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  #1  
Alt 27.07.2011, 08:57
Mayland Mayland ist offline
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Hallo Ihr Lieben,könnt Ihr mir bitte einmal helfen.Ich muß wissen wo auf der Elbe rund um Hamburg die Grenzen für See- und Binnenfunk enden bzw.anfangen.Ich habe im Netz nichts konkretes darüber gefunden.Ich wäre euch auch für einen Link dankbar.

Gruß von Anton aus Hamburg.
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  #2  
Alt 27.07.2011, 09:50
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PderSkipper PderSkipper ist offline
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Moin Toni
Ab dort wo das Binnengewässer anfängt brauchst du den UBI.
Das ist ab Oortkaten (Km 607,5) stromaufwärts.

Der Hafen bis Tinsdal (Km 639) ist "Mischgebiet", See- und Binnenschein sind hier gleichermaßen gültig.

Ab Tinsdal stromab ist roiines Seegewässer...
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  #3  
Alt 27.07.2011, 13:32
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Wobei zu beachten ist, dass ein reines Binnenfunkgerät auch auf Seeschifffahrtsstraßen benutzt werden darf. Dazu reicht das UBI.
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  #4  
Alt 27.07.2011, 14:34
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KaiB KaiB ist offline
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Wobei zu beachten ist, dass ein reines Binnenfunkgerät auch auf Seeschifffahrtsstraßen benutzt werden darf. Dazu reicht das UBI.

Nur um Mißberständnissen vorzubeugen, das gilt m.W. nur in den schon von Piet genanten "Mischgebieten" reine Seeschiffahrtstrassen dürfen zwar auch mit Binnengeräten befunkt werden aber nur in Verbindung mit dem passenden Schein also aktuell SRC o. vergleichbares.

S.a. Punkt 10 der Nebenbestimmungen der Frequenzzuteilung, i.S.v. Binnengeräte dürfen am Seefunk teilnehmen aber müssen sich an die im Seefunk gültigen Vorschriften bzw. Bestimmungen halten.
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Gruß
Kai

Geändert von KaiB (27.07.2011 um 14:40 Uhr)
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  #5  
Alt 27.07.2011, 17:03
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Auf Seewasserstrassen darf auch ein Binnenfunkgerät mit UBI betrieben werden. Die Funke darf aber keine Kombianlage sein, also kein DSC und keine 25 Watt Sendeleistung. Allerdings wird man 3 Meilen vor der Küste mit 1 Watt auch nicht weit kommen.
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Gruss Vestus
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  #6  
Alt 27.07.2011, 18:02
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KaiB KaiB ist offline
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@Anton, sorry für das abschweifen!

Es muss das für das Seegebiet geforderte Scheinchen vorliegen.
Also binnen UBI, buten SRC, in den "Mischgebieten" entweder oder.

Reines Binnengerät draussen ja, reines Seefunkgerät binnen nein, außer s.o Mischgebiete.
Kombianlage, je nach Gebiet einzustellen aber mit den jeweils passenden Scheinen.

Auf echten Seeschiffahrtsstrassen ist das UBI unzulässig. Ein Binnenfunkgerät auf See muss dann mit SRC betrieben werden.

25 Watt sind auch für Binnengeräte auf See erlaubt (alle Bestimmungen des Seefunkes finden Anwendung, nur das eben das nervennde ATIS mitquitscht.

Lediglich die automatisch, bzw. qua Amt eh auf ein Watt gedrosselten Kanäle setze sich evtl.ö mal nicht so durch.

I.d.R. klappt das auf See auch mit 1 Watt bei guter Antennenhöhe ausreichend.
Fahre seit Jahren ein reines Binnengerät, mit den üblichen Drosseln, auf See.
Nie Sende oder Empfangsprobleme gehabt.

Das Problem sind eher DGZRS u.a. die ab und an meinen man dürfe auf See nicht mit Binnengeräten funken
Störendes ATIS eben, ist aber falsch, die bräuchten sich nurmal die Rückseite einer Frequenzzuteilungsurkunde anzusehen.

