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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Mit Mobo im Fischernetz verfangen
Hallo,
bin gestern auf dem Neckar in ein vom Ufer bis zur Fahrwassertonne gespanntes und nicht gekennzeichnets Fischernetz gefahren. Das Netz hat sich um die Schraube gewickelt und den Motor abgewürgt. Gott sei Dank hat mich ein hilfsbereiter Segler abgeschleppt, nach dem ich das Netz an der Fahrwassertonne losgebunden habe. Am Ufer konnte ich zwar in mühsamer Arbeit das Netz wieder aus der Schraube entfernen, ob die Welle was abbekommen hat ist noch nicht 100% sicher. Ich habe den Fischer ermittelt und zur Rede gestellt, worauf er mir mit Schadensersatzforderung wegen seinem Netz gedroht hat. Ich bin mir jedoch sicher, das Netz war nicht markiert und unzulässiger Weise an der Fahrwassertonne befestigt. Was würdet Ihr mir raten? Wie soll ich mich weiter verhalten? Ich bin kein Steithansel, aber der Fischer zeigt keine Einsicht. Gruß Neckarflitzer |
#2
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Vorfall bei der WSP melden.
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Gruß vom Oberrhein.
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#3
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1. Wie ist die Beweislage? War jemand dabei?
2. Was machst du auf der "falschen" Seite der Fahrwassertonne ?
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#4
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Zitat:
Aber ein Fischnetz, dazu noch unmarkiert an einer Fahrwassermarkierung anzubringen sicherlich.
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Gruß vom Oberrhein.
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#5
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Zitat:
Muß man da gleich die WAPO einschalten? |
#6
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Naja, wenn der Fischer uneinsichtig ist, wenn willst du dann "einschalten"? Du kannst natürlich auch erst einmal auf's Forum verweisen, aber ob ihn das beeindruckt ...
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#7
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100% richtig.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit handelt es sich hierbei um einen Nebenerwerbsfischer, der ein wenig Gewinnoptimierung betreiben wollte. Das Befestigen von Netzen, Reusen und sonstigen Fangeinrichtungen an Wasserbauwerken und Betonnungen ist ausnahmslos verboten. Davon ab haben die Fangeinrichtungen deutlich gekennzeichnet zu sein. WSA und WSP werden sicherlich sehr an diesem Vorfall interessiert sein.
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....und immer eine handbreit... Kai --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten
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#8
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Deswegen habe ich "falsch" ja in Anführungszeichen gesetzt.
Aber die Frage könnte kommen...
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#9
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Und wie soll man sonst ans Ufer kommen? Immer wenn ich anlegen will, und manchmal auch wenn ich der Berufsschifffahrt ausweiche, bin ich nicht mehr in der Fahrrinne...
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gregor |
#10
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Wenn dann das die Antwort auf die Frage wäre, ist es doch okay.
Ist er hingegen Slalom um die Schifffahrtszeichen gefahren - dann gibt's vielleicht eine Mitschuld oder so. Wer weiss das schon. Vor Gericht und auf See ist man in Gottes Hand. Wenn dann beides zusammenkommt... uiuiui.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#11
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Ankern sollte doch ausserhalb des Fahrwassers statt finden.
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Gruß vom Oberrhein.
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#12
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Zitat:
Ich bin mit sehr langsamer Fahrt gefahren, an dieser Stelle war Treibholz und dann bin ich halt Richtung Ufer ausgewichen. Dort hat es auch viele Angler danach habe ich geschaut, aber halt an ein nicht markiertes Netz im Traum nicht gedacht. |
#13
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Hallo Neckarflitzer,
du hast es ja im guten versucht, wenn er nicht anders will die WAPO einschalten. Dann bekommt er ein fettes Problem. An Betonnungen und Bauwerken usw ist es verboten was zu befestigen.
