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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 08.08.2011, 21:00
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harri harri ist offline
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Standard Bootsanmeldung in Österreich

Hallo!

Bin sicher, einer der österreichischen Forenmitglieder kann mir meine Frage beantworten...

Ich hole mir kommendes Wochenende mein erstes, eigenes (gebrauchtes) Motoroot.
Typ: Larson 174 SE aus Bj. 1996'

Das Boot war zuletzt in Öberösterreich zugelassen und wurde auf der Donau genutzt.
Ein Messbrief, aber auch ein Seebrief wurden im August 2010' neu ausgestellt. (Seebrief hat bis Aug. 2020' Gültigkeit)

Am WE werden auch alle dafür notwendigen Formulare zwischen dem Verkäufer und mir gemacht.
.) Kaufvertrag für das Boot inkl. Motor mit Motor Nr.
.) Kaufvertrag für den Trailer
.) Zahlungsnachweis für das Boot zum vereinbarten Kaufpreis
.) Löschungsformular des z.Z. ausgestellten Messbriefes lautend auf den Vorbesitzer

Das zuständige Amt für meine "Neuanmeldung" ist die NÖ-Landesregierung, Abteilung Schiffahrt mit Sitz in Tulln.

Ich selber werde das Boot ausschließlich in Kroatien und nicht in AUT (Binnen) fahren!!!

Hier meine Fragen:
Benötige ich für Wiederzulassung und Austellung eines neuen Messbriefes, der dann auf meinen Namen lautet, eine Überprüfung eines vereidigten Zivilgutachters???
...oder wird der neue Messbrief auf Grund des vorliegenden und aktuellen Seebriefes einfach ausgestellt?

Weiteres verfügt das Boot über Funk!
Da der Vorbesitzer das Boot nur in AUT genutzt hat, hat er den Funk auf der Post gemeldet und die fälligen Gebühren dafür bezahlt...
Muß auch ich den Funk in AUT melden, wenn ich das Boot ausschließlich in Kroatien nutze? (Küstenpatent B inkl. Funkprüfung ist bei mir vorhanden...)
bzw. verlangt man bei der Anmeldung beim Hafenkapitän in Kroatien für den Funk irgendein Formular aus AUT?

Danke im Voraus, Harri
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Geändert von harri (09.08.2011 um 06:27 Uhr)
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  #2  
Alt 09.08.2011, 09:26
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Ich nehme an 174 steht für 17 Fuß. Diese Bootsgröße kannst du nur für Fahrtenbereich 1 zulassen und für FB1 brauchst du keinen Messbrief.

Das Funkgerät würde ich nirgendwo in Ö anmelden, einfach nach HR mitnehmen. Mit dem HR-Patent hast du die Berechtigung es dort zu nutzen.
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LG Michael
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  #3  
Alt 09.08.2011, 10:37
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Zitat:
Zitat von MichaelH Beitrag anzeigen
Ich nehme an 174 steht für 17 Fuß. Diese Bootsgröße kannst du nur für Fahrtenbereich 1 zulassen und für FB1 brauchst du keinen Messbrief.

Das Funkgerät würde ich nirgendwo in Ö anmelden, einfach nach HR mitnehmen. Mit dem HR-Patent hast du die Berechtigung es dort zu nutzen.
Richtig, 174 steht für 17,4 Fuß.
Die Länge des Bootes ist laut Papieren 5,30 Meter.

Der Vorbesitzer hatte aber für dieses Boot auch einen Messbrief!
Ist aber auch damit in AUT gefahren...
...oder würde der Messbrief bei mir wegfallen, weil ich das Boot nur in Kroatien fahre und hierfür nur ein Seebrief erforderlich ist?
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  #4  
Alt 09.08.2011, 11:05
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Da kommt die Bürokratie ins Spiel!

Den Messbrief benötigst Du für den Seebrief!

Bei kleinen Booten kannst Du aber den Messbrief durch die Binnenzulassung ersetzen!

Was mir unklar ist, warum man (zumindest in NÖ) einen neuen Messbrief benötigt, der dann auf den neuen Eigner lautet. Immerhin wird ja nicht der Eigner sondern das Boot vermessen und da ändert sich ja nichts.
Habe diesbezüglich (eigentlich ging es um etwas Anderes, aber die Sprache kam darauf) auch mal mit einerm netten Herrn im Ministerium telefoniert, der das auch nicht verstand und meinte, dass das so eigentlich nicht sein kann!

