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  #1  
Alt 15.10.2011, 18:33
Jo76 Jo76 ist offline
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Standard EU-Konformitätserklärung Aquamar 17

Ahoi zusammen,

ich möchte für mein Aquamar 17 einen IBS beantragen, habe aber leider keine EU-Konformitätserklärung in Papierform (nur das CE-Schild am Boot selbst)
Hab schon dreimal bei Aquamar direkt angefragt, da kommt aber nix zurück

Kann mir hier evtl. jemand weiterhelfen?????

Gruß
Jo
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  #2  
Alt 15.10.2011, 21:00
DieterM DieterM ist offline
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Hallo Jo,

wo hast Du das Boot gekauft?

In Italien werden etwa seit 1998 alle Boote mit der CE-Zertifizierung, die auch in dem Eignerhandbuch vermerkt ist, ausgeliefert, dies sind beides wichtige Dokumente!

Du hast Dich an die Werft gewendet? Habe ein bischen Geduld, denn die Genua Bootsmesse ist gerade zuende gegangen. Die erneuerte Ausstellung des CE-Zertifikates dürfte Dich allerdings nun etwas kosten, wenn der Vorbesitzer diese verschlampt hat. Sie ist an die Ferigungsnummer gebunden, hoffe das Du diese angegeben hast.

Eine andere Möglichkeit ist sich an den Vorbesitzer oder den deutschen Importeur zu wenden.

Wir haben über 50 gebrauchte Festrumpfschlauchboote (RIBs) in den letzten Jahren in meiner Schlauchboot-Bootstruppe aus Italien gekauft bzw. geholt, da wurden automatisch die CE-Zertifizierung des Bootes unter anderen wichtigen Papieren immer mitgegeben. Auch in D sollte man lernen Acht auf Bootsdokumente vom Hersteller zu geben.
__________________
Gruß
Dieter
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  #3  
Alt 15.10.2011, 21:54
Jo76 Jo76 ist offline
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Hallo Dieter,

Danke für die Info,
werd mal den Vorbesitzer fragen... ich weiß nur das er keinen IBS hatte.


Gruß
Jo
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  #4  
Alt 15.04.2012, 09:42
tbsxc tbsxc ist offline
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moin jo,

auch ich habe eine aquamar 17 und wollte mir diese eu-konformitäts.. besorgen.
bist du da weitergekommen?
gruß
bernie
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  #5  
Alt 23.04.2012, 13:47
tbsxc tbsxc ist offline
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Boot: EX-Aquamar 17.....
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Moin zusammen!

Habe mich bezüglich der EU-Konformitätserklärung mal aufgeschlaut.
Da auch ich auf dem Gebiet ein absoluter Neuling bin, hatte ich einen riesen Schreck..bei meinen Unterlagen fehlte diese EU-Konf.....
Nun wird vieles heisser gekocht, wie gegessen..
"Die EU-Konformitätserklärung wird nur bei erstmaligen in Verkehr bringen von Neufahrzeugen in der EU benötigt"!
Wird ein gebauchtes Fahrzeug aus einem EU-Nachbarland eingeführt, wurde die Bestätigung bei der Erstzulassung abgegeben!

Bei der Zulassung in Germany, ist es Hilfreich das "CE-Schild" als Bild beim WSA mit einzureichen!!

Ich hoffe für die "Beginner im Bootssport" ist nun auch etwas Licht im Dunkeln!!!

Gruß und immer genug wasser...
Bernie
tbsxc
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  #6  
Alt 23.04.2012, 14:18
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Entschuldige aber das ist Bullshit!!! diese Bescheinigung ist sehr wichtig und gilt als eigentumsnachweis, ohne bekommt man keine Zulassung, weder WSA noch IBS
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  #7  
Alt 23.04.2012, 15:36
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seefunker seefunker ist offline
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Standard Eigentumsnachweis ?

Also wenn die Bescheinigung als Eigentumsnachweis dient, müsste ja wohl jeder Eigner-Wechsel eingetragen werden ? (ähnlich den alten KFZ-Briefen ?)
Und selbst dann sagt das noch nichts über die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse aus - oder etwa doch
Ein gültiger Eigentumsnachweis könnte ja nur ein Kaufvertrag sein.

