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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Das wir unsere "Schätzle" ja 24 Monate in HR lassen dürfen ohne Zoll zahlen zu müssen ist mit bekannt, aber unter welchen Vorraussetzungen?
Da ich während der Saison gute 3 Monate in HR verbringe, aufgeteilt auf 4-5 Aufenthalte könnte ich das Boot in der seeeehr großen Garage meiner Gastfamilie abstellen. Nach Auskunft der Carina in Korcula ist das Unterbringen von Booten in privaten Garagen, Scheunen etc. verboten und wird mit erheblichen Geldbußen für beide Parteien belegt. D.h. Ostern 14 Tage Bootfahren in HR, danach Boot unter Zollverschluss in der Marina 6 Wochen 150 €, Pfingsten Boot ins Wasser nach 3 Wochen wieder Zollverschluss ......... und so weiter bis zum Oktober. Wer kann nähere Angaben machen, da ich eine gewisse "Vetterleswirtschaft" nicht ausschließen kann. Klaus |
#2
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18 Monate - und das ist sogar recht neu, denn vorher waren es lediglich 6 Monate. Um diese 18 Monate nutzen zu können musst Du im Ernstfall auch nachweisen können, wann diese Frist für Dich begonnen hat also - wann das Boot nach HR gebracht wurde. Du kannst das gerne nachvollziehen unter "Vorübergehende Einfuhr" ==> Zollbestimmungen Das private unterstellen bei Freunden oder Bekannten ist unter den vorgenannten Bedingungen natürlich möglich, aber die sollten dann in Deiner Abwesenheit die Fristen nachweisen können.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#3
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Hallo Fred,
sorry war von mir zu schnell geschrieben, es sind nur 18 Monate, Du hast Recht. Deinen Hinweis "vorübergehende Einfuhr" habe ich schon mehrmals gelesen, da geht aber leider nicht daraus hervor ob das Boot während meiner Abwesenheit "Privat" untergestellt werden darf oder es unter Zollverschluss stehen muss. Daher meine telefonische Anfrage beim Zoll in Korcula mit der Auskunft " Nur bei lizenzierten Unternehmen" Gruß Klaus |
#4
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Diese 18 Monate sind eindeutig so zu verstehen wie ich das geschrieben habe. Unter Zollverschluss könnte Dein Boot Jahrzehnte (ich weiss, das geht natürlich nicht mehr) in HR verbleiben, nicht nur 18 Monate. Denke nur an die Bootsbesitzer, die ihre Boote seit vielen Jahren auf Dauerliegeplätzen in HR haben ! Diese Marinas haben alle den Status eines Zollldepots (= Zollverschluss) also lizenzierte Unternehmen.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#5
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Fred, die haben mich dort sehr wohl verstanden, als erstens sprach mein telefonisches gegenüber sehr gut deutsch und meine kroatischen Sprachkenntnisse sind auch nicht von schlechten Eltern. Hast Du nicht einen Tip wo man(n) etwas stichfestes findet. Die Botschaft in Berlin hat auch abgewinkt und mich an die "Carina" verwiesen.
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#6
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#7
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Fred, dieses Schriftstück war mir bekannt und habe mich auch darauf berufen, aber ohne Erfolg und nun? Dieses Schriftstück gibt es wohl nur für den Touristischen Bereich und nicht als Dienstanweisung für die Carinas.
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#8
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Das Schriftstück ist vom Finanzministerium der Republik Kroatien - Zollamt und existiert natürlich auch in kroatischer Sprache !