Ich würde mich bei Zeit und Lust auch dagegen auflehnen und auf die Anerkennung des alten Messbriefes verlangen!
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  #5  
Alt 09.08.2011, 12:15
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Dann habe ich die Infos auf der Seite der NÖ-Landesregierung Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt doch richtig gedeutet...

Obwohl für das Boot erst voriges Jahr ein neuer See- und Messbrief ausgestellt wurde muß nun das ganze Prozedere wiederholt werden und von einen vereidigten Sachverständiger abgenommen werden.

Irgendwie unlogisch: am Boot ändert sich ja nichts, es wechselt ja nur den Besitzer!

Aber mich wundert es gar nicht: typische österreichische "Beamtenlogik"
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  #6  
Alt 09.08.2011, 13:19
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Zitat:
Zitat von harri Beitrag anzeigen
Das Boot war zuletzt in Öberösterreich zugelassen und wurde auf der Donau genutzt.
Hmm, dann hatte dein Vorbesitzer den Messbrief unnötigerweise.

@Essotiger: Was kostet ein Messbrief?

Und was ist billiger, ein Messbrief, oder die Gebühren der Binnenzulassung?
Blöderweise muß man dann sein Boot alle paar Jahre überprüfen lassen, fällt dies beim Seebrief solo weg?
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  #7  
Alt 09.08.2011, 13:23
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HI,

du brauchst einen Messbrief des Bootes auf deinem Namen
mit dem Messbrief, CE-Zertifizierung, Meldeschein, Kaufvertrag, der Bestätigung dass das Boot dein Eigentum ist (Zahlungsbeleg)
zum Schifffahrtsamt.
Die Ausstellung des Seebriefes dauert ca. 2-3 Wochen und wird dir an die Meldeadresse versendet.
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  #8  
Alt 09.08.2011, 15:13
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Zitat:
Zitat von MichaelH Beitrag anzeigen
Das Funkgerät würde ich nirgendwo in Ö anmelden, einfach nach HR mitnehmen. Mit dem HR-Patent hast du die Berechtigung es dort zu nutzen.
Das ist zu 100 % falsch.Wenn die Funkanlage nicht angemeldet ist kann es saftige Strafen geben.
Das Funkgerät muss in dem Land angemeldet sein unter dessen Flagge das Schiff fährt.
Ist das Österreich so ist das örtlich zuständige Fernmeldebüro In dem Fall für W, NÖ und BGLD zuständig.

Informationsblätter dazu http://www.bmvit.gv.at/telekommunika...ter/index.html

Anmeldung für eine Seefunkanlage: http://www.bmvit.gv.at/telekommunika...ffsfunkste.pdf

Beachte die Möglichkeit einer jährlichen Befristung der Bewilligung (So wird es billiger)
Weiters werden in Österreich für Seefunk neu nur DSC fähige Anlagen bewilligt.

Weitere infos bei:
Fernmeldebüro Wien

Diese Fernmeldebehörde erster Instanz ist für Wien, Niederösterreich und Burgenland zuständig.

Höchstädtplatz 3
A-1200 Wien
Telefon: +43 (0) 1 331 81 Durchwahl 405
Fax: +43 (0) 1 334 27 61
E-Mail: fb.wien@bmvit.gv.at
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Willi
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  #9  
Alt 09.08.2011, 15:17
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Zitat:
Zitat von MichaelH Beitrag anzeigen
Hmm, dann hatte dein Vorbesitzer den Messbrief unnötigerweise.

@Essotiger: Was kostet ein Messbrief?

Und was ist billiger, ein Messbrief, oder die Gebühren der Binnenzulassung?
Blöderweise muß man dann sein Boot alle paar Jahre überprüfen lassen, fällt dies beim Seebrief solo weg?

Denke, dass die Binnenzulassung günstiger kommt! Kostet so um die 80€! Weiß nicht wie es in NÖ ist mit den SV. In W machen es nur private Ziviltechniker, welche gewaltige Unterschiede bei den Entgelten haben.
In Graz macht es z.B. die Landesprüfstelle soweit ich weiß, was in NÖ läuft weiß ich nicht.
Grundsätzlich muss der Seebrief alle 10 Jahre einfach verlängert werden, die Binnenzulassung in der Regel alle 10 Jahre mit Gutachten. (Zumindest in Wien).

