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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen
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#1
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Hallo ,
ich habe ein Problem bzw eine Frage zu dem ich bisher so viel Antworten gelesen habe das ich nicht mehr weiss was Stimmt . Das Boot (Rio590Cabin) habe ich noch nicht lange und jetzt wollte ich über Nacht ankern aber dafür brauche ich doch ein Ankerlicht oder ? Das Boot ist 5,90m lang und ich habe wo gelesen das man erst ab 6 m ein Ankerlicht braucht .Die Aussage macht doch keinen Sinn oder ? Bot ist Boot und wird überfahren ohne Licht . ![]() OK Ein Ankerlicht Muss in der Mitte des Bootes einem Meter über dem Höchsten Punkt angebracht werden oder ? Im Bild seht ihr vielleicht das ich keine Ahnung habe wie ich das machen soll den ich wüsste nicht wo ich die Lampe anbringen soll . Am Heck des Bootes Vielleicht an einer 2 m Stange aber ist das Erlaubt den das ist ja nicht die Mitte .. Ahh Wie ihr seht macht mich die Frage schon echt wahnsinnig . Würde mich über Hilfe echt freuen. liebe Grüße RIO.. P.S. das ganze soll natürlich gesetzlich gerechtfertigt sein denn Die Solar Gartenlampe möchte ich nicht. |
#2
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korrekter wäre wohl min. 1m über den beiden Seitenlichtern...
Mitte oder Heck ist meines Wissens egal..
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Gruß Stefan |
#3
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http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf
Auszug aus BSH "Alle Fahrzeuge vor Anker müssen im Bedarfsfall ein Ankerlicht führen und zwar dort wo es am besten gesehen wird".... gilt auch Binnen, nur das Ankerlicht muss keine BSH-Zulassung haben, da reicht ein sichtbares Licht, aber keine Solarfunzel.
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Gruß Axel ![]() wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV www.wyce.de www.dmyv.de |
#4
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Ist nicht ein Heckstab mit Ankrlicht bei 90% der Boote Auslieferungszustand? Ich hatte so ein Ding immer dabei (und immer hat es gestört, weil, wohin bei Nicht-nutzung?)
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Gruß Heinz, ![]() |
#5
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Aber muß das Licht mittig geführt werden oder kann es auf gleicher Höhe oder auf Höhe eines Seitenlichter geführt werden ? |
#6
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Danke das PDF vom BSH habe ich auch schon gelesen .. aber ich kann da keine Info finden das ein Ankerlicht keine BSH zulassung braucht. Wo steht den das ? Naja Petroleumlampe ist ja auch erlaubt .. |
#7
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siehe link der BSH von Antaris
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Gruß Stefan |
#8
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![]() Zitat:
Binnen = keine BSH Vorschrift.
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Gruß Axel ![]() wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV www.wyce.de www.dmyv.de |
#9
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Leider ist nicht genau erkennbar, ob überhaupt Positionslichter am Boot angebracht sind. Wenn nicht, dann wären Seitenlichter in einem Gehäuse am Bug und dazu mind. 1m höher (mittig, aber egal, ob in halber Bootslänge oder am Heck) auf einer Stange ein 360° Rundumlicht, das dann allein auch als Ankerlicht fungieren kann, die einfachste Lösung. Dabei würde ich bei Neuausrüstung BSH-zugelassene LED-Leuchten (trotz des höheren Preises) wählen. Haben einen sehr geringen Stromverbrauch und große Lebensdauer.
Gruß Wepi |
#10
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Ein 360° Licht auf Höhe der Seitenlaternen bringt hier ja wohl gar nix, wenn Du das Boot geschlossen hat.
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