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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 06.09.2011, 11:24
Sea-doo 200 Sea-doo 200 ist offline
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Standard Bootsschein

Hallo.
Ich bin neu hier und wollte fragen ob mir jemand sagen kann welchen Bootsschein ich machen muss um in Italien auf Seen und auf dem Meer fahren zu können. Möchte mir ein Sea-doo Speedster 200 kaufen und dann am Logo Maggiore und Kalabrien fahren.

Danke
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  #2  
Alt 06.09.2011, 11:29
Ostseesegler Ostseesegler ist offline
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Moin,

Bist Du Deutscher, mit Boot in Deutschland zugelassen?

Dann benötigst Du den SBF See sowie den SBF Binnen.


Achso ..Willkommen hier im

Geändert von Ostseesegler (06.09.2011 um 11:45 Uhr)
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  #3  
Alt 06.09.2011, 11:30
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---> Zuerst einmal. Herzlich willkommen im Boote-Forum!

Du brauchst für Motorisierung ab 5 PS den SBF See (Sportbootführerschein See), wenn Du im (auch) im Ausland z.B. an der Küste mit einem eigenen motorisierten Boot / Sea-doo unterwegs sein willst.

Gruß Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln
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  #4  
Alt 06.09.2011, 11:32
Sea-doo 200 Sea-doo 200 ist offline
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Danke.
Ja bin Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland und der Schweiz, habe aber auch ein Haus in Italien. Boot würde in Italien zugelassen, da ich ab dem 01.10.2011 auch die Italienische Staatbürgerschaft habe.
Voll kompliziert, wa.

Gruss
Enrico
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  #5  
Alt 06.09.2011, 11:37
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Als Deutscher bräuchtest Du für ein unter italienische Flagge laufendes Boot evtl. nicht unbedingt den SBF See (bzw. SBF Binnen für manche italienische Seen), erst ab einer bestimmten PS-Zahl. Schau mal beim ADAC (link findest Du mit der "Suche"-Funktion hier im Forum, das wurde gerade vor kurzem mal gepostet).
Als Italiener müsstest Du die dortigen Bestimmungen erfüllen.

(Edit
Ok, habe selbst gegoogelt, also hier die Quelle:
http://www.google.de/url?sa=t&source...s0PimQ&cad=rja

Zitat:
Zitat:
Laut dem Ministerium für Schifffahrt und Verkehr aus Rom, gelten in Italien folgende
Führerscheinvorschriften: Ausländische Bootsfahrer – auch Staatsbürger eines Mitgliedstaates der
Europäischen Union – müssen in Italien für ein Boot das nicht unter italienischer Flagge fährt,
das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland zum Befahren vergleichbarer
Gewässer vorgeschrieben ist.
Danach gilt für unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland fahrende Boote folgendes:
Küstengewässer und Binnengewässer
Zum Führen von Booten mit Motoren über 3.68 kW (5 PS) ist der Sportbootführerschein-See bzw.
Binnen erforderlich.
Bis zum 1. April 1989 ausgestellte Motorbootführerscheine für Binnenfahrt A des Deutschen
Motoryachtverbandes und Segelscheine A des Deutschen Seglerverbandes mit dem Zusatz
"Segelboot mit Hilfsmotor" gelten weiter.
Der Sportbootführerschein ist für das Führen von Wassersportfahrzeugen unter italienischer Flagge
(z.B. Charterboote) verpflichtend, wenn die Motorleistung 30 kW (40,8 PS) übersteigt oder wenn,
ohne die Motorleistung zu berücksichtigen, mehr als 6 Meilen von der Küste entfernt gefahren wird.
Von deutschen Staatsangehörigen erworbene slowenische oder kroatische
Sportbootführerscheine gelten in Italien nicht.
Wichtig: Die amtlichen deutschen Sportbootführerscheine werden in anderen Ländern, in denen
eine Führerscheinpflicht besteht, anerkannt. Bitte beachten Sie, dass deutsche Versicherungen
möglicherweise nur dann für berechtigte Schadenforderungen aufkommen, wenn der deutsche
Schiffsführer im Besitz eines für das entsprechende Revier nach deutschen Vorschriften
vorgeschriebenen Befähigungsnachweises ist. Im Zweifel sollte man sich eine schriftliche
Deckungszusage geben lassen
.
Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln

Geändert von Fun_Sailor (06.09.2011 um 11:43 Uhr) Grund: Edit: ADAC-Ergänzung / link hinzugefügt
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  #6  
Alt 06.09.2011, 11:43
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Ostseesegler Beitrag anzeigen
Moin,

Bist Du Deutscher, mit Boot in Deutschland zugelassen?