Ruf mal im Ministerium den zuständigen Beamten an (Google mal Seebrief etc. da kommen einige Sachen von ihm) und frage mal, was er dazu meint, dass der Messbrief auf Dich lauten muss. Das ist mitunter der größte Blödsinn, denn ich je gehört habe, da der Auftraggeber des Seebriefes doch nicht relevant ist. Man könnte noch argumentieren, dass man wissen wolle, ob Du als neuer Besitzer Umbauten vorgenommen hast, dann müsste man das aber als "aktuellen Messbrief" ausdrücken und nicht "Messbrief auf den Namen des neuen Eigners"!

Generell läuft da in unserem Binnenstatt vieles komische Wege. Für eine Binnenzulassung brauchte ich ein technisches Gutachten. OK. Da das Boot in der Steiermark stand wollte ich es dort von der Landesprüfstelle machen lassen. Geht nicht bzw. wird in Wien nicht als Gutachten anerkannt!
Also für mich ist das nimmer logisch!
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  #10  
Alt 09.08.2011, 17:06
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Hab mich nun bei einem Zivilingenieure für Schifffahrt in Wien erkundigt.

Ablauf:
Mit den Unterlagen
.) Staatsbürgerschaftsnachweis
.) Meldezettel
.) Eigentumsnachweis (Kaufvertrag und Zahlungsnachweis)
.) Bootdaten (Type, Baujahr,...)
.) Motordaten (Hersteller, Type, Nr...)
.) Löschungsnachweis des alten Messbriefes vom Vorbesitzer

...bekomme ich, als neuer Eigner um € 150,- einen neuen Messbrief ausgestellt.

Mit diesen Messbrief kann ich dann auf der NÖ-Landesrtegierung einen Seebrief beantragen. Gültigkeitsdauer 10 Jahre.

Der Seefunk müßte bei der Funküberwachung Österreich, 1200 Wien, Höchstädtplatz 3, Franz Hinterleitner angemeldet werden.
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  #11  
Alt 09.08.2011, 20:15
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Zitat:
Zitat von harri Beitrag anzeigen
.....
.) Löschungsnachweis des alten Messbriefes vom Vorbesitzer...
Also was ist das bzw. wie und wo wird ein Messbrief gelöscht?

Und wenn Du diese Dinge beisamen hast, dann stellt er einen neuen Messbrief aus, ohne das Boot gesehen zu haben?

Aber somit käme Dir die alternative Variante, wo Du eine Binnenzulassung als "Ersatz für den Messbrief" machst günstiger! Zumindest, wenn Du das Boot nicht länger als 10 Jahre haben willst!
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  #12  
Alt 09.08.2011, 20:33
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Zitat:
Zitat von Essotiger Beitrag anzeigen
Also was ist das bzw. wie und wo wird ein Messbrief gelöscht?

Und wenn Du diese Dinge beisamen hast, dann stellt er einen neuen Messbrief aus, ohne das Boot gesehen zu haben?

Aber somit käme Dir die alternative Variante, wo Du eine Binnenzulassung als "Ersatz für den Messbrief" machst günstiger! Zumindest, wenn Du das Boot nicht länger als 10 Jahre haben willst!
Der jetzige Messbrief muß vom Vorbesitzer auf der zuständigen Landesregierung "gelöscht" werden.
In diesen Falle in OÖ, wo das Boot zuletzt angemeldet war.

Ich, als neuer Eigner muß dann den Löschbescheid mit den restlichen Unterlagen an einen Zivilgutachter schicken, der mir einen neuen Messbrief, lautend auf meinen Namen ausstellt.

Und mit dem Messbrief bekomme ich dann auf der Landesregierung (Tulln/NÖ) meinen Seebrief...um den es mir ja eigentlich geht!

Das Boot muß hierfür keiner Überprüfung vorgeführt werden und der technische Zustand des Bootes spielt keine Rolle, da das Boot nicht Binnen genutzt wird.
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  #13  
Alt 09.08.2011, 20:46
Essotiger Essotiger ist offline
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Zitat:
Zitat von harri Beitrag anzeigen
Der jetzige Messbrief muß vom Vorbesitzer auf der zuständigen Landesregierung "gelöscht" werden.
In diesen Falle in OÖ, wo das Boot zuletzt angemeldet war.

Ich, als neuer Eigner muß dann den Löschbescheid mit den restlichen Unterlagen an einen Zivilgutachter schicken, der mir einen neuen Messbrief, lautend auf meinen Namen ausstellt.

Und mit dem Messbrief bekomme ich dann auf der Landesregierung (Tulln/NÖ) meinen Seebrief...um den es mir ja eigentlich geht!

