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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Landrover mit LKW-Zulassung-Fahrverbot Sonntags???
Hallo Leutz,
hab einen Landrover Defender der eine LKW-Zulassung hat. Jetzt die Frage: Darf ich Sonntags mein Boot überhaupt zum Slipen fahren, da ja Sonntags LKW-Verbot gilt!!!??? Danke euch schonmal! Grüße |
#2
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Zitat:
Da gibt es aber ein unverbindliches Abkommen der Verkehrsminister ,das nicht rechtbindend ist, daß das LKW Fahrverbot nicht gilt wenn es sich um einen SDAH handelt. |
#3
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Hallo Hegele,
ich denke schon das Du auch Sonntags mit Deinem Landrover fahren kannst. Z B Pferdetransporter dürfen ja auch an Sonntagen fahren (zumindestens sind immer viele unterwegs) .....und ichhabe mal mit einem LKW (geschlossener Kasten zul Gg 11 to) an einem Karfreitag meinen eigenen Umzug gefahren und trotz Polizeikontrolle (A 1 Rastplatz Münster) gab es da keinerlei Probleme, weil ich keine gewerbliche Zwecke verfolgte; sprich "Privat" unterwegs war. M.E. müsste das auch für Dich gelten.....
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Gerd_Ostsee Seenotrettung tut Not!
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#4
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Ich denke, dass du hier fündig wirst, da recht aktueller Treat:
http://www.boote-forum.de/showthread...=LKW-Zulassung
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#5
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grünes kennzeichen darfst du auch sonntags ziehen, schwarze nicht.
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus |
#6
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Das würde ich jetzt so pauschal nicht rausposaunen da es ja noch nicht rechtlich verankert ist
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#7
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Zitat:
Alles aufzeichnungspflichtig.
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Beste Grüße aus HST vom Andreas
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#8
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Danke Jungs, ihr habt mir sehr weitergeholfen!!!!!
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#9
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Das Fahrverbot gilt für jeden LKW mit Anhänger, unabhängig von zGM und Kennzeichenfarbe. Es wird allerdings nicht mehr überall durchgesetzt.
Ist wie Marihuanabesitz: immer noch verboten, aber bei kleinen Mengen wird es meist nicht mehr verfolgt ...
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#10
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So weit ich weiß , darf man bis 3,5 t und nicht gewerblichem Verkehr auch Sonntags fahren . Würde einfach bei der kfz zulassungsstelle nachfragen, da dort ja auch die Sondergenemigungen ausgestellt werden .
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Grüße lars Heute Nichtraucher Die Schriftgelehrten weinen wieder
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#11
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LKW mit Anhänger Sonntags Fahrverbot
Ich fahre die gleiche Gurke Grünes wird tolleriert, schwarzes geht gar nicht Die Tollerierung ist dehnbar Soweit meine eingeholten Auskünfte, ich lerne ggf gerne dazu
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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#12
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Zitat:
mein Nissan-Pickup lief auch als LKW und mit dem Boot (Trailer) hinten dran durfte ich nicht fahren. Danach habe ich mir einen Bulli (VW MULTIVAN) geholt - und durfte auf einmal auch Sonntags fahren ... - allerdings langsamer, mehr Spritverbrauch da weniger PS - TOLL Beste Grüße Martin
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es grüßt derMartin
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#13
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Zitat:
Ganz egal ob gewerblich oder Privat. Geduldet werden aber Freizeitanhänger - was aber kein Persilschein ist. Eine Ausnahmegenehmigung, einzel oder dauer, ist aber nicht das Problem und kostet auch nicht viel.
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Beste Grüße aus HST vom Andreas
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#14
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bei ner lkw zulassung darfst du sonntag solo fahren , aber nicht mit anhänger,wenn unbedingt notwendig (trailer)hol dir ne ausnahmegenehmigung(verkehrsamt)
privat oder gewerblich ist egal entscheidend ist fhz-art im fhz-schein |
#15
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lt telefonischer Auskünfte gestern (2 Landratsämter in Bayern und 2 Landratsämter in BAWÜ) wurde mir gesagt, dass man zum Zwecke der Freizeitausübung (hier sind Wohnwagen, Bootsanhänger und Pferdetransporter mit gemeint) das Sonntagsfahrverbot nicht gilt.
