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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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Moin,
auf dem im vergangenen Jahr erstandenen Boot war ein Gerät installiert, welches ich erstmal sofort entfernt habe, da ich es nicht zuordnen konnte. Jetzt habe ich doch mal ein bißchen recherchiert und herausbekommen, dass es sich um einen Funkscanner handelt. Bislang wußte ich gar nicht, dass es sowas gibt. Kann mir jemand in kurzen Worten den Sinn und die Funktion erklären und mitteilen, ob ich ihn, sofern der Gebrauch Sinn macht, in NL auf dem Boot nutzen kann? LG Andreas |
#2
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Ich habe einen Funkscanner an Bord, damit ich (im Moment noch ohne Funk), die wichtigen Kanäle für das Revier wenigstens mithören kann. Bei mir ist ein Handscanner und ich habe ausschließlich Seefunkfrequenzen gespeichert. Bei einer Zollkontrolle in NL habe ich keine Probleme damit bekommen.
Rechtlich gesehen ist es aber zumindest am Rande der Legalität, wenn nicht sogar illegal, weil ich noch kein Funkzeugnis habe. Allgemein ist ein Funkscanner ein programmierbares Radio mit unterschiedlichen Frequenzbändern und meistens mit einer Anzahl von Speichern, in denen Frequenzen abgelegt werden können. Die Geräte werden auch gerne genutzt, um Polizei, Feuerwehr...... abzuhören. Da dürfte es bei einer Kontrolle aber Probleme geben. ![]() Wenn du mal eine Typenbezeichnung posten könntest, dann kann man Genaueres sagen. ![]()
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Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!! Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran. Geändert von Raccoonhotel (27.08.2011 um 10:31 Uhr)
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#3
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Moin,
auf dem Gerät steht Uniden 760 xlt. Eine Kurzanleitung auf deutsch habe ich soeben gegoogelt. Da mein Boot in NL gefahren wurde, sind die Seefunkfrequenzen vielleicht noch gespeichert. Wenn ich das Gerät richtig verstehe, kann man damit nur hören, nicht selber funken. Gruß Andreas |
#4
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Richtig! Das ist ein reiner Empfänger. Kontrolliere aber auf jeden Fall, welche Frequenzen darin gespeichert sind. Seefunk mag geduldet werden, bei anderen "interessanten" Frequenzen sieht das sicher anders aus.
![]() Hier gibt es die technischen Infos.
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Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!! Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran.
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#5
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![]() Zitat:
Zur weiteren Info...
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Gruß MIMO ![]()
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#6
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![]() Zitat:
![]() ![]() |
#7
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Gruß MIMO ![]() |
#8
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Der Betrieb von Funkscannern....
![]() Das kaufen und besitzen ist erlaubt, nicht aber der Betrieb !! Du kannst ja gerne mal bei der Bundesnetztagentur anrufen und nachfragen.... ![]() |
#9
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Lese dir meinen Beitrag
http://www.boote-forum.de/showpost.p...49&postcount=5 nochmal genau durch. Da steht doch, dass in den Niederlande der Betrieb uneingeschränkt erlaubt ist. In Deutschland ist der Betrieb auch erlaubt, nur das Abhören bestimmter Frequenzen ist verboten. Ich kann natürlich keine Garantie für die Quelle geben. Wenn die Angaben nicht richtig sein sollten, wäre es gut wenn du das belegen könntest.
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Gruß MIMO ![]() |
#10
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Hallo,
und wie verhält es sich mit diesem Gerät, wenn man eine Amateurfunk-Lizenz hat? http://www.icomeurope.com/index.php?...7&limitstart=4 Sollte wohl erlaubt sein. Viele Grüße von, Wolfgang |
#11
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![]() Zitat:
![]() es geht hier im scanner in den niederlanden ![]() |
#12
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In einem Land, wo ein kaputtes, im Keller auf einem Kohlenhaufen entsorgtes TV schon genügt, um zu den TV-Gebühren herangezogen werden zu können, würde ich mit sowas aufpassen.
Willy |
#13
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![]() Zitat:
![]() Viele Grüße von, Wolfgang |
#14
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Besitz und nützen einer Scanner in NL ist erlaubt!
Habe auch eine an bord, nütze es aufs IJsselmeer zusammen mit UKW funk. UKW funk auf DW 10/16, scanner auf 1
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#15
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Moin,
danke für Eure Antworten. Hat jermand das gleiche Gerät wie ich (Uniden 760 xlt) und /oder eine Quelle für eine deutsche Bedienungsanleitung? Die Kurzanleitung von Thieme hab ich schon gefunden. Gruß Andreas |
#16
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Für die Deutschen scheint es nur die Kurzanleitung zu geben. Die englische Anleitung ist umfangreicher.
