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  #1  
Alt 27.08.2011, 16:20
benjamindenis benjamindenis ist offline
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Standard Versteuerung Neuboot

Hallo zusammen!

könnt ihr einem Forums- und Yachtneuling bei einer kniffligen Frage helfen?

Folgende Rahmenbedingungen:
1) Ich stehe kurz vor dem Erwerb einer 10 Meter Yacht
2) Die Motor-Yacht ist aus 2008 und hat weniger als 100 Betriebsstunden gelaufen
3) Das Boot wird in Deutschland von einem Händler verkauft inkl. Garantie
4) Nach dem erwerb möchte ich das Boot zeitnah nach Italien transportieren lassen

Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer?
Ich habe in einem Bericht des ADAC (Link siehe unten) gelesen, das ein Boot, was entweder jünger als 3 Jahre ist (trifft nicht zu) oder weniger als 100 Betriebsstunden auf der Uhr hat (trifft zu), steuerrechlich durch den Zoll als Neuboot behandelt wird. Wenn ich ein Neuboot in ein EU Land einführe, wird es gem. ADAC nach dem sog. "Bestimmungslandprinzip" behandelt. Dieses Prinzip besagt, dass für das Boot bei Einfuhr in das Bestimmungsland die Umsatzsteuer abgeführt werden muss (in meinerm Fall Italien - 20% Umsatzsteuer).

Wie verhält es sich in meinem Fall in der Praxis?
1) Muss ich in dem Fall bei Kauf des Bootes in Deutschland die MwSt entrichten, oder entfällt diese, da ich das "Neuboot" ohnehin ausführen werde? Also Kauf Netto?

2) Wie und wann muss ich dann die Steuern in Italien entrichten?

3) Wie stellt der italienische Zoll fest, dass es sich um ein "Neuboot" handelt, für welches die Umsatzsteuer noch zu entrichten ist? Kaufvertrag?

Für mich ist dieser ganze Sachverhalt völlig undurchsichtig! Meine Händler hat überhaupt keine Ahnung und speißt mich mit der Aussage ab, dass Vorlage der Rechnung mit der ausgewiesenen MwSt. bei Zoll reicht. Ich halte das aufgrund des ADAC Berichtes für falsch bzw. nur für Gebrauchtboote zutreffen!!!

Ich traue mich nicht, die finale Zusage für das Boot zu tätigen, bis das nicht geklärt ist! Könnt ihr mir helfen?

Herzlichen Dank und viele Grüße aus Köln,
Benjamin

Link zum Bericht des ADAC:
http://www.adac.de/_mm/pdf/Italien%20NEU_57403.pdf
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  #2  
Alt 27.08.2011, 17:03
HansH HansH ist offline
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Willst du das Boot von deinem Händler nach Italien liefern lassen und erst dort in Betrieb nehmen?
Gruß
HansH
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  #3  
Alt 27.08.2011, 17:16
benjamindenis benjamindenis ist offline
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Ja, genau das wird der Fall sein!

In Deutschland das Boot bei meinem Händler erwerben, durch den Händler organisierter und verantworteter Transport nach Italien und Übernahme des Bootes in Italien durch mich!

Macht eine andere Alternative (z.B. Lieferung über einen dritten Dienstleister) mehr Sinn?

Gruß,
Benjamin
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  #4  
Alt 27.08.2011, 17:57
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Zitat:
Zitat von benjamindenis Beitrag anzeigen
Meine Händler hat überhaupt keine Ahnung und speißt mich mit der Aussage ab, dass Vorlage der Rechnung mit der ausgewiesenen MwSt. bei Zoll reicht.
Das ist auch mein Kenntnisstand.
Bist du dir sicher daß der ADAC nicht Ausfuhr außerhalb EU meint?
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  #5  
Alt 27.08.2011, 18:07
benjamindenis benjamindenis ist offline
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Hallo Wolf!
Schau Dir den Link zum Dokument vom ADAC mal an. Ich meine, die reden da über den Kauf im Rahmen der EU!
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  #6  
Alt 27.08.2011, 18:34
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vestus vestus ist offline
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Moin,

die Umsatzsteuer muss entrichtet werden sobald das Boot erstmals oder erneut nach drei Jahren in die EU eingeführt wird. Hierbei ist es egal ob das Holland, Deutschland oder Italien ist oder sonstwo in der EU, wobei Holland den günstigsten Steuersatz hat.

