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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik.

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  #1  
Alt 20.09.2011, 20:27
ennno ennno ist offline
Cadet
 
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Standard CE Zertifizierung für Sportboot Bauj. `92

Hallo Bootsfreunde,

ich habe einkleines boot mit innenboardmotor volvo penta 230 (120PS) aus dem baujahr 1992. Bis auf meine neue sonnenliege und der tatsache, dass ich den tank von hinten in den Bug verlegt habe ist das boot in absoluter orig. zustand.

nun haben die sich auf dem see was tooles einfallen lassen. es dürfen nur noch boote fahren, die eine ce zertifizierung haben oder eine tüv-prüfung nachweisen mit grundlage der bodenseezulassung. da mein volvo motor nicht auf der liste steht - bekomme ich keinen tüv für mein boot und ich kann nur böd auf wasser schauen ...

wer kann mir helfen???

ich weiß, dass ich eine teure nach certifizierung mit koste von 1300 euro nachholen kann. aber das steht ja in keinem verhältnis zum bootswert ...

kenn jemand das problem ?

gibt es eine möglichkeit - wie ich günstiger an eine ce kennung komme

danke...
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  #2  
Alt 20.09.2011, 20:31
nethunter nethunter ist offline
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....du glaubst für 1300 eur eine Bodenseezulassung zu bekommen für den Kan???

Diese umfasst den Schadstoffausstoss des Motors.....dazu ist der Motor zu stark...max 100PS.

Das mit der CE nach-zertifizierung sollte machbar sein für die 1300 Ocken. Alles andere wird illegal....gell!

gruss
peter
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  #3  
Alt 20.09.2011, 20:40
ennno ennno ist offline
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... nein, eine bodenseezulassung brauch ich nicht. die jungs von der stadtverwaltung haben einfach die liste mit den motoren von der bodenseezulassung als grundlage für einen boots-tüv herangezogen....

grüsse ....

ps... ich häng an dem alten kan und ein neues kann ich mir nicht kaufen ...
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  #4  
Alt 20.09.2011, 20:52
Benutzerbild von ralf 268 vista
ralf 268 vista ralf 268 vista ist offline
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Zitat:
Zitat von ennno Beitrag anzeigen
... nein, eine bodenseezulassung brauch ich nicht. die jungs von der stadtverwaltung haben einfach die liste mit den motoren von der bodenseezulassung als grundlage für einen boots-tüv herangezogen....

grüsse ....

ps... ich häng an dem alten kan und ein neues kann ich mir nicht kaufen ...

Auf welchem See fährst Du denn ??

Und eine Nachzertifizierunug für alles ( Boot und Motor ) kann dich auch locker mal 3500,- Euronen kosten z. B. über den IMCI

Gruß Ralf
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  #5  
Alt 20.09.2011, 21:02
ennno ennno ist offline
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der see ist die bleilochtalsperre in thüringen ... wie gesagt für neue boote fordern die eine ce zertifizierung und für die alten einen bootstüv.... in anlehnung an die motorenlisten der bodenseezulassung...

3500 ... wäre total irre ....

gibt es nicht eine andere möglichkeit für so ein älteres boot?
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  #6  
Alt 20.09.2011, 21:20
nethunter nethunter ist offline
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...rede mit denen und versuch klar zu machen das der Sinn dieses tuns die Verbannung älterer 2-takter ist aus stehendem Gewässer ist. Du hast einen 4-takter....oder?
Vielleicht bekommst du auf Ausnahme Basis eine Genemigung.

Sonst studier nochmal die Bodenseezulassung was die über ältere Boote vor 98 aussagt....

gruss
peter
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  #7  
Alt 20.09.2011, 21:23
rafinn rafinn ist offline
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Hallo meines Wissens ändert sich nächstes Jahr erst mal nicht auf der Bleiloch,also ruhig Blut und die Bürokraten machen lassen mfg rafinn,bleilochkaptain
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  #8  
Alt 20.09.2011, 21:28
Benutzerbild von Fraenkie
Fraenkie Fraenkie ist gerade online
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Zitat:
Zitat von nethunter Beitrag anzeigen
...