Wenn kein Eignerhandbuch oder keine Bescheinigung mehr vorhanden ist, zeugt es mal zumindest von einem eher sorglosen Umgang mit diesen Dokumenten und evt. auch mit dem Gegenstand selbst. Ich denke da z.B. auch an die unzähligen Trailer, bei denen die Papiere nicht mehr vorhanden sind
__________________
Früher gab es eiserne Matrosen auf hölzernen Schiffen, heute gibt es ..... auf eisernen Schiffen.
Gruss Ulrich
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  #8  
Alt 23.04.2012, 16:55
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Zitat:
Zitat von tbsxc Beitrag anzeigen
"Die EU-Konformitätserklärung wird nur bei erstmaligen in Verkehr bringen von Neufahrzeugen in der EU benötigt"!
Moin,

da hast Du Dir aber einen schönen Bären aufbinden lassen. Die CE wird auch bei aus dem EU-Ausland importierten Gebrauchtbooten benötigt, egal wie alt oder jung diese sind.
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Gruss Vestus
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  #9  
Alt 23.04.2012, 17:04
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Zitat:
Zitat von snoopy1 Beitrag anzeigen
Entschuldige aber das ist Bullshit!!! diese Bescheinigung ist sehr wichtig und gilt als eigentumsnachweis, ohne bekommt man keine Zulassung, weder WSA noch IBS
Sorry, aber das ist Bullshit, um mal bei Deiner Wortwahl zu bleiben.

CE besagt lediglich dass sich der Gegenstand irgendwann mal in einem Zustand befunden hat der den europäischen Vorschriften entsprach. Nicht mehr und nicht weniger.
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Gruss Vestus
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  #10  
Alt 23.04.2012, 18:14
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snoopy1 snoopy1 ist offline
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....und er ist Eigentumsnachweis, wenn man den nicht hat kann man ganz schöne Probleme bekommen. Infos darüber bekommt man z.B. beim Germanischen Lloyd.
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  #11  
Alt 23.04.2012, 18:26
Johnny Johnny ist offline
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Als ich letztes Jahr mein kleines Bombard Schlauchboot mit abfotographierten CE-Zeichen anmelden wollte, entlockte das der Sachbearbeiterin nur ein müdes Lächeln.

Ohne Konformitätserklärung war eine Anmeldung beim WSA nicht möglich! Wäre das Boot ein Jahr älter gewesen, wäre es auch so gegangen.

Gruß Johnny (Das Boot ist inzwischen angemeldet, konnte die Erklärung nachreichen)

Gruß Johnny
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  #12  
Alt 23.04.2012, 19:24
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Zitat:
Zitat von snoopy1 Beitrag anzeigen
....und er ist Eigentumsnachweis, wenn man den nicht hat kann man ganz schöne Probleme bekommen. Infos darüber bekommt man z.B. beim Germanischen Lloyd.
GL ist ein Dienstleister und bietet u.a. auch Schiffsklassifizierungen, z.B. CE, an.

Der Eigentumsnachweis ist der Kaufvertrag und der dazugehörige Zahlungsbeleg.
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Gruss Vestus
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  #13  
Alt 24.04.2012, 11:30
tbsxc tbsxc ist offline
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moin!
hab ich da einen stein losgetreten?
deutsche gesetzgebung: der eigentümer einer sache/gegenstand ist diejenige person, welche namendlich/vertraglich/etc.(gesetzliche vertragsformen) festgelegt ist!
bsp: im kfz-bereich ist nicht unbedingt der in der zulassungsbescheinigung I/II eingetragene halter, auch der besitzer des fahrzeugs!!

@vestus
-bin auf dem bootsektor ein neuling und lass mich gerne eines besseren belehren, aber...
o-ton auf anfrage beim wsa:
welches baujahr ist das boot? baujahr 2005!
war das boot schon zugelassen? ja, in den niederlanden!
dann benötigen sie den kaufvertrag als eigentumsnachweis mit dem letzten kennzeichen,
da das kleinfahrzeug schon zugelassen war, wurde der nachweis ja schon erbracht. das ist in der eu seit 2003(hat sie glaube ich gesagt) pflicht.
fügen sie doch bitte ein foto von dem typenschild dem antrag zu!

