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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 26.07.2011, 11:43
Bastler Bastler ist offline
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Standard Trailer für das Boot zu klein?

Hallo,
wir haben ein Problem mit unserem Bootstrailer, (zu klein???)
der Trailer ist 4,7 Meter lang (mit ausgezogener Lichtleiste)und das Boot ohne Motor 4,60 Meter mit Motor ca. 5 Meter.
Das Boot sitzt ganz vorne (weiter geht nicht)


Der Trailer hat 460 KG Zuladung und ist von Wiking Typ GF 600.
Darf der Außenborder dann vor der Lichtleiste sitzen?
Das Boot passt ja so gerade eben drauf.
Man kann die Rücklichter alle gut erkennen, nur das Kennzeichen nicht so wirklich.


Wäre es besser ein größeren Trailer zu kaufen(dann gleich einen 750 KG Trailer)?
Da das unser 2. Boot ist wollen wir momentan nur in Holland und Deutschland fahren,
es ist aber auch schon daran gedacht worden das Boot mit nach Kroatien zu nehmen.
Das wir aber noch etwas dauern, da wir ja auch unser großes unten haben.


Was kann passieren, wenn wir angehalten werden??
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  #2  
Alt 26.07.2011, 11:49
Benutzerbild von Stralsunder
Stralsunder Stralsunder ist offline
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schlimmstenfalls wird dir das als Kennzeichenmissbrauch ausgelegt.

§22 StVG sagt dazu :
"das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,"

geht hoch bis 6 Punkte 1 Jahr Kitchen oder Geldbuße
http://www.auto-und-verkehr.de/artik...ichen--22-StVG
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Beste Grüße aus HST vom Andreas

Geändert von Stralsunder (26.07.2011 um 11:57 Uhr)
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  #3  
Alt 26.07.2011, 12:08
kaptainkoch kaptainkoch ist offline
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Was ist denn wenn Du Deinen Motor ankippst?

Ggfs. reicht es das Dein Kennzeichen frei ist.
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Gruß Carsten
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  #4  
Alt 26.07.2011, 13:24
Bastler Bastler ist offline
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Zitat:
Zitat von kaptainkoch Beitrag anzeigen
Was ist denn wenn Du Deinen Motor ankippst?

Ggfs. reicht es das Dein Kennzeichen frei ist.
Dann ist das Kennzeichen frei, aber dann steht doch der Motor schon weit über der Lichtleiste.

Ich habe aber schon öfters gehört, dass man dem Motor beim Transport nicht ankippen darf, stimmt das?

Eine andere Frage ist, ob man mit dem Trailer überhaut ein Boot dieser Länge transportieren darf, weil das Boot ist ja länger als der ganze Trailer ist.
Geht das??
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  #5  
Alt 26.07.2011, 13:26
Stingray 558 Stingray 558 ist offline
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Ich habe bei meinem alten kleinen Böötchen die Lichtleiste immer soweit nach hinten ausgezogen: das das Getriebe vom Motor da aufliegt.
Ist ein Gummi-U-Profil auf der Lichtleiste.
Die Lichtleite: ist mit dünnen Stahlseilen am Boot noch aufgehängt, Karabinerhaken an den Heckösen. Einwandfreie Sache, und das Kennzeichen ist damit einwandfrei lesbar.
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Grüße von Herbert
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  #6  
Alt 26.07.2011, 13:29
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Stralsunder Stralsunder ist offline
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Klar, Ladung darf ja überstehen.
Muss aber ab nem Meter Überstand mit rotem Fähnchen (nachts mit ner roten Lampe) gekennzeichnet werden.
http://www.aluliner.com/Anhaenger-On...ende:_:23.html


Bleibt aber dann fraglich, ob die Gewichtsverteilung dann noch hinhaut - Stützlast und Co
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Beste Grüße aus HST vom Andreas
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  #7  
Alt 26.07.2011, 13:37
JohnB JohnB ist offline
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Wenn das Kennzeichen das einzige Problem ist, kannst Du ein zweites
Kennzeichen vom Schildermacher anfertigen lassen und so aufhängen,
daß man es gut sieht. Es muß dann auch beleuchtet sein.
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Beste Grüße