Dann benötigst Du den SBF See sowie den SBF Küste.


Achso ..Willkommen hier im
kanst du mir mal den unterschied der beiden schein erklären ?

ich kenn nur SBF Binnen für binnegewässer wie Seeen und Flüsse (diesen bräuchte er für den Lago)
und den SBF See fürs Meer. Darüber hinaus gibt es noch den Sportküstenschifferschein und das Hochseeschifferpatent welches er mit sicherheit nicht braucht.
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  #7  
Alt 06.09.2011, 11:47
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billi billi ist offline
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hier nochmal die übersicht der in deutaschland machbaren Führerscheine

Welchen Führerschein benötigen Sie wofür?

Rhein, Mosel, Elbe, Donau, Kanäle, etc..
  • Amtlicher Sportbootführerschein Binnen (ASBF-Binnen)
    Den amtl. Sportbootführerschein (ASB) Binnen benötigen Sie auf Binnengewässern für Sportboote (hierunter fallen auch Jetbikes, etc..) mit mehr als 3,68kW (5PS) Motorleistung und weniger als 15 cbm Wasserverdrängung. Auf Gewässern im Grossraum Berlin für alle Sportboote mit Maschinenantrieb und für Segelfahrzeuge und Segelsurfbretter mit mehr als 3qm Segelfläche. Für den Bodensee benötigen Sie das Bodenseeschifferpatent, auf Antrag kann eine 4-wöchige Ausnahmegenehmigung erteilt werden. In Staaten in den Führerscheinpflicht besteht, wird der ASB anerkannt. Der ASB ist ein Pflichtführerschein.
Seeschiffahrtsstrasse, Küstengewässer, See
  • Amtlicher Sportbootführerschein See
    Den amtl. Sportbootführerschein See benötigen Sie auf den deutschen Seeschiffahrtstraßen bis 3sm seewärtig für Sportboote von mehr als 3,68kW (5PS) Motorleistung. Auch der Sportbootführerschein See ist ein Pflichtführerschein. Da in der Bundesrepublik Deutschland die weiterführenden Führerscheine noch keine Pflicht sind, kann mit dem SBS derzeit noch das erweiterte Küstenmeer und die Hohe See befahren werden. In Staaten in denen Führerscheinpflicht besteht, wird der SBS anerkannt.
folgende Führerscheine sind nur zur erwiterung:

Küstengewässer
  • Amtlicher Sportküstenschifferschein
    Der amtl. Sportküstenschifferschein soll einen Beitrag zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in den Küstengewässern, küstennahen Seegewässern und auf der Hohen See leisten. Er erweitert die Kenntnisse in Navigation, Schiffahrtsrecht, Wetterkunde und Seemannschaft unter Motor als auch unter Segel. Die darin vermittelten Kenntnisse dienen nicht zuletzt der eigenen Sicherheit. Zum Ablegen der praktischen Prüfung müssen 300 Seemeilen Praxiserfahrung nachgewiesen werden. Der Sportküstenschifferschein ist vorerst noch keine Pflicht.
Nord-, Ostsee, Mittelmeer
  • Amtlicher Sportseeschifferschein
    Der amtl. Sportseeschifferschein erweitert weiterhin die Kenntnisse in Navigation, Wetterkunde, Schiffahrtsrecht und Seemannschaft. Er ist aufwendig aber ebenfalls keine Pflicht. Empfiehlt sich für grössere Fahrten in Nord- und Ostsee sowie dem Mittelmeer.
weltweit
  • Amtlicher Sporthochseeschifferschein
    Wie oben, beinhaltet jedoch Astronavigation, denn GPS sollte immer nur ein nautisches Hilfsmittel darstellen. Der Sporthochseeschifferschein ist sehr aufwendig, aber ebenfalls keine Pflicht. Empfiehlt sich für Atlantiküberquerungen sowie Navigation weltweit.
Notverkehr, Sprechfunk
  • UKW Sprechfunk oder UKW Betriebszeugnis
    Sehr wichtig zur Verständigung mit anderen Schiffen, Schleusen, Navigationswarnungen, Seenotretungsdienst, etc.. . Die Abwicklung eines Notfalls ist effizient nur über den Sprechfunk möglich. Ein Handy ist dabei denkbar ungeeignet und kann den Sprechfunk in keiner Weise ersetzen
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  #8  
Alt 06.09.2011, 11:48
Ostseesegler Ostseesegler ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
kanst du mir mal den unterschied der beiden schein erklären ?

