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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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was passiert wenn...
... ich eine anhängelasterhöhung zwar vom tüv abgenommen bekommen habe, den tüv bericht dazu mitführe (beim anhänger ziehen)... ich das ganze aber noch nicht in die papiere hab eintragen lassen...
werden die menschen mit hüten und blauen partylichtern auf den dächern arg böse reagieren? oder machen und und und vielleicht auch weil sie denken immerhin hat er sich gedanken drüber gemacht? grüße
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#2
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In der Regel reichen mittlerweile die Anbaubestätigungen, Briefeinträge gibts an sich nur wenn du das wünscht. Soweit mein Kenntnisstand
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#4
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eeecht? dann kann ich mir die 30 euro auf der zulassungsstelle zum eintragen echt sparen?! ist ja klasse
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#5
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zumindest bei eintragungen wie tuning-fahrwerk o.ä. ist die übernahme in die fahrzeugpapiere "empfohlen", aber nicht notwendig!
wenns nicht in den papieren steht musste aber den prüfbericht mitführen.. die silber-blauen wollten mich damals dichtlabern, ich solls in die papiere übernehmen lassen, hab sie dann beim wort "empfohlen" abgewürgt und nett gelächelt.. also alles gut!
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gruß enno
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#6
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Die Anhängerkupplung ist nur eintragungsfrei, wenn es sich um eine mit E-Prüfzeichen handelt.
Baut man sich eine alte gebrauchte an ohne entsprechende Kennung, dann muss man die auch Heute noch eintragen lassen. Man muss eine "aktuelle" Kupplnung auch nicht zur Prüfung vorfahren, lediglich der korrekte Anbau muss durch eine Werkstatt bestätigt werden.
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
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