#1
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Lichterführung
Hi Frauen und Männers,
ich hab da mal ne Frage bezügl. der Lichterführung einer Segelyacht bis 12 m Länge. Gemäß KVR reicht eine Dreifarbenlaterne = 25 Watt !!! bei Maschine reicht Vollkreislaterne und doppelfarbige Seitenlaterne. vor Anker Vollkreislaterne (kann die der Maschine genommen werden) Ist diese Aufstellung nicht Optimal für einen Segler? Oder ist es so wie bei einem GTI wo mind. 6 Lampen am Kühlergrill leuchten müssen. Ich freu mich auf Eure Antworten Ein noch im Dunkeln stehender Eddi |
#2
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Hallo Eddi,
für Boote von 7 bis weniger als 12 m Länge ist die von Dir beschriebene Lichterführung in Ordnung und ausreichend. Ab 12 m Bootslänge ist das weisse Rundumlicht (ausser natürlich als Ankerlicht) nicht zulässig. Die Mindesttragweite aller Lichter muss 2 sm betragen. Also, Du stehst doch garnicht im Dunkeln...
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#3
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Ja - hm - das Problem ist nur, das Du die Dreifarbenlaterne im Topp nicht unter Maschine nutzen darfst. D.h. - mit dieser sinnvollen Laterne, da weit sichtbar - musst Du zusätzlich am Bug eine Doppelfarbenlaterne farben, alldieweil ja unter Maschine das Dampferlicht hinter und oberhalb der Seitenlichter angebracht sein muss. ( min 1 M höher bei Länge < 12 M ). Dann kannst Du die Dreifarbenlaterne nicht mehr benutzen.
Als weißes Rundumlicht in Kombination mit einer Zweifarbenlaterne darfst Du das Ankerlicht unter Maschine benutzen. Also im Endeffekt doch mindestens 2 im Topp und 1 am Bug.
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beste Grüße Stefan |
#4
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Hallo Stef,
Eddi will doch gar nicht die Drei-Farben-Laterne unter Motor betreiben, sondern dafür eine "Vollkreislaterne und doppelfarbige Seitenlaterne" vorsehen! Hallo Eddi, ich finde die Idee gar nicht schlecht, denn sie erspart immerhin zwei Lampen: statt Drei-Farben-Laterne, Zwei-Farben-Laterne, Hecklicht, weißes Rundumlicht und Toplicht benötigt man nur Drei-Farben-Laterne, Zwei-Farben-Laterne und das weiße Rundumlicht. Mir fallen nur zwei Dinge ein, die dagegen sprechen: * Das weiße Rundumlicht benötigt eine 25W-Glühbirne, zum Ankern würde aber eine 10W-Birne ausreichen, sodass bei Ankern bei Nacht der 2,5-fache Strom verbraucht wird. * Mir ist ganz lieb, dass ich mit der 2-Farben-Laterne und dem Hecklicht zwei Laternen habe, die bei einer Störung (z.B. durchgebrannte Glühbirne oder Wackelkontakt) auch "auf See" erreichbar sind und mit denen alleine ich aus jedem Winkel sichtbar bin. Bei den Lampen im Top ist dies nicht der Fall. Gruß Seamaster |
#5
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Zitat:
bist Du Dir da sicher? Soweit ich weiss müssen alle Lichter, das heisst auch das Ankerlicht, eine Tragweite von 2 sm haben.
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#6
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Der Einwand von Seamaster mit der Erreichbarkeit bei Lampenausfall ist mir auch sofort eingefallen - aber ernsthaft - mir sind Glühbirnen bislang nur bei intensivem Stegkontakt kaputt gegangen ....
Ankern denke ich ist nebensächlich, da tuts auch ne Petroleumfunzel - oder ? denn bei normalem Wetter reicht die doch wohl auch 2 sm weit.... wat sacht der Lehrstoff dazu ? : [quote] Auf einer Segelyacht mit Hilfsmotor unter 20 m Länge müssen also neben der Dreifarbenlaterne noch Seitenlichter, Topplicht und Hecklicht montiert sein, die beim Motoren anstelle der Dreifarbenlaterne brennen. Bei Fahrzeugen unter 12 M können Topplicht und Hecklicht zusammengefasst sein [/unquote] In Praxis heisst das doch: entweder 1 x dreifarbenlaterne und 1 x rundumlicht im Topp und 1 x Doppellaterne im Bug oder 1 x rundumlicht im topp und 1 x Doppellaterne im Bug und 1 x Hecklicht als Mindestausrüstung bis 12 M, wobei dann das Hecklicht getrennt geschaltet wird. In beiden Fällen drei Laternen, im letzteren Fall nur halt die bessere Erreichbarkeit und das geringere Toppgewicht und weniger Kabel, die korrodieren können. Für mich die bessere Lösung, auch wenn die Buglaterne und das Hecklicht unter Segel vielleicht erst später gesehen werden. Bei Sportschiffern isses egal, da genug Zeit verbleibt, bei der Berufsschiffahrt isses auch egal, weil die eh nicht ausweichen ( und Radarwarnung haben ).