Das Boot muß hierfür keiner Überprüfung vorgeführt werden und der technische Zustand des Bootes spielt keine Rolle, da das Boot nicht Binnen genutzt wird.

Bist Du sicher, dass nicht der Seebrief bzw. die bisherige Zulassung des Bootes gelöscht werden muss??

Und wie will der gute Techniker ruhigen Gewissens einen Messbrief von etwas erstellen, was er nie gesehen hat?
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  #14  
Alt 10.08.2011, 09:42
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Habe nun noch etwas dazu gelsen, da es mich interessiert:

Interessant ist da natürlich:

Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über die Zulassung von Jachten zur Seeschiffahrt (Jachtzulassungsverordnung - JachtZulVO)

Da heißt es:

Zitat:
Für Jachten mit einer Länge von weniger als 24 m ist ein Meßbrief gemäß Anlage 1 (Anm.: Anlage nicht darstellbar) auszustellen. Die Vermessungsgrößen sind gemäß Anlage 2 zu ermitteln. Bei Serienbauten ist die Ermittlung auf Grund von Bauunterlagen zulässig.
Somit sollte wohl ein Messbrief nicht unbedingt erforderlich sein, sofern man entsprechende Unterlagen hat oder oder vom Hersteller bekommen kann!

Zitat:
Bei Eigentümerwechsel oder Änderung der Vermessungsgrößen ist ein neuer Meßbrief erforderlich.
Das erklärt nun mal warum man einen neuen Messbrief benötigt! Weil es im Gestz steht.
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  #15  
Alt 10.08.2011, 10:11
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HI,

also was hier alles Blödsinn verzapft wird.

Für jeden Dummy gibt es am Schifffahrtamt einen Begleittext zur richtigen Anmeldung, bitte diesen beachten und befolgen. Notfalls geben die Beamten gerne Auskunft.

Wenn das Funkgerät in Österreich zugelassen wurde, aber von Nachbesitzer in Österreich nicht mehr verwendet wird, muss es vom Vorbesitzer an der Fernmeldebehörde abgemeldet werden.

Wird das Funkgerät nur mehr in Kroatien verwendet, benötigt man KEINE gesonderte Anmeldung.
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  #16  
Alt 10.08.2011, 21:40
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was ganz wichtiges das du ganze Zeit vergisst bzw. denke ich anders betitelst ist die "Abmeldebestätigung" von einer Löschung habe ich noch nichts gehört, das ein Messbrief neu ausgestellt werden muss ist leider humbug aber leider die Wahrheit (Hier bekommt jmd. Geld das er die vorgegebenen Daten auf ein Blatt Papier schreibt (ging bei mir per Mail)) so einen Job hätte ich auch gerne!!

Kaufvertrag, Meldezettel und ansuchen das Boot anzumelden, das sollte es gewesen sein!
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lg Manuel
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  #17  
Alt 11.08.2011, 08:06
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
HI,

also was hier alles Blödsinn verzapft wird.

Wird das Funkgerät nur mehr in Kroatien verwendet, benötigt man KEINE gesonderte Anmeldung.
nachzulesen unter Punkt 10./b auf der Seite der NÖ-Landesregierung/Abteilung Schifffahrt:

10. Funkanmeldung, Registrierung:
a) Die Registrierung der Jacht kann beim Seeschiffsregister in Wien vorgenommen
werden. Es besteht diesbezüglich jedoch keine Verpflichtung zur Registrierung der
Jacht.
Zuständig für das Seeschiffsregister in Wien ist das Bezirksgericht Innere Stadt,
Marxergasse 1a, A-1030 Wien.
Auskünfte können dort bei der Kanzlei, Tel. 01/515 280/ 471 oder 481 eingeholt werden.
b) Sollten Sie ein Funkgerät an Bord mitführen ist dieses bei der Funküberwachung
Österreich 1200 Wien; Höchstädtplatz 3, Franz Hinterleitner (Tel.:0664/818 90 29,
FAX: 01/334 27 63; E-mail: franz.hinterleitner@bmvit.gv.at), anzumelden.

Und weder See- noch Messbrief sind beim Eignerwechsel übertragbar!
Nach Abmeldung des Bootes muß mir von einen Zivilingenieur ein neuer Messbrief/Datenblatt ausgestellt werden.


Hier das Antwort-Email der Landesregierung/Tulln auf meine Fragen:


Wir benötigen für die Zulassung zur Seeschifffahrt (Meer) folgende Unterlagen:

- Antrag
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Kaufvertrag von Boot u. Motor samt Zahlungsbestätigung
- Abmeldebestätigung/Erlöschensbescheid vom Vorbesitzer
- originalen Messbrief (ausgestellt auf Ihren Namen - bitte umschreiben lassen!)

