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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 23.01.2005, 23:38
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Magnum Magnum ist offline
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Standard Versteuerung von Booten in Slowenien

Wer hat Ahnung zur Versteuerung von Booten in Slowenien (wegen der EU-Erweiterung)?

Gruß Magnum
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  #2  
Alt 24.01.2005, 09:39
armin armin ist offline
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Standard

Wie meinst Du das?

In SLO gelten nun die gleichen Vorschriften wie in allen anderen EU-Ländern. Das heißt, dass Boote ab Bj. 85 einen MwSt.-Nachweis brauchen.
Wenn Dein Boot dort schon lange liegt, älter als 85 ist und bisher nichts aufgefallen ist, brauchst Du nichts machen.
Wenn es jünger ist, müßtest Du für den Zeitwert MwSt. nachweisen bzw. in SLO 22% zahlen.

Gruß
Armin
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  #3  
Alt 24.01.2005, 12:56
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Dr.Excel Dr.Excel ist offline
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Auch wenn du mit deinem Unversteuerten Boot mal einen Kurztrip nach SLO machts, wird MWST fällig. also SLO von der Karte streichen.

Doc.
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Auch Wasser wird zum edlen Tropfen, mischt man es mit Malz und Hopfen
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  #4  
Alt 24.01.2005, 14:25
armin armin ist offline
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Zitat:
Zitat von Dr.Excel
Auch wenn du mit deinem Unversteuerten Boot mal einen Kurztrip nach SLO machts, wird MWST fällig. also SLO von der Karte streichen.

Doc.
Und wenn man länger als 3 Jahre außerhalb der EU war, dann auch!!!!
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  #5  
Alt 24.01.2005, 14:29
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Gerd1000 Gerd1000 ist offline
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Standard Re: Versteuerung von Booten in Slowenien

Zitat:
Zitat von Magnum
Wer hat Ahnung zur Versteuerung von Booten in Slowenien (wegen der EU-Erweiterung)?

Gruß Magnum
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  #6  
Alt 24.01.2005, 15:00
Robert Robert ist offline
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BJ 85 stimmt nicht.

sind 9 Jahre mehr



Robert
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  #7  
Alt 24.01.2005, 17:48
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proller104 proller104 ist offline
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Hallo Magnum,

eine Nachversteuerung in Slowenien wird fällig, wenn das Boot ab dem 1. Mai 1996 in Betrieb genommen wurde. Liegt der Zeitpunkt der Inbetriebnahme davor, ist keine Nachversteuerung erforderlich. Allerdings: Wer mit einem solchen Schiff etwa weiter nach Italien will, kann das ohne Bedenken nur tun, wenn es vor dem 1. Janaur 1985 in Betrieb genommen wurde. In den alten EU-Ländern hat sich in Sachen Nachversteuerung nämlich nichts verändert.

Gruß

Peter SY Sayonara
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  #8  
Alt 24.01.2005, 22:12
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Standard Versteuerung von Booten in Slowenien

Ok. hab jetzt einen Eindruck von der Versteuerung bekommen,nach welchem Wert wird das berechnet? Ist das so wie beim Auto?
Gibt es da einen Gutachter?

Gruß Magnum
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  #9  
Alt 24.01.2005, 22:36
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Gerd1000 Gerd1000 ist offline
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die Steuer wird fällig in dem Moment, wo du ein bisher unversteuertes Boot in Slo in Verkehr bringst. Wie ich auf der Boot von Sloveniern aktuell hörte beginnen sie beim Einklarieren nach UST Nachweis zu fragen.

Wenn du dort - oder irgendwo anders in der EU - versteuern willst wird bei gebrauchten Booten (älter als 3 Monate oder > 100 Betriebstunden) auf dem Zeitwert versteuert.

Der muss über einen Gutachter festgestellt werden, vorhandenen Tabellen entnommen werden oder sonst irgendwie glaubhaft mit dem Finanzamt ausgehandelt werden. Hier gibt es Verhandlungsspielräume die zu nutzen sind, denn das ist nirgendwo ganz eindeutig geregelt.