Denke da sind wohl häufig Kombianlagen bei die vergessen umzustellen, bzw. ATIS abzustellen.
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Gruß
Kai
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Alt 27.07.2011, 18:57
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Mich interssiert auch mehr die Ausgangsfrage...
Bis wohin ist tatsächlich Binnen und ab wo See ???

...und , stimmt das tatsächlich mit den "Mischgebieten"..
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  #8  
Alt 27.07.2011, 19:00
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Zitat:
Zitat von dagmarg Beitrag anzeigen
...und , stimmt das tatsächlich mit den "Mischgebieten"..
Nein, ich habe gelogen weil ich mich in diesem Revier überhauptnicht auskenne...
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  #9  
Alt 27.07.2011, 19:09
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Zitat:
Zitat von PderSkipper Beitrag anzeigen
Nein, ich habe gelogen weil ich mich in diesem Revier überhauptnicht auskenne...
So war das nicht gemeint....nicht gleich beissen...

Ich hab nur den Ausdruck "Mischgebiet" im Zusammenhang mit Funk noch nie gehört.....was nicht heissen soll , das es das nicht gibt....
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  #10  
Alt 27.07.2011, 19:41
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Hier mal ne Karte:

http://www.pa-bremen.de/scheine/funk/ubi/

ganz unten: Geltungsbereich UBI
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Gruss Vestus
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  #11  
Alt 27.07.2011, 19:46
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Zitat:
Zitat von dagmarg Beitrag anzeigen
Ich hab nur den Ausdruck "Mischgebiet" im Zusammenhang mit Funk noch nie gehört.....was nicht heissen soll , das es das nicht gibt....
"Mischgebiet" habe ich das auch nur bezeichnend genannt...

Der Hamburger Hafen hat eine Sonderstellung und wird durch die HVO und das HVSchG geregelt.
Das Hafengebiet erstreckt sich, wie oben bereits geschrieben, von Oortkaten bis Tinsdal
und darf mit beiden Scheinen befahren werden.
Das heisst wenn ein Binnenschipper samt seinem Binnenschein, seiner Binnenfunke und seinem Binnenfunkschein stromabwärts angetuckert kommt,
darf er durch das Hafengebiet bis Elb-Km 639 fahren denn ab dort gilt ausschliesslich die SeeSchStrO.
Von der Mündung kommend gilt das gleiche andersrum für Seeschipper mit Seeschein, Seefunke und Seefunkschein,
er darf ebenfalls durch das Hafengebiet fahren bis zum Elb-Km 607,5 denn ab dort gilt ausschliesslich die BinSchStrO.

So besser?
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Alt 27.07.2011, 19:55
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Hier mal ne Karte:

http://www.pa-bremen.de/scheine/funk/ubi/

ganz unten: Geltungsbereich UBI
Wie man diesem Dokument leicht entnehmen kann umfasst die Zone 2 des Binnenschifffahrtsfunks jede Menge Wasserflächen, welche Seeschifffahrtsstraßen sind.
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  #13  
Alt 27.07.2011, 20:23
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Zitat:
Zitat von PderSkipper Beitrag anzeigen
...Das heisst wenn ein Binnenschipper samt seinem Binnenschein, seiner Binnenfunke und seinem Binnenfunkschein stromabwärts angetuckert kommt,
darf er durch das Hafengebiet bis Elb-Km 639 fahren denn ab dort gilt ausschliesslich die SeeSchStrO....

und ab km 639 braucht er zwar ´nen Seeschein, aber Binnenfunke und UBI reichen bis Büsum.
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Gruss Vestus
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  #14  
Alt 27.07.2011, 20:24
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dagmarg dagmarg ist offline
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Danke , jetzt hab selbst ich es verstanden....
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  #15  
Alt 28.07.2011, 09:25
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