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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Kroatien neue Vorschriften
...im Zeitschriften Forum sind die ersten neuen Auswirkungen übersetzt und erklärt...
ruhig... bleiben.. KLICK
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#2
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Crewliste
Hallo!
Habe bereits meine Crewliste bei der Charterfirma für Juli 05 ausgefüllt bekommen, wo meine Fam und Ich eingetragen sind. Mein Spezi kommt mit seiner Familie einige Tage später nach . und möchte sicher einige Male eine Runde mitgenohmen werden. soll ich sie schon jetzt in der Crewlisteanführen oder ist das nicht möglich, habe keine Lust mit den Abkassierern in Kroatien in die Hände zu fallen. TSchüss Bertl |
#3
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...du fährst ja nicht heute und morgen.... warte erst mal ab bis sich alle wogen geglättet und die sachlage sondiert hat....
wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird.... ich habe ein kapazität von 11 Personen, d.h. ich muss vor Antritt meines Urlaubs einen Roman schreiben (Crewlist mit 22 Personen mit allen Daten) .... ... einfach ein bischen abwarten..
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#4
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Re: Crewliste
Zitat:
Da hast du etwas falsch verstanden, das ganze betrifft ja nur die Privatboote und nicht die Charterboote. Mit einem Charterboot kannst du Crewlisten machen so viel du willst dafür zahlen ja die echten Charterboote auch Steuern. Die Schwarzvercharterer haben sich da nicht beteiligt deshalb mußte den kroaten etwas einfallen, leider trifft es meist die Bootseigner die nicht einmal im Traum daran denken das Boot zu verleien.
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit |
#5
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hat denn jemand ne Quelle für nen offiziellen Vordruck, vielleicht als PC File??
dann kann man das Ding schon zu Hause ausfüllen und legt es im Hafenbüro nur vor.....
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alles jeiht, nur Schnecke kruffe un Frösch höppe |
#6
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Also ich weiss nicht wie Ihr das seht, für mich ist das kein Problem. Da ich im Urlaub nur mit meiner Frau unterwegs bin - endlich allein!!!! - kommt auf die Crew-Liste nur der Name meiner Frau und meiner, Schluß ,Ende.
Obwohl ich auf meinem Boot problemlos 4-6 Personen mitnehmen könnte. Aber wenn ich mir diese Personenzahl auf meinem 21 Fuß Weekender vorstelle, dann hätte ich keinen Spaß mehr daran. Da bleibe ich lieber zu Hause und mein Boot in der Scheune. Ich fahre mit dem Boot in Urlaub und möchte Urlaub. Vor 2 Jahren hatten wir Bootsfreunde die Besuch von Ihren "Lieben Verwandten" bekamen. Boot voll mit Leuten, jeden Tag wollten die was erleben - sprich fahren ohne Ende, Buchteln und Baden, rein ins Boot, raus aus dem Boot innen klitschnaß usw. usw. Ne, danke. Unser armer Freund war nach 3 Tagen völlig fertig. Sein Kommentar - nie wieder! Also keine Panik, je weniger auf der Liste stehen um so besser - ist halt meine Meinung! Grüße Reimar
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Der ärmste Hund auf dieser Welt ist ein Mensch für den nur eines zählt - und das ist Geld! |
#7
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... ganz so sehe ich das nicht... ich treffe jedes jahr gute und langjährige urlaubsbekanntschaften... mit denen man auch das jahr über kontakte pflegt... auch aus anderen Ländern... und die nehme ich dann ganz gerne mal zu einem ausflug mit... (1 oder 2 mal...was ist das schon).... aber dazu bäuchte ich dann wahrscheinlich die namen auf der crewliste....
aber was nützt es über ungelegte eier zu diskutieren... ich lasse mich da nicht verrückt machen... wies kommt so kommts
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#8
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Cro - ? Vingnette
Muss auch was dazu sagen.
Also ein bischen Ehrlichkeit sollte schon helfen. Es sind viele (hunderte) Boote unterwegs die sicher mit Freunden und Bekannten unterwegs sind. Das problematische daran ist warscheinlich, dass der Grossteil dieser Boote sich teilweise die Kosten von Freunden und Bekannten, erstatten lässt. Auch wenn man nicht von Gewinnabsicht sprechen kann, stellt das für die Kroatischen Behörden natürlich eine Art "Charter" dar, welcher natürlich nicht versteuert wird. Und diesen Abläufen versuchen die Behörden gegenzusteuern. Ist für uns alle sicher unangenehm, aber man sollte wie immer "Ursache + Wirkung" hinterfragen. Trotzdem schöne Grüsse und lassen wir uns, unseren Bootsurlaub in der Adria nicht vermiesen. fei |
#9
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Vorschrift
Genau so isses
Da gibt es ja immer wieder Angebote in "D" und "A" die fallen auch darunter. Selbst in div Boote Zeitschriften kann man Charterboote von privat zu privat lesen. Da sind die wenigsten mit einer Charter Lizenz ausgestattet. Stellt euch vor jeder dürfte sein Auto als Leihwagen vermieten ohne die nötigen Lizenzen und Steuern zu zahlen. Genauso könnte man das auf Baumaschinen Lastwagen Busse wohnmobile ausdehnen.
