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  #1  
Alt 19.07.2011, 20:48
Niels Niels ist offline
Ensign
 
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Standard Wasserskivorschriften für See???

Moin,

nachdem ich die Suche im Forum und Google benutzt hab und leider nichts gefunden habe mal meine Frage.

Gib es bezüglich Schutzkleidung, Besatzung und Ausrüstung des Bootes beim Wakeboarden und Tuben irgendwelche Vorschriften für die Ostsee?
Hab leider nur was zur Binnenschifffahrt gefunden.
Und in DK (wo ich sonst fahre) fährt so oder so jeder wie er Bock hat.

Gruß Niels
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  #2  
Alt 19.07.2011, 20:57
RING18 RING18 ist offline
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Zu Vorschriften kann ich nichts sagen aber 2 im Boot und Prallschutz/Schwimmweste für den Gezogenen sind selbstverständlich
Was soll dann noch schiefgehen
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  #3  
Alt 19.07.2011, 21:20
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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Hallo Niels,

in den deutschen küstennahen Gewässern, in denen Du Wasserski laufen willst, gelten kaum Sondervorschriften für Wasserskiläufer - anders als im Binnenbereich.

Insbesondere gibt es (entgegen einer oft hier zu lesenden Meinung) keine Pflicht, einen "zweiten Mann" an Bord zu haben , sozusagen als "Beobachter", wie es allerdings BINNEN vorgeschrieben ist.

Über die Frage, ob das vielleicht zu unsicher ist, alleine ein Boot mit Läufer im Anhang zu ziehen, oder nicht, ist hier schon oft debattiert worden, ich sag dazu künftig nichts mehr. Ich finde das völlig unproblematisch - wo Wasser ist, ist ja manchmal auch genug Wasser () .... für andere Boote

Innerhalb eines Fahrwassers ist "ziehen" verboten (auf der Ostsee) , daneben uneingeschränkt erlaubt. Einige Reviere haben ihre Besonderheiten, zB Wasserskistrecken.

Mir ist keine Vorschrift bekannt, die das Tragen einer Prallschutzweste (oder evtl. nur Schwimmweste) verlangen würde;

ich würde aber niemals einen Wasserskiläufer ohne eine solche Weste hinter mir herziehen !

gruss
lars
__________________
Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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  #4  
Alt 19.07.2011, 21:20
Niels Niels ist offline
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Ja eben das ist ja mein Frage...

Prallschutz ist selbstverständlich...

Konkret... jemand in der Kieler Bucht schon mal Probleme gehabt?

P.S. Ist ein 2.ter im Boot Pflicht (ggf. mit Spiegel) ? Wo steht das für See?
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  #5  
Alt 19.07.2011, 21:22
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
Fleet Captain
 
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Zitat:
Zitat von Niels Beitrag anzeigen
Ja eben das ist ja mein Frage...

Prallschutz ist selbstverständlich...

Konkret... jemand in der Kieler Bucht schon mal Probleme gehabt?

P.S. Ist ein 2.ter im Boot Pflicht (ggf. mit Spiegel) ? Wo steht das für See?
nirgendwo

Gruss
Lars
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  #6  
Alt 19.07.2011, 21:24
Niels Niels ist offline
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Zitat:
Zitat von Lars Ostsee Beitrag anzeigen
Hallo Niels,

in den deutschen küstennahen Gewässern, in denen Du Wasserski laufen willst, gelten kaum Sondervorschriften für Wasserskiläufer - anders als im Binnenbereich.

Insbesondere gibt es (entgegen einer oft hier zu lesenden Meinung) keine Pflicht, einen "zweiten Mann" an Bord zu haben , sozusagen als "Beobachter", wie es allerdings BINNEN vorgeschrieben ist.

Über die Frage, ob das vielleicht zu unsicher ist, alleine ein Boot mit Läufer im Anhang zu ziehen, oder nicht, ist hier schon oft debattiert worden, ich sag dazu künftig nichts mehr. Ich finde das völlig unproblematisch - wo Wasser ist, ist ja manchmal auch genug Wasser () .... für andere Boote

Innerhalb eines Fahrwassers ist "ziehen" verboten (auf der Ostsee) , daneben uneingeschränkt erlaubt. Einige Reviere haben ihre Besonderheiten, zB Wasserskistrecken.

Mir ist keine Vorschrift bekannt, die das Tragen einer Prallschutzweste (oder evtl. nur Schwimmweste) verlangen würde;

ich würde aber niemals einen Wasserskiläufer ohne eine solche Weste hinter mir herziehen !

gruss
lars
Das doch mal ne Antwort nach meinem Geschmack

Letzter post war 30sek. zu spät

Gruß Niels

P.S. Bitte keine neue Diskusion....
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  #7  
Alt 19.07.2011, 21:35
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
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Moin,

hierzu gibt es keine Vorschriften, nur seemännische Sorgfaltspflichten.
__________________
Gruss Vestus
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  #8  
Alt 20.07.2011, 11:47
Marten83 Marten83 ist offline
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Ort: Bad Zwischenahn
Beiträge: 48
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10 Danke in 8 Beiträgen
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Hi, habe mich diesbezüglich für die Nordsee mal erkundigt. Es gibt vom ADAC ein PDF in dem solche Dinge erläutert werden. Unter Anderem Vorschriften Sorgfaltspflichten etc.
Kann ich nur empfehlen:
www.adac.de/_mm/pdf/Wasserski_Jetski_10_2010%20_57421.pdf

MfG, Marten83
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  #9  
Alt 20.07.2011, 12:40
Benutzerbild von Antaris
Antaris Antaris ist offline
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Zitat:
Zitat von Niels Beitrag anzeigen
...
Prallschutz ist selbstverständlich...

Konkret... jemand in der Kieler Bucht schon mal Probleme gehabt?

...
Kieler Bucht: Geschwindigkeitsbegrenzung
http://webcache.googleusercontent.co...=www.google.de
__________________
Gruß
Axel

wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV
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  #10  
Alt 21.07.2011, 14:33
Niels Niels ist offline
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Zitat:
Zitat von Marten83 Beitrag anzeigen
Hi, habe mich diesbezüglich für die Nordsee mal erkundigt. Es gibt vom ADAC ein PDF in dem solche Dinge erläutert werden. Unter Anderem Vorschriften Sorgfaltspflichten etc.
Kann ich nur empfehlen:
www.adac.de/_mm/pdf/Wasserski_Jetski_10_2010%20_57421.pdf

MfG, Marten83
Das kenne ich... Trotzdem danke.

Ich fahre von Wendtorf aus ... da ist alles frei und in die Innenförde treibt mich nichts.
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Gruß Niels
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