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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 22.07.2011, 11:35
kretzer kretzer ist offline
Cadet
 
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Standard Trailer ohne TÜV samt Boot überführen Boot

Hallo Zusammen,

ich bin schon länger auf der Suche nach einem günstigen Angelboot.

Da es oft vorkommt, das Boote Sammt Straßentrailer der aber keinenn TÜV hat verkauft werden will ich wissen, ob man damit trotsdem auf die Straße darf, wenn man sich beispielsweise an eine gewisse Geschwindigkeitsgrenze hält und der Trailer einen guten Eindruck macht.


Vielen Dank im Voraus,
Kretzer
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  #2  
Alt 22.07.2011, 11:43
Benutzerbild von StephanK14
StephanK14 StephanK14 ist offline
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Hallo Kretzer,

Überführungskennzeichen gehen. Vorraussetzung ist natürlich das der Trailer Verkehrssicher ist
Bei Roten Nummern bin ich mir nicht ganz sicher.

Gruß
Stephan
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  #3  
Alt 22.07.2011, 12:10
ring210 ring210 ist offline
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Hallo,
wenn man es genau nimmt, darf man mit roten Nummern zwar den Trailer
überführen aber ohne Ladung (Boot).
Wird aber meistens geduldet.
Wenn allerdings was passiert ist das mit der Versicherung so eine Sache???
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  #4  
Alt 22.07.2011, 12:12
Benutzerbild von Tias
Tias Tias ist offline
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Nimm am besten immer die Kurzzeitkennzeichen für sowas, Verkehrssicherheit wie oben schon erwähnt ist wichtig und liegt an dir das zu gewährleisten.
Bei den "roten" Händlerkennzeichen kann es soweit ich informiert bin gerne mal schwierigkeiten geben wo, was, wann wie gefahren werden darf (zb. Anhänger nur unbeladen und nicht Sonn- oder Feiertags) das kann sich allerdings auch regional unterscheiden.
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  #5  
Alt 22.07.2011, 12:17
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Ich hab mich gerade wegen so einem Problem auch erkundigt.
Versicherungsbestätigung holen, zur Zulassungsstelle und für 22€ Kurzzeitkennzeichen holen und los gehts.
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  #6  
Alt 22.07.2011, 12:25
kretzer kretzer ist offline
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Danke euch allen für die gute Auskunft

Jetzt muss mir nur noch jemand ein günstiges Anglerboot mit führerscheinfreien (max 6PS) Motor in der Nähe Konstanz verkaufen
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  #7  
Alt 22.07.2011, 12:25
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chillout chillout ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Versicherungsbestätigung holen
Wozu? Der Trailer ist über das Zugfahrzeug versichert.

Also Kurzzeitkennzeichen holen und Abfahrt!
__________________
Gruß, Rasmus

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  #8  
Alt 22.07.2011, 12:28
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von chillout Beitrag anzeigen
Wozu? Der Trailer ist über das Zugfahrzeug versichert.

Also Kurzzeitkennzeichen holen und Abfahrt!
So war die Auskunft von der Zulassungsstelle.
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  #9  
Alt 22.07.2011, 12:34
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Morrrpheus Morrrpheus ist offline
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Am sichersten geht man, bei so kleinen Trailern, wenn man den "einfach" auf einen PKW-Trailer stellt und dort gut sichert...

Kommt halt drauf an, ob man Zugriff auf so einen hat, oder nicht.
__________________
Morrrpheus
auch bekannt als Sascha
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  #10  
Alt 22.07.2011, 13:10
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chillout chillout ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
So war die Auskunft von der Zulassungsstelle.
Ja gelesen hab ich das schon mehrmals, merkwürdig, dass das nicht einheitlich geregelt ist.
Eigentlich sollte das ohne Versicherungsnachweis funktionieren.
__________________
Gruß, Rasmus

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  #11  
Alt 22.07.2011, 13:15
JohnB JohnB ist offline
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In München-Land tut es das auch. Allerdings schienen auch dort nicht alle Sachbearbeiter das zu wissen; der Chef wußte es.
__________________
Beste Grüße