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Gruß Torsten Träume nicht dein Leben, sondern lebe dein Traum
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#14
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Fischernetz
Hi,
also ich würde es sofort der WSP melden. Ohne wenn und aber. Dann bekommt nämlich der "Freundliche" Netzfischer nen Schreiben von diesen und denkt im Traum nimmer daran dich in Regress zu nehmen. So einem Uneinsichtigen muß man gleich die Luft aus den Segeln nehmen. Gruß, Frank
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#15
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Und im besten Fall bekommst Du noch Deinen eventuellen Schaden bezahlt
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Gruß aus der schönsten Stadt der Welt Thorsten |
#16
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Zitat:
Schön das es die auch gibt Ich würde das auch bei der WSP melden.
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Viele Grüße aus Berlin Dirk
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#17
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Servus und Petri Heil !
Also Netzfischerei am Neckar? Bei uns in Besigheim (km136)?? Noch nie gehört das es sowas bei uns gibt. Wo genau hatte der sein Netz denn ausgelegt? Ich würde eher Schwarzfischerei vermuten. Aber du schreibst du kennst den Fischer? Würde mich interessieren! Gruss Felix |
#18
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Das Würde ich auch melden. Wenn der uneinsichtig ist, stellt der vielleicht wieder eins auf.
Du kannst auch an deinen Antrieb Spätfolgen bekommen, willst du das selbst bezahlen? Was ist wenn den nächsten mehr passiert? Schönen Gruss aus Geeste Uwe
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#19
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WSP - ohne Wenn und Aber!
Ich bin ganz sicher der Letzte, der nach der Polizei ruft. Insbesondere, wenn es um unbeabsichtigte Fehler anderer geht. Die sind halt passiert, was solls. Hier liegt der Fall aber anders, wie sich nicht zuletzt in der Uneinsichtigkeit zeigt. Wenn das Verhalten keine Konsequenzen hat, macht er das morgen wieder. Nicht auszudenken, was dabei alles passieren kann! Gruß Dieter
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#20
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Zitat:
Also die Nebenerwerbsfischerei gibts nahezu an jedem Fluss hierzulande (...die Emscher lassen wir da mal aussen vor) Aber ein nicht gekennzeichnetes Netz weisst schon darauf hin, dass der Fischer das eine oder andere Netz zuviel als die ihm genehmigte Anzahl aufgestellt hat. Es gibt halt manche Leute, die den Hals nicht vollbekommen.
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....und immer eine handbreit... Kai --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten |
#21
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Zitat:
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Gruß Marco!
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#22
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Fangeinrichtungen haben Markierungen oder Schilder aufzuweisen, anhand derer Rückschlüsse auf den Eigentümer gezogen werden können.
Die Verwendung bzw. das Mitführen von ungekennzeichneten Netzen ist Bußgeldbewehrt. Hab mal was ruasgegoogelt... http://www.angelsportverein-aarberg....kierungen.html
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....und immer eine handbreit... Kai --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten
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#23
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Zitat:
Den Fischer konnte ich schnell ermitteln, da er noch auf dem Fluß war, was mir die Segler im Hafen gestegt haben. Sie hatten auch schon ihre Erfahrungen mit ihm gemacht. Natürlich habe ich ihn dann abgepasst und zur Rede gestellt, mit dem geschilderten Ergebnis. Der Fischer ist ein "Eingeborener" und ich komme aus der näheren Umgebung was mich eher veranlasst nichts zu unternehmen, zumal ich offensichtlich keinen Schaden bekommen habe. Im Wiederholfall werde ich jedoch tätig. Ich habe genug Zeugen und die komplette Adresse des Fischers. |
#24
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Der Vorfall muss gemeldet werden!
Es schütz dann auch ander Bootsfahrer vor der gleichen 'Gefahr'. Wenn der Fischer dort unrechtmässig fischt ist es unter Umständen Wilderei und alles andere als ein Kavaliersdelikt - ähnlich wie Raub. Ist der Fischer neben 'Verursacher' auch 'Verschuldner' haftet er mit hoher Wahrscheinlichkeit für den Schaden. |
#25
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Wenn das jeder so sieht, kann er noch viele illegale Netze auslegen, ehe er jemals Konsequenzen erfährt ... Aber mach' ruhig, dir ist ja nichts weiter passiert und was geht es dich an, ob andere auch so glimpflich davonkommen.
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