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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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boot 2,60 Überbreite
Hat ein Boot mit 2,60 Überbreite ? Muss man da besondere Genehmigungen haben. Es ist ein Bayliner 2655 ciera. Da fahren doch viele mit rum ?
Wir wollen nach Kroatien: Gibt es wegen der Breite (ist ja über 2,50) was zu beachten ? |
#2
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Hallo .... ,
wie bei Deiner anderen Frage ( Gewicht) im Forum schon Beschrieben sind 2,60 m zu Breit Hier mal ein Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenquerschnitt und hier mal der ausschnitt: Im Rahmen der europäischen Harmonisierung des Straßenverkehrs beträgt die maximal zulässige Breite eines Fahrzeuges 2,55 m (in Sonderfällen 2,60 m) und eine Höhe von 4,00 m (lichter Raum 4,50 m) Ohne Sondergenehmigung wirst Du auch kein Sonderfall sein Glaube einfach den anderen die haben ja auch Erfahrungen damit und Schreiben es nicht Umsonst. Gruß Stephan |
#3
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und wie bekommt solch eine Genehmigung ? Muss die dann für jedes Land extra sein ?
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#4
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Bin ich denn der erste Mensch in Europa, der mit solch einem Bayliner auf einem Trailer fahren möchte ?
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#5
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Hallo, nicht böse sein................ aber Du hast Probleme............
Bootsgewicht, Trailer-Zuladung, Boot mit Überbreite, Leihwagen............ Verkauf doch alles und flieg in Urlaub. |
#6
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das ist eine Antwort, die mich auch wirklich mal weiterbringt !
Ich denke, diese "Probleme" hat jeder der mit einem Boot in den Urlaub fährt, wenn es gleichzeitig als Unterkunft dienen soll. Ich bin Landarzt und bin es gewohnt ca 80-100 große und kleine Probleme am Tag zu lösen. Leider führt das meist dazu, dass ich meine eigenen Probleme erst am ersten Urlaubstag angehe. Ein Leihwagen ist keine unüberwindbare Hürde, genauso wenig wie eine Genehmigung für Überbreite (kostet hier wohl ca 100 Euro, habe ich soeben erfahren) Also: Probleme sind dazu da gelöst zu werden ! Für dieses, aber auch für die nächsten Jahre. Und nicht dafür vor ihnen einfach "wegzufliegen" Aber mal ganz davon ab: Alles verkaufen und wegfliegen - du sprichst meiner Frau ja sowas von aus der Seele. Aber da sind bestimmt noch mehr Frauen von Forumsmitgliedern, die diese Meinung teilen ! |
#7
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Es gibt da so ein kleines EU-Land, und ein noch kleineres, da freut man sich über solche Gespanne weil sie ordentlich Geld in die Staatskasse spülen.
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#8
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Zitat:
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#9
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Zitat:
100Taler für die Genehmigung...ist doch ok. |
#10
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Zitat:
In der Praxis wird mit Breite 2,6m wohl einfach so gefahren, denn der Aufwand für DE, AT, SI und HR eine Ausnahmegenehmigung zu erlangen ist nicht homöopathisch und ausserdem alles andere als billig. Wenn es dich interessiert kannst du auf folgender Seite Links zu ADAC pdfs für jedes Land finden: http://www.jet-team.de/root/service/...ad_europe.html
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#11
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Zitat:
Es wird kaum jemanden geben der hier öffentlich preisgibt, dass er bei jeder Fahrt mit dem Boot gegen Gesetze verstößt. Die meisten hoffen, dass Ihre selbstgemachten Angaben mit 2,54m im Bootsschein stimmen. Ich persönlich sehe die Sache mit dem Übergewicht kritischer als die Breite. Jeder Kühlkofferaufbau auf LKW oder Anhänger ( und das sind nicht wenige ) ist schließlich 2,60m breit. Bei US-Booten sind folgende Breiten gängig : 8 Fuss, 2 Inch : 2,49m 8 Fuss, 4 Inch : 2,54m 8 Fuss, 6 Inch : 2,59m Gruß, Ingo |
#12
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Mal so rein theoretisch dazwischengeworfen : es geht ja nicht um die Breite des Bootes ansich, sondern um die Breite der Ladung rechtwinklig vom Boden gemessen... und bei der typischen Form eines Bootes würde es doch reichen, dieses ein paar Grad zu drehen, damit die rechtwinklige Breite deutlich unter der Bootsbreite liegt ?!