Sie können uns gerne alle Unterlagen per E-mail oder Fax senden, jedoch benötigen wir den Messbrief (Zivilingenieur) bitte im Original!
Sodann kann ein Seebrief für Fahrtbereich 1 für die Dauer von 10 Jahren ausgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Pany
-----------------------------------------------
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt
Minoritenplatz 1
3430 Tulln

Telefon: +43 2272 / 9005 - 16043
Fax: +43 2272 / 9005 - 16070
Email Abteilung: post.wa1.schifffahrt@noel.gv.at
(bitte für behördliche Eingaben verwenden!)

Unsere Internetseite: http://www.noel.gv.at/Verkehr-Technik/Schifffahrt.html


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!Grüße Harri!
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  #18  
Alt 13.08.2011, 10:30
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Gummiente Gummiente ist offline
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
HI,
also was hier alles Blödsinn verzapft wird.
Wenn das Funkgerät in Österreich zugelassen wurde, aber von Nachbesitzer in Österreich nicht mehr verwendet wird, muss es vom Vorbesitzer an der Fernmeldebehörde abgemeldet werden.
Wird das Funkgerät nur mehr in Kroatien verwendet, benötigt man KEINE gesonderte Anmeldung.
Der Einzige der hier Blödsinn verzapft bist du!!!

Jede Seefunkanlage braucht ein Rufzeichen. Das Rufzeichen steht in der Bewilligungsurkunde. Die Bewilligungsurkunde wird nach dem Anmelden von der zuständigen Fernmeldebehörde ausgestellt. Zuständig ist die Fernmeldebehörde des Flaggenstaates.
Auch in Kroatien werden bei Bedarf die Bewilligungsunterlagen der Funkanlagen überprüft. Hast du keine so gibt es Probleme.
Was glaubst du wo man bei einer DSC fähigen Anlage die MMSI herbekommt???

Da auf deiner Homepage auch Funkanlagen angeboten werden solltest du eigentlich über das Anmelden Bescheid wissen.

Verwaltungsstrafbestimmungen: (Auszug aus § 109 TKG 2003)
Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 4000 € zu bestrafen, wer
• eine Funkanlage ohne Bewilligung errichtet oder betreibt;
__________________
Liebe Grüße
Willi

Geändert von Gummiente (13.08.2011 um 18:57 Uhr)
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  #19  
Alt 13.08.2011, 15:09
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hallo anbei mal das infoblatt der landesregierung steiermark.

siehe punkt 3


lg alex
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Informationsblatt für Seebrief_.pdf (52,6 KB, 596x aufgerufen)
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  #20  
Alt 14.08.2011, 08:37
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Zitat:
Zitat von harri Beitrag anzeigen
nachzulesen unter Punkt 10./b auf der Seite der NÖ-Landesregierung/Abteilung Schifffahrt:


Sie können uns gerne alle Unterlagen per E-mail oder Fax senden, jedoch benötigen wir den Messbrief (Zivilingenieur) bitte im Original!
Sodann kann ein Seebrief für Fahrtbereich 1 für die Dauer von 10 Jahren ausgestellt werden.
hallo harri

wenn du auch einen messbrief benötigst kann ich dir einen zivilingenieur nennen der recht unkompliziert und günstig den messbrief ausstellt.


für den fahrbereich 1 ist es lt. meiner erfahrung nicht nötig einen messbrief machen zu lassen.

lg alex
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  #21  
Alt 14.08.2011, 17:27
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Zitat:
Zitat von Gummiente Beitrag anzeigen
Der Einzige der hier Blödsinn verzapft bist du!!!


Verwaltungsstrafbestimmungen: (Auszug aus § 109 TKG 2003)
Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 4000 € zu bestrafen, wer
• eine Funkanlage ohne Bewilligung errichtet oder betreibt;
Ich brauche kein Funkgerät in Österreich anmelden, wenn ich in Kroatien fahre
In Kroatien gelten noch immer die Übergangsbestimmungen, d.h. ich brauche keine Kennung
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  #22  
Alt 14.08.2011, 18:57
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Und dein Rufzeichen kommt aus dem Kaffeesud????

Die Übergangsbestimmung besagt, dass es in KRO noch möglich ist ohne DSC (GMDSS) zu funken.
Eine Bewilligung brauchst du trotzdem.
__________________
Liebe Grüße
Willi
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