Du kannst es ja auch selbst mal suchen .... Ich bin der kroatischen Sprache leider nicht mächtig genuig, aber wenn Du das besser kannst, dann wirst Du hier wahrscheinlich finden was Du suchst : http://www.carina.hr/Pocetna/index2.aspx Wenn einzelne Beamte es nicht kennen kann ich Dir auch nicht weiterhelfen. Warum machst Du Dich denn eigentlich damit verrückt ? ![]() Ich habe selbst danach gehandelt und sowohl mein Freund, wo mein Boot schon lange steht als auch ich schlafen seitdem absolut ruhig .... ![]()
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#9
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Lieber Fred,
ich mache mich damit nicht verrückt, nur möchte ich nicht das mein Freund Gojko Probleme bekommt. Ansonsten muss ich feststellen.............. Du bist mit Deinem Latein auch am Ende. Die HR-Dienstanweisung findest Du unter Ministarstvo Financija " Cariska Uprava" nur zur Info, damit es nicht so aussieht " der sucht Dumme, die für ihn suchen" Gruß Klaus |
#10
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" Gemäß den Vorschriften des kroatischen Rechts und Anhang C des Übereinkommens über die vorübergehende Einfuhr/Zulassung von Schiffen/booten nach Kroatien dürfen diese nur für private Zwecke Verwendung finden und im Heimatland des Eigners registriert sind. Diese Boote/Schiffe dürfen Zollfrei eingeführt werden. Unter den Umständen, wenn es in der Tat so ist das der Eigner eine dauerhafte oder vorübergehende Residenz in HR hat, so ist es nicht möglich das Boot/Schiff einzuführen, jedoch mit regelmäßigem "Freigabeprozess". D.h. doch Marina(Zollverschluss) |
#11
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Mein Boot steht seit mehr als 5 Jahren auf dem überdachten Grundstück meines Nachbarn hier in Kroatien, weil es auf meinem eigenen Grundstück im Freien stehen müsste. Natürlich bezahle ich ihm etwas dafür, aber das muss ja niemand wissen. Wenn mein Freund/Nachbar und ich im Falle einer Kontrolle nun unisono behaupten würden, dass ich das Boot vor ein paar Wochen nur vorübergehend dort untergestellt hätte, dann kann uns doch eigentlich keiner was - oder? Wann das Boot nach Kroatien gekommen ist, ist ja ohnehin nicht fetstellbar.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
#12
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Wenn es den so läuft, ist es ja ok. Aber evtl. auch an den bösen Nachbarn gedacht der da sagt: Das Boot steht schon seit..................... Monaten dort und wie sieht es mit der TÜV Plakette aus, oder nimmst Du den Trailer alle 2 Jahre mit nach Hause zur HU.
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#13
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Das stimmt. Im Fall der Fälle müsste man ja einen Zollverschluss nachweisen können, falls man argumentieren will, dass das Boot nur vorübergehend beim Nachbarn geparkt wurde. Dann könnte es eng werden. Außer im Portemonnaie.
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____________________ Allen eine Handbreit... sudija |
#14
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Ab diesem Datum zählen dann die 18 Monate, in denen das Boot nicht im Zollverschluss stehen muss !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- Geändert von Fred (24.07.2011 um 12:50 Uhr) |
#15
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Das gehört jetzt zwar eigentlich nicht wirklich zum Thema, aber: außer mir gibt es in Kukljica und anderswo noch mehrere Deutsche und Österreicher mit eigenem Haus/Grundstück, und selbstverständlich stehen deren Boote auch schon jahrelang hier - teils in der eigenen Garage, teils auf dem eigenen Acker- , ohne dass jemand sich jemals um irgendwelche Zollvorschriften gekümmert hat.
Vor ein paar Jahren habe ich mich mal bei Zoll und Kapetanija erkundigt, ob ich mein Boot nicht hier mit ZD-Kennzeichen registrieren lassen kann, um die jährliche Neuanmeldung zu umgehen. Ergebnis: Privatboote importieren dürfen nur Privatleute mit Hauptwohnsitz in Kroatien (für Gewerbliche gelten andere Vorschriften), und die Kosten für den dazu erforderlichen regulären Import meines uralten Böötchens wären höher als dessen Zeitwert. Also lassen wir alle unsere Boote hier stehen und hoffen, dass nichts passiert.... Aber spätestens nach dem offenbar unvermeidlichen EU-Beitritt Kroatiens dürfte sich das Thema dann ja wohl erledigt haben. Schöne Grüße aus Kukljica, wo das Wetter seit vorgestern wenig bootsfreundlich ist, und wo es auch die nächsten Tage ungemütlich bleiben soll...