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit |
#10
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..ich bin mir da auch sicher, dass ... (ich gehe mal von mir aus, mit standort/anmeldung in rovinj).....
wenn ich in porec oder vrsar kontrolliert werde und hab zwei erwachsene mit einem oder zwei kinder m i t an bord ...ohne dass diese auf der liste stehen und erkläre dass wir nur einen kleinen ausflug machen .... wahrscheinlich keine probleme haben werden... werde ich aber mi8t den gleichen Umstand in Mali Losinj oder Sibenik kontrolliert... habe ich ein Problem....
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#11
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Charter oder nur Mitnahme
Hi,
also ich hätte da auch ein problem. ich mache mit der Familie Urlaub und es ergibt sich das ein paar Bekannte auch vor Ort sind. Dann kann man sie ja nicht eintragen weil das vor der Saison erfolgen sollte. Aber auf Verdacht einfach die doppelte Anzahl an erlaubten Personen am Jahresanfang anzugeben ( wie von den Behörden freigegeben) halte ich aus zwei Gründen für Mist: 1) ich weiß nicht wer evtl, eingetragen werden sollte 2) die Kurtaxe wird nach Crewliste bezahlt (zumindest war das bei Bekannten so) Weiß man was neues wegen dem Permit? cu Andy |
#12
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Hab nen 6-Meter Sportboot und bin alleiniger Eigner. Ich fahre seit Jahren für 3 Wochen nach Kroatien und nehme mein Boot mit runter. Wir sind mit teilweise bis zu 3 Familien da und da können schonmal so 8-10 Personen auf dem Boot sein (nicht alle auf einmal)...
Nach meinem Urlaub kommt dann ein Freund von mir mit seiner Familie und ebenfalls mit einigen anderen Familien und übernimmt meine gemietete Ferienwohnung und auch das Boot. Nach seinem Urlaub bringt er dann das Boot wieder mit zurück. Bisher hatte ich mir da nicht all zu große Gedanken drüber gemacht und wir hatten nur ein formloses Schreiben aufgesetzt, dass er mein Boot benutzen darf. Wir hatten das eher für den Grenzübergang (Einfuhr-Ausfuhr) gedacht. Nach dem was man jetzt so liest können wir uns ja scheinbar diese Art der Nutzung meines Bootes abschminken, oder wie seh ich das. Ich bin kein Vercharterer und bekomme auch kein Geld für das verleihen. Mein Freund hilft mir ständig mein Boot zu reparieren, ich nutze seine Werkstatthalle für Reparaturen und als Winterstellplatz und dazu sind wir berufliche Nachbarn. Wir teilen uns die Versicherungs- und Ersatzteilkosten und im Grunde sind wir eine nicht eingetragene Eignergemeinschaft. Würde das was bringen, wenn ich ihn nun als Miteigner in die Papiere eintragen lasse oder soll man erstmal garnichts tun und warten, wie sich das in der Praxis einstellen wird...???
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Gruß - Georg |
#13
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Die kroatische Regierung hat am 29.12.2004 (Geschäftsblatt Narodne Novine NN, Nr. 181/2004) eine neue Verordnung erbracht.
kLASA: 342-01/04-01/02 URBROJ: 5030115-04-3 DIE NEUE VERORDNUNG ÜBER: DIE EINREISE UND AUFENTHALT FREMDER WASSERFAHRZEUGE, DIE DEM SPORT UND REKREATION DIENEN, IN DIE TERITORIÄLE GEWÄSSER DER REPUBLIK KROATIEN IST GESTERN, AM 13.01.2005 IN KRAFT GETRETEN UND BESAGT FOLGENDES. Art. 1 (Teile des Textes) Betr. alle fremde Wasserfahrzeuge, die dem Sport, touristischen Kreuzfahrten, Wettbewerben oder einer Bootsausstellung dienen Art.3 Mit den Booten aus Art. 1 darf keine gewerbliche Tätigkeit (Personen gegen Entgelt fahren o.ä.) ausgeübt werden. Art. 4 Der Lenker des Bootes ist verpflichtet, auf dem kürzesten Wege sein Boot in einem Hafen anzumelden (wenn er auf einer Wasserstrasse nach Kroatien kommt) und dort Vignette kaufen, sowie die Personenliste beglaubigen lassen Art. 5 1) Die Vignette muss an einer gut sichtbaren Stelle am Boot angebracht werden. 2) Die Vignette brauchen NICHT die Boote, die kürzer als 2,5m sind/oder deren Treibkraft aller Motoren NICHT höher, als 5 KW ist. 3) Die Vignette brauchen NICHT, die Wasserfahrzeuge, die mit Rudern betrieben werden, unabhängig von der Länge (z.B. Kajak, Sandolinen, Tretboote u.ä.) 4) Die Vignette brauchen die Boote NICHT, die in einem Hafen aufbewahrt sind (ruhen) 5) Die Vignette ist PRO BOOT 1 Jahr vom Tag der Ausstellung gültig. 6) Die Vignette gibt nur die Hafenkommandatur aus. 7) Bei der Ausstellung der Vignette, prüft die Kommandatur die Fahrtauglichkeit des Bootes. (laut Dokumenten) Der Abschnitt der für dieses Boot ausgestellten Vignette wird auf die Personenliste desselben Bootes aufgeklebt. PERSONENVERZEICHNIS Die Personenliste darf maximal die doppelte Anzahl Personen beinhalten von der Zulassungszahl der Sitz-oder Liegeplätze. Also, wenn das Boot für 6 Personen zugelassen ist, dürfen Sie maximal 12 Personen auf die Liste setzen. Sollten Sie während des Urlaubs einen Freund im Camp auf eine Hafenrundfahrt mitnehmen, passiert bei der Kontrolle NICHTS. Art. 8 Mitzuführen sind: VIGNETTE BEGLAUBIGTE PERSONENLISTE NACHWEIS ÜBER DIE FAHRTAUGLICHKEIT FÜR DAS BOOT BOOTSFÜHRERSCHEIN VERSICHERUNGSNACHWEIS EIGENTUMSNACHWEIS, ODER EINE NUTZUNGSVOLLMACHT Die Vignette ist: 105 x 149 mm groß Alle Wasserfahrzeuge, die noch eine gültige Anmeldung haben, können diese bis zum Ablauf nutzen. __________________