Sonst studier nochmal die Bodenseezulassung was die über ältere Boote vor 98 aussagt....

gruss
peter
Schlichtweg: "BESTANDSSCHUTZ". Wenn du das Boot schon vor Einführung neuester Regeln hast und nutzt darf man es dir net einfach "wegnehmen", ist sogar egal wie illegal alles vorher war. Das hat nix mit BS usw. zu tun, sondern mit irgendwelchen Grundrechten eines Bürgers.

Wenn die TÜV wie am BS verlangen o.k., machen und zahlen (kostet am BS alle 3 jahre 107€, kommt ja auch ein Dipl.-Ing. zur Abnahme....). Aber im Ernst, ich finde das sogar gut, weiss man danach doch das alles passt.....und auch die Versicherung kann nix mehr einwenden ggf.

Ich fahre nen 76 er Glastron mit Merc am BS und nen 82er Segler mit Volvo auch dort.....
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #9  
Alt 20.09.2011, 21:30
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Schlichtweg: "BESTANDSSCHUTZ". Wenn du das Boot schon vor Einführung neuester Regeln hast und nutzt darf man es dir net einfach "wegnehmen", ist sogar egal wie illegal alles vorher war. Das hat nix mit BS usw. zu tun, sondern mit irgendwelchen Grundrechten eines Bürgers.
[..]
Naja, legal muß es vorher schon gewesen sein.

Es gibt nämlich keinen Anspruch auf Fortsetzung eines Rechtsverstoßes.
__________________
Beste Grüße

John
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  #10  
Alt 20.09.2011, 21:31
ennno ennno ist offline
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...leider wissen die bürokraten nicht was sie wollen .... und haben von umweltschutz bzw. technik keine ahnung. es gibt nur diese zwei möglichkeiten. also schwarz weiß denken ... keine ausnahme für umweltverträgliche 4-takter ... ich könnte kotzen ...
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  #11  
Alt 20.09.2011, 21:35
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ralf 268 vista ralf 268 vista ist offline
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Zitat:
Zitat von nethunter Beitrag anzeigen
...rede mit denen und versuch klar zu machen das der Sinn dieses tuns die Verbannung älterer 2-takter ist aus stehendem Gewässer ist. Du hast einen 4-takter....oder?
Vielleicht bekommst du auf Ausnahme Basis eine Genemigung.

Sonst studier nochmal die Bodenseezulassung was die über ältere Boote vor 98 aussagt....

gruss
peter
Hallo Peter,

ich wohne selber in Thüringen, mit denen braust und kannst du nicht reden die sind hier mehr als besoffen Und so will man auch noch Touristen hierher bekommen Die Bestimmungen sind neu und gelten für die Bleiloch - und Hohenwarte Auch vorher hast du mit viel Glück nur ca. 2 Jahre auf eine Zulassung gewartet - wenn du überhaupt eine bekommen hast. Kannst dir Tages oder Wochenwimpel auf einem Campingplatz holen ( wenn du einen bekommst ! ) nur dabei wirst du arm Wir hatten unsere Glastron für eine Woche dort liegen wohlgemerkt nur liegen, weil unser Trailer ohne Boot zur DEKRA musste
der Spass hat mir für die eine Woche ca. 200,- gekostet. Da fahre ich lieber zur Havel hoch zwar von der Entfernung weiter - Fahrzeit aber in etwa gleich, da du zu den Talsperren auch noch total besch... hin kommst

Gruß Ralf
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  #12  
Alt 20.09.2011, 22:02
ennno ennno ist offline
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[QUOTE=ralf 268 vista;2381102]Hallo Peter,

ich wohne selber in Thüringen, mit denen braust und kannst du nicht reden die sind hier mehr als besoffen Und so will man auch noch Touristen hierher bekommen Die Bestimmungen sind neu und gelten für die Bleiloch - und Hohenwarte Auch vorher hast du mit viel Glück nur ca. 2 Jahre auf eine Zulassung gewartet - wenn du überhaupt eine bekommen hast. Kannst dir Tages oder Wochenwimpel auf einem Campingplatz holen ( wenn du einen bekommst ! ) nur dabei wirst du arm Wir hatten unsere Glastron für eine Woche dort liegen wohlgemerkt nur liegen, weil unser Trailer ohne Boot zur DEKRA musste
der Spass hat mir für die eine Woche ca. 200,- gekostet. Da fahre ich lieber zur Havel hoch zwar von der Entfernung weiter - Fahrzeit aber in etwa gleich, da du zu den Talsperren auch noch total besch... hin kommst

