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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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SFB nach § 2 Abs. 1 und 5, § 3 Abs. 1 Nr. 2
Guten Morgen zusammen.
Eine Freundin von mir hat mir geschrieben sie hätte den Sportbootführerschein Binnen und die Fahrerlaubnis nach § 2 Abs. 1 und 5, § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen. Nun habe ich das beim Nachlesen im Gesetzestext http://www.gesetze-im-internet.de/sp...005360989.html das so verstanden, das sie einen auf Segelboote beschränkten SFB-Binnen besitzt und somit keine MoBo führen darf !? Ist das so korrekt, oder bin ich einer Fehlinterpretation erlegen?
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Grüße Richard |
#2
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Das wird wohl so sein...
aber im Führerschein steht genau was man darf. Im Mittelteil über dem Bild ist das durchgestrichen, was nicht erlaubt ist. Der lesbare Rest ist dann erlaubt. p.s. die Nr.2 des Abs. 1 des §3 ist übrigens bei der zitierten Seite weggefallen. Die anderen Ansätze sagen nur aus, dass der Führerschein auf eine Antriebsart beschränkt sein kann.
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#3
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Heissen Dank für die Info.
Dann werde ich die Dame mal anweisen genauestens nachzulesen was in ihrem Lappen so steht.
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Grüße Richard |
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