Lass Dir vom Händler bestätigen dass die Umsatzsteuer entrichtet wurde, führe dieses mit Deinen Bootspapieren mit, und solange sich das Boot innerhalb der EU-Grenzen befindet hast Du nix zu befürchten.
__________________
Gruss Vestus
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  #7  
Alt 27.08.2011, 18:47
HansH HansH ist offline
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Hallo,
warum nicht in Holland versteuern und dort erstmals in Betrieb nehmen. Dann ist doch alles easy..
Letztendlich gehts darum, das das Ding EU versteuert ist und in dem Land, wo es versteuert wurde, auch in Betrieb genommen wurde.

Gruß
HansH
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  #8  
Alt 27.08.2011, 18:59
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Hallo, wenn Du einen Nachweis über beim Kauf bereits innerhalb der EU entrichtete MWST. hast und das Boot seitdem die EU für nicht mehr als 3 Jahre verlassen hat, dann musst Du keine erneute Steuer bezahlen.
Wo willst Du das Boot in Italien nutzen? Der Transport innerhalb Italiens ist extrem teuer und das Genemhingungsverfahren sehr langwierig, da man viele Teilgenehmigungen für Abschnitte der Austostrada benötigt und jede bezahlen muss, eine Universalgenehmigung gibts nicht.
Ich würde mir vom Transporteur auch Alternativangebote für Frankreich bzw. Slowenien , je nach Revier geben lassen.
Habe mir letztes Jahr ein Boot in Frankreich gekauft und der Transport nach Koper, Slowenien war von Nizza über Bodensee, Salzburg, Ljubljana
die Hälfte günstiger als die kurze Strecke über Italien.
Gruss, Michi
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  #9  
Alt 28.08.2011, 08:19
benjamindenis benjamindenis ist offline
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Hallo zusammen: Ich kopiere jetzt mal einen Text aus einem anderen Forum hier rein!
Aus meiner Sicht sind die richtigen Stichwörter in diesem Fall "Neuboot" und "Bestimmungslandprinzip". Nach EU Recht muss ein Neuboot meiner Meinung nur dort versteuert werden, wo es eingesetzt werden soll. Also Kauf in Deutschland ohne MwSt. und Versteuerung im "Bestimmungsland". Wie ich dem Test aus einem österreichischem Forum entnehmen kann, scheint diese Regelung aber selbst bei den betreffenden Finanzämtern und -ministerien nicht bekannt zu sein!

Hier der Text für euch:
"Da ich das ganze Theater mit der MwSt. auch hinter mir habe, möchte ich meine Sicht der Dinge in kurzen Worten schildern:
Ich habe ein neues Boot (Beneteau mit 35 Fuss, also mehr als die 7,5m Grenze) bei einem deutschen Händler gekauft, das Boot in Lignano übernommen und in einer italienischen Marina an der Adria liegen. Dieser deutsche Händler wollte mir das Boot mit MwSt. verrechnen. Da ich aber wusste, dass die Bestimmungen anders sind (nämlich so, wie von Kaphornier beschrieben), bestand ich auf eine Rechnung ohne MwSt. und musste eine Bestätigung für den deutschen Händler unterschreiben, dass ich mich selbst um die Abführung der MwSt. kümmere.

Soweit so gut, jetzt begann es ultraschwierig zu werden - hätte ich nur die MwSt. beim deutschen Händler bezahlt...
Ich bat daher einen befreundeten Steuerberater, der ausserdem gut italienisch spricht, meine 40.000.- an den italienischen Staat zu überweisen.