Gruß Ralf

... ahh auch einer den wahnsinn auf der bleiloch miterlebt hat.
... bin auch am überlegen meine zelte abzubrechen und wo anders hinzugehen ...

ich will aber nicht einfach den kopf in den sand stecken.

und vielleicht hat ja doch jemand eine adresse oder einen genialen tip wie ich an eine ce zerti ... oder bootstüv komme....



danke .... an alle die hier mit posten ....
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  #13  
Alt 20.09.2011, 22:51
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ralf 268 vista ralf 268 vista ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Schlichtweg: "BESTANDSSCHUTZ". Wenn du das Boot schon vor Einführung neuester Regeln hast und nutzt darf man es dir net einfach "wegnehmen", ist sogar egal wie illegal alles vorher war. Das hat nix mit BS usw. zu tun, sondern mit irgendwelchen Grundrechten eines Bürgers.

Wenn die TÜV wie am BS verlangen o.k., machen und zahlen (kostet am BS alle 3 jahre 107€, kommt ja auch ein Dipl.-Ing. zur Abnahme....). Aber im Ernst, ich finde das sogar gut, weiss man danach doch das alles passt.....und auch die Versicherung kann nix mehr einwenden ggf.

Ich fahre nen 76 er Glastron mit Merc am BS und nen 82er Segler mit Volvo auch dort.....
"BESTANDSSCHUTZ". kennen und brauchen Politiker für sich selber ja nicht Den gibt es auch nicht wirklich Alles was mit Umwelt, Hygiene, Energieeinsparung etc. zu tun hat, hast du keinerlei Chance
Und bei Boote gibt es ja nichts vergleichbares wie bei den Auto Oldtimer
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  #14  
Alt 20.09.2011, 23:13
Wepi Wepi ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Schlichtweg: "BESTANDSSCHUTZ". Wenn du das Boot schon vor Einführung neuester Regeln hast und nutzt darf man es dir net einfach "wegnehmen", ist sogar egal wie illegal alles vorher war. Das hat nix mit BS usw. zu tun, sondern mit irgendwelchen Grundrechten eines Bürgers.
...
So etwas glauben manche immer wieder. Es gibt aber genügend Beispiele, dass das leider mit dem grundsätzlichen Bestandsschutz eine Illusion ist. So wurden z.B. schon vor etlichen Jahren bis dahin zugelassene Positionslaternen mit Fresnellinsen verboten. Kein Bestandsschutz, obwohl die Leuchten mit Attest des DHI versehen waren. Bei späteren Modellen wiederum gab es einen Bestandsschutz. Ist also offensichtlich freie Entscheidung des Gesetzgebers, ob er Bestandsschutz zuläßt oder nicht. Vertrauen kann man darauf nicht.
Gruß
Wepi
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  #15  
Alt 09.11.2011, 17:42
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hallo, ich habe das selbe problem.
ich will für die hohenwarte eine jahreszulassung haben, aber wo ich den antrag gelesen habe, ist mir das gesicht ein geschlafen. ich habe schon mal mit dem tüv prüfer telefoniert und es führt kein weg dort hin, den mit dem moter zu bekommen.
ich habe einen omc 4,3 liter v6 mit 128 kw und der steht auch nicht in der liste.
obwohl der baugleiche von mercruiser drin steht und der wird wiederum zugelassen, ich versteh das alles nicht!!!
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  #16  
Alt 09.11.2011, 23:29
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Hallo,

Wenn die Bodenseeregelung komplett als Grundlage hinzugezogen wurde sollte eventuell auch das hier gelten:

http://www.bodenseekreis.de/verkehr-...protokoll.html

Heißt im Klartext, man hat Bestandschutz, unter der Vorraussetzung dass man sein Motor regelmäßig bei einer Fachwerkstatt wartet und dies bei der Prüfung regelmäßig neu vorlegt...

Oder bin ich völlig auf dem Holzweg...!?

Gruß Hannes
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  #17  
Alt 10.11.2011, 00:18
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Zitat:
Zitat von nethunter Beitrag anzeigen
....du glaubst für 1300 eur eine Bodenseezulassung zu bekommen für den Kan???