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Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!! Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran. |
#17
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In der EU ist der Verkauf und Besitz für jedermann gestattet. Mit dem Betrieb sieht es schon anders aus. Wer ein Sprechfunkzeugnis für den See oder Binnenfunk hat darf den Seefunk hören, der Amateur darf Amateurfunk hören usw. (Diese Vorschriften gibt es wegen dem Fernmeldegeheimnis) Rundfunk (Radio) dürfen alle hören.
Damit ist klar, das ganze ist sehr "schwammig". Wenn man beim Abhören von nicht erlaubten Frequenzen erwischt wird (Gerät betriebsbereit errichtet, Frequenzen einprogrammiert, eventuell Gerät eingeschaltet) so kann es Probleme geben. Im nicht EU Bereich können die Vorschriften aber komplett anders sein. Mit eine angemeldeten Schiffsfunkanlage hat man hingegen nirgends Probleme. Es ist einfach eine Grauzone
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Liebe Grüße Willi |
#18
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Sind das nur Vermutungen? Könntest du bitte die Quellen angeben worauf sich Deine Aussagen beziehen?
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Gruß MIMO ![]() |
#19
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Die Antworten findest du im Telekommunikationsgesetz des jeweiligen Landes
Für D z.B. § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198) 1 Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. 2 Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. 3 § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. 4 Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt. Für Österreich z.B http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=20002849 siehe §74 und §78 Es wird immer unterschieden zwischen Nachrichten an ALLE, wie Rundfunk, Wettermeldungen usw. und individuellen Nachrichten. Selbst wenn du eine Schiffsfunkanlage mit Bewilligung betreibst, so darfst du eigentlich kein zb Telefongespräch das über eine andere Schiffsfunkanlage geführt wird mithören. Bei jeder Funkerprüfung (Egal ob See, Binnen, Flug oder Amateurfunk) musst du daher auch mit Unterschrift bestätigen, dass du das Fernmeldegeheimnis respektierst.
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Liebe Grüße Willi |
#20
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Das bestätigt doch meine vorherige Aussage bzw. den von mir eingestellten Bericht, das auch in Deutschland der Betrieb generell erstmal erlaubt ist und nur durch den Verbot bestimmter Frequenzen eingeschränkt wird. Und das muss einem erstmal nachgewiesen werden.
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Gruß MIMO ![]() |
#21
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![]() Zitat:
Da es immer wieder Leute gibt, die irgendwelche Hintertürchen und den winzigsten Lücken im Gesetzestext suchen um irgendetwas verbotenes doch zu tun oder zu umgehen..macht die Diskussion hier doch irgendwie keinen Sinn..... ![]() Machs doch einfach..... ![]() |
#22
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Hier geht es doch nicht um iregendwelche Gesetzeslücken. Ich möchte doch nur so gut wie möglich klären ob es jetzt erlaubt ist einen Funkscanner in Deutschland zu betreiben, oder nicht. Und so wie es für mich derzeit den Anschein hat ist es doch auch ohne Schein erlaubt, solange ich mich an gewisse Regeln halte.
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Gruß MIMO ![]() |
#23
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Moin,
der Betrieb von Funkscannern ist in D generell erlaubt. Verboten ist aber das gezielte Abhören nichtöffentlicher Frequenzen, z.B. Feuerwehr, Flugsicherung, Polizei etc.. Wenn so ein Kanal aus Versehen mal reinrutscht...kann ja mal passieren ![]() Von "Verbotenen Frequenzen" habe ich noch nix gehört, die müssten auch im Bundesgesetzblatt veröffentlich werden. Im Übrigen obliegt es dem Übersender von Nachrichten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, diese geeignet zu verschlüsseln.
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Gruss Vestus Geändert von vestus (31.08.2011 um 20:16 Uhr) |
#24
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Es gibt keine "Verbotenen Frequenzen" da hast du recht. Ein taxatives Aufzählen ist auch viel zu umständlich. Einfach gesagt Radio hören dürfen alle! Generell bewilligte Frequenzen wie CB, PMR, LPD usw.dürfen alle abhören. Alle anderen Frequenzen nur Berechtigte.
Auch wenn du es nicht so verstehen möchtest. Es ist so.
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Liebe Grüße Willi |
#25
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Du scheinst "scannen" mit "abhören" zu verwechseln
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Gruss Vestus |
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