Ich hatte dazu vor einiger Zeit bei der slovenischen Behörde schriftlich nachgefragt, aber keine eindeutige Antwort erhalten.

Was ist zu tun: Ich würde ohne Boot hinfahren und vor Ort versuchen eine Einigung zu erzielen. Auf der Basis lieber ein bischen Steuer als gar keine.

Grundsätzlich kann man aber auch ein Land durchqueren ohne dort UST zu zahlen. Ich hatte mir ein Gutachten von einem Steuerfachmann erstellen lassen, daß eindeutig zwischen Einfuhr und Durchfuhr ohne UST unterscheidet.

Die Frage die sich mir aber stellt. Warum überhaupt in SLo versteuern, ein paar Meter in HR ist es doch noch baw. steuerfrei.

Oder evtl in einem anderen Land.

Wo liegt dein Boot jetzt ?

Man müßte ein paar mehr Details wissen.
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  #10  
Alt 30.05.2005, 18:02
Eponine Eponine ist offline
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Standard Wie?

Hallo,

wie???
Wie ist das wenn ich mein Boot von Deutschland (mit Int. Bootsschein ADAC) in den Urlaub nach Kroatien mitnehme und durch SLO hin und zurück fahre??? Habe das Boot von privat in Deutschland gekauft und daher ja auch keinen MWSt-Nachweis!?????

Danke für die Info!
Epo
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  #11  
Alt 30.05.2005, 19:49
nordcross nordcross ist offline
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Mach dir keine sorgen um die MWSt, wenn Du nach "CRO" willst. Keiner wird danach fragen.
Aber.., wozu die frage ? Du hast doch dein Boot in "D" angemelded und alle Bootspapiere ?!
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  #12  
Alt 31.05.2005, 08:27
Eponine Eponine ist offline
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Hi,

ja habe es schon in D angemeldet, d. h. ich habe den Internationalen Bootsschein vom ADAC. Nach CRO habe ich auch keine Bedenken, nur zurück??? Muß ich an der Grenze irgendwas melden, damit die wissen das ich das Boot aus D mit nach CRO genommen habe und jetzt wieder zurück fahre???

Muß ich meinen Kaufvertrag mitnehmen? Da steht aber nichts besonderes drauf, war ein Kauf von Privat an Privat.

Danke und Lg
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  #13  
Alt 03.06.2005, 19:03
willielan willielan ist offline
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hallo
eine dumme frage, was hat der bootsschein vom ADAC mit der MW. zu tun. Ich habe mein Boot in Lichtenstein gekauft und auch keine Mehrwertsteuer bezahlt und trotzdem einen Bootsschein vom ADAC. Meiner Ansicht nach müßtest Du zum Vorbesitzer und Dir die Orginalrechnung besorgen, sonst hast Du sicher beim nachhausefahren probleme mit dem zoll.
mfg willielan
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mfg willi
segeln sollte nicht zum Stress ausarten drum rechtzeitig reffen
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  #14  
Alt 03.06.2005, 19:16
willielan willielan ist offline
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hallo
nochwas, mir haben die östereicher meinen 2 ps honda den ich mit nachhause nehmen wollte reklamiert. zum glück hatte ich ein kundendienstheft von meinem verkäufer dabei sonst hätte ich womöglich dafür zoll zahlen können. es ist paradox aber so wie es aussieht geht man auf nr. sicher, vorher beim heimischen zoll vorbeifahren und die teile die man auch kurzzeitig ausführt dort anzumelden.
mfg willielan
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mfg willi
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  #15  
Alt 05.06.2005, 15:57
nordcross nordcross ist offline
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…hmmmm…, ja … Am besten ich frag am Montag bei unseren Zoll nach, im welchen Fall was versteuert wird und was man braucht damit das nicht geschiet wen man von HR nach Hause will.
Ich hab auch keine lust irgend etwas zweimal zu bezahlen.