Diese umfasst den Schadstoffausstoss des Motors.....dazu ist der Motor zu stark...max 100PS.
FALSCH! Die 100PS Grenze betrifft Außenborder.
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  #18  
Alt 10.11.2011, 11:45
Torsten1969 Torsten1969 ist offline
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mit dem bestandsschutz hast du recht, aber ich habe bisher noch keine jahreszulassung und die bekomme ich nur mit einem abgasprüfzertifikat, oder mein Motor müßte in der liste der empa stehen und das tut er nicht, kotz brösel
oder hat jemand eine idee, wie man diesen abgastest bekommt???
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  #19  
Alt 10.11.2011, 14:53
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Zitat:
Zitat von Torsten1969 Beitrag anzeigen
oder hat jemand eine idee, wie man diesen abgastest bekommt???
Am Bodensee gilt die Zulassung 3 Jahre, danach steht eine Nachuntersuchung mit Kontrolle der Ausrüstung/Einbauten und der Abgasuntersuchung des Motors an. Danach gibts ein Wartungsprotokoll...

Ich kann es grad nicht ganz nachvollziehen, würde dir gerne helfen, aber am meisten ist dir geholfen wenn du bei den zuständigen Behörden anrufst und dir das erklären lässt
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  #20  
Alt 10.11.2011, 15:09
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Guckst du hier:

http://www.saale-orla-kreis.de/sokdo...Hohenwarte.pdf

Darin solltest du alles finden.
Was ich gerade auch nicht weis, ist das alles neu dort und du bist bisher dort gefahren? Oder willst du eine komplett neue Zulassung für die Hohewarte?

Geändert von hannesk (10.11.2011 um 15:16 Uhr)
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  #21  
Alt 18.01.2012, 16:06
lausl lausl ist offline
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Standard CE Zertifizierung

Fakt ist, dass Sportboote eine CE Zertifizierung erhalten müssen, das gilt für alle nach Juni 1998 in Verkehr (EU) gebracht wurden, also auch Importboote. Für bereits im Land befindliche und nachzuzertifizierende Boote würde das Modul PCA angewendet.
Seite kurzem gelten auch verschärfte Anforderungen bezüglich der Abgaswerte. Wir können das über eine Abgasuntersuchung unter Umständen hinbekommen, wenn Ihr das Boot nach Greifenberg bringt zur Besichtigung, dann käme der Preis auch noch tiefer. Besucht uns mal auf www.ceproof.de

Gruß
Klaus
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  #22  
Alt 18.01.2012, 16:34
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Mucke Mucke ist offline
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Zitat:
Zitat von lausl Beitrag anzeigen
Fakt ist, dass Sportboote eine CE Zertifizierung erhalten müssen, das gilt für alle nach Juni 1998 in Verkehr (EU) gebracht wurden, also auch Importboote. Für bereits im Land befindliche und nachzuzertifizierende Boote würde das Modul PCA angewendet.

Da hab ich mal auch eine spezielle Frage..>Wenn mein Boot älteren Baujahres ist (1970) und ich aber keine Papiere darüber habe,wie sieht es dann aus?

Bei Wiki steht folgendes:


Die Richtlinie gilt für Sportboote, die nach dem 30. September 1995 gebaut worden sind, sowie deren Ausrüstung, bzw. erstmalig in der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Die Richtlinie betrifft nicht Ausrüstungsgegenstände aus der Berufsschifffahrt. Hier sind Klassifikationsgesellschaften zuständig.
Die CE-Einstufung muss gut sichtbar im Boot angebracht werden und gibt dem Bootsführer eine Orientierung, bei welchen Wetterverhältnissen er das Boot sicher bewegen kann.
Ausnahmen

Von der Kennzeichnungspflicht sind einige Bootsarten ausgenommen. Dazu gehören:
  • Renn- und Trainingsboote
  • Kanus und Kajaks
  • Tretboote und Gondeln
  • Surfbretter
  • Jetskies
  • historische Wasserfahrzeuge mit einem Entwurfsdatum vor 1950
  • Eigenbauten (wenn diese nicht in den Verkehr gebracht werden)
  • Luftkissenfahrzeuge
  • Tragflügelboote
Was ist wenn ich nicht wirklich nachweisen kann das der Bootskörper bzw der Motor sich schon vor dem o.g. Datum in der EU befanden?

Ich meine bei meinem Boot ist es vielleicht nicht so tragisch,da deutscher Hersteller.Aber gerade bei älteren Booten kann man meist nicht mehr das Baujahr belegen.