John
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  #12  
Alt 22.07.2011, 13:17
elbeschlauchbootfahrer elbeschlauchbootfahrer ist offline
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Zitat:
Zitat von chillout Beitrag anzeigen
Ja gelesen hab ich das schon mehrmals, merkwürdig, dass das nicht einheitlich geregelt ist.
Eigentlich sollte das ohne Versicherungsnachweis funktionieren.
Die Versicherung gibt dir aber keine Nummer wenn du denen erzählst daß du ein versicherungsfreies Fahrzeug überführen willst Als nächstes hast du endlose Diskussionen auf der Zulassungsstelle

Obendrein ist es, zumindest bei meiner Versicherung, kostenlos
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  #13  
Alt 22.07.2011, 13:20
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StephanK14 StephanK14 ist offline
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Zitat:
Zitat von chillout Beitrag anzeigen
Wozu? Der Trailer ist über das Zugfahrzeug versichert.

Also Kurzzeitkennzeichen holen und Abfahrt!
Hallo,

der Trailer ist nur mit Grünem Kennzeichen und dementsprechend Zugelassen über das Zugfahrzeug Versichert.
Um Kurzzeitkennzeichen zu erhalten benötigst Du eine Versicherungsbestätigung. Am besten holt man sich die bei seiner Versicherungsgesellschaft.
Man bekommt die auch bei den Schildermachern die bei den Zulassungstellen sind, Kosten denn allerdings mehr

Gruß
Stephan
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  #14  
Alt 22.07.2011, 13:20
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Stralsunder Stralsunder ist offline
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Zitat:
Zitat von Morrrpheus Beitrag anzeigen
Am sichersten geht man, bei so kleinen Trailern, wenn man den "einfach" auf einen PKW-Trailer stellt und dort gut sichert...
Kommt halt drauf an, ob man Zugriff auf so einen hat, oder nicht.
Und die kann man fast überall für kleines Geld anmieten
__________________
Beste Grüße aus HST vom Andreas
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  #15  
Alt 22.07.2011, 13:24
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Nochmal anders:

Wenn der Trailer ein Grünes Kennzeichen besitzt und soweit in Ordnung ist warum Fährst Du nicht direkt vom Kauf zum Tüv?
Die direkte Fahrt zum Tüv ist Erlaubt.

Gruß
Stephan
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  #16  
Alt 22.07.2011, 13:30
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von StephanK14 Beitrag anzeigen
[..] Um Kurzzeitkennzeichen zu erhalten benötigst Du eine Versicherungsbestätigung. Am besten holt man sich die bei seiner Versicherungsgesellschaft.[..]
Es gibt durchaus grüne Kurzzeitkennzeichen.
__________________
Beste Grüße

John
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  #17  
Alt 22.07.2011, 13:34
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Um für einen Sportboottrailer ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten brauchst Du keine Versicherungsbestätigung und auch keine Papiere .

Der Trailer ist über das Zugfahrzeug versichert (solange er natürlich angehangen ist) und den Fahrzeugschein bekommst Du "Blanko" und musst ihn selbst ausfüllen mit den Angaben aus Deinen Papieren oder dem Typenschild .

Für die Verkehrtauglichkeit und die Vorschriftsmäßigkeit des Trailers bist Du verantwortlich . Also hast Du z.B. einen Trailer mit technischen Mängeln oder wie ich einige Jahre einen US-Trailer der in Deutschland so nicht zugelassen werden würde darfst Du ihn auch mit Kurzzeitkennzeichen nicht fahren .
__________________
Gruß Andre

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  #18  
Alt 22.07.2011, 13:45
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Zitat:
Zitat von StephanK14 Beitrag anzeigen
Hallo,

der Trailer ist nur mit Grünem Kennzeichen und dementsprechend Zugelassen über das Zugfahrzeug Versichert.
Um Kurzzeitkennzeichen zu erhalten benötigst Du eine Versicherungsbestätigung. Am besten holt man sich die bei seiner Versicherungsgesellschaft.
Man bekommt die auch bei den Schildermachern die bei den Zulassungstellen sind, Kosten denn allerdings mehr

Gruß
Stephan
Ist habe bereits zwei Trailer mit Überführungskennzeichen überführt,
bei keinem war ein Versicherungsnachweiß erforderlich.
__________________
Gruß, Rasmus