Gruss
Andrej
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  #16  
Alt 05.06.2005, 21:10
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Frank033 Frank033 ist offline
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Hallo,
habe auch mein Boot in Holland von privat gekauft und im ADAC-Mustervertrag extra schriftlich vermerken lassen, dass der Verkäufer versichert, die holl. MwSt bezahlt zu haben.

Dieses müßte als Bescheinigung ausreichen.
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  #17  
Alt 05.06.2005, 23:45
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ATeupert ATeupert ist offline
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Standard privater Kaufvertrag

hi,
schön wärs!
ich habe auch einen privaten Vertrag in dem steht: stuer wurde vom vorbesitzer bezahlt.
aber solange es nicht von einem händler eine ordentliche rechnung ist, nützt es gar nichts!
cu
andy
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Andreas Teupert
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  #18  
Alt 09.06.2005, 13:28
Eponine Eponine ist offline
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Standard na super

Na Super, fragen die bei jedem Boot nach dem MW-Nachweis? Wann tritt HR endlich der EU bei?

Wo soll ich diesen blöden Nachweis her bekommen, ich weiß doch nicht wo der Vorbesitzer meines Vorbesitzers irgendwann sein Boot gekauft hat und an den seine Rechnung komm ich schon gar nicht.

Kann man das bei der Ausfahrt nicht irgendwo anmelden das man es von Deutschland mit nach HR bringt und auch wieder mit zurück nimmt?

@ Nordcross
Falls du beim Zoll was rausbekommen hast, laß es mich wissen

Lg
epo
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  #19  
Alt 09.06.2005, 13:42
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Judschi Judschi ist offline
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Boot: Drago 660 mit Susi DF140 und 2.2to Wick (Tiguan 4motion)
Rufzeichen oder MMSI: Frühlein, kommst Du bei die Telefon
3.171 Danke in 1.417 Beiträgen
Standard

Vielleicht hilft Dir das hier weiter:
http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...hlight=zollamt
__________________
Viele Grüße
Uwe

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  #20  
Alt 09.06.2005, 14:16
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Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Boot: Whitby 42
1.388 Danke in 630 Beiträgen
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Auf den Azoren gibt es eine Agentur, die u.a. die Erledigung der Importformalitäten für Yachten (in erster Linie natürlich für Transatlantik-Yachten) und deren Versteuerung anbietet. Es wäre interessant zu wissen, ob das Boot körperlich überhaupt vorhanden sein muss. Der Steuersatz dort beträgt z.Zt. interessante 13%.
Vielleicht wäre das für Betroffene mal eine Anfrage wert. Die Adresse habe ich bei Bedarf.
Gruß
Paul
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  #21  
Alt 09.06.2005, 15:28
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Gerd1000 Gerd1000 ist offline
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UST Formlitäten kann man leicht selbst erledigen, praktisch jeder Bootshändler macht das auch gegen Berechnung, denn das ist für die Tagesgeschäft.

Wichtig ist im übrigen weniger der Steuersatz, als die Berechnungsgrundlage. Und die kann man oft verhandeln. Nach dem Motto lieber ein bischen Steuer als gar keine.

Ich habe schon einige Boote in verschiedenen Ländern versteuert, das ist wirklich einfach.

Nach dem UST Recht muß das Boot aber im jeweiligen Land sein, denn die Steuer ist da fällig, wo das Boot in den Verkehr gebracht wird.

Eine Durchfuhr (Transit) ist davon nicht betroffen.

Im übrigen rate ich aber von Tricksereien in diesem Thema ab, die Behörden sind hellhörig, arbeiten international zusammen und haben alle Infos die sie brauchen um dem nach zu gehen. Es dauert manchmal Jahre, aber die Kontrollmitteilungen werden bearbeitet.
__________________
Gerd, mit vielen Grüßen
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