Das zuständige Finanzamt in Lignano - die gesamte Korrespondenz mit über 100 Mails und Briefen lief über die dortige Finanzamtsleiterin - wusste nichts von dieser Bestimmung. Immer wieder wurde ich aufgefordert "doch bitte die MwSt. irgendwo anders zu bezahlen, da das in Italien einfach nicht üblich sei". Selbst das Pochen auf die EU-Bestimmungen half nichts. Immer wieder las ich, dass ich doch bitte in Deutschland oder Österreich, wo das Boot ja schliesslich angemeldet sei, bezahlen soll.
Nach etwa einem Monat voll zermürbender Korrespondenz, fragte mein Steuerberater sicherheitshalber beim österr. Finanzamt nach und erfuhr, dass man das Geld "natürlich nehmen würde, da das Boot ja in Österreich gemeldet ist". Das war zwar auch falsch, aber wenigstens hatte ich die Sicherheit, dass notfalls irgendwer mein Geld nehmen würde.

Nach einem weiteren Monat voller Mails und hin und her Faxen von Gesetzestexten gaben die Italiener nach, allerdings nicht ohne ihren Unmut deutlich zu schreiben und mich spüren zu lassen. Ich bekam die "Erlaubnis" dem italienischen Staat 40.000.- überweisen zu dürfen - HEUREKA!

Einfach überweisen ist allerdings natürlich nicht möglich - ich brauche natürlich eine italienische Steuernummer. Also löste ich eine solche (dauert etwa 14 Tage) und ............. einfach als Normalbürger darauf Steuern zu überweisen geht natürlich auch nicht - das darf nur ein italienischer Steuerberater. Zum Glück kannte mein Freund einen solchen in Bozen und gegen einen "kleinen Unkostenbeitrag von 550.-" überwies der schlussendlich meine MwSt. an den italienischen Staat.

Mein Fazit: Nie wieder würde ich das so machen!!!

Beim nächsten Boot zahle ich die MwSt. einfach beim Händler und habe mein Boot so auch billiger (ohne den 550.- für den italienischen Steuerberater) - sollte es ein deutscher Händler sein, ausserdem mit nur 19% MwSt. - innerhalb der EU versteuert. Richtig auskennen tut sich sowieso kein Finanzamt und letztlich muss man ja primär eine EU-Versteuerung nachweisen. Details, wie Einsatzgebiet des Bootes usw. sind offenbar unerheblich und EU-Bestimmungen für die nationalen Finanzämter zweitrangig.

Rein nach dem Gesetz habe ich in dieser Frage zwar richtig gehandelt - rein für meine Nerven aber auch sicher das letzte Mal!

P.S.: Wäre mein österr. Steuerberater kein Freund gewesen, wäre das Boot in Summe sicher um 10.000.- bis 15.000.- teurer geworden - über 100 Mails und Briefe in 2 Monaten...."

Wenn ich bei Wikipedia "Bestimmungslandprinzip" eingebe, bekomme ich im übrigen (in einem kurzen Satz) in Bezug auf Neufahrzeuge die gleiche Aussage!


@Michi: mit welchen Kosten würdest Du denn für einen Transport von Deutschland nach Livorno (etwa 1200 KM) rechnen? Mein Händler hat mir was von 3.000 Euro gesagt.... darauf würde ich ihn dann auch festnageln!

Viele nette Grüße,
Ben
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  #10  
Alt 28.08.2011, 09:24
balticskipper balticskipper ist offline
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Bezahle Deine Steuer in D beim Händler und bringe das Boot "offiziell" in den Verkehr, so lautet nämlich die EU-Bestimmung.
Danach läßt Du das Boot nach Italien bringen und wie schon beschrieben, je nach Standort über Frankreich oder Slowenien.
So ersparts Du Dir jede Menge Kosten und Laufereien.

Ahoi Balticskipper
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  #11  
Alt 28.08.2011, 11:51
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bavarian bavarian ist offline
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Hallo Ben,

frag da mal nach

http://www.glogau-yachttransporte.com/

Die sind m.E. recht gut und machen auch die gesamte Abwicklung.

Gruss, Michi
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