ich kenn nur SBF Binnen für binnegewässer wie Seeen und Flüsse (diesen bräuchte er für den Lago)
und den SBF See fürs Meer. Darüber hinaus gibt es noch den Sportküstenschifferschein und das Hochseeschifferpatent welches er mit sicherheit nicht braucht.

ups lach .. schon geändert - man sollte halt bei der Sache sein ...

@Sea-doo 200
http://www.boote-forum.de/showthread...schein+Italien
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  #9  
Alt 06.09.2011, 11:53
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Sea-doo 200 Beitrag anzeigen
Danke.
Ja bin Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland und der Schweiz, habe aber auch ein Haus in Italien. Boot würde in Italien zugelassen, da ich ab dem 01.10.2011 auch die Italienische Staatbürgerschaft habe.
Voll kompliziert, wa.

Gruss
Enrico
da du das Boot in Italien zulassen wirst, es also unter Italienischer Falgge läuft und du (bald) Italienischer Staaatsbürger bist. solltest du dich nach Italienischen Führerscheinregeln erkundigen.
ich denke die meisten hier könne dir nur sagen was für Deutsche in Italien gesetz ist.
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  #10  
Alt 06.09.2011, 14:36
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wenn du die citadinanza italiana hast, aber auch wenn du nur residenziato bist, dann gilt für dich folgendes:

http://www.nautica.it/norme/patenti.htm


lies dir vor allem den Passus durch, dass für "Wasserpopeds" auch unter 40 cv du unbedingt den Führerschein brauchst.

ist aber bei uns in IT überhaupt kein Problem. 1 Wochenende (vorher evtl. etwas Selbststudium) Kurs+ Ausfahrt und 1/2 Std Prüfung. Kostet ca 400€ all in. = patente fino a 12 nm.

ciao Peter
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  #11  
Alt 07.09.2011, 11:40
Sea-doo 200 Sea-doo 200 ist offline
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Hallo zusammen
Danke für die vielen Tipps

MfG

Enrico
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  #12  
Alt 07.09.2011, 12:49
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timonolte timonolte ist offline
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Soll der Sportküstenschifferschein Pflicht werden???
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  #13  
Alt 07.09.2011, 12:54
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nicht das ich wüsste.

war aber alles mal im gespräch. aber bei uns am Rhein war auch mal ne Schleuse bei Neuburg im Gespräch (vor 20 Jahren) und letztens war die Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Rhein im Gespräch.

hab das halt aus der homepage einer Bootsfahrschule kopieret da ich es seh interresannt fand.
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  #14  
Alt 07.09.2011, 14:07
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
da du das Boot in Italien zulassen wirst, es also unter Italienischer Falgge läuft und du (bald) Italienischer Staaatsbürger bist. solltest du dich nach Italienischen Führerscheinregeln erkundigen.
ich denke die meisten hier könne dir nur sagen was für Deutsche in Italien gesetz ist.



Zitat:
Zitat von Peter R Beitrag anzeigen
wenn du die citadinanza italiana hast, aber auch wenn du nur residenziato bist, dann gilt für dich folgendes:

http://www.nautica.it/norme/patenti.htm


Ich denke, das ist nicht ganz richtig. Nach meinen Erfahrungen ist der Wohnsitz entscheidend.

Ein Deutscher, der in den USA lebt, braucht (da keine Fuehrerscheipflicht in USA) weder in Italien noch in Deutschland einen Bootsfuehrerschein.

Analog dazu braucht ein Italiener mit Wohnsitz in Deutschland den entsprechenden deutschen Bootsfuehrerschein. Ob ersatzweise ein italienischer Bootsfuehrerschein akzeptiert wird, muesste erfragt werden.
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  #15  
Alt 07.09.2011, 14:40
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rumblefish rumblefish ist offline
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Zitat:
Zitat von Sea-doo 200 Beitrag anzeigen
Voll kompliziert, wa.
Nix kompliziert: Mach den Lappen (SBF-See) und lern was. Wissen schadet i.d.R. nicht , ausserdem hast Du dann Ruhe.
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Gruß Nils


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