Weiters wurde mir mit mitgeteilt, dass das Sonntagsfahrvberbot und deren Ausnahmen, dank des Föderalismus, reine Ländersache ist. Daher vorher bei mindestens bei 2 Straßenverkehrämtern anfragen und den Namen des Auskunftgebenden natürlich notieren. Im Falle einer Ahndung des Verstosses soll man unbedingt Einspruch erheben !! es grüßt Hajo vom 3Ländereck Hiluxfahrer, der auch betroffen ist
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wo die Politik versagt, wuchert eine völlig bürokratisch überzogene Handlungsorientierung ! |
#16
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Im Prinzip gilt das Sonntagsvfahrverbot für kleine LKW mit Anhänger ohne Einschränkung.
Es kommt darauf an, ob man Deinen Geländewagen auch als LKW erkennt... Ich hatte mal einen VW Bus LKW mit Fenstern , da bin ich nie angehalten worden und auch bei dem ohne Fenstern einfach durch NL + NRW. Viel Glück, Guido |
#17
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Zitat:
Es geht hier m.W. nicht ums nicht erwischt werden, sondern um die gesetzl. Regelung
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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#18
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Gemäß § 30 STVO gilt Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger, egal wie schwer! In der Verkehrsministerkonferenz vom 09./10.10.2007 wurden unter anderem Ausnahmen beschlossen. Unter anderem, dass Wohnwagen und Anhänger für Sport- und Freizeitzwecken hinter LKW bis 3,5 ZgG geführt werden dürfen! Das Sonntagsfahrverbot gilt übrigens für alle Straßen, und nicht nur für Autobahnen.
Mich hat man übrigens mit LKW und Trailer noch nie angehalten!
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Gruß Gregor Eliten können keine großen Gruppen sein! |
#19
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Zitat:
Und mit groß meine ich groß=über 7,5 Tonnen. Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#20
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Wohnmobile sind aber nunmal keine LKW und daher nicht davon betroffen.
Zumal die Aufzeichnungspflicht gemäß der Sozialvorschriften auch nur für den Güter- und Personentransport anfällt. Was ich mit ab 7,5 Tonnen Aufzeichnungspflicht meinte ist, dass man, wenn man unter der Woche beruflich LKW fährt eben icht auch noch am Wochenende einen "privaten" Umzug machen oder mit dem LKW auf ein Truckertreffen fahren kann ohne mit seinen Lenk und Ruhezeiten in Konflikt zu kommen.
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#21
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Ob sich da jemand sicher oder nicht, das ist völlig unerheblich, ebenso die Verabredung der Länder, etwas zu ändern. Maßgeblich ist die StVO und die ist vom Bund erlassen und kann nur vom Bund geändert werden.
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#22
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Hallo -Freunde,
nachdem sich der Tröt jetzt etwas erweitert hat, passt mein Problemchen auch hinein. Habe mir von meinem Schwager einen Sprinter 3,5 to mit Ladefläche und LKW-Zulassung geliehen um meine Rocca aus dem Wasser zu holen. Zu Saisonbeginn war das mit meinem Firmen-Vito etwas grenzwertig. Jetzt meine Frage: Gilt für den auch das sonntägliche Fahrverbot, oder kann ich mich hier auch auf Freizeit-bzw-Sportzwecke berufe. Hatte das mit unseren Pferden auch mehrfach gemacht, aber nie darüber nachgedacht, daß ich hier mit den Trachtenträgern Ärger kriegen könnte. Vielen Dank schonmal vorab.
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Gott schuf das Meer, wir das Schiff. Gott schuf den Wind, wir die Segel. Gott schuf die Flaute, wir den Motor. Der ROCCA-SKIPPER Helmut |
#23
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Generell gilt das Sonntagsfahrverbot für alle LKW mit jedem Anhänger. Es wird aber nicht überall gleich geahndet, mancherorts "übersieht" man Sportanhänger.
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#24
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Für 200-300 € gibt es für ein Jahr eine Sondergenehmigung
damit bist du dann auf der sicheren Seite |
#25
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Leute, macht euch doch keine Sorgen !!!!
bin gestern mit meinem Hilux und 2,8 to. Kastenanhänger ganz locker von Bremen bis Villach gefahren. Noch nicht mal "prüfende Blicke" auf den Parkpätzen !! Selbst am Walserberg (Salzburg, dort wo auf deutscher Seite mehr Rennleitung als LKW rumstehen) ist nichts passiert. es grüßt Hajo vom 3Ländereck
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wo die Politik versagt, wuchert eine völlig bürokratisch überzogene Handlungsorientierung ! |
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