Also mit der Anhebung der einen und Absenkung der anderen Auflagenseite muss das eigentlich zu bewerkstelligen sein, oder ?! Edit : kleines Bildchen dazu, nicht maßstabsgerecht !! Geändert von xtw (24.07.2011 um 09:35 Uhr) |
#13
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dann bleibt ja nur noch die frage-
wann und wo sollen wir uns treffen ?? |
#14
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Zitat:
Eine 2655 muss mit dem Kiel in den Kielrollen stehen. Dann wäre es nur möglich das Boot seitlich nach einer Seite zu kippen. Wenn du mit einem " schief " hängenden Kajütboot was 2,6t wiegt rumfährst macht das die Sache nicht sicherer und du bist bei jeder Kontrolle dabei. Es gibt keine vernünftige Lösung für das Problem. Ich suchte 3 Jahre danach. Einzige Möglichkeit : Boot in einen Kühlkofferaufbau stellen ( Innere Wandung entfernt ) ( Beispielsweise bei einem 7,t Tonner , oder ein Sattelanhänger ) Aber ob das sinnvoll ist ? Ich denke aber auch dass es im Bootssport allgemein wesenlich gößere Gefahren gibt als die 2 cm Ladungsüberstand. Damit muss man leben können. Sonst sollte man sich meiner Meinung nach überlegen, ob es wirklich das richtige Hobby ist. Grüße, Ingo |
#15
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#16
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Zitat:
In meinen Bootspapieren steht 254 cm Breite. Denke mal die 4cm sind Toleranz. Zieht man die Scheuerkante ab ist man schon bei 250 cm. Ob man nun erwarten kann, dass ich eine eigene Laseranlage zum ausmessen der genauen Breite habe kann ich mir nicht vorstellen. Habe keine Ahnung, wie man das auf den cm genau messen soll. Da würde ich nun auch wirklich mal MUt zur Lücke habe und einfach fahren. Aber Natürlich mit passender Anhängelast und passenden Trailer .... Aller anderen PArameter werde ich natürlich einhalten. Dieses JAhr fahre ich sicher nicht mehr und werde wie empf. gut für nächstes Jahr planen. Ist ja nicht falsch, wenn ich jetzt schon am Ball bleibe und diese Planung vorantreibe
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#17
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Zitat:
Gottseidank haben wir zwei Boote und haben Beide unsere "Lappen" um nicht getrennt zu fahren (hatte sich so ergeben mit den Booten) und ich könnte mir ein Leben ohne nicht mehr vorstellen Gruß Katja
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Gruß Katja u. Boris ___________________ " Es ist ja wie es ist" ----------------------- Boot fahren ist,als ob man unter der kalten Dusche steht und 100€-scheine zerreißt |
#18
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Zitat:
Das messen ist absolut kein Problem !!! Man hält links und rechts ein Lot ans Boot und schon hast die Breite ausgemessen, so ein Lot passt in Jede Hosentasche!!!
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Gruß Harald Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun. Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell
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#19
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Hallo,
in Deutschland kannst Du dir die Genehmigungen bei dem Landratsamt vom Startort holen. Brauchst für jedes Bundesland eine. Kosten so 100-200 €, soweit mir bekannt kann die für bis zu 3 Jahre beantragt werden. Für Solwenien und Kroatien hier die Adresse: Kroatien und Slowenien Gespanne dürfen in Kroatien folgende Maße haben: 18,75 m Länge, 2,55 m Breite und 4 m Höhe. Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Sonderfahrerlaubnis notwendig. Genehmigungen für Überbreite von Anhängern und Booten sowie die obligatorische Begleitung organisiert für Slowenien nd Kroatien die Firma TRANSING Slandrova ulica 10 SLO-1231 Ljubljana Telefon aus Deutschland: (00386-1) 5 37 47 08, 5 89 62 30 Fax: (00386-1) 5 37 46 58 transing-lj@transing.si www.transing.si Das mit der Verschiebung des Bootes würde ich lassen. Gruß Stephan |
#20
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Zitat:
sowas wär total lebensgefährlich,sobald du das Boot kippst,fängt die Fuhre an zu schlingern,bzw ein unstabiles Fahrverhalten ergibt sich.
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#21
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Zitat:
Falls du über Passau nach AT einreist ist das die Oberösterreichische Landesregierung, falls du in Salzburg einreist, die Salzburger Landesregierung. Soweit ich mich erinnere kostet der Spass knapp 100 EUR und du musst einige Zeit vor der beabsichtigten Einreise den Antrag stellen. BTW: Die Aktion mit dem "Hochkant" Transport würde ich schnell abhaken, einerseits kann das durch den verschobenen Schwerpunkt fahrpysikalisch sehr "spannend" werden und andererseits möchte ich nicht mit den diversen Rennleitungen über die ordnungsgemässe Ladungssicherung diskutieren müssen.
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#22
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Hier nochmal Österreich:
Österreich Nach dem geltenden österreichischen Straßenverkehrsgesetz dürfen folgende Höchstmaße nicht überschritten werden: Alle Gespanne (Pkw und Anhänger) 2,55 Breite und 18,75 m. Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Sonderfahrerlaubnis notwendig. Beantragt wird eine Sonderfahrerlaubnis bei den Ämtern der Landesregierungen des jeweiligen Bundeslandes in dem der Grenzübertritt aus Deutschland erfolgt: Abt. Verkehr, Fabrik Str. 32 A-4020 Linz, Telefon0043-732) 77 20 25 81, Fax0043-732) 77 20 16 88. Amt der Salzburger Landesregierung Postfach 527 A-5010 Salzburg, Telefon: (0043-662) 80 42 53 31 Fax: (0043-662) 80 42 41 95 Amt der Vorarlberger Landesregierung Römerstr. 15 A-6901 Bregenz Telefon: (0043-5574) 5 12 12 21 Fax: (0043-5574) 5 11 22 04 Amt der Tiroler Landesregierung Landhaus A-6010 Innsbruck Telefon: (0043-512) 5 08 24 50 Fax: (0043-512) 5 93 23 05 Gruß Stephan
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#23
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Die von Stephan geposteten Kontaktmöglichkeiten sind korrekt, die oberste Angabe ist das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, zuständig bei Einreise über Passau.
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#24
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Zitat:
usw...
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gregor
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#25
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Zitat:
Ed : danke für die Bilder, Gregor ! @Ralf : ja, irgendwo zwischen Bild 1 und 2 wären die parallelen Linien oberhalb und unterhalb der Scheuerleiste parallel zur Senkrechten und man würde die entscheidenden cm vielleicht finden. |
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