MFG
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Semper Fidelis
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  #23  
Alt 18.01.2012, 17:36
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von Mucke Beitrag anzeigen
Da hab ich mal auch eine spezielle Frage..>Wenn mein Boot älteren Baujahres ist (1970) und ich aber keine Papiere darüber habe,wie sieht es dann aus?

Bei Wiki steht folgendes:


Die Richtlinie gilt für Sportboote, die nach dem 30. September 1995 gebaut worden sind, sowie deren Ausrüstung, bzw. erstmalig in der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Die Richtlinie betrifft nicht Ausrüstungsgegenstände aus der Berufsschifffahrt. Hier sind Klassifikationsgesellschaften zuständig.
Die CE-Einstufung muss gut sichtbar im Boot angebracht werden und gibt dem Bootsführer eine Orientierung, bei welchen Wetterverhältnissen er das Boot sicher bewegen kann.
Ausnahmen

Von der Kennzeichnungspflicht sind einige Bootsarten ausgenommen. Dazu gehören:
  • Renn- und Trainingsboote
  • Kanus und Kajaks
  • Tretboote und Gondeln
  • Surfbretter
  • Jetskies
  • historische Wasserfahrzeuge mit einem Entwurfsdatum vor 1950
  • Eigenbauten (wenn diese nicht in den Verkehr gebracht werden)
  • Luftkissenfahrzeuge
  • Tragflügelboote
Was ist wenn ich nicht wirklich nachweisen kann das der Bootskörper bzw der Motor sich schon vor dem o.g. Datum in der EU befanden?

Ich meine bei meinem Boot ist es vielleicht nicht so tragisch,da deutscher Hersteller.Aber gerade bei älteren Booten kann man meist nicht mehr das Baujahr belegen.

MFG
Die Diskussion findest Du an diversen Stellen hier im Forum. Kurzform: formal nach den Buchstaben des Gesetzes muss ein Boot, dass 1970 gebaut wurde und nach dem Stichtag in 1995 erstmalig in die EU eingeführt wird, eine CE-Zertifizierung haben und Du die CE-Urkunde/Nr. bei der Anmeldung vorlegen.
De facto behandeln auch die kennzeichenausstellenden Stellen das Datum meist synonym mit dem Baudatum, will heißen: ein 1970er Boot wirst Du vermutlich ohne Probleme auch ohne CE zugelassen bekommen, selbst wenn Du es erst gestern aus den USA importiert hast. Und wenn nicht beim ersten WSA, dann beim zweiten oder dritten oder beim ADAC.

Bei Baujahren nach dem Stichtag sind die Kameraden hingegen vergleichsweise unerbittlich, weil das Boot systembedingt nicht vor dem Stichtag eingeführt worden sein kann.

(Ich bin heilfroh, dass mein Dampfer sowohl CE als auch einen bodenseezugelassenen Motor hat ...)
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #24  
Alt 18.01.2012, 17:46
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Mucke Mucke ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
De facto behandeln auch die kennzeichenausstellenden Stellen das Datum meist synonym mit dem Baudatum, will heißen: ein 1970er Boot wirst Du vermutlich ohne Probleme auch ohne CE zugelassen bekommen, selbst wenn Du es erst gestern aus den USA importiert hast. Und wenn nicht beim ersten WSA, dann beim zweiten oder dritten oder beim ADAC.

Das ist schön und gut,aber ich kann den ja wer weiß was vom Kuckuk erzählen.Die laufen ja Sonst gefahr das sich jeder nen Boot was nach dem Stichtag erbaut wurde,einfach ein anderes Baujahr bekommt...BJ 90 oder so...

Wie gesagt,gerade bei meinem ist es so,das ich das Baujahr nicht nachweisen kann..
__________________
Semper Fidelis
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  #25  
Alt 18.01.2012, 18:34
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maribde maribde ist offline
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Nur so mal zwischengefragt , ich hatte heuer auch mal vor,
An die Bleilochtalsperre zu fahren.
Meine Motorisierung : 50 PS Mercury 2Takt BJ 78
Ich denke das wird nicht mehr gehen , oder ?
__________________
Grüße aus Mittelfranken
Michael

Alkohol und Drogen ist was für Weicheier.
Ich bin hart, ich nehm die Realität
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