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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 27.07.2011, 11:45
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renn-harry renn-harry ist offline
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Standard Feindliche Übernahme

Wer kann mir das mal in ein paar einfachen verständlichen Worten erklären?

Also zur Vorgeschichte:
Firma A hatte während er Wirtschaftskrise stark zu knabbern und hat sich Firma B mit ins Haus geholt.
Firma B hatte ein teil des Geschäfts übernommen.
Firma A hat sich wieder erholt und arbeitet gut mit Firma B zusammen.
Nun hat Übernacht die Firma B die Firma A übernommen und den bisherigen Chef vor die Tür gesetzt.
Gesagt wurde mir auf nachfragen, da ich Sub der Firma A war, es war eine Feindliche Übernahme und es wisse im Moment keiner wie es weiter geht.
Die Angestellten von klein bis groß haben alle Angst um ihren Job.

Aber wie geht so eine Feindliche Übernahme???
Es ist keine Aktien Firma sondern ein sogenanntes Mittelständisches Unternehmen (GMBH) mit ca. 80 Angestellten.
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Gruß Harry .......


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  #2  
Alt 27.07.2011, 12:34
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hier



Hau sonst Andreas -Boneman- direkt an, der hat ordentlichen Hintergrund und eine klare Schreibe.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #3  
Alt 27.07.2011, 13:25
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Im Grunde ist es recht einfach.
Eine GmbH hat einen oder mehrere Gesellschafter. Also Eigentümer gewissermaßen. Das sind die, die auch im Handelsregister stehen.
Wenn die GmbH übernommen werden soll, muss man die Anteile der Gesellschafter übernehmen - abkaufen also.
Sowas wiederum geht ganz schlecht ohne Einwilligung des/der Gesellschafter.
Wenn der "ehemalige Chef" vor die Tür gesetzt wurde, dann war dieser "Chef" vielleicht nur ein angestellter Geschäftsführer, aber nicht Gesellschafter.

Wie auch immer: es ist viel Spekulation, wenn man nicht mehr darüber weiss.
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  #4  
Alt 27.07.2011, 13:53
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Ich würde mich bei Firma B bewerben
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Akki

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  #5  
Alt 27.07.2011, 14:01
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Hallo Harry,

es läuft doch heute überall so. Du kannst als Subunternehmer doch sicher für B weiter arbeiten. Nur müssen vorher die Konditionen neu verhandelt werden. Die sind sicher nicht besser, denn man möchte ja den Gewinn optimieren.

Vielleicht ist es ja auch von A so gewollt worden, damit man sich einiger unliebsamer Mitarbeiter wegen Synergieeffekten entledigen kann und auch die Subunternehmer mit neuen Verträgen noch besser knebeln kann.

Viele Grüße

Jürgen
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  #6  
Alt 27.07.2011, 14:16
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Ein Wechsel in der Gesellschafterstruktur ändert bereits geschlossene
Verträge nicht. Somit gelten auch alle Verträge weiter.
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Beste Grüße

John
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  #7  
Alt 27.07.2011, 14:32
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Hi,

man kann wie schon von einigen gesagt, eine GmbH nicht feindlich übernehmen. Die Übertragung der Anteile kann i.d.R. nur mit Zustimmung der Gesellschafter und notariell erfolgen.

@Chili: Haarspalterei, die Gesellschafter stehen nicht im Handelsregister, die Gesellschafterliste muss aber zum Handelsregister eingereicht werden. Wenn Du Dir einen Auszug zieht, siehst Du die Gesellschafter nicht.

@Weman: Die Mitarbeiter kann man wegen Gesellschafterwechsel nicht "besser" oder "schlechter" loswerden als ohne. Verträge, auch Arbeitsverträge werden dadurch nicht berührt.

@Harry: Das scheint mir von den verbleibenden Mitarbeitern nur so dahergesagt zu sein, wahrscheinlich aus Mangel an Infos und Zukunftssorgen.

Gruß

Andreas

P.S. Feindliche Übernahmen gibt es nur bei AKtiengesellschaften, in Deutschland aber sehr selten.
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  #8  
Alt 27.07.2011, 15:06
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
@Chili: Haarspalterei, die Gesellschafter stehen nicht im Handelsregister, die Gesellschafterliste muss aber zum Handelsregister eingereicht werden. Wenn Du Dir einen Auszug zieht, siehst Du die Gesellschafter nicht.
Haarspalterei zurück:
Selbstverständlich stehen die Gesellschafter im Handelsregister.
Allerdings - und damit hättest du Recht - nicht in der Abteilung B, was man im allgemeinen Sprachgebrauch meint, wenn man von einem Auszug spricht. Nichtsdestotrotz ist die Gesellschafterliste Bestandteil des Handelsregistereintrages und kann (bei berechtigtem Interesse) auch eingesehen werden.
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  #9  
Alt 27.07.2011, 15:24
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Hmm,

Abteilung A ist für Personengesellschaften, B für Kapitalgesellschaften (über die wir hier geredet haben).

Nichtsdestotrotz hast Du Recht, dass Du beim Handelsregister die Dokumente einsehen kannst. Berechtigtes Interesse wurde übrigens durch 1,50€ ersetzt.

Gruß

Andreas
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  #10  
Alt 27.07.2011, 15:55
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Berechtigtes Interesse wurde übrigens durch 1,50€ ersetzt.
4,50 € im Schnitt je Dokument über www.handelsregister.de
Nachtrag:
Ich korrigiere: die Gesellschafterliste kostet auch hier nur noch 1,50,- EUR.
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  #11  
Alt 27.07.2011, 16:19
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Fazit für Renn-Harry:

Kauf dir dort die Gesellschafterliste.
Dann weisst du mehr...
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  #12  
Alt 27.07.2011, 17:22
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Danke soweit habe ich das verstanden.
Bewerbung läuft schon!
Nee der war kein angestellter Chef das war der Gründer der Firma und alleiniger Inhaber. Mal abgesehen von seinen 2 Söhnen die aber nur minimal beteiligt waren.
Er (der Ex Chef) hat mich gestern angerufen und mir gesagt das es eine Feindliche Übernahme war und sie ihn vor die Tür gesetzt haben.
So wurde es mir heute auch von der "neuen" Geschäftsleitung bestätigt das der Ex rausgeworfen wurde und seine Söhne erst mal eine Woche Urlaub haben.
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  #13  
Alt 27.07.2011, 17:32
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Ich denke, sie benutzen die falschen Wörter für das wirklich passierte.
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Akki

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  #14  
Alt 27.07.2011, 18:05
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Ich denke, sie benutzen die falschen Wörter für das wirklich passierte.
Ist das die charmante Umschreibung für Lügen?
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #15  
Alt 27.07.2011, 20:00
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Standard ?

Hallo zusammen,

in der hier beschriebenen Konstellation ist das tatsächlich nicht möglich.
Auch bei einer AG ist es nur mit einem hohen Streubesitzanteil denkbar.

Eine gewisse Aushebung der Inhaber ist aber auch bei einer GmbH möglich,
zum Beispiel mit vergebenen Darlehen von Firma B an Firma A. Eine gute
juristische Abteilung in Firma B und in Firma A wird nicht auf das
"Kleingedruckte" geachtet, dann ist soetwas schon denkbar.

Vorausgesetzt die Inhaber von Firma A verfügen nicht über die notwendigen
liquiden Mittel.

@swath Huch, ein bist Du ein "Geistesbruder"?



Viele Grüsse

Danny

Geändert von doggeldoggel (27.07.2011 um 20:01 Uhr) Grund: erweitert
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  #16  
Alt 27.07.2011, 20:04
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Ist das die charmante Umschreibung für Lügen?
Nicht unbedingt.
Der Inhaber könnte ja z.B. Schulden gehabt haben man ihn irgendwie gezwungen haben zu "verkaufen".
Das kann dann schon als feindliche Übernahme empfunden werden.

edit: man sollte vorm schreiben einmal aktualisieren.....
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  #17  
Alt 27.07.2011, 20:13
doggeldoggel doggeldoggel ist offline
Lieutenant
 
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Boot: noch in der Sparphase
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Insbesondere Fonds arbeiten gerne mal so. Dazu gibt es einige Beispiele. Eine GmbH
kommt in schwieriges Fahrwasser und die Kreditgeber werden schwach. Der Fond
übernimmt die Kredite und drückt damit die Gesellschafter an die Wand.

Grohe und Märklin fallen mir da spontan ein.


Viele Grüsse

Danny
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  #18  
Alt 28.07.2011, 06:22
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renn-harry renn-harry ist offline
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Zitat:
Zitat von doggeldoggel Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

in der hier beschriebenen Konstellation ist das tatsächlich nicht möglich.
Auch bei einer AG ist es nur mit einem hohen Streubesitzanteil denkbar.

Eine gewisse Aushebung der Inhaber ist aber auch bei einer GmbH möglich,
zum Beispiel mit vergebenen Darlehen von Firma B an Firma A. Eine gute
juristische Abteilung in Firma B und in Firma A wird nicht auf das
"Kleingedruckte" geachtet, dann ist soetwas schon denkbar.

Vorausgesetzt die Inhaber von Firma A verfügen nicht über die notwendigen
liquiden Mittel.

@swath Huch, ein bist Du ein "Geistesbruder"?



Viele Grüsse

Danny

Das ist natürlich durchaus möglich!
Bei der Krise war bei der Firma A fast das Licht aus und konnte sich nur halten durch die Firma B die ein teil des Geschäfts übernommen hat.
Da ich die Verträge nicht kenne, mir aber durchaus vorstellen kann das die Firma B der A noch zusätzliche Kredite gewährt hat hat sie nun die Tür zugemacht.
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Gruß Harry .......


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  #19  
Alt 03.08.2011, 19:44
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Zitat:
Zitat von doggeldoggel Beitrag anzeigen
% SNIPP %

Grohe und Märklin fallen mir da spontan ein.


Viele Grüsse

Danny
Ein bischen OT: Grohe AG und Hansgrohe sind zu unterscheiden.
"Habe ich eben bei der Suche nach einer Mischbatterie festgestellt."
Ich entscheide mich für Hansgrohe.
Quelle: Wiki Grohe Wiki Hansgrohe

Und schnell wieder raus...
Kalli
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"Der schwarze Schwamm!"
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  #20  
Alt 04.08.2011, 06:52
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renn-harry renn-harry ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Nicht unbedingt.
Der Inhaber könnte ja z.B. Schulden gehabt haben man ihn irgendwie gezwungen haben zu "verkaufen".
Das kann dann schon als feindliche Übernahme empfunden werden.

edit: man sollte vorm schreiben einmal aktualisieren.....

Nun habe ich glaube ich die "Wahrheit" erfahren.

Firma A war verschuldet, das war bekannt, hat sich Firma B ins Haus geholt soweit auch bekannt.

Aber A hat an die Firma B 40% der Firma verkauft.
Da B Finanziell sehr gut da steht hat sie Bürgschaften der Firma A "gekauft".
Ohne wissen der Firma A.
Wie das geht ist mir nicht bekannt.

Und als die Firma A mal wieder nicht Zahlen konnte hat die B die A übernommen.
Darauf hin ist der bis dato alleinige Geschäftsführer vor die Tür gesetzt worden.

Wenn ich das richtig verstehe hat die Firma B mit den übernommen Bürgschaften ihre Anteile an der A über 50% gesteigert und ist damit Herr im Haus.

Das ist dann eine Feindlich Übernahme.

Vorausgesetzt das ich die Wahrheit erzählt bekommen hab.
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  #21  
Alt 04.08.2011, 07:03
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Du bist auch schon mit 40% Herr im Haus.
Nur, wie kann Firma "A" für etwas bürgen? Oder meinst Du "Verbindlichkeiten"?

Es ist doch ganz einfach so, das "B" Firma "A" auf die Füsse geholfen hat, in dem sie in die Verbindlichkeiten eingestiegen ist, oder/und Kapital i.H. von 40% (wovon) geflossen ist.
Damit hat man einmal das sagen, und zieht Kapital aus der Firma, in dem das eingesetzte Kapital auch Rendite bringen soll.
Damit sitzt "A" bei mangelnden Aufträgen oder schleppenden Zahlungen der Kunden in der Falle.
Frisches Geld gibts weder von den Banken noch von Firma "B", damit ist der Laden fertig.
"B" hat also die Konkurrenz und den Kundenstamm Inventar usw. erworben und aus dem Weg geräumt, und nun wird der ganze Laden unter Garantie verschlankt.
Natürlich tritt "B" erstmmal die Rechtsnachfolge von "A" an, aber das Ergebnis ist absehbar, wetten?
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  #22  
Alt 04.08.2011, 08:17
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Zitat:
Zitat von renn-harry Beitrag anzeigen
Wenn ich das richtig verstehe hat die Firma B mit den übernommen Bürgschaften ihre Anteile an der A über 50% gesteigert und ist damit Herr im Haus.

Das ist dann eine Feindlich Übernahme.

Das geht so nicht. Wie ich schon oben erwähnt habe, funktioniert die Geschäftsanteilsübertragung nur mit Notar.

Die Geschichte hört sich aber nach Debt-Equity-Swap an. Wie gesagt, geht das aber bei der GmbH nicht ohne Mitwirkung des Gesellschafters, der sich in irgendeinem notariellen Dokument zu einer Wandlung von Schulden/Optionseinräumung/Geschäftsanteilsübertragung/etc. bereiterklärt hat.

Wahrscheinlich hat der nur nicht damit gerechnet, dass aus dieser (vielleicht schon alten) noatriellen Vereinbarung mal ernst werden könnte. Nu ist es passiert und das Geschrei ist groß
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  #23  
Alt 04.08.2011, 08:50
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Vielleicht hat einer der GmbH-Anteilseigner von "A" (was ja nicht der Geschäftsführer gewesen sein muss), einen gewissen Anteil an "A" als Sicherheit für eine eingegangene verbindlichkeit an einen Gläubiger abgetreten.
Und diese abgetretene Sicherheit hat die Firma "B" vielleicht dem Gläubiger abgekauft.
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  #24  
Alt 04.08.2011, 09:14
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Nun, wenn der GeFü nicht der Gesellschafter ist, der die Anteile verkauft hat, dann muss er sich ja auch nicht wundern
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  #25  
Alt 04.08.2011, 10:16
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Eben.
Nur ein angestellter GF kann entlassen worden sein.
Was aber, wenn:
  • "A" nun mehrere Anteilseigner hatte ("A1" und "A2")
  • "A1" war als Geschäftsführer tätig
  • "A2" hat Anteil an "A" abgetreten für irgendeine Verbindlichkeit
  • Verbindlichkeit konnte nicht bedient werden
  • "B" hat die Sicherheit angekauft und verwertet
  • "A1" als GF wusste von alldem nichts
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