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  #19  
Alt 22.07.2011, 13:56
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Zitat:
Zitat von StephanK14 Beitrag anzeigen
...
Wenn der Trailer ein Grünes Kennzeichen besitzt und soweit in Ordnung ist warum Fährst Du nicht direkt vom Kauf zum Tüv?
Die direkte Fahrt zum Tüv ist Erlaubt.
...
Die direkte Fahrt zum TÜ ist auch mit entstempelten UND ZUGEWIESENEN Kennzeichen möglich - da brauchts keine Kurzzeitkennzeichen für, mit denen darf man eh rund herum fahren - egal ob auf dem Weg zum TÜ oder zu sonst welcher "Überführung"
__________________
Beste Grüße aus HST vom Andreas
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  #20  
Alt 22.07.2011, 14:07
Benutzerbild von StephanK14
StephanK14 StephanK14 ist offline
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Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
Die direkte Fahrt zum TÜ ist auch mit entstempelten UND ZUGEWIESENEN Kennzeichen möglich - da brauchts keine Kurzzeitkennzeichen für, mit denen darf man eh rund herum fahren - egal ob auf dem Weg zum TÜ oder zu sonst welcher "Überführung"
Das meinte ich ja damit, er braucht keine Kurzzeitkennzeichen stattdessen gleich die Fahrt zum Tüv

Das mit den Grünen Kurzzeitkennzeichen ist mir Neu, habe immer Normale (Gelbe) Kurzzeitkennzeichen geholt.



Gruß
Stephan
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  #21  
Alt 22.07.2011, 14:11
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pruno pruno ist offline
Commander
 
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Moin,

das Thema ist hier schonmal durchgekaut worden:
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=98898

Beste Grüße
Dirk
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Datt Best fun Läbn is, watt jü met de Tään afreeten daut.
(Alte norddeutsche Weisheit)
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  #22  
Alt 22.07.2011, 14:12
Benutzerbild von Stralsunder
Stralsunder Stralsunder ist offline
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Haken dabei ist aber das zugewiesene Kennzeichen.
Da reicht nicht ein "ehemals" zugewiesenes

@ TE vergiss das mal ganz schnell mit den Geschwindigkeitsgrenzen - das geht nicht mit einem ordinären PKW - Spaß würds auch nicht wirklich machen mit 6KmH rum zu gondeln
__________________
Beste Grüße aus HST vom Andreas
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  #23  
Alt 22.07.2011, 14:18
elbeschlauchbootfahrer elbeschlauchbootfahrer ist offline
Rotkäppchen
 
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Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
Haken dabei ist aber das zugewiesene Kennzeichen.
Da reicht nicht ein "ehemals" zugewiesenes
Kein Mensch wird auf die Idee kommen einen SDAH für Sportgeräte abzumelden

Ab- und wieder anmelden kostet Geld. Einfach stehen lassen und wenn er wieder gebraucht wird einfach TÜV machen ist gratis
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  #24  
Alt 22.07.2011, 14:23
Benutzerbild von Stralsunder
Stralsunder Stralsunder ist offline
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sag dass mal nicht, zumal man auch noch bei angemeldeten Hängern HU-Pflichtig ist. Es gibt dafür gerne auch Bußgelder und keine Schonzeiten wie sich mancher schönredet. Selbst nen zerlegtes Moped im Keller muss, wenns angemeldet ist, fristgerecht zur HU auch wenns wohl nie wieder die Straße sieht und nur zur %reduzierung gammelt

Gratis ist der TÜ schon mal garnicht
__________________
Beste Grüße aus HST vom Andreas
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  #25  
Alt 22.07.2011, 14:28
elbeschlauchbootfahrer elbeschlauchbootfahrer ist offline
Rotkäppchen
 
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Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
sag dass mal nicht, zumal man auch noch bei angemeldeten Hängern HU-Pflichtig ist. Es gibt dafür gerne auch Bußgelder und keine Schonzeiten wie sich mancher schönredet. Selbst nen zerlegtes Moped im Keller muss, wenns angemeldet ist, fristgerecht zur HU auch wenns wohl nie wieder die Straße sieht und nur zur %reduzierung gammelt

Gratis ist der TÜ schon mal garnicht
Der TÜV ist nicht gratis wirft aber außer der Gebühr keine weiteren Kosten auf Sei mal nicht so ein Pingel

Gib zu der HU-Pflichtigkeit mal bitte eine sichere Quelle an. Mein WoWa steht seit 4 Jahren ohne TÜV aber zugelassen im nichtöffentlichen Verkehrsraum. Nicht daß ich mir da ein Ei lege
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