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#14
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danke
hi
also das ist eine super info, vielen dank aeh aber mal eine frage: NACHWEIS ÜBER DIE FAHRTAUGLICHKEIT FÜR DAS BOOT aeh also wir schmeißen es ins wasser und wenn es schwimmt taugt es oder taucht es na schauen wir mal cu andy |
#15
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Re: danke
Zitat:
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#16
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Zitat aus Boote 1/05 (sinngemäß), Extra Beilage Kroatien: Die Bootsdokumente (Bootspapiere, -führerschein,-versicherungsnachweis) dienen ..... und (wohl die Bootspapiere gemeint ) als Nachweis über die Seetüchtigkeit des Wasserfahrzeugs.
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
#17
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Krieg ich jetzt keinen schönen dreieckigen Aufkleber mehr?????
Die machen sich so gut , wäre schade Gruß Andy |
#18
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...warte erst mal.. vielleicht ist die neue Vignette hübscher als das (auf den Kopf gestellte)... alte Vorfahrt-Achten Schildchen
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#19
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Zitat:
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Klaus Fair winds and clear skies Bekennender Segler |
#20
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. die Jahreszahl war vorher schon drauf....das wär ja nix neues....
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#21
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So sieht sie aus:
mfg Mike |
#22
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Na ja, nicht gerade schön,
wird unsere Boote ganz schön verschandeln Ich will wieder ein Dreieck haben !!! Schade Grüße an alle Kroatienfahrer Garfield (Willi) |
#23
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Schaut aus wie eine Autobahnvignette. Ist wahrscheinlich nur das Logo geändert für die Schiffahrt.
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Servus Bernd Wenn allzu viele in einem Boot sitzen, geht es unter |
#24
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Zitat:
Also wenn du meinst...mir ist das echt egal- das Dreieck war genauso potthäßlich wie dieses Ding hier. Noch häßlicher ist es die ganze Scheibe mit den Dingern zu verkleben.... Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen. |
#25
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habe dieses Thema in einer - für mich neuen, aber klasse gemachten Wassersportzeitschrift namens NAUTICA ( passt gut zum Forum, sind MoBos genauso wie Segler drin ) - sehr viel ausführlicher als die Bruchstückinformationen in anderen Zeitungen entdeckt. Darf mal für die Interessierten zitieren:
Die Drei-Jahres Regelung für die Mitnutzung durch Familienangehörige ist vorbei. Yachteigner müssen vor der ersten Ausfahrt eine Liste abzeichnen lassen, die die Personen benennt, die in diesem Jahr das Boot benutzen dürfen. Dabei dürfen nicht mehr Personen als die doppelte Kojenanzahl an Bord benannt werden. Diese Liste kann im nachhinein nur durch einen Eingabe über die Botschaft geändert werden. Eignergemeinschaften haben keine Sonderregelung. ! Vereinsschiffe = keine Ausnahmen ! Wer von ausserhalb Kroatiens einreist, muss im ersten Port-of-entry diese Liste erstellen lassen und sie gilt solange, bis die kroatischen Hoheitsgewässer wieder verlassen wurden -> Crewwechsel in Kroatien ausgeschlossen. Die Vignette gilt nur noch für ein Jahr und ob die Befahrungsgebühren für Nationalparks enthalten ist, war bei Drucklegung unbekannt. Die Vignette ist jetzt an das Boot gebunden, nicht mehr an den Eigner.. Charteryachten müssen ab 2005 unter kroatischer Flagge laufen -> dieses wird viele Kaufcharter-Eigner dazu bewegen, diese Gewässer zu verlassen, da Ihr Boot im Falle eines Zugriffes durch die Behörden oder auch Insolvenz weg sein dürfte. Link zur Zeitung: www.nautica.it Zitat Ende. Vielleicht hilft es ja.
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beste Grüße Stefan |
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