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beste Grüße Stefan |
#7
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Kann man die 2-Farbenlaterne nicht eigentlich auch im Mast fahren (1 m unter dem Topp) ? Wird besser gesehen (vor allem bei 7/8 Rigg) und vor allem am Steg nicht kaputtgetreten
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#8
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Da spricht nix gegen lt. KVR maximal die Verwechslungsmöglichkeit mit einem Nicht-trawlenden Fischer oder einem manövrierunfähigen Fahrzeug ( Rot im Topp ) oder einem Bagger ( grün im Topp ) oder einem lotsenfahrzeug ( weiß über rot )......aber theoretisch kann niemand was dagegen haben.
Wobei ich also vorschlagen würde, das unsere Lötbrigade sich mal Gedanken über einen LED - basierte Laterne macht, die als Rundumleuchte mit schaltbaren Sektoren ausgestattet ist und gleichzeitig - für Langfahrtsegler - das ganze als Blinkleuchte, die möglichst bei Empfang von Radarsignalen automatisch auf die jeweils vorgeschriebene Beleuchtung umschaltet. Falls LEDS nicht funzen, kann man ja auch Glühlampen nehmen. Das ganze lassen wir patentieren und verkaufen das Patentrecht an Aquamarin oder Hella. Vom Erlös feiern wir jeden Monat ein Forumtreffen. Was haltet ihr davon ? Eine universelle rundum-weiß-Leuchte, im jeweiligen Topp zu montieren, die ALLE Belange abdeckt und man braucht nur noch eine Zweifarbenlaterne min. 1 Meter tiefer zu montieren.
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beste Grüße Stefan |
#9
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Ja, Tobias,
die Seitenlichter können auch "hoch" gefahren werden. Wenn allerdings ein Topplicht (also für Maschinenfahrzeuge) montiert ist, muss dieses mindestens 1 m über den Seitenlichtern geführt werden. Hallo Stefan, es wird schon lange gemunkelt, dass zumindest HELLA an LED-Signallichtern arbeitet. Das Problem ist offensichtlich das Einhalten der Baumustervorschriften, also die Genehmigung durch das BSH.
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#10
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Hallo Ventum,
für das Ankerlicht und das Hecklicht sind jeweils nur 10W vorgeschrieben. Hallo Tobias, mit der 2-Farben-Laterne im Mast wäre nur sinnvoll bei 7/8-Takelung, denn bei einem Top-Rigg würde das Vor-Segel die Laterne verdecken. Hallo Stef, mir sind zugegeben auch noch keine Posis durchgebrannt, aber Wackelkontakte in der Fassung hatte ich schon genug. |
#11
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Ich schon wieder,
gem. KVR muss das Ankerlicht, eine Vollkreislaterne also ein Rundumlicht unbehindert über einen Horizonzbogen von 360 Grad scheinen. Kommt somit nur das Masttopp in Frage. Verbrauch 10 Watt. Habt Ihr Euer Ankerlicht alle im Topp???????? Wenn ich mit meinem Schiff segel beträgt der Verbrauch nur 25 Watt mit der Dreifarbenlaterne. unter Motor wird das Ankerlicht und die Doppelfarige Seitenlaterne benutzt, Verbrauch ges. 35 Watt. Ist doch eigentlich die wirtschaftlichste Lösung. Somit spare ich nicht nur Energie (doppelfarbige Seitenlaterne und Hecklicht = 35 Watt!), sondern auch ne Heckleuchte. Aber Eure Beiträge sind echt gut Gruß Eddi |
#12
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Hallo Eddi,
ich auch schon wieder... Wenn Du wirklich regel-konform sein willst, dann musst die Laterne, die die Aufgabe des Toplichts übernimmt, eine 25W-Birne haben; in die Ankerlaterne muss also eine 25-W-Birne. Damit beträgt der Verbrauch unter Motor 50W (statt 25W+10W) (ist ja nicht so schlimm, schließlich wird der Akku ja gleichzeitig geladen) und unter Anker 25W (statt 10W). Zu Deiner Frage: die Ankerlaterne muss natürlich ins Top. Es sei denn, man benutzt eine "fliegende Anordnung", zieht also zum Ankern eine Petrolemlampe oder eine elektrische Leuchte am Fall hoch. Diese würde ich dann zwischen Vorstag und Mast positionieren, ca. 3m hoch, denn dann wird sie besser gesehen als wenn Sie ganz oben zwischen den Sternen hängt (nicht aus 100sm Entfernung, aber aus 50m). Seamaster |
#13
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Das stimmt Segelboote mit dem weißen Rundumlicht im Top sind schlechter zu sehen als Motorboote. Um so dichter um so schlechter.
Wer guckt schon beim Fahren in den Himmel!
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
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