@johnny
war das boot schon mal zugelassen?? wenn nein, dann hast du ohne das papier ein probl. da geb ich dir recht!!

@snoopy1
..welche probleme kommen da auf mich zu?
...wozu benötige ich den german lloyd??

@ all - aus boot.de

CE-Zertifizierung für Sportboote (EU-Konformitätserklärung)

Sehr wichtig beim Kauf von Booten, vor allem Gebrauchtbooten, ist der Nachweis der EU-Konformität. Boote, die erstmalig in der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, müssen der 10. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entsprechen. Im Klartext heißt dies, die Yacht muss den EU-weit harmonisierten Bau- und Ausrüstungsvorschriften genügen. Diese Regelung gilt sowohl für neue als auch für gebrauchte Boote. Stammt also ein Gebrauchtboot aus einem Nicht-EU-Land (z.B. Kroatien oder USA) und wird erstmalig innerhalb der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen, muss eine Konformitätserklärung vorliegen. Die Konformitätserklärung bestätigt die Übereinstimmung mit den vorgeschriebenen Normen. Gebrauchte Boote und Yachten, die vor dem 16.6.98 gebaut wurden und bereits innerhalb der EU in Betrieb genommen wurden, benötigen kein CE-Zeichen.

ich werde mein glück versuchen, das dann hinterlegen und dann irgendwann losschippern!
gruß
bernie
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  #14  
Alt 24.04.2012, 14:17
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Moin bernie,

"EU-Ausland" bedeutet in diesem Zusammenhang natürlich "Nicht-EU-Staaten". Hast ja selber schon gefunden dass auch Gebrauchtboote aus China und Aserbaidschan nachzertifiziert werden müssen. Wollte Dich nicht verwirren.

Solltest also auf der sicheren Seite sein.
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Gruss Vestus
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  #15  
Alt 24.04.2012, 16:49
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hi vestus,

verwirrung ist die summe allen übels!

ich warte noch auf "Jo76" seinen auftritt, dem fehlte ja auch der eu-zettel aber der meldet sich leider nicht??

gruß
bernie
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  #16  
Alt 24.04.2012, 17:28
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Na ja,

letzter von drei Beiträgen war am 15.11.2011. Da wird das Bier wohl schal werden.

Wenn Du den Kaufvertrag mit den alten Kennzeichen hast sollte das schon klappen. Jo76 hatte ja nun gar nix.
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Gruss Vestus
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  #17  
Alt 25.04.2012, 05:20
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Hallo Leute, ich hatte das gleiche Problem mit meinem Boot. Nach Auskunft des WSA Brandenburg brauchte ich zur erneuten Zulassung in BRB nur den Kaufvertrag und die Zulassung des Vorbesitzers. Der Sachbearbeiter dort teilte mir mit: Da das Boot bereits eine EU-Zulassung hat (nachgewiesen durch die Zulassung des Vorbesitzers), brauchte ich sie bei der Neuzulassung nicht noch einmal vorzulegen. Daraufhin bin ich mit ausgefülltem Antrag, Kaufverträgen und alter Zulassung nach Brandenburg gefahren und hatte völlig unkompliziert nach 20 min ein neues Kennzeichen. MfG Conny
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  #18  
Alt 26.04.2012, 18:55
tbsxc tbsxc ist offline
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moin zusammen!

so ein forum lebt vom geben und nehmen.....! "Sollte jemand eine Kopie einer EU-Konformitätserklärung für eine Aquamar17" benötigen, kann er sich per pn bei mir melden!!

@ "Big-Brother" und du weißt wer jetzt gemeint ist, einen herzlichen dank und immer eine handbreit wasser unter dem kiel!! allzeit für dich und deine fam. alles gute!!


ps: und nur weil ich es wissen will, versucht wird die anmeldung ohne den zettel!

gruß
bernie
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  #19  
Alt 03.05.2012, 11:23
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moin zusammen!

allen unkenrufen zum trotz..

auch ohne den "EU-Konform."-Zettel hat die zulassung meiner aquamar funktioniert! "grins"

gruß
bernie
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  #20  
Alt 03.05.2012, 17:03
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aber nicht für den IBS......
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  #21  
Alt 03.05.2012, 17:28
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Snoopy1, Du kannst es nicht lassen!