John
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  #8  
Alt 26.07.2011, 13:38
Bastler Bastler ist offline
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Das Boot steht jetzt auf dem Trailer und vorne habe ich schon etwas Stützlast, aber nicht sonderlich viel.
Es werden aber noch neue Sitze usw.. ins Boot gebaut.
Die Tanks vom Boot sind ebenfalls hinten, und da gehen auch 50 Liter rein.(Die Tanks kann man nicht weiter nach vorne bauen)

Gibt es da nicht auch irgend so was, wo niedergeschrieben ist, wie lang das Boot maximal sein darf? (In den Papieren habe ich nix gefunden)
Das Boot steht locker schon 50 cm über (wenn man von der letzten Auflage misst)
Danke für die zahlreiche Hilfe
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  #9  
Alt 26.07.2011, 13:49
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Stralsunder Stralsunder ist offline
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http://www1.adac.de/reiseservice/Was...ePageID=127406
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  #10  
Alt 26.07.2011, 17:24
Benutzerbild von tirador1267
tirador1267 tirador1267 ist offline
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Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte.

Von deiner Schilderung bzgl. Stützlast usw. würde
ich sagen vergiss es.

Normal sollte das Boot keinen größeren Überstand
ab der letzten Auflage nach hinten haben.
__________________
Gruß

Hartmut

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  #11  
Alt 26.07.2011, 17:42
WeserW WeserW ist offline
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Ladung darf auch auf einem Anhänger überstehen, das ist von der StVO her kein Problem, wie schon geschrieben, einzig ab 1m muss es mittels roter Fahne oder Lampe gekennzeichnet sein. Du kannst den Motor auch ruhig schräg stellen, damit man das Kennzeichen noch lesen kann.

Wichtig ist allerdings das alles gut gesichert ist und das genug Stützlast auf die AHK kommt! Mit vollen Bootstanks solltest du wohl besser nicht fahren. Evtl. könnte es auch noch möglich sein die Achse des Trailers weiter nach hinten zu versetzen.
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vg
Sascha
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  #12  
Alt 26.07.2011, 18:37
azura azura ist offline
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Hallo,

Motor kann, und soll im angekippten Zustand transportiert werden. Hierfür sollte es am Motor eine Transportstellung geben. Ansonsten kann theoretisch die Hydraulik nachgeben.

Stützlast muß durch Achsverstellung des Trailers eingestellt werden. Stützlast möglichst voll ausnutzen.

Propeller abdecken und rotes Fähnchen dran.

Gute Fahrt
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  #13  
Alt 26.07.2011, 18:44
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
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Schau mal, wie ich mein Boot geholt habe.

Gruß
Willy

Geändert von Giligan (20.02.2012 um 22:15 Uhr)
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  #14  
Alt 26.07.2011, 19:10
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Moin,
Zitat:
Zitat von Bastler Beitrag anzeigen
Darf der Außenborder dann vor der Lichtleiste sitzen? Man kann die Rücklichter alle gut erkennen, nur das Kennzeichen nicht so wirklich.
So'ne Lichtleistenhalterung ist ja nun nicht unbedingt ein hochtechnisches Bauteil; schon mal versucht, die beiden "Stangen" vielleicht einen halben Meter länger zu kaufen, bevor Du in einen komplett neuen Trailer investierst? (Immer vorausgesetzt, die Stützlast paßt)

Andererseits:
Zitat:
Zitat von Bastler Beitrag anzeigen
Der Trailer hat 460 KG Zuladung und ist von Wiking Typ GF 600.
Wobei das GF600 mutmaßlich für 600Kg zGG steht? Das kommt mir für ein 4.70m-Boot samt Motor nun auch wieder nicht gerade überdimensioniert vor. Warst Du mit dem Gespann incl. allem Gerödel mal auf der Waage? Vielleicht erübrigt sich Deine Frage dann schon...

Zitat:
Zitat von Bastler Beitrag anzeigen
Was kann passieren, wenn wir angehalten werden??
Ihr könntet ausgeraubt werden, abgezockt, verhaftet, angepöbelt, verprügelt... Kommt drauf an, wer Euch wo anhält. Vielleicht will auch nur jemand Eure Scheiben putzen oder vor einer Baustelle warnen

Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
geht hoch bis [...] 1 Jahr Kitchen
Genau. Damit muß man ja immer rechnen, wenn man dermaßen leichtfertig das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel setzt..

Zitat:
Zitat von Gilligan
Schau mal, wie ich mein Boot geholt habe.
War das jetzt als abschreckendes Beispiel gedacht? Auch hier wär so'n rotes Fähnsch'n am Mast sicher gern gesehen worden...

mfg
Martin
__________________


Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #15  
Alt 26.07.2011, 21:53
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Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen

War das jetzt als abschreckendes Beispiel gedacht? Auch hier wär so'n rotes Fähnsch'n am Mast sicher gern gesehen worden...

mfg
Martin
So hab ich das Ding gekauft, natürlich mittlerweile geändert. Ein Fähnchen war nicht erforderlich, weil die Lichtleiste hinter dem Mast war.

Gruß
Willy
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  #16  
Alt 26.07.2011, 22:06
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kabimibo kabimibo ist offline
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Boot ist Ladung - und die darf überstehen:

Bis zu einer Entfernung von 100 km darf die Ladung bis zu 3 m nach Hinten hinausragen.
Ab einer Entfernung von 100 km darf die Ladung bis zu 1,5 m nach Hinten hinausragen.
Die außerhalb des Geltungsbereichs der StVO zurückgelegten Wegstrecken werden hierbei nicht berücksichtigt.
Ein Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf hierbei nicht länger als 20,75 m sein.
Steht die Ladung hinten mindestens 1 m über, so ist sie kenntlich zu machen
  • am Tage durch
    • eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne oder
    • ein 30 x 30 cm großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
    • einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
  • bei Dunkelheit durch eine rote Leuchte sowie mit einem roten Rückstrahler.
Diese Sicherungsmittel dürfen grundsätzlich nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn, der Rückstrahler nicht höher als 90 cm, angebracht sein.


Für Vorne gilt:


Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach Vorn über das Fahrzeug herausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach Vorne bis zu 50 cm über das Fahrzeug ausmachen.
Dies gilt bei Zügen analog für das ziehende Fahrzeug.


Seitlich:
Grundsätzlich dürfen Fahrzeug und Ladung zusammen nicht breiter als 2,55 m sein. Hiervon ausgenommen sind Fahrzeuge,
  • die mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind. Diese dürfen samt Ladung nicht breiter als 3 m sein.
  • Kühlfahrzeuge, die jedoch nicht breiter als 2,6 m sein dürfen.
Die Sicht nach Hinten über die Außenspiegel darf von der seitlich überstehenden Ladung nicht verdeckt sein.
Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußersten Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so
  • muss am Tage die Ladung, sich selbst kenntlich machen! Somit ist es nicht zulässig, dass einzelne Latten, Pfähle, waagerecht liegende Platten oder andere schlecht erkennbare Gegenstände seitlich hinausragen.
  • ist bei Dunkelheit die Ladung kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine Leuchte mit rotem Licht.
Ist doch alles ganz einfach
__________________
Nehmt das Leben nicht so ernst - da kommt eh keiner lebend raus.
Gruß Michael
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  #17  
Alt 26.07.2011, 23:35
wetech wetech ist offline
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Boot: Cormorant 510
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hier mein Boot ich habe das Nummernschild einfa nach aussen gesetzt.
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  #18  
Alt 26.07.2011, 23:47
Stingray 558 Stingray 558 ist offline
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Ja, ist am einfachsten. Grund: Beleuchtung Nummernschild. Rückleuchte links hat klares Glas seitlich, dazu re. Vom Nummernschild: eine weitere Lampe zur Nummernschildbeleuchtung.
(sonst meckert bei uns der TÜV……)
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Grüße von Herbert
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  #19  
Alt 27.07.2011, 11:29
Bastler Bastler ist offline
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Danke für die Antworten,dann werden wir das Nummernschlid versetzen und/oder die Lichtleiste verlängern (da wurde gesagt, das das geht und keine Probleme breteitet)
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  #20  
Alt 27.07.2011, 12:37
Stingray 558 Stingray 558 ist offline
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Zitat:
Zitat von Bastler Beitrag anzeigen
Danke für die Antworten,dann werden wir das Nummernschlid versetzen und/oder die Lichtleiste verlängern (da wurde gesagt, das das geht und keine Probleme breteitet)
--
…aber dann nach oben zum Boot abspannen! (ev. seitlich Ringmuttern an die Lichtleiste ran, dann kann man das Stahlseil anbringen)
__________________
Grüße von Herbert
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