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. Geändert von kornatix (24.07.2011 um 13:21 Uhr) Grund: Hab' ein "w" vergessen |
#16
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</SPAN>Hallo, falls es jemanden Interessiert, da die Meinungen doch sehr verschieden sind..... einer weiß es immer besser....... ich habe es jetzt schriftlich von der Kroatischen Botschaft in Berlin und von der Carina (Zoll) in Zagreb. Gruß Klaus
Sehr geehrter Herr H....., in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen von Istanbul über die vorübergehende Verwendung und dessen Anhang C können ausländische Eigentümer von Booten, die im Ausland registriert sind, diese Boote in den kroatischen Hoheitsgewässern durchgehend oder mit Unterbrechung maximal 18 Monate benutzen. Sollte der Eigentümer die Republik Kroatien verlassen, so soll er sein Boot entweder mitnehmen bzw. aus der Republik Kroatien ausführen, oder es soll in einer autorisierten Marina unter zollamtlicher Überwachung festbinden. Deshalb ist illegal, das Boot in einem beliebigen Hafen, an einem privaten Liegeplatz festzubinden, oder auf Flächen, die kein sog. Zollager sind, aufzubewahren. Der Fall, den Sie beschrieben, ist Zollverstoß, der zu einer Geldstrafe oder Beschlagnahme des Bootes, oder Zahlung von Zöllen und Steuern führen kann. Wir hoffen Ihnen hiermit geholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen, vedran konjevod Šalje: Boris Šostarić [Boris.Sostaric@carina.hr] Poslano: 29. kolovoz 2011 11:54 Prima: Vedran Konjevod Predmet: RE: Odgovor: MVP Poštovani g. Konjevod, Sukladno Konvenciji o privremenom uvozu, i njenom Aneksu C, strani vlasnici plovila, koja su i registrirana u inozemstvu, mogu ta plovila neprekidno ili s prekidima koristiti u teritorijalnom moru RH maksimalno 18 mjeseci. No ukoliko vlasnik napušta RH mora plovilo ili također sa sobom odvesti – izvesti iz RH, ili ga smjestiti u neku od ovlaštenih marina pod carinski nadzor. Dakle protuzakonito je ostaviti plovilo u nekoj lučici, na privatnom vezu ili na zemljištu koje nije tzv. carinsko skladište. Varijanta koju opisujete je carinski prekršaj, pa bi moglo doći i do kazne i do oduzimanja plovila, te plaćanja carine i poreza.. Pozdravi, Šoštarić From: Vedran Konjevod [mailto:Vedran.Konjevod@mvpei.hr] Sent: Tuesday, August 02, 2011 1:11 PM To: Boris Šostarić Subject: Odgovor: MVP Poštovani gospodine Šoštariću, priloženo Vam dostavljam upit gospodina Klausa H......, kojim pita što kako uvesti motorno plovilo/gliser u republiku Hrvatsku, koje je registrirano u SR Njemačkoj, ali bez plaćanja carine. Gospodin bi želio godišnje oko 4 mjeseca koristiti godišnji odmor u Republici Hrvatskoj, podijeljeno na 5 do 6 dolazaka, kada bi plovilo i koristio. Kod napuštanja Republike Hrvatske plovilo bi želio skladištiti kod obitelji kod koje provodi odmor. Što bi gosp. H...... morao učiniti a da ne počini carinski prekršaj? Šta o tome kaže Isanbulska konvencija. Hvala unaprije na odgovoru i pomoći uz ispriku na smetnji i oduzimanju dragocijenog vremena. S poštovanjem, vedran konjevod Šalje: VRH Berlin Poslano: 1. kolovoz 2011 9:57 Prima: Vedran Konjevod Predmet: FW: MVP From: Klaus@H....... Sent: Sunday, July 31, 2011 7:55 PM To: VRH Berlin Subject: MVP <IMG id=_x0000_i1027 width=32 height=32> E-mail: Question: Date: |
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