Nochmal für Dich ganz langsam zu mitschreiben: War das Boot schon einmal in der EU zugelassen, so gilt damit der CE-Nachweis als erbracht. Ohne CE-Nachweis wäre das Boot in keinem anderen Mitgliedsland zugelassen worden und in D schon gar nicht.

Dass die Mitarbeiter beim ADAC oder bei den Verbänden als Ansprechpartner in diesen Dingen nicht immer die 1. Wahl sind wurde schon hinreichend dokumentiert. Wenn man sie aber mit der Nase drauf schubst klappt es meistens aber dennoch.
__________________
Gruss Vestus
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  #22  
Alt 04.05.2012, 05:40
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es sind einfach Erfahrungswerte, da ich das gleiche Problem hatte.
Zu meinem Boot fehlten die CE Papiere. Da das Boot aber beim WSA angemeldet war eigendlich kein Problem.
Da wir aber im Sommer am Mittelmeer unterwegs sind, wollte ich den IBS und ohne diese Papiere geht nun mal nix.
Ich hab min. ein halbes Jahr damit verbracht den Papieren hinterher zu rennen(Letzter Eigner, WSA, Händler, ADAC, Hersteller usw.)
Nach langem hin und her hat der Hersteller die Papiere an meinen Händler geschickt und erst dann konnte ich beim ADAC zulassen. Selbst ein Foto der CE Plakette hatte nix gebracht.
Ich hatte auch noch ein längeres, freundliches Gespräch mit einem Mitarbeiter vom Germanischen Lloyd bei dem es mir ganz anderst wurde, Deswegen: die Papiere sind äusserst wichtig und man MUSS sie besitzten ansonsten könnte an irgendeiner Grenze das Boot plötzlich weg sein! Der IBS gilt welweit die WSA Zulassung NICHT!!
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  #23  
Alt 04.05.2012, 09:40
tbsxc tbsxc ist offline
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hi snoopy1!
ok, erfahrungswerte....ich versuche mal es anders zu formulieren!
von welcher stelle bekommt den ein bootseigner/bootsbesitzer aus france, italy, belgum, netherland den ibs her??
zugelassen beim "wasser-und schiffahrtsamt" mit amtlichen kennzeichen!!
nicht zugelassen bei einem verband oder club mit einem "amtlich anerkannten kennzeichen"....
..auch wenn ich neu auf dem gebiet bin, ..früher stand in dem "ausweis über das kleinfahrzeugkennzeichen" keine motornummer, baunummer, etc. demzufolge konnte man daraus auch keine zuordnung der bauteile und eigentumsverhältnisse schliessen! das ist heute nicht mehr so und alle änderungen sind unverzüglich einzutragen!!
das ist die "eu" und wir sind in der "eu"!!

ich glaube das da, jemand versucht sich auf alten gesetzen auszuruhen die eine sichere einnahmequelle waren .. auf der anderen seite stehen starrköpfige hafenmeister oder sonstige, die die spielregeln der eu nicht aktzepieren wollen!

....ansonsten könnte an irgendeiner grenze das boot weg sein!
ich mach mich trotzdem mal in der eu schlau.. und meldung folgt!

tschau
bernie
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  #24  
Alt 03.09.2014, 08:46
DJ_100 DJ_100 ist offline
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Zitat:
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moin zusammen!

so ein forum lebt vom geben und nehmen.....! "Sollte jemand eine Kopie einer EU-Konformitätserklärung für eine Aquamar17" benötigen, kann er sich per pn bei mir melden!!

@ "Big-Brother" und du weißt wer jetzt gemeint ist, einen herzlichen dank und immer eine handbreit wasser unter dem kiel!! allzeit für dich und deine fam. alles gute!!


ps: und nur weil ich es wissen will, versucht wird die anmeldung ohne den zettel!

gruß
bernie
Hallo,
wenn das Angebot mit der CE noch gilt, ich wäre so ein Fall.
Für eine Aquamar 17 Baujahr 2003 suche ich diese.
Gerne auf dirk.jakisch@t-online.de per Mail.
Danke, bei Erfolg melde ich mich,
DJ
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