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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Wo sind die Grenzen für See-und Binnenfunk in und um Hamburg
Hallo Ihr Lieben,könnt Ihr mir bitte einmal helfen.Ich muß wissen wo auf der Elbe rund um Hamburg die Grenzen für See- und Binnenfunk enden bzw.anfangen.Ich habe im Netz nichts konkretes darüber gefunden.Ich wäre euch auch für einen Link dankbar.
Gruß von Anton aus Hamburg. |
#2
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Moin Toni
Ab dort wo das Binnengewässer anfängt brauchst du den UBI. Das ist ab Oortkaten (Km 607,5) stromaufwärts. Der Hafen bis Tinsdal (Km 639) ist "Mischgebiet", See- und Binnenschein sind hier gleichermaßen gültig. Ab Tinsdal stromab ist roiines Seegewässer...
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#4
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Zitat:
Nur um Mißberständnissen vorzubeugen, das gilt m.W. nur in den schon von Piet genanten "Mischgebieten" reine Seeschiffahrtstrassen dürfen zwar auch mit Binnengeräten befunkt werden aber nur in Verbindung mit dem passenden Schein also aktuell SRC o. vergleichbares. S.a. Punkt 10 der Nebenbestimmungen der Frequenzzuteilung, i.S.v. Binnengeräte dürfen am Seefunk teilnehmen aber müssen sich an die im Seefunk gültigen Vorschriften bzw. Bestimmungen halten.
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Gruß Kai Geändert von KaiB (27.07.2011 um 14:40 Uhr)
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#5
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Auf Seewasserstrassen darf auch ein Binnenfunkgerät mit UBI betrieben werden. Die Funke darf aber keine Kombianlage sein, also kein DSC und keine 25 Watt Sendeleistung. Allerdings wird man 3 Meilen vor der Küste mit 1 Watt auch nicht weit kommen.
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Gruss Vestus
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#6
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@Anton, sorry für das abschweifen!
Es muss das für das Seegebiet geforderte Scheinchen vorliegen. Also binnen UBI, buten SRC, in den "Mischgebieten" entweder oder. Reines Binnengerät draussen ja, reines Seefunkgerät binnen nein, außer s.o Mischgebiete. Kombianlage, je nach Gebiet einzustellen aber mit den jeweils passenden Scheinen. Auf echten Seeschiffahrtsstrassen ist das UBI unzulässig. Ein Binnenfunkgerät auf See muss dann mit SRC betrieben werden. 25 Watt sind auch für Binnengeräte auf See erlaubt (alle Bestimmungen des Seefunkes finden Anwendung, nur das eben das nervennde ATIS mitquitscht. Lediglich die automatisch, bzw. qua Amt eh auf ein Watt gedrosselten Kanäle setze sich evtl.ö mal nicht so durch. I.d.R. klappt das auf See auch mit 1 Watt bei guter Antennenhöhe ausreichend. Fahre seit Jahren ein reines Binnengerät, mit den üblichen Drosseln, auf See. Nie Sende oder Empfangsprobleme gehabt. Das Problem sind eher DGZRS u.a. die ab und an meinen man dürfe auf See nicht mit Binnengeräten funken Störendes ATIS eben, ist aber falsch, die bräuchten sich nurmal die Rückseite einer Frequenzzuteilungsurkunde anzusehen. Denke da sind wohl häufig Kombianlagen bei die vergessen umzustellen, bzw. ATIS abzustellen.
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Gruß Kai
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#7
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Mich interssiert auch mehr die Ausgangsfrage...
Bis wohin ist tatsächlich Binnen und ab wo See ??? ...und , stimmt das tatsächlich mit den "Mischgebieten"..
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#8
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Nein, ich habe gelogen weil ich mich in diesem Revier überhauptnicht auskenne...
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#9
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Zitat:
Ich hab nur den Ausdruck "Mischgebiet" im Zusammenhang mit Funk noch nie gehört.....was nicht heissen soll , das es das nicht gibt....
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#10
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Gruss Vestus |
#11
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Zitat:
Der Hamburger Hafen hat eine Sonderstellung und wird durch die HVO und das HVSchG geregelt. Das Hafengebiet erstreckt sich, wie oben bereits geschrieben, von Oortkaten bis Tinsdal und darf mit beiden Scheinen befahren werden. Das heisst wenn ein Binnenschipper samt seinem Binnenschein, seiner Binnenfunke und seinem Binnenfunkschein stromabwärts angetuckert kommt, darf er durch das Hafengebiet bis Elb-Km 639 fahren denn ab dort gilt ausschliesslich die SeeSchStrO. Von der Mündung kommend gilt das gleiche andersrum für Seeschipper mit Seeschein, Seefunke und Seefunkschein, er darf ebenfalls durch das Hafengebiet fahren bis zum Elb-Km 607,5 denn ab dort gilt ausschliesslich die BinSchStrO. So besser?
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#12
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Zitat:
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#13
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und ab km 639 braucht er zwar ´nen Seeschein, aber Binnenfunke und UBI reichen bis Büsum.
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Gruss Vestus
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#15
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Danke für eure Hilfe,Ihr seid unschlagbar.
Gruß von Anton. |
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