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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo !
Bin neu hier und erstmal ein herzliches Hallo an Alle ! Nun zu meiner Frage... Bei uns am Mittellandkanal wird praktisch jeden Abend gegenüber der Einfahrt zu unserer Marina geangelt. Die Angler werfen ihre Routen recht weit raus und holen diese beim vorbeifahren eines Sportbootes auch nicht ein so dass schon öfters jemand eine Angelschnur beim Einfahren in den Hafen abgefahren hat- gestern zb. ich. Wie sieht da die Rechtslage aus ? Ich gehe davon aus dass der Angler einen Erlaubnisschein hatn und somit angeln darf. Aber er darf doch dabei auf einer Bundeswassersrtrasse nicht die Schiffahrt behindern oder ? In meinem Fall ist am Boot nix passiert, nur er hat seine Angelschnur samt Köder , Haken und Gewicht verloren, aber was wenn man sich die Wellendichtung kapput fährt ? Der Angler müsste für die Reparatur haften oder? Gibt es konkrete Regelungen für das Angeln am Mittellandkanal in Bezug auf Schiffahrt ? Vielen Dank und viele Grüsse |
#2
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Hallo acr,
an bestimmten Stellen ist das Angeln verboten, welche das sind kannst du beim Wasserschutz erfragen ich kann mir nicht vorstellen das du später beweisen kannst von welchem Angler die Schnur stammt die deinen Antrieb ruiniert hat ![]() besser ist es die Kanalseite zu wechseln wenn du an Anglern vorbei fährst, oder wenigstens in den Leerlauf schalten wenn du an Anglern vorbei fährst, so hast du gute Chancen dir keine Angelschnur einzufangen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#3
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steht im angelschein drin wo man nicht angeln darf
z.b. esk deutlich beschrieben wo verbote sind allerdings wird das selten eingehalten in ru haben wird geangelt wo wir wollten ![]() auskunft gibt auch der landessportfischerverband hannover karsten |
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