß wohl meinen Lektor erschlagen .... ich meinte jetzt den Richter nicht in diesem Sinne, sonderen als "den verantwortlichen Menschen, der dann über den Bescheid zu entscheiden hat". Dass der Typ von der WSD kommt bestimmt §7 (6).

Wundert mich schon, dass das eigentliche Thema weniger interessiert, als irgendwelche belanglosen Nomenklationen ..... sorry ... "bleib da Lektor, ich brauch Dich noch *wups* ....
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  #23  
Alt 16.07.2011, 19:59
nethunter nethunter ist offline
Captain
 
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Boot: Zar 53
312 Danke in 213 Beiträgen
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...bei mir war die Grundvorraussetzung bei der Prüfung zugelassen zu werden...die Vorlage des PKW Führerscheins!

Je nach Vergehen als Sportbootführer kann der PKW Schein mit einbehalten werden!

so habbischs jelernt!

gruss
peter
__________________
Die Schiffahrtsstrassenordnung behindert meinen Fahrstil.
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  #24  
Alt 16.07.2011, 20:52
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
Captain
 
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Beiträge: 539
330 Danke in 201 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von nethunter Beitrag anzeigen
...bei mir war die Grundvorraussetzung bei der Prüfung zugelassen zu werden...die Vorlage des PKW Führerscheins!
Der Pkw-Führerschein ist keine Voraussetzung für die Ausstellung eines Sportbootführerscheins. Das erkennt selbst der Laie an dem Umstand, dass es den SBF schon ab 16 gibt.

Die Vorlage eine Führerscheins für den Straßenverkehr erspart lediglich die Vorlage eines (kostenpflichtigen) Führungszeugnisses.

Zitat:
Je nach Vergehen als Sportbootführer kann der PKW Schein mit einbehalten werden!

so habbischs jelernt!
Das macht es auch nicht richtiger.
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  #25  
Alt 17.07.2011, 06:01
Bergischer Löwe Bergischer Löwe ist offline
Vice Admiral
 
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Beiträge: 1.990
2.040 Danke in 1.134 Beiträgen
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Hi Swampers,
Zuerst würde ich dich gerne mit Namen ansprechen.
Darf ich dein Alter erfahren?
Bitte nicht missverstehen,aber sprechen wir hier
über jugendlichen Leichtsinn